Sehr geehrter Herr

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gerne will ich meine Position noch einmal verdeutlichen.
Selbstverständlich kann eine Internetsperre für Kinderpornographie die Strafverfolgung der kriminellen Produzenten und Nutzer nicht ersetzen. Leider befinden sich Anbieter und Server solcher Seiten meist außerhalb der Europäischen Union, so dass eine gute Zusammenarbeit mit deutschen Behörden und eine effektive Strafverfolgung nicht immer sicher gestellt ist.
Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordneter Kinder so gut wie möglich vor brutalem Mißbrauch zu schützen. Wenn unsere Strafverfolgungsbehörden einen Teil der Kriminellen nicht erreichen kann, muss diesem Geschäft mit dem Leid von Kindern die wirtschaftliche Basis entzogen werden. Das Internet ist der kostengünstigste und am einfachsten zu nutzende Vertriebsweg. Auch wenn Internetsperren mit unterschiedlichem technischen Aufwand umgangen werden können, dürfte diese Maßnahme zumindest den Vertrieb erschweren und damit die Gewinnmöglichkeiten mindern. Deshalb halte ich die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten für eine sinnvolle Ergänzung. Für mich ist das kein Wahlkampf.
Die Sperre muss möglichst effektiv sein. Bei den Gesetzesberatungen im Bundestag müssen die technischen Hürden ausreichend hoch gesetzt werden. Eine simple DNS-Sperre halte ich nicht für ausreichend, sondern befürworte eine Lösung, die mindestens auf dem Niveau einer URL-Sperre liegt. Auch geschlossene Tauschbörsen müssen effektiv gestört werden.
Wie ich bereits in meiner letzten Antwort geschrieben habe, nehme ich die Sorge um eine Einschränkung von Bürgerrechten ernst. Im Gesetz muss deshalb genau festgelegt werden, welche Inhalte gesperrt werden dürfen. Die Einhaltung der Bürgerrechte des Grundgesetzes werden sowohl das Parlament als auch das Bundesverfassungsgericht sicherstellen.
Eine Veröffentlichung der gesperrten Seiten würde zusätzliches Vertrauen schaffen. Da aber auch die beste Sperre mit entsprechendem Aufwand umgangen werden kann, wäre eine Veröffentlichung der Listen kontraproduktiv. Sie würde den Kriminellen bei der Suche nach kinderpornographischen Inhalten helfen.
Ich finde als Ausweg Ihren Vorschlag gut, dass die Listen regelmäßig von unabhängigen Instanzen, wie den Gerichten oder den Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden. Im Gesetzgebungsverfahren werde ich mich dafür einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel