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Sehr geehrter Herr Göppel,
In Ihrer Antwort an Herrn Mochkau schreiben Sie:
"[..]konsumieren in Deutschland rund zwei Millionen Menschen regelmäßig Cannabis, etwa 600.000 von ihnen weisen einen missbräuchlichen Konsum auf. Die Zahl der Personen, die aufgrund Cannabis-bezogener Störungen Beratungs- und Behandlungsstellen aufsuchen, nimmt zu. Dies zeigt doch deutlich, dass es falsch wäre, Cannabis zu legalisieren."
Eigentlich zeigt dies nur, dass trotz des Verbotes viel Cannabis konsumiert wird. Obwohl in den Niederlanden geringe Mengen Cannabis toleriert werden und für Erwachsene frei verfügbar sind, ist der Konsum dort nicht höher.
Auch der Polizeipräsident von Münster kritisiert, dass die Drogenprohibition, den Konsum nicht verhindert, stattdessen die Polizei unnötig belastet und Milliarden an Steuergeldern verschlingt (
www.muensterschezeitung.de )
Dagegen profitiert von dem Verbot die Organisierte Kriminalität, die auf dem Schwarzmarkt enorme Gewinne erzielt.
Ihre Bemühungen für bessere Aufklärung über die Gefahren des Konsums und Hilfe für Suchtkranke unterstütze ich ausdrücklich. Doch ich denke, dass man ein Gesetz, das seinen Zweck, den Schutz der Bürger vor Gesundheitsschädigung durch Drogenkunsums, offensichtlich verfehlt, aber gleichzeitig einen Eingriff in Art.2 Abs.1 GG bedeutet, hinterfragt werden muss.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der "geringen Menge", die zu unterschiedlicher Rechtssprechung in den Bundesländern führt. Zwar werden die meisten Verstoße nicht strafverfolgt, trotzdem bleibt ein großer Aufwand für die Justiz
(
www.tagesspiegel.de )
Daher meine Frage:
Was spricht dagegen, den Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wenn dies zu mehr Rechtsgleichheit sowie zu einer Entlastung von Polizei und Justiz führen würde?
Mit freundlichen Grüßen
M.