Josef Göppel (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Josef Göppel
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom-Forstingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Ansbach
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Unabhängig von der Sendung mit Johannes B.Kerner und Eva Herman steht für mich bei der Familienpolitik im Vordergrund, jungen Familien einen stabileren finanziellen und gesellschaftlichen Rahmen zu verschaffen und auf diese Weise den Mut zum Kind zu heben. Ich trete für wirkliche Wahlfreiheit in der Kindererziehung ein. Junge Familien, in denen sich ein Elternteil um den Nachwuchs kümmert, dürfen nicht schlechtergestellt werden als Familien, die die neuen Kinderbetreuungsangebote in Anspruch nehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.03.2008
Von:

Ist es rechtlich möglich, dass wir Ansbacher Bürger nicht eine Partei alleine wählen können, z.B. die CSU. Wenn wir und die Mehrheit der Bevölkerung diese Partei wählen, erhalten wir einen SPD Bürgermeister. Warum?
Antwort von Josef Göppel
6Empfehlungen
04.03.2008
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

die gemeinsame Werbung zweier Parteien ist rechtlich nicht geregelt - politisch klug ist sie wohl nicht, wie das Wahlergebnis vom 2. März in Ansbach beweist.
Bei der Stichwahl am 16. März können die Ansbacher Wählerinnen und Wähler nun direkt entscheiden, wer ihre Anliegen in Zukunft besser vertritt, der amtierende Oberbürgermeister Ralf Felber oder die Mitarbeiterin des Nürnberger CSU-OB-Kandidaten, Carda Seidel.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
03.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,
Wie ich leider in letzter Zeit aus den Medien entnommen habe wird das neue EEG im Biogasbereich sehr in Richtung "Energiekonzernfreundlich" getrimmt!
Wie ist Ihr Standpunkt zu den Themenpunkten:
  • Nawarobonus erhöhung um 2Cent bis 500kw
  • Güllebonus
  • Einstufung der Vergütungsboni nach Anlagengröße oder nach Bhkw Größe (bei Gaseinspeisung)

Dies sind nur einige Punkte die beim bisherigen Entwurf wesentlich zu verbessern sind.
Bitte bedenken Sie dass die Klimaziele nicht nur durch den Ausbau der
neuen Anlagen erreicht werden, sondern möglichst auch mit den sogenannten Altanlagen. (diejenigen die teuere Pionierarbeit geleistet haben)

Sehr verwundert bin ich auch darüber dass Konzerne mit sogenannte "Wirtschaftlichkeitsberechnungen" Werbung und Stimmung machen können. Natürlich ist mir bekannt, dass das EBA Zentrum seit kurzem Eigenständig ist, dass es sich aber so Verkauft, hat mich sehr enttäuscht und verärgert.

Durch solche geplante Großprojekte wie in Gollhofen oder Fürth wird die Akzeptanz der jungen Branche und der Landwirtschaft nicht gerade gefördert. Ebenso ist jeglicher Wachstum/Strukturwandel gestoppt.
Bitte machen Sie es den Konzernen nicht möglich auf dem Rücken der Landwirte in die Biogasschiene einzusteigen.

Die Wertschöpfung muß beim Landwirt bleiben!


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Josef Göppel
3Empfehlungen
14.03.2008
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

die Beratung des neuen EEG ist derzeit voll im Fluß. Hier die Antworten auf Ihre Fragen:

1. Ich bin nicht für die Erhöhung des generellen NaWaRo-Bonus. Stattdessen trete ich dafür ein, kleine, hofintegrierte Anlagen stärker zu unterstützen. Damit ist nämlich die Vergärung der Gülle ohne zusätzlichen Transportaufwand möglich.
2. Ich befürworte einen deutlich über 2 Cent liegenden Güllebonus für Anlagen bis 75 kW.
3. Nach meiner Meinung muss die Degression der Vergütungssätze sowohl bei der Verstromung am Ort als auch bei Einspeisung ins Erdgasnetz nach der Größe der Biogasanlage festgelegt werden.
4. Altanlagen sollen nach dem Gesetzentwurf ein Wahlrecht haben, ob sie nach dem alten oder neuen Satz vergütet werden wollen.
5. "Wirtschaftlichkeitsrechnungen" von Konzernen sind für mich nicht maßgebend. Entscheidend ist die CO2-Einsparung einschließlich des Energieaufwands bei Anbau und Transport der Biomasse.
6. Das EBA-Zentrum Triesdorf hält sich nach meiner Kenntnis an die politische Vorgabe, die Wertschöpfung nicht in Energiekonzerne abwandern zu lassen.
7. Großanlagen setzen fast ausschließlich auf Silomais und konkurrieren in einer ganzen Region mit dem Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln, deshalb sehe ich Projekte, wie Gollhofen oder Fürth mit Skepsis. Ich unterstütze alle Änderungen am EEG-Entwurf, die Kleinanlagen stärken würden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Familie
11.05.2008
Von:

Hallo Herr Göppel,

der Staat (also wir alle), ist doch daran interessiert, dass es mehr Kinder gibt. Jedoch sorgt gerade die Politik dafür, dass Familien extrem benachteiligt werden, insbesondere gegenüber Doppelverdiener-Ehepaaren. Es ist doch in der Regel so, dass ein Elternteil (meist die Frau), bei den Kindern zu Hause bleibt und somit ein Einkommen wegfällt. Trotzdem werden von der Schule z. B. Kopiergeld verlangt (bis vor kurzem sogar noch Büchergeld).

Weiter geht es beim Urlaub. Paare ohne Kinder können sich die günstigste Reisezeit aussuchen, Paare mit schulpflichtigen Kindern jedoch müssen in der teuersten Reisezeit, eben dann, wenn Ferien sind, fahren. Am Beispiel einer 5köpfigen Familie müsste er als Alleinverdiener den Urlaub für 5 Personen bezahlen, und das in der Hauptsaison. Dass sich dass keine normale Familien leisten kann, dürfte klar sein.

Ca. 1/3 aller Ehen werden geschieden. Da - auch heute noch - meist die Frau das/die Kind/er zugesprochen bekommt, darf der Mann Unterhalt für Frau und Kind bezahlen. Und - verzeihen Sie meinen Sarkasmus - wenn man schon einen Dummen gefunden hat, dann brummt man ihm auch noch eine saftige Steuerlast auf, nämlich die der Steuerklasse 1. Also obwohl er eine Familie ernährt, wird er wie ein Single besteuert. Jeder Mann, der ein bisschen weiterdenkt, entscheidet sich bei diesen Voraussetzungen doch wohl eher gegen Kinder.

Wie lange will die Politik dieser schreienden Ungerechtigkeit noch weiter zusehen? Es wird ständig an relativ unwichtigen Dingen (wie den Krippenplätzen) herumgebastelt. Was bringt ein Krippenplatz, wenn ich mir das Kind an sich schon gar nicht leisten kann?

Mein Lösungsvorschlag (ich muss leider nochmals darauf zurückkommen): Ein Grundeinkommen für Kinder. Und zwar ab Geburt und in einer Höhe, dass sämtliche Kosten, die ein Kind verursacht (Windeln, größere Wohnung, Lebensmittel, Schule, Ausbildung, Urlaub), damit abgedeckt werden können.

Leider ist meine Redezeit zu Ende (2000 Zeichen).

Mit fr. Grüßen
Antwort von Josef Göppel
3Empfehlungen
19.05.2008
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

als Vater von vier mittlerweile erwachsenen Töchtern sind Kinder für mich vor allem ein wichtiger Teil eines erfüllten Lebens.

Erfreulicherweise sehen das wieder mehr Deutsche genauso. Die Geburtenrate stieg um zehn Prozent von 1,33 in 2006 auf rund 1,45 in 2007 und erreichte erstmals wieder das Niveau von 1990. Jeden Monat wurden 2007 rund 11.000 Kinder mehr geboren als im Vorjahr. Vergleicht man nur Daten für Westdeutschland, muss man sogar bis ins Jahr 1975 zurückblättern, um ein ähnlich hohes Niveau zu finden.

Zu dieser positiven Entwicklung hat auch die Politik Ihren Teil beigetragen. Insbesondere das Elterngeld wird auch von Vätern sehr gut angenommen. Bayern ist hier bundesweiter Spitzenreiter. 15% der Väter nehmen eine Auszeit für die Kindererziehung. Ein erster Schritt, um Nachteile gegenüber kinderlosen Ehepaaren auszugleichen, ist die Entlastung von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen seit Beginn des Jahres. Bei der privaten Altersvorsorge erhalten Eltern eine zusätzliche Kinderzulage.

Ich bin aber Ihrer Meinung, dass Familien stärker entlastet werden müssen, die CSU sieht in ihrem Steuerkonzept ab 2009 eine Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags vor. Ab 2012 sollen Eltern durch Einführung eines Kindergrundfreibetrags weiter entlastet werden, die CSU tritt außerdem für eine Verlängerung des Elterngelds ein und fordert einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern auf einen Krippenplatz verzichten und ihr Kind lieber zu Hause erziehen.

Unsere Positionen zum bedingungslosen Grundeinkommen haben wir ja bereits auf Abgeordnetenwatch.de ausgetauscht. Ich möchte in Bezug auf Kinder noch ergänzen, dass das Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum für Kinder durch staatliche Leistungen, wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsaufwand, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Sozialleistungen für Erwerbslose bereits heute ausreichend gesichert sieht. Unterhaltsleistungen wirken im Übrigen ebenfalls steuermindernd.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
12.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

der Seite "abgeordnetenwatch.de", entnahm ich, dass Sie dem Gesetzentwurf zum Vertrag von Lissabon am 24.04.2008 zugestimmt haben.
Der ehemalige Bundespräsident Dr. Roman Herzog, immerhin profilierter Staatsrechtler und langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, unterstellt diesem Vertragswerk, dass er die Rechte des Parlamentes, dem Herzstück einer parlamentarischen Demokratie, untergräbt.
Herr Herzog konstatierte in einem ausführlichen Aufsatz in der Tageszeitung "Die Welt", der unter der Überschrift "Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland" erschien, dass "sich viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages einem erheblichen Einflussverlust ausgesetzt sehen".
Ihre Zustimmung zum o.g. Gesetzentwurf zeigt mir, dass Sie offenbar nicht zu den von Herzog erwähnten Abgeordneten gehören.
Wie stehen Sie zur Kritik Herzogs am Vertrag von Lissabon?
Aus welchen Gründen haben Sie dem Gesetzentwurf zugestimmt?

Für Ihren Zeitaufwand, auf meine Fragen einzugehen, bedanke ich mich bereits im Voraus.

Herzliche Grüße
M.
Antwort von Josef Göppel
4Empfehlungen
16.05.2008
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

die Kritik von Herrn Herzog am europäischen Reformvertrag kann ich nicht nachvollziehen. Ich sehe die nationalen Parlamente durch die neuen europäischen Spielregeln sogar gestärkt. In Zukunft können der Deutsche Bundestag und die anderen nationalen Parlamente einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission frühzeitig stoppen. Ein Recht, das es bisher nicht gibt. Meiner Meinung nach werden die Vorteile Europas werden für die Menschen greifbarer, wenn wir wirklich nur die Probleme gemeinsam in Brüssel anpacken, die Deutschland nicht alleine lösen kann. Der Deutsche Bundestag wird sein neues Recht sicher nutzen und gegenüber Brüssel deutlich machen, welche Themen besser in den Mitgliedsstaaten selbst geregelt werden sollten.

Die Reform bringt aber nicht nur mehr Rechte für die nationalen Parlamente, sondern auch im Europaparlament und dem Europäischen Rat wichtige Neuerungen. Diese Anpassungen sind dringend notwendig, damit die Zusammenarbeit in einer Union mit 27 Mitgliedsstaaten reibungsloser funktioniert. Die Europäische Union wird durch den Reformvertrag gestärkt, weil Entscheidungen schneller getroffen werden können.

Meiner Meinung nach kann die Globalisierung nur durch eine effektive europäische Zusammenarbeit gestaltet werden. Der Welthandel braucht soziale und ökologische Regeln. Der EU-Reformvertrag ermöglicht uns, international Umweltstandards und bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Die Europäische Union hat das notwendige Gewicht, um der Globalisierung ein menschlicheres Antlitz zu geben.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Reform von EU-Kommission, Europäischem Rat und Europaparlament

Die EU-Kommission wird von 27 auf 15 Kommissare verkleinert. Das bisher geltende Prinzip ein Staat -- ein Kommissar hat zu einer Zersplitterung der Aufgabengebiete geführt.

Im Europäischen Rat, also den Vertretern der nationalen Regierungen, übernimmt zurzeit alle sechs Monate ein anderes Land die Präsidentschaft. In Zukunft wird ein Ratspräsident über zweieinhalb Jahre Kompromisse zwischen den Regierungen aushandeln können. Als erster Ratspräsident ist der in Europafragen sehr erfahrene luxemburgische Ministerpräsident Claude Juncker im Gespräch. Außerdem sichert ab 2014 die neue Regel einer doppelten Mehrheit, dass größere Staaten wie Deutschland, entsprechenden Einfluss haben. Es müssen 55% der Mitgliedstaaten, in denen gleichzeitig mehr als 65% der EU-Bevölkerung leben, für eine Richtlinie stimmen. Mehrheitsentscheidungen werden auch im Rat in fast allen Politikbereichen zum Regelfall.

Im Europarlament genügt weiterhin die einfache Mehrheit der Abgeordneten. Die Zahl der Abgeordneten wird auf 750 begrenzt. Deutschland wird 2009 als größtes Mitgliedsland 96 Abgeordnete entsenden, Luxemburg als kleinster Staat 6 Abgeordnete.

2. Neue Kompetenzen

Der EU-Reformvertrag bringt vor allem in den Bereichen Asyl, Einwanderung sowie der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Militär eine engere Zusammenarbeit. In diesen Politikbereichen gilt nicht mehr das Einstimmigkeitsprinzip, sondern wird auch per Mehrheit entschieden.

3. Bessere Abstimmung in der Außenpolitik

Die Europäische Union hat aus ihrer Spaltung zu Beginn des Irakkriegs gelernt. Gemeinsam hätte man viel eher den Ausbruch des Kriegs verzögern können. In Zukunft wird es eine Art europäischen Außenminister geben, der aber auf britischen Wunsch nicht so genannt wird. Er wird sowohl im Europäischen Rat als auch in der Kommission mitberaten und dadurch leichter eine gemeinsame Position erarbeiten können. Außerdem erhält er einen eigenen diplomatischen Dienst und damit ausreichend Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

Wie so viele bin ich Zwangsmitglied der IHK. Jedoch verbietet die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) genau diese. In Artikel 20 Absatz 2 steht geschrieben: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."

Ich gehe mal davon aus, das die BRD diese Resolution ratifiziert hat. Wenn dem so ist, würde mich interessieren, inwieweit diese UN-Resolution über bzw. unter Bundesrecht steht. Konkret: Welche Art von Gesetzen ist höherwertiger als diese Resolution bzw. noch konkreter: Ist das Gesetz, dass die Zwangsmitgliedschaft in der IHK regelt, höherwertiger als die Menschenrechtscharta? Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen.

Wenn diese Resolution aber höherwertiger ist, dann müsste doch die Politik endlich reagieren und diesem menschenunwürdigen Treiben ein Ende setzen.

Und an dieser Stelle würde ich auch gerne Ihre Meinung zu diesem Thema hören. Sind sie für oder gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft? Und wenn Sie dafür sind, welche Gründe können Sie anführen? Aus meiner Sicht rührt dies daher, dass die Politik ihren Lobbyisten Pfründe sichern will. Ich aber bin der Meinung, dass eine Zwangsmitgliedschaft - wo auch immer - nicht in eine moderne Demokratie passt.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich nicht gegen die IHK bin, sondern nur gegen die Zwangsmitgliedschaft. Die IHKs sollten sich einfach dem Wettbewerb stellen müssen, dann bekommen sie auch Mitglieder. Aber durch Zwang, ohne konkrete Gegenleistung, das ist ein Unding.

Weiter würde es mich interessieren, woher die IHK meinen Gewinn erfährt (dieser wird im Beitragsbescheid als Bemessungsgrundlage aufgeführt). Offensichtlich wird dieser vom Finanzamt an die IHK übermittelt. Widerspricht dies nicht dem Datenschutz? Ich habe das Finanzamt nämlich nicht ermächtigt, meine Daten weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Josef Göppel
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19.05.2008
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

alle Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, sind zur Mitgliedschaft in einer Kammer verpflichtet. In einem engen gesetzlichen Rahmen werden deshalb Steuerdaten an die Selbstverwaltung der Wirtschaft weitergegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat geprüft, ob die Pflichtmitgliedschaft mit den Grundrechten vereinbar ist. Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet. Die Pflichtmitgliedschaft hat nach den Ausführungen des Gerichts eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt. Das Gericht hat allerdings auch herausgestellt, dass die Industrie- und Handelskammern die Grenzen ihrer Aufgaben beachten müssen.

Auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren von einer Mitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern. Die Kammern bieten ihnen zahlreiche Dienstleistungen, wie z.B.Starthilfen und Existenzgründungsberatung, Beratung in/zu Finanzierungs- und Steuerfragen, Suche nach Gesprächspartnern im In- und Ausland, Hilfe und Unterstützung bei Verkehrsproblemen und bei Kontakten mit der öffentlichen Verwaltung. Ebenso kommt die hoheitliche wirtschaftsverwaltende Tätigkeit der Kammern den kleinen und mittelständischen Betrieben zugute (u. a. Sachkundeprüfungen, Aus- und Fortbildung, Berufsbildungszentren, Vermittlungsstellen).

Aus der Pflichtmitgliedschaft folgt nach unserer Rechtsordnung die Beitragspflicht der Kammerzugehörigen. Der Beitrag ist eine Gegenleistung für den Vorteil des Mitgliedes aus der Kammertätigkeit. Dieser Vorteil besteht vor allem darin, dass die Kammer ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt, insbesondere das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahrnimmt und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft arbeitet/eintritt. Der Vorteil dieser Interessenvertretung kommt allen Mitgliedern zugute.

Aus diesen Gründen halte ich ein verpflichtende Mitgliedschaft in den IHKs als wichtigem Bindeglied zwischen Staat und Wirtschaft auch in Zukunft für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel
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