Josef Göppel (CSU)

Angaben zur Person
Josef Göppel
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom-Forstingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Ansbach
Landeslistenplatz
keinen
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

wie ist es möglich, daß Private staatliche Aufgaben übernehmen?
Warum können Rechtsanwälte für einen Formbrief 900 Euro verlangen?
Ich wurde von einem Rechtsanwalt abgemahnt, weil ich im Shop nicht bei jedem Preis, den Passus stehen hatte, inclusive Mehrwertsteuer, was rechtlich sowieso vorgeschrieben ist. Der Rechtsanwalt stellte mir eine Unterlassungserklärung mit der Androhung von 20000,-- Euro + 900 Euro Honorar-Rechnung zu. Die Unterlassungserklärung ging am Freitag zu. An diesem Tag endete jedoch auch schon die Frist. Telefonisch war er nicht zu erreichen. 5 Tage später hatte ich bereits eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg, da die Schwere des Vergehens keinen Aufschub duldet, ging mir die Verfügung per Gerichtsvollzieher zu. Androhung 50000,-- Euro oder bis zu 2 Jahre Haft.
Können Sie mir dieses Vorgehen erläutern. Ich verstehe dies leider nicht. Wollen Sie nicht kleine + mittelständische Betriebe fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred
Antwort von Josef Göppel
5Empfehlungen
14.02.2007
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

Ihren Ärger kann ich gut verstehen. Viele Internethändler sind von
missbräuchlichen Abmahnungen in kaum nachvollziehbaren Bagatellfällen betroffen.

Rechtsgrundlage dafür ist das Unterlassungsklagegesetz. Eigentlich dient dieses Gesetz dem Schutz der konkurrierenden Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Der Gesetzgeber hat die Schwelle für Abmahnungen bewusst niedrig angesetzt, da die gegenseitige Kontrolle der Unternehmen nicht nur für gleiche Marktchancen sorgt, sondern auch die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützt.

Bei den Abmahnungswellen im Internethandel ist dieser ursprüngliche Gesetzeszweck völlig in den Hintergrund getreten. In vielen Fällen darf vermutet werden, dass nicht einmal ein konkurrierendes Unternehmen das Verfahren betreibt, sondern einfach nur eine Anwaltskanzlei Kasse macht.

Ich stimme Ihnen zu, dass diese Abzocke auf Kosten kleiner Unternehmen nicht hinnehmbar ist und nach dem Vorbild anderer europäischer Länder gelöst werden sollte. Dort muss der Betroffene vor einer Abmahnung auf die Rechtsverletzung hingewiesen werden. Anwaltskosten können in diesem ersten Schritt noch nicht geltend gemacht werden.

Das Problem ist dem zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags bereits bekannt. Ich werde dort nochmals auf das Beispiel anderer Länder aufmerksam machen und auf eine Lösung drängen.

In Ihrem konkreten Fall helfen Ihnen vielleicht die Erfahrungen und Empfehlungen anderer Betroffener, die Sie unter www.abmahnwelle.de finden. Sie sollten auf jeden Fall auch einen Anwalt hinzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Wirtschaft
21.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

im Angesicht der z.Zt. akuten Wirtschaftskrise erfahren viele Wirtschaftsbereiche staatliche Hilfen, um v.a. Arbeitsplätze zu sichern.
Im selben Moment aber erhöhen Sie die LKW-Maut für die ohnehin schon sehr unter Kostendruck geratenen Spediteure.
Für viele Spediteure wird das früher oder später das wirtschaftliche aus bedeuten.
Wie kann man eine solche Entscheidung in der momentanen Situation erklären? Sind die Arbeitsplätze im Speditionsgewerbe weniger wert als die in Banken und in der Automobilindustrie?
Oder ist auch hier die Lobby der LKW-Unternehmer einfach zu schwach?
Wäre es denn nicht sinnvoll, die Erhöhung der Maut vorerst zu verschieben?
Antwort von Josef Göppel
bisher keineEmpfehlungen
22.01.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

die Abgeordneten von CDU und CSU haben sich mit Nachdruck gegen zusätzliche Belastungen der Speditionen eingesetzt. Deshalb sinken für deutsche Speditionen gleichzeitig mit der Mauterhöhung andere Steuern und Abgaben um 600 Millionen Euro. Für deutsche Spediteuere wird die Mauterhöhung also in vollem Umfang kompensiert. Ausländische Speditionen tragen aber nun in Deutschland die tatsächliche Kosten der Autobahnnutzung. Damit herrschen gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa. Dies sichert deutsche Arbeitsplätze! Hinzu kommt, dass der zusätzliche Ertrag von ausländischen Speditionen vollständig in die deutsche Infrastruktur investiert wird.

Aber auch die Umwelt profitiert von der geänderten Mautstruktur. Besonders schadstoffarme LKW zahlen nun deutlich weniger Maut als ältere LKW mit hohen Emissionen. Außerdem halte ich es für wichtig, dass bei dem ständig steigenden Transitverkehr ein höherer Anteil des Fernverkehrs auf die Schiene verlagert wird und der LKW dann die Verteilung vor Ort übernimmt. Auch dafür setzt die neue Maut den richtigen Anreiz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

bekanntlich ist eine umweltschonende Energieversorgung für unser aller Zukunft unabdingbar. Mit Einführung des EEG 2009 werden bestimmte Aspekte (z.B. Vergütung) von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien neu geregelt.
Was ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht verstehe ist, wieso Altanlagen, also Anlagen, welche schon vor Inkrafttreten von EEG 09 in Betrieb waren, keinen Bestandsschutz erhalten. Obwohl ein entsprechender Gesetzesantrag den Bundesrat bereits passierte, scheint der Bundestag wiedereimal ein Problem "aussitzen" zu wollen und seine gesetzgeberische Verantwortung auf das Bundesverfassungsgericht abschieben zu wollen. Wie stehen Sie dazu ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Göppel
2Empfehlungen
29.01.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

die Bedingungen des EEG gelten grundsätzlich für alle Altanlagen unverändert weiter. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Investition. Bestehende Biogasanlagen können sich freiwillig für neue und zusätzliche Boni für Wärmenutzungen oder die Vergärung von Gülle und Landschaftspflegematerial entscheiden.

Sie sprechen die einzige Ausnahme an, die Sie vermutlich als Teilhaber an der Biogasanlage in Penkun betrifft. Das neue EEG wertet Biogasanlagen, die im selben Jahr in unmittelbarer Nähe zueinander gebaut wurden als eine zusammengehörende Anlage mit der niedrigeren Vergütung für Großanlagen. Damit soll der Missbrauch der Vergütungsstaffelung im EEG eingedämmt werden. Momentan besteht Unsicherheit, ob auch bestehende Anlagen von dieser Regelung betroffen sind. CDU und CSU sind aus Gründen der Investitionssicherheit gegen eine rückwirkende Änderung des Anlagenbegriffs. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Änderungswunsch beschlossen, der derzeit vom Koalitionspartner blockiert wird. Ein Anlagenbetreiber hat deshalb inzwischen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Zum Hintergrund des Streits:

Während der Beratungen zur Novellierung des EEG haben das Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium die Biogaserzeugung in Penkun als Beispiel für einen Missbrauch des EEG 2004 genannt. Der Investor hatte in den Ministerien angefragt, ob rechtlich eine Teilung in kleine Biogasanlagen möglich sei. Durch den Bau mehrerer Kleinanlagen erhält der Betreiber die höhere Vergütung, die eigentlich auf bäuerliche Einzelanlagen zielt. Die Antwort der Ministerien war, dass dies dem Willen des Gesetzgebers nicht entsprechen würde, im Gesetzestext aber nicht abschließend geklärt sei. Die Anlage wurde dennoch - ohne dass technische Gründe vorliegen - in mehrere kleine Biogasanlagen geteilt. Die Gewinne des Betreibers sind deshalb exorbitant. Über die EEG-Umlage zahlen dies letztendlich die Stromverbraucher.

Meiner Meinung nach gehört die Zukunft hofintegrierten Anlagen: Der Landwirt kann für den Energiepflanzenanbau auf eigene Flächen zurückgreifen und die Landwirtschaft in kleinteilig strukturierten Gebieten erhält ein zweites Standbein. Außerdem wird in kleineren Anlagen häufiger Gülle vergärt. Dadurch entsteht ein doppelter Klimaschutzeffekt: Es werden Methanemissionen aus der Gülleausbringung vermieden und fossiler Strom ersetzt.

Industrielle Großanlagen wie Penkun bewirken hingegen großflächigen, intensiven Maisanbau und sorgen in ganzen Regionen für harten Wettbewerb um Flächen für den Futter- und Nahrungsmittelanbau. Deshalb unterstütze ich es, dass im EEG 2009 die Teilung von großen Biogasanlagen künftig verboten ist, halte es aber dennoch für richtig, für bestehende Anlagen den Einzelfall zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,
Ich habe eben Ihre Antwort auf die Frage eines anderen Teilnehmers zum Thema des EEG und speziell auf das Problem des Bioenergieparks in Penkun gelesen. Ich respektiere auch Ihre persönliche Sympatie für die kleineren Hofanlagen. Aber können Sie mir bitte erkären, warum die jetzt so verschmähte Anlage in Penkum kurz nach Ihrer Fertigstellung und auch am Rande des G8 Gipfels und auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums in den höchsten Tönen als Vorzeigeprojekt der deutschen Leistungsfähigkeit beim Thema Erneuerbare Energien und Klimaschutz gelobt wurde? Es wäre einfach "schreiendes Unrecht", wenn diese Anlage keinen Bestandsschutz erhalten und pleite gehen würde. Was Recht ist, muss auch Recht bleiben! Ohne Bestandsschutz müsste dann eigentlich auch der Kölner Dom abgerissen werden, weil er heutigen Bau und Statikvorschriften nicht mehr enspricht. Sicher, so ein riesiger Bioenergiepark passt nicht überall in die Landschaft, aber man sollte ihn auch nicht generell ablehnen erst recht nicht aus so persönlicher Ideologie und mit einem so verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetz. Ich bin einer der vielen Kleinanleger in dem Anlageprojekt Penkun und halte sie keineswegs für eine "Gewinnmaximierungsmaschine", sondern bin sehr um meine Einlage besorgt. Ich kann auch nicht verstehen, das Sie die Position eines Anwalts der Stromkunden annehmen. Ich glaube das der Strom bei der geringeren Vergütung oder ohne Penkun keinen Cent billiger wäre. Das würden die Stromkonzerne schon nach oben ausgleichen -als die waren Gewinnmaximierer!
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Josef Göppel
3Empfehlungen
17.02.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

wie ich in meiner ersten Antwort auf abgeordnetenwatch.de bereits geschrieben habe, bin ich für Investitionssicherheit und eine Einzelfallprüfung von Anlagen, die vom Anlagenbegriff des EEG 2009 betroffen sind. Der Deutsche Bundestag wird das EEG nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend anpassen.

Meine Skepsis gegenüber sehr großen Biogasanlagen will ich gerne noch einmal begründen. Sie führen zu großflächigem Maisanbau in Monokultur und verursachen weite Transportwege bei den Eingangsstoffen und den Gärresten. Die Konkurrenz zum Nahrungsmittel- und Futtermittelanbau in einer ganzen Region halte ich für ein ernstzunehmendes Problem. Schließlich muss aus Klimaschutzgründen vor allem die Gülle der Tiere über Biogasanlagen laufen, damit das 23fach wirksamere Methan gebunden werden kann. Aus diesem Grund muss diese Technik an die Landwirtschaft gebunden bleiben. Das geht am besten über kleine und mittlere Biogasanlagen, die in einen landwirtschaftlichen Betrieb integriert sind. Ich vertrete diese Position seit Jahren und bin nicht für die von Ihnen genannten Veröffentlichungen verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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