Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Frage, bei der sie sich nach der Rechtfertigung der Grundsteuer erkundigen.
Die Grundsteuer hat unter anderem historische Gründe. Sie ist eine der ältesten Steuern überhaupt und fließt ausschließlich den Gemeinden zu. Sie sichert damit die Gestaltungsfähigkeit der Kommunen. Sie wird für gemeindliche Ausgaben verwendet, die nicht ohne weiteres auf jeden Bürger umzulegen sind, wie z.B. Rathaus, Bauhof, Feuerwehr usw. Neben dem Nutzen für Grundeigentümer gilt dabei auch das Sozialstaatsprinzip, wonach derjenige besonders herangezogen, der dazu in der Lage ist.
Abschließend darf ich noch auf Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes verweisen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Hier wird zwar nicht speziell auf die Grundsteuer verwiesen, dennoch kann dieser Absatz als Legitimation für die Erhebung einer solchen Steuer gelten.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Zellmeier