Josef Göppel (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Josef Göppel
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Diplom-Forstingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Ansbach
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Ich bin aber Ihrer Meinung, dass Familien stärker entlastet werden müssen, die CSU sieht in ihrem Steuerkonzept ab 2009 eine Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags vor. Ab 2012 sollen Eltern durch Einführung eines Kindergrundfreibetrags weiter entlastet werden, die CSU tritt außerdem für eine Verlängerung des Elterngelds ein und fordert einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern auf einen Krippenplatz verzichten und ihr Kind lieber zu Hause erziehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Josef Göppel
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Frage zum Thema Umwelt
24.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel!

Mein Anliegen dreht sich um die US-Besatzerbasis in Katterbach.

Man ist ja einiges gewöhnt, aber was sich diese Herren in der letzten Zeit leisten, geht zu weit.

Ich habe eine kleineTochter, die desöfteren wach wird, weil uns der "Sound of freedom" der Landesverteidiger einholt.
Es reicht...
Der Terror nimmt immer mehr zu, die Lebensqualität sinkt.

Warum müssen US-Truppen in einem angeblichen souveränen Deutschland, über dicht besiedeltem Gebiet fliegen und ihren gesundheitsförderliche Abgase über uns ablassen??

Naturpark Frankenhöhe???

Als Entspannung dröhnen die US-Weltpolizisten??

Ich schätze Sie sehr, darum gehe ich davon aus, daß Sie die Wirtschaftsfaktor-Karte der fremden Truppen nicht ausspielen.

Deswegen, warum hat man in Bayern/Deutschland nicht den Mut, den Lärm- und Umweltterror zu beenden?

MfG
Antwort von Josef Göppel
3Empfehlungen
29.04.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Verärgerung über den Fluglärm gut nachvollziehen. Seit der Bündelung der Hubschraubereinheiten der US-Armee in Katterbach hat die Belastung deutlich zugenommen. Auch meine Heimatgemeinde Herrieden ist betroffen. Ich bemühe mich hartnäckig in Gesprächen mit den Standortverantwortlichen darum, dass bei Überflügen ausreichend Abstand zu Siedlungen gehalten wird und Nachtflüge auf ein Minimum reduziert werden. Auch im Bundesverteidigungsministerium dränge ich darauf, dass der Bündnispartner zu mehr Rücksicht auf die Bevölkerung angehalten werden muss. Ich werde nicht nachlassen, eine Reduzierung des Fluglärms einzufordern.

Ich bitte aber auch zu bedenken, dass die Stationierung der US-Streitkräfte uns während des kalten Kriegs ohne Zweifel Schutz geboten hat. Außerdem trainiert auch die Bundeswehr in den USA und Kanada Piloten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

ich muss auf Ihre Antwort vom 24.04 an Hernn Haderlein eingehen.

Sie schreiben, das Sie die Sorge nachvollziehen können, dass das Instrument der Internetsperren missbraucht wird. Dennoch grenzen Sie sofort ein, dass es eben nicht (nur) um Kinderpornographie geht, sondern sagen direkt das es Ihnen auch um "schwere Kriminalität" geht. Wie erklären Sie den Umstand, dass das Gesetz noch nichteinmal beschlossen wurde, von allen Seiten aber bereits eine Ausweitung auf andere Bereiche gefordert wird (eben "schwere Kriminalität", aber auch Glücksspiele uä.)? Zeigt dies nicht, das Kinderpornographie eben nur als Türöffner genutzt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Kratz
Antwort von Josef Göppel
2Empfehlungen
29.04.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr Kratz,

ich bin ein wenig befremdet von dieser Diskussion. Kein Mensch würde die Meinungsfreiheit bedroht sehen, weil kinderpornographische Zeitschriften verboten sind oder Kinofilme mit viel Gewalt nur volljährige Besucher sehen dürfen. Bei der Internetsperre für Kinderpornographie geht es ebensowenig um eine überzogene Einschränkung der Bürgerrechte.

Bitte bedenken Sie: Kinderpornographie ist kein am Rechner entstandenes Computerspiel. Für diese Filme müssen Kinder unglaubliches Leid ertragen. Meine Meinung ist: Wenn die technische Möglichkeit besteht, Seiten mit solchen Inhalten zu sperren, so muss dies in Ergänzung zur Strafverfolgung geschehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

ich würde gerne etwas näher auf Ihre Antwort auf die Frage von Hr. vom 29.04.2009 eingehen.

Sie beschreiben, dass kein Mensch die Meinungsfreiheit durch Verbot von kinderpornografischen Zeitschriften oder Altersbegrenzung bei gewalthaltigen Kinofilmen bedroht sehen würde. Hier stimme ich Ihnen durchaus zu, allerdings geht es auch nicht um ein Verbot von Kinderpornografie im Internet, welche ja bereits verboten ist. Es geht um geheime (!) Sperrlisten, die keiner rechtsinstanzlichen Prüfung unterliegen und die deshalb ausgeweitet und von Regierung oder Einzelpersonen theoretisch missbraucht werden könnten.

Ist es Ihrer Meinung nach nicht im Sinne der Gewaltenteilung, dass diese Sperrliste in regelmäßigen Abständen von einer juristischen Instanz geprüft wird?

Ihre Antwort auf Hr. Frage zeigt für mich deutlich, dass die Politiker hierzulande Kindesmissbrauch instrumentalisieren, um politische Ziele durchzusetzen und Wählerfang zu betreiben. Sie argumentieren, meiner Ansicht nach, fast ausschließlich auf emotianaler und moralischer Ebene und Ihre Antwort liest sich als solle ein schlechtes Gewissen bei dem/den Kritiker(n) geweckt werden diese Entscheidung überhaupt in Frage zu stellen. Finden Sie es folglich korrekt, dass seitens der Befürworter ständig versucht wird, Kritiker an den Netzsperren mit moralischen (nicht objektiven!) Argumenten mundtot zu machen?

Objektive Argumente wären z. B. ein realistische Analyse der Netzsperren in anderen Ländern, aber selbst hier wird seitens der Politik mit de facto falschen Argumenten ein falsches Bild aufgebaut. Es ist wohl bekannt und bereits von Medien berichtet worden, dass diese Sperrlisten nur einen geringen Anteil an tatsächlich kinderpornografischen Links enthalten. Ein Argument wäre auch, dass diese Sperren nicht zu umgehen sind. Was nicht zutrifft und dem Gesetzgeber sogar noch bekannt ist. Können Sie mir sachliche Belege für einen Nutzen der Sperre liefern?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Göppel
8Empfehlungen
12.05.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

gerne will ich meine Position noch einmal verdeutlichen.

Selbstverständlich kann eine Internetsperre für Kinderpornographie die Strafverfolgung der kriminellen Produzenten und Nutzer nicht ersetzen. Leider befinden sich Anbieter und Server solcher Seiten meist außerhalb der Europäischen Union, so dass eine gute Zusammenarbeit mit deutschen Behörden und eine effektive Strafverfolgung nicht immer sicher gestellt ist.

Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordneter Kinder so gut wie möglich vor brutalem Mißbrauch zu schützen. Wenn unsere Strafverfolgungsbehörden einen Teil der Kriminellen nicht erreichen kann, muss diesem Geschäft mit dem Leid von Kindern die wirtschaftliche Basis entzogen werden. Das Internet ist der kostengünstigste und am einfachsten zu nutzende Vertriebsweg. Auch wenn Internetsperren mit unterschiedlichem technischen Aufwand umgangen werden können, dürfte diese Maßnahme zumindest den Vertrieb erschweren und damit die Gewinnmöglichkeiten mindern. Deshalb halte ich die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten für eine sinnvolle Ergänzung. Für mich ist das kein Wahlkampf.

Die Sperre muss möglichst effektiv sein. Bei den Gesetzesberatungen im Bundestag müssen die technischen Hürden ausreichend hoch gesetzt werden. Eine simple DNS-Sperre halte ich nicht für ausreichend, sondern befürworte eine Lösung, die mindestens auf dem Niveau einer URL-Sperre liegt. Auch geschlossene Tauschbörsen müssen effektiv gestört werden.

Wie ich bereits in meiner letzten Antwort geschrieben habe, nehme ich die Sorge um eine Einschränkung von Bürgerrechten ernst. Im Gesetz muss deshalb genau festgelegt werden, welche Inhalte gesperrt werden dürfen. Die Einhaltung der Bürgerrechte des Grundgesetzes werden sowohl das Parlament als auch das Bundesverfassungsgericht sicherstellen.

Eine Veröffentlichung der gesperrten Seiten würde zusätzliches Vertrauen schaffen. Da aber auch die beste Sperre mit entsprechendem Aufwand umgangen werden kann, wäre eine Veröffentlichung der Listen kontraproduktiv. Sie würde den Kriminellen bei der Suche nach kinderpornographischen Inhalten helfen.

Ich finde als Ausweg Ihren Vorschlag gut, dass die Listen regelmäßig von unabhängigen Instanzen, wie den Gerichten oder den Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden. Im Gesetzgebungsverfahren werde ich mich dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 12.01.2009 via Abgeordnetenwatch.
Am 4.12.2008 brachte Kontraste die Sendung ``Üppige Pensionen – Misswirtschaft bei den IHKn ``?
Ebenso das Nachrichtenmagazin der Spiegel berichtete am 11.04.2009 über
dubiose Deals und Missmanagement bei den Industrie- und Handelskammern Seite
74 – 76. Nachzulesen bzw. zu sehen unter :

wissen.spiegel.de
www.rbb-online.de

Sehr geehrter Herr Göppel Sie haben in Ihrer Antwort vom 12.01.2009 mitgeteilt das Sie sich gegen dieses Missmanagement einsetzen werden. Was haben Sie bisher in der Sache unternommen ?
Gibt es vielleicht schriftliche Belege darüber ?

Mit freundlichen Grüßen
Britzelmair Ulrich
noch Zwangsmitglied der IHK Schwaben
Antwort von Josef Göppel
bisher keineEmpfehlungen
12.05.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr Britzelmair,

wie ich Ihnen bereits in den beiden letzten Antworten geschrieben habe, hält das Bundesverfassungsgericht die verpflichtende Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern für rechtmäßig. Die Kammern sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Politik und Wirtschaft. Es müssen die Mißbrauchsfälle bekämpft werden, nicht das über Jahrzehnte bewährte Kammersystem.

Ich habe mich im Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass die Aufsicht über die Kammern gestärkt wird. Außerdem nutzen Sie laut Spiegel-Artikel als einer der prominenten Kammerkritiker den Rechtsweg um gegen die Veruntreuung von Beitragsgeldern vorzugehen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass die Kammern in Zukunft sorgfältiger wirtschaften werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2009
Von:

Hallo Herr Göppel,

aufgrund Ihrer vorrangegangen Antworten zu dem Thema konnte ich feststellen, dass auch Sie ein Verfechter der Internetsperren auf DNS-Ebene sind. Da dieses Thema in den Medien anscheinend garnicht oder nur sehr einseitig behandelt wird, und ich mich derzeit der Frage ausgesetzt sehe, ob mein bisheriges Wahlverhalten (Schwarzwähler) dem Staat (also uns allen) nicht doch mehr geschadet als genutzt hat, hätte ich da ein paar Fragen an Sie:

1. Können Sie mir ein stichhaltiges Argument nennen, warum die Listen nicht von einer unabhängigen Kommision geprüft werden dürfen?

2. Was können Sperren auf DNS-Ebene im Kampf gegen KiPo ausrichten, wenn sie doch von jeden Laien innerhalb von 15 Sekunden ausgehebelt werden können. (Auf "Start" klicken -> auf "Ausführen" klicken und einen Befehl eingeben kann wirklich jeder - er muss dafür wirklich kein IT-Spezialist sein oder besondere kriminelle Energie besitzen)

3. Da laut Frau v.d. Leyen die Zugriffe auf "Stoppseiten" nicht gespeichert werden, sondern nur als Hinweiss mit der Aussage "Halt - ab hier wirds kriminell" zu verstehen sind, auf der anderen Seite jedoch ebenfalls laut Frau v.d. Leyen Benutzer strafrechtlich verfolgt werden können, die öfters mal auf so einer "Stoppseite" landen (was meiner Meinung nach leider von nicht vorhandener Kompetenz auf dem behandelten Gebiet oder von Verlogenheit zeugt - ich bin mir nicht sicher, was mir lieber wäre), hätte ich gerne eine verlässliche Aussage dazu, ab wann ich mich strafbar mache und wie ich erkennen kann, dass eine Seite illegal ist bevor ich mich strafbar mache. Ich bin beruflich im IT-Sektor tätig und bewege mich hier anscheinend auf sehr dünnem Eis.

4. Wozu diese Sperren um etwas unzugänglich zu machen, dass bereits verboten ist und mit bestehenden rechtsstaatlichen Mitteln schneller, effektiver, kostengünstiger und ohne die Schaffung eines Instrumentes zur Abschaffung der freien Meinungsäusserung verfolgt werden kann?

MfG
Antwort von Josef Göppel
1Empfehlung
18.05.2009
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

meinen Standpunkt habe ich bereits in den Antworten an Herrn Kulla und Herrn Kratz deutlich gemacht:

Ich werde sehr genau darauf achten, dass die Bürgerrechte gewahrt bleiben. Eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung wird es nicht geben.

Die Strafverfolgung der Produzenten und Nutzer von Kinderpornographie bleibt natürlich erste Priorität. Aber ich halte es auch für sinnvoll, so gut es technisch möglich ist, den Zugang zu Kinderpornographie im Internet zu erschweren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Ihre Frage an Josef Göppel
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