Sehr geehrter Herr

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die Bedingungen des EEG gelten grundsätzlich für alle Altanlagen unverändert weiter. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Investition. Bestehende Biogasanlagen können sich freiwillig für neue und zusätzliche Boni für Wärmenutzungen oder die Vergärung von Gülle und Landschaftspflegematerial entscheiden.
Sie sprechen die einzige Ausnahme an, die Sie vermutlich als Teilhaber an der Biogasanlage in Penkun betrifft. Das neue EEG wertet Biogasanlagen, die im selben Jahr in unmittelbarer Nähe zueinander gebaut wurden als eine zusammengehörende Anlage mit der niedrigeren Vergütung für Großanlagen. Damit soll der Missbrauch der Vergütungsstaffelung im EEG eingedämmt werden. Momentan besteht Unsicherheit, ob auch bestehende Anlagen von dieser Regelung betroffen sind. CDU und CSU sind aus Gründen der Investitionssicherheit gegen eine rückwirkende Änderung des Anlagenbegriffs. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Änderungswunsch beschlossen, der derzeit vom Koalitionspartner blockiert wird. Ein Anlagenbetreiber hat deshalb inzwischen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.
Zum Hintergrund des Streits:
Während der Beratungen zur Novellierung des EEG haben das Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium die Biogaserzeugung in Penkun als Beispiel für einen Missbrauch des EEG 2004 genannt. Der Investor hatte in den Ministerien angefragt, ob rechtlich eine Teilung in kleine Biogasanlagen möglich sei. Durch den Bau mehrerer Kleinanlagen erhält der Betreiber die höhere Vergütung, die eigentlich auf bäuerliche Einzelanlagen zielt. Die Antwort der Ministerien war, dass dies dem Willen des Gesetzgebers nicht entsprechen würde, im Gesetzestext aber nicht abschließend geklärt sei. Die Anlage wurde dennoch - ohne dass technische Gründe vorliegen - in mehrere kleine Biogasanlagen geteilt. Die Gewinne des Betreibers sind deshalb exorbitant. Über die EEG-Umlage zahlen dies letztendlich die Stromverbraucher.
Meiner Meinung nach gehört die Zukunft hofintegrierten Anlagen: Der Landwirt kann für den Energiepflanzenanbau auf eigene Flächen zurückgreifen und die Landwirtschaft in kleinteilig strukturierten Gebieten erhält ein zweites Standbein. Außerdem wird in kleineren Anlagen häufiger Gülle vergärt. Dadurch entsteht ein doppelter Klimaschutzeffekt: Es werden Methanemissionen aus der Gülleausbringung vermieden und fossiler Strom ersetzt.
Industrielle Großanlagen wie Penkun bewirken hingegen großflächigen, intensiven Maisanbau und sorgen in ganzen Regionen für harten Wettbewerb um Flächen für den Futter- und Nahrungsmittelanbau. Deshalb unterstütze ich es, dass im EEG 2009 die Teilung von großen Biogasanlagen künftig verboten ist, halte es aber dennoch für richtig, für bestehende Anlagen den Einzelfall zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel