Josef Zellmeier (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Jurastudium
Ausgeübte Tätigkeit
Jurist/Oberregierungsrat a.D., MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Straubing
weitere Profile
(...) Für die Teilnehmer verlängert sich die Regelstudienzeit entsprechend; Studienbeiträge werden in diesem Sommersemester nicht erhoben und Nachteile bei der Förderung auf der Grundlage des BAföG vermieden. Auf diese Weise wird die Herausforderung des doppelten Abiturjahrganges ausreichend abgefedert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
12.06.2012
Von:

Hallo Herr Zellmeier,

meine Frau und ich haben uns vor ca.2 Jahren in der Gemeinde Rain ein Grundstück gekauft und auch bereits ein Einfamilienhaus darauf errichtet. Hierfür habe ich Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbucheintrag bezahlt. Somit gehört das Grundstück uns.
Meine Frage nun: Warum muss man für etwas, dass einenm rechtlich gehört Steuer in Form einer Grundsteuer bezahlen?

Über eine plausible Antwort würde ich mich sehr freuen und wünsche Ihnen bei Ihrer weiteren politischen Arbeit viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Josef Zellmeier
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04.07.2012
Josef Zellmeier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, bei der sie sich nach der Rechtfertigung der Grundsteuer erkundigen.

Die Grundsteuer hat unter anderem historische Gründe. Sie ist eine der ältesten Steuern überhaupt und fließt ausschließlich den Gemeinden zu. Sie sichert damit die Gestaltungsfähigkeit der Kommunen. Sie wird für gemeindliche Ausgaben verwendet, die nicht ohne weiteres auf jeden Bürger umzulegen sind, wie z.B. Rathaus, Bauhof, Feuerwehr usw. Neben dem Nutzen für Grundeigentümer gilt dabei auch das Sozialstaatsprinzip, wonach derjenige besonders herangezogen, der dazu in der Lage ist.

Abschließend darf ich noch auf Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes verweisen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Hier wird zwar nicht speziell auf die Grundsteuer verwiesen, dennoch kann dieser Absatz als Legitimation für die Erhebung einer solchen Steuer gelten.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Zellmeier
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