Josip Juratovic (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Josip Juratovic
© SPD-Parteivorstand/G. Rottmann
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Kfz-Mechaniker, Betriebsrat bei Audi AG Neckarsulm
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
15, Baden-Württemberg
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(...) Mit der Bürgerversicherung schaffen wir ein gerechtes und solidarisches System mit einer qualitativ guten, finanziell stabilen und sozial gerechten Gesundheitsvorsorge für jede Bürgerin und jeden Bürger. Daher arbeite ich auch jetzt im Wahlkampf dafür, dass Deutschland unter anderem mit der Bürgerversicherung Stück für Stück zu einem sozialeren Land wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Juratovic,

Gesetze sind meines Erachtens auch dazu da die Rechte der Bürger zu schützen, die unter Beachtung bestehender Gesetze in die Wirtschaft investiert haben. Ich habe in die Bioenergieanlage in Penkum investiert, die unter dem Gesetz EEG 2004 geplant und gebaut wurde. Seite Ende 2007 sind alle Anlagen in Betrieb. Jetzt soll durch Änderung das Gesetz EEG2009 zur Anwendung kommen.

Diese rückwirkende Gesetzesänderung würde dazu führen das die Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können und die Investitionen wesentlich an Wert verlieren, wenn die Anlagen überhaupt betrieben werden können an denen auch Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten hängen.

Ich denke es ist nicht in Ordnung, gerade jetzt in finanziellen und wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Investoren durch eine solche Gesetzesänderung zu schaden, womit es fraglich erscheint ob man überhaupt in erneuerbaren Energien investieren soll wenn die Investition durch den Gesetzgeber an Sicherheit verliert.

Bitte erklären Sie mir, dass Sie dem Gestzesantrag zum Bestandsschutz bei der Vergütung bestehender Biogasanlagen zustimmen werden oder warum Ihre Fraktion diesen Bestandsschutz nicht gewähren will?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josip Juratovic
6Empfehlungen
28.01.2009
Josip Juratovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wie Sie sehen, ist auch Herr Köpf in der vorangegangenen Frage auf den vermeintlichen Bestandsschutz eingegangen. Ich fasse daher hier nur kurz meine Antwort zusammen; die Argumentation können Sie in der Antwort auf Herrn Köpf nachlesen.

Ich vermute, dass es sich auch bei Ihrer Investition in Penkum um mehrere hintereinandergeschaltete Anlagen handelt, die bisher als einzelne Anlagen gemeldet waren und damit einen höheren Vergütungssatz aus dem EEG in Anspruch genommen haben. Dies ist aus Sicht des Gesetzgebers bereits seit 2004 nicht rechtmäßig, da solche Anlagen nicht als mehrere kleine, sondern als eine große Anlage gemeldet werden müssen und den für die Gesamtanlagengröße vorgesehenen Vergütungssatz bekommen. Mit der Novellierung des Gesetzes zum 1.1.2009 wurde in § 19 lediglich eine Klarstellung bezüglich der Anlagendefinition erreicht, nach der große Anlagen nun auch unmissverständlich als große Anlagen gemeldet werden müssen. Da dies bereits mit dem EEG 2004 so geregelt war, genießen große Anlagen, die bisher durch einzelne Meldungen kleiner Anlagen eine höhere Vergütung bekommen hatten, keinen Bestandsschutz. Die Vergütungssätze sind so angelegt, dass alle Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte und dass Sie auch weiterhin in erneuerbare Energien investieren. Alle weiteren Informationen können Sie in meiner letzten Antwort nachlesen.

Freundliche Grüße
Josip Juratovic MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
25.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Juratovic,
warum sträubt sich die SPD gegen eine Änderung des Steuersatzes für Agrardiesel? Die Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU sind nach wie vor vorhanden. In Italien z.B. wird die Hagelversicherung für Agrarflächen zu 75% vom Staat bezahlt.

Die derzeitige Besteuerung von Biodiesel bereitet einer mit Staatsgeldern aufgebauten jungen Branche den Garaus. Die Einkommenschancen für die Landwirtschaft werden dadurch zusätzlich belastet. Warum handelt man auch hier nicht flexibler?
Antwort von Josip Juratovic
3Empfehlungen
02.04.2009
Josip Juratovic
Sehr geehrter Herr ,

die gleiche Frage hatte der Landesbauernverband Baden Württemberg an die SPD-Fraktion gerichtet. Ich übermittle Ihnen hiermit die Antwort vom 10. März 09 unserer stellvertretenden verbraucherpolitischen Sprecherin und baden-württembergischen Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Elvira Drobinski-Weiß, der ich mich anschließe:

Vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie einen niedrigeren Steuersatz für in der Landwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff fordern. Sie begründen dies mit der Schlechterstellung der deutschen Landwirtschaft im Wettbewerb.

Sie haben recht: Die Belastung auf den Dieselkraftstoff ist im Vergleich in Deutschland hoch. Allein aus dieser Tatsache einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Landwirtschaft abzuleiten, wird aber der Situation der Landwirtschaft nicht gerecht. Die Wettbewerbsbedingungen werden von vielen Faktoren bestimmt. Und etliche dieser Faktoren sind für die deutsche Landwirtschat günstig.

Ein Gutachten des Ifo-Instituts vom November 2003 kommt z. B. in der Gesamtbetrachtung der Steuern auf alle Produktionsmittel zu dem Ergebnis, dass Deutschland mit den Niederlanden und mit Österreich gleichauf im Mittelfeld liegt. In der Studie wurden sonstige Faktoren, die für die Wettbewerbssituation von Bedeutung sind z. B. die soziale Absicherung oder die Ertragssteuern nicht berücksichtigt. Der Vergleich dieser Faktoren ist schwierig, da gerade in der sozialen Absicherung unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Finanzierungen und unterschiedlichen Leistungen verglichen werden müssen. Sicher ist aber, dass der Bund gerade in der Sozialversicherung die Landwirtschaft kräftig unterstützt.

Wenn man also die Wettbewerbssituation vergleichen will, dann kommt man nur mit einem Blick auf die Marktanteile weiter. Im Situationsbericht 2009 schreibt der Deutsche Bauernverband über die Marktanteile innerhalb der EU: "Im Zehnjahresvergleich hat Deutschland seinen Marktanteil bei den meisten Produkten halten oder sogar ausbauen können." Zum Außenhandel schreibt der Deutsche Bauernverband für 2007 im Vergleich zu 2006: "Noch Kräftiger legten 2007 die Agrarexporte zu. Sie stiegen nach vorläufigen Ergebnissen um gut 13 Prozent auf 46,0 Milliarden Euro". Angesichts der auch national hohen Unterstützung für die Landwirtschaft und angesichts dieser Marktentwicklung kann ich insgesamt kein Wettbewerbsproblem für die Deutsche Landwirtschaft erkennen.

Ich halte auch aus grundsätzlichen Erwägungen nichts von einer Senkung des Steuersatzes auf den Agrardiesel. Der Bund unterstützt die Landwirtschaft darin, die Energieeffizienz zu steigern. Das halte ich für den richtigen Weg. Auch wenn der Dieselpreis zurzeit günstig ist: Energie wird auch in Zukunft ein gewichtiger Kostenfaktor bleiben. Dem können wir nur damit begegnen, Energie effizient einzusetzen. Gerade letzte Woche hat der Zentralverband des Gartenbaus darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten zur Energieeffizienz im Gartenbau nicht ausgereizt sind. Auch in der Landwirtschaft gibt es erhebliche Effizienzpotentiale.

Eine Harmonisierung der Energiesteuern in Europa ist sinnvoll. Gleichwohl kann es im Interesse des Klimaschutzes nicht darum gehen, die Steuern in Deutschland zu senken. Vielmehr müssten auch die anderen Mitgliedstaaten fossiles Agrardiesel höher besteuern und die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien erhöhen. Eine EU-weite Harmonisierung ist bisher gescheitert, sie steht aber weiterhin auf der Tagesordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.04.2009
Von:
Ott

Sehr geehter Herr Josip Juratovic,

was ist Ihre Meinung bezüglich des staatlichen Eingriffes auf das Internet. Dank ZENSURSULA haben wir kein freies internet mehr. Werden bald Verhältnisse wie in China herrschen? Wie läuft der Prozess ab, welche Seiten "geblockt" werden und welche nicht?
Wie kann es sein, dass in einer Demokratie, das Grundgesetz umgangen wird, um Pläne eines einzelnen Ministers um zu setzen?

Ich warte gespannt auf Ihre Antwort,
Ott
Antwort von Josip Juratovic
6Empfehlungen
05.05.2009
Josip Juratovic
Sehr geehrter Herr Ott,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihre Befürchtungen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich im Grundsatz die Zensur im Internet ablehne.

Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Bei der geplanten Änderung des Telemediengesetzes geht es nicht darum, der Bevölkerung Informationen vorzuenthalten oder Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Die Gesetzesänderung ist vielmehr Bestandteil einer Gesamtstrategie bei der Bekämpfung von Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen.

Weitere Bestandteile dieser Strategie sind: Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Weiterentwicklung des Opferschutzes. Verbesserung der Medienkompetenz von Eltern, Kindern und Jugendlichen. Ausbau von Aufklärung und Prävention. Maßnahmen gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Sextourismus.

Es ist dabei entscheidend, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln handeln, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Dazu gehört auch der Kampf gegen die Weiterverbreitung von Kinderpornografie im Internet. Ich bin mir bewusst, dass Sperren im Internet mit entsprechenden technischen Kenntnissen umgangen werden können. Doch ich bin davon überzeugt: Unsere Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die Weiterverbreitung von Kinderpornografie eingedämmt wird.

Bei der namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung habe ich am 9.11.2007 meine Zustimmung mit einer persönlichen Erklärung verbunden. In dieser habe ich, gemeinsam mit mehreren Kolleginnen und Kollegen, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass für uns die Freiheit des Einzelnen von großer Bedeutung ist und geschützt werden muss. Nach dieser Überzeugung werde ich auch weiterhin handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Juratovic,

viele Bürger fühlen sich nicht richtig vertreten und fordern mehr Einflußnahme auf die Politik bzw. Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen.
Initiativen wie "Mehr Demokratie" haben sich die Umsetzung von Volksentscheiden auf die Fahnen geschrieben ( www.mehr-demokratie.de ).
Wie stellen Sie sich zu dieser Forderung und wie unterstützen Sie?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Josip Juratovic
5Empfehlungen
06.06.2009
Josip Juratovic
Sehr geehrter Herr ,

im Hamburger Parteiprogramm von 2007 hat die SPD formuliert: "Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilgesellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund."

Und auch in unserem Entwurf für das Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2009 ist zu lesen: "Wir wollen Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene ermöglichen."

Diese Forderungen unterstütze ich als sinnvolle Ergänzung zu unserer repräsentativen Demokratie.

2002 und 2004 unternahm die SPD gemeinsam mit den Grünen zwei Anläufe, um den Volksentscheid im Grundgesetz zu verankern. Zweimal scheiterte das Vorhaben an der CDU/CSU, weil für eine Verfassungsänderung die 2/3-Mehrheit notwendig ist. Mit der CDU/CSU konnte für das Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode lediglich vereinbart werden: "Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen." Ein positives Ergebnis brachte diese Prüfung bei CDU/CSU bislang nicht.

Eine Aufnahme des Volksentscheids ins Grundgesetz kann nur zustande kommen, wenn die Parteien CDU und CSU bei der kommenden Bundestagswahl weniger als ein Drittel der Parlamentssitze erhalten. Wir arbeiten daran.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
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Frage zum Thema Sicherheit
01.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Juratovic,
wie ist Ihre Meinung zum Thema Schießsport? Duerfen wir weiterhin unserem Sport nachgehen? In unserem Verein genießt die SPD nach den Äusserungen zum Waffenrecht nicht mehr unser Vertrauen; wie ist Ihre Stellungnahme. Reicht das Waffengesetz aus, oder muß es verschärft werden?
Antwort von Josip Juratovic
5Empfehlungen
06.06.2009
Josip Juratovic
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen kann ich Ihnen gerne beantworten: Sie dürfen selbstverständlich Ihren Schießsport auch in Zukunft betreiben. Dem steht die - von mir unterstützte - Verschärfung des Waffengesetzes nicht entgegen.

Die wichtigsten Ziele der Verschärfung sind eine Reduzierung der Anzahl legaler und illegaler Waffen, eine Einschränkung des Umgangs mit großkalibrigen Waffen und eine sicherere Verwahrung legaler Waffen. Wir wollen dafür sorgen, dass nur legale Besitzer die Waffe nutzen können.

Ich bin mir sicher, dass Sie als Schießsportler diese Ziele unterstützen können. Wir wollen schwarzen Schafen das Handwerk legen. Dies ist meiner Ansicht nach im Interesse der Schützenvereine. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, dass die SPD in ihrem Schützenverein kein Vertrauen mehr genießt.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
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Ihre Frage an Josip Juratovic
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