Josef Göppel (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Josef Göppel
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom-Forstingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Ansbach
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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Der Klimawandel führt zu einer drastischen Zunahme von Wetterextremen wie Hochwasser und Stürmen. Die Politik sucht derzeit gemeinsam mit Wissenschaftlern aus allen Disziplinen nach möglichen Lösungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
08.01.2007
Von:

Halten Sie die derzeitige von der Bundesregierung verfolgte Politik hinsichtlich des Klimaschutzes für ausreichend? Befürworten Sie eine Nullemissionsstrategie für Klimagase?
Antwort von Josef Göppel
4Empfehlungen
29.01.2007
Josef Göppel
Eine Erwärmung des Klimas um mehr als 2 Grad muss unbedingt vermieden werden. Dazu muss Deutschland bis 2050 seine Treibhausgasemissionen um 80-90% senken. Andernfalls drohen extreme Wetterereignisse in unkontrollierbarem Ausmaß. Klimaschutzpolitik ist erst dann ausreichend, wenn sie dieses Ziel erreicht.

Dazu sind folgende Schritte nötig:

  • Erneuerbare Energien tragen nur 6,2% zur Wärmeversorgung bei. Das bestehende Marktanreizprogramm muss deshalb weiterentwickelt werden. Meiner Meinung nach ist eine erweiterte und kontinuierliche Förderung mit einem Wärmegesetz dringend notwendig.

  • Im Stromsektor leisten regenerative Quellen bereits einen Beitrag von mehr als 11%. Ich trete für eine Fortführung der erfolgreichen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ein.

  • Das Gebäudesanierungsprogramm wurde bereits erheblich aufgestockt. Die Wärmedämmung von Häusern ist sehr kostengünstiger Klimaschutz.

  • Im Verkehrsbereich trete ich für ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ein. Die Autohersteller müssen auf einen maximalen CO2-Ausstoß der Fahrzeuge von 120 g/km verpflichtet werden.

  • Die Abwärme in der Stromerzeugung muss nutzbar gemacht werden. Ich werde mich 2007 nachdrücklich für eine Fortsetzung der auslaufenden Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.

  • Strom muss sparsamer eingesetzt werden: Der Verbraucher muss beim Kauf von allen elektrischen Geräten klar erkennen, wie viel Strom das Gerät selbst und vergleichbare Geräte brauchen. Stromfresser dürfen nicht auf den Markt gebracht werden. Die entsprechenden Richtlinien sind auf europäischer Ebene bereits beschlossen. Die Bundesregierung muss auf eine raschere Umsetzung drängen.


Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel
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Frage zum Thema Internationales
28.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

was halten Sie als erklärter Umweltschützer davon, daß die Bundeswehr z. B. in Afghanistan vermittels Dieselgeneratoren die Umwelt unnötig verschmutzt? Die Bundeswehr dort die Behauptung unterstützt, daß eine schnelle effektive Stromversorgung nur vermittels fossiler Energieträger möglich ist? Vor allem unter erhöhtem logistischem Aufwand. Wäre es nicht an der Zeit, daß durch unsere Volksvertreter die Erkenntniss in die BW getragen wird, daß es Möglich ist ohne AKW´s, Kohlekraftwerke und Dieselkraftwerke auszukommen? Insbesondere bei Einsätzen in sogenannten Entwicklungsländern? Wie stehen Sie zu der Kostenfrage? Ein System, schnell dezentral aufgebaut und fertig oder ein System das einen andauernden Nachschub erfordert?

MfG
Antwort von Josef Göppel
3Empfehlungen
28.02.2007
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

erneuerbare Energien sollten überall dort eingesetzt werden, wo dies möglich ist. Auch die Bundeswehr sollte dies prüfen. In einem Konfliktgebiet wie Afghanistan könnte es aber auch noch an geeigneten technischen Lösungen fehlen. In der Entwicklungszusammenarbeit hingegen wird schon häufig auf regenerative Energien gesetzt. Dort kommen beispielsweise solare Inselsysteme zur Stromerzeugung zum Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

wie ist es möglich, daß Private staatliche Aufgaben übernehmen?
Warum können Rechtsanwälte für einen Formbrief 900 Euro verlangen?
Ich wurde von einem Rechtsanwalt abgemahnt, weil ich im Shop nicht bei jedem Preis, den Passus stehen hatte, inclusive Mehrwertsteuer, was rechtlich sowieso vorgeschrieben ist. Der Rechtsanwalt stellte mir eine Unterlassungserklärung mit der Androhung von 20000,-- Euro + 900 Euro Honorar-Rechnung zu. Die Unterlassungserklärung ging am Freitag zu. An diesem Tag endete jedoch auch schon die Frist. Telefonisch war er nicht zu erreichen. 5 Tage später hatte ich bereits eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg, da die Schwere des Vergehens keinen Aufschub duldet, ging mir die Verfügung per Gerichtsvollzieher zu. Androhung 50000,-- Euro oder bis zu 2 Jahre Haft.
Können Sie mir dieses Vorgehen erläutern. Ich verstehe dies leider nicht. Wollen Sie nicht kleine + mittelständische Betriebe fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred
Antwort von Josef Göppel
5Empfehlungen
14.02.2007
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

Ihren Ärger kann ich gut verstehen. Viele Internethändler sind von
missbräuchlichen Abmahnungen in kaum nachvollziehbaren Bagatellfällen betroffen.

Rechtsgrundlage dafür ist das Unterlassungsklagegesetz. Eigentlich dient dieses Gesetz dem Schutz der konkurrierenden Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Der Gesetzgeber hat die Schwelle für Abmahnungen bewusst niedrig angesetzt, da die gegenseitige Kontrolle der Unternehmen nicht nur für gleiche Marktchancen sorgt, sondern auch die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützt.

Bei den Abmahnungswellen im Internethandel ist dieser ursprüngliche Gesetzeszweck völlig in den Hintergrund getreten. In vielen Fällen darf vermutet werden, dass nicht einmal ein konkurrierendes Unternehmen das Verfahren betreibt, sondern einfach nur eine Anwaltskanzlei Kasse macht.

Ich stimme Ihnen zu, dass diese Abzocke auf Kosten kleiner Unternehmen nicht hinnehmbar ist und nach dem Vorbild anderer europäischer Länder gelöst werden sollte. Dort muss der Betroffene vor einer Abmahnung auf die Rechtsverletzung hingewiesen werden. Anwaltskosten können in diesem ersten Schritt noch nicht geltend gemacht werden.

Das Problem ist dem zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags bereits bekannt. Ich werde dort nochmals auf das Beispiel anderer Länder aufmerksam machen und auf eine Lösung drängen.

In Ihrem konkreten Fall helfen Ihnen vielleicht die Erfahrungen und Empfehlungen anderer Betroffener, die Sie unter www.abmahnwelle.de finden. Sie sollten auf jeden Fall auch einen Anwalt hinzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
07.04.2007
Von:

Wald und Wild

Sehr geehrter Herr Göppel,

1. Frage
Immer wieder wird in Ihrem Wahlkreis (und bestimmt auch anderswo) darüber diskutiert, ob die Jäger ihre Aufgaben ausreichend erfüllen.

Als Laie denke ich mir dabei immer wieder, ob es eigentlich nicht nur auf die Beantwortung einer einzigen Frage ankommt, nämlich: Kommen ohne Zäune in ausreichendem Umfang junge Bäume hoch? Das hat "ewig" ohne den Menschen funktioniert, muss das nicht auch heute die Zielsetzung sein und sind nicht eindeutige Antworten möglich, ob dies klappt?

2. Frage:
Stimmen Sie der Aussage zu, dass durch Ereignisse wie Borkenkäfer oder "Kyrill", die uns schlimm erscheinen, die Natur letztlich nur die Voraussetzungen für stabilere Verhältnisse schafft? Grundsätzlich anfälligere Monokulturen, Arten, die nicht zum Boden oder nicht mehr zum sich verändernden Klima passen, müssen weichen. Nachwachsen wird, was besser passt und Angriffen aller Art mehr entgegenzusetzen hat.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
12.04.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Göppel,

in Triesdorf soll auf 2 Hektar Fläche e. Energiekomplex bestehend aus einer Biogasanlage u. e. Hackschnitzelkraftwerk entstehen. Nach Aussagen des Herrn Sedlmeier, die treibenende Kraft in dieser Sache bei den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf, ist eine Biogasanlage f. Forschungszwecke als Referenzanlage unbedingt notwendig. Dabei soll diese Anlage nicht von e. Triesdorfer Schule betrieben werden, sondern von e. der Öffentlichkeit bislang unbekannten Investor, wobei ich vermute, dass die potenzielle Investor schon Kontakte nach Triesdorf geschlossen hat. Nach Aussagen von anderen Fachleuten in dieser Sache, ist für den Betrieb der Anbau von 200 Hektar Mais als Biomasse erforderlich. Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Finden Sie es umweltfreundlich, 200 Hektar Mais steuerbegünstigt anzubauen u. dann in e. Biogasanlage wiederum hoch subventioniert zu verheizen?
2. Nach Aussagen des Brauerbundes konkurriert der Anbau von Mais mit dem Anbau v. Sommergerste (Braugerste), so dass der Bierpreis steigt. Finden Sie in Ordnung, dass zu Gunsten der subventionierten Biomasseproduktion sich die Erzeugung von Lebensmitteln verteuert?
3. In Schwäbisch Hall wurde nun ein Biomassekraftwerk in Betrieb genommen, das mit Palmöl befeuert wird. Auch diese Art von Stromerzeugung wird staatlich hoch subventioniert. Billigend in Kauf genommen wird dabei die Abholzung des Regenwaldes, um dann auf den freien Flächen Palmöl zu produzieren. Finden Sie es umweltfreundlich, Regenwälder abzuholzen, Palmöl zu produzieren, auf dem Seeweg um die halbe Erde zu transportiern u. Palmöl zu verheizen, u. diese Art von Energiegewinnung auch noch staatlich hoch subventionieren?
4. Immer wieder macht die CSU Front gegen Windkraftanlagen, weil diese zu "landschaftsschädlich" seien. Finden Sie die offensichtlich von Ihren unterstützte Biogasanlage in Triesdorf weniger landschaftsschädlich als eine Windkraftanlage? In finde diese Biogasanlage skandalös.

MfG, cam
Antwort von Josef Göppel
3Empfehlungen
18.04.2007
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

die Berichte des Weltklimarats haben eindrücklich belegt, dass der Klimawandel bereits Realität ist. In meiner Heimatregion Westmittelfranken hat der Borkenkäfer in von jahrelanger Trockenheit vorgeschädigten Wäldern enorme Schäden verursacht. Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet, dass die Folgekosten des Klimawandels in Deutschland schon in wenigen Jahren auf bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr steigen könnten. Das sind rund 1250 Euro für jeden Bürger.

Biogasanlagen stoßen nur das Kohlendioxid aus, das die eingesetzten Pflanzen während ihres Wachstums aufgenommen haben. Durch die Zumischung von Gülle werden hoch klimawirksame Methanemissionen vermieden. Und schließlich ersetzt die Abwärme Öl- und Gasheizungen in benachbarten Gebäuden. Biogasanlagen sind damit ein echter Beitrag zum Klimaschutz.

Biogasanlagen laufen fast das ganze Jahr rund um die Uhr und liefern zuverlässig Strom. Sie können deshalb problemlos den Grundlaststrom aus Kohlekraftwerken ersetzen. Im Landkreis Ansbach stammt bereits mehr als ein Drittel des Stroms aus Biogasanlagen!

Die Fachhochschule und die landwirtschaftlichen Lehranstalten in Triesdorf sind ein renommiertes Kompetenzzentrum für Biogasanlagen. Die Forschung in der geplanten Referenzanlage dient gerade dazu, die Verstromung von Biomasse noch effizienter und naturverträglicher zu machen.

Zu Frage 1: Im Jahr 2007 errichtete Biogasanlagen erhalten für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 8,03 und 10,99 ct. Für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe wird zusätzlich ein Bonus von 6 ct/kWh und für die Nutzung der Abwärme von 2ct/kWh gezahlt. Maximal Dies sind zusammen maximal 18,99 ct/kWh. Dies entspricht dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis.

Es ist richtig, dass erneuerbare Energien noch über den
Stromerzeugungskosten eines Braunkohlekraftwerks liegen. Vergleicht man regenerativen Strom mit Kohlestrom, kosten die umweltfreundlichen Energien einen typischen Haushalt in Deutschland 22 Euro zusätzlich im Jahr. Die Umweltkosten des Braunkohlestroms sind aber in dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind nicht die erneuerbaren Energien subventioniert, sondern die Verstromung fossiler Energieträger.

Zu Frage 2: Landwirte haben als Energiewirte ein zweites Standbein gefunden. Ich freue mich, wenn ich in Gesprächen mit Landwirten höre, dass ihre Kinder den elterlichen Hof plötzlich wieder als Zukunftschance wahrnehmen. Auch die arbeitsintensive Erzeugung von Lebensmitteln wird wieder angemessen entlohnt. Ich stimme Ihnen aber zu, dass kein übermäßiger Wettbewerb zwischen der energetischen Nutzung von Biomasse und der Produktion von Nahrungsmitteln entstehen darf. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass die EU die Reaktivierung von Stillegungsflächen zulässt.

Zu Frage 3: Ich lehne die Nutzung von Palmöl, für dessen Anbau Regenwald gerodet wurde, klar ab. Das Bundeslandwirtschaftsministerium arbeitet an einer Lösung, wie durch strenge Umwelt- und Sozialkriterien der Import von Palmöl beschränkt werden kann. Dieses Zertifizierungssystem wird in den kommenden Monaten vorgestellt.

Zu Frage 4: Mais liefert einen hohen Energieertrag und ist deshalb für die meisten Biogasanlagen ein wichtiger Eingangsstoff. Gerade in Triesdorf wird jedoch die Verstromung von alternativen Pflanzen, wie Amaranth erprobt.

Ich setze mich bei der für dieses Jahr geplanten Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für einen Kulturlandschaftsfaktor ein, durch den die landeskulturell erwünschte Nutzung von Biomasse mit geringerem Energiegehalt, wie z.B. Mahdgut stärker gefördert wird. Außerdem soll der Bonus für nachwachsende Rohstoffe an die Einhaltung einer bestimmten Fruchtfolge gebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Göppel
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