Josef Göppel (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Josef Göppel
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
16.08.1950
Berufliche Qualifikation
Diplomforstingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Herrieden
Wahlkreis
Ansbach
Ergebnis
47,4%
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Zurzeit finden deutlich weniger Flüge statt. Ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen, nochmals in der bayerischen Staatskanzlei darauf zu drängen, dass spätestens bis zur Rückkehr der Helikopter ein Lärmschutzbereich ausgewiesen wird. Damit wäre die Voraussetzung geschaffen, dass Maßnahmen wie Lärmschutzfenster vom Bund finanziert werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
30.11.2011
Von:

Sehr geehrte Herr Goeppel,

Meine Frau ist Krebspatientin und konsumiert täglich Cannabis, was ihr auch von Ärzten (außerhalb Deutschlands, Niederlande) empfohlen wurde. Hier in Deutschland muss sie in täglicher Angst leben von der Polizei erwischt zu werden und zu unverhältnismäßig hohen Strafe verurteilt zu werden. Außerdem besteht die große Gefahr verunreinigte Ware zu bekommen! Wieso setzen sie sich nicht mehr für den medizischen Gebrauch von Cannabis in Deutschland in ihrer Fraktion und im Bundestag ein? Einschlägige Studien haben ergeben das Cannabis kaum gesundheitlichen Schäden verursacht und das Schlimmste am Joint der Tabak ist! Wieso setzen Sie sich nicht für ein Umdenken in ihrer Partei ein? Weitaus schlimmere Drogen wie Alkohol und Zigaretten sind legal, obwohl sie weit aus schädlicher sind, was auch zahlreiche Studien belegen. Ich bitte Sie, vor allem im Namen meiner Frau, etwas gegen diese schreckliche Ungerechtigkeit zu tun. Oder muss man erst in die Niederlande auswandern um medizinisch angemessen Behandelt zu werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Göppel
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01.12.2011
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

bestimmte Wirkstoffe der Cannabispflanze können bereits heute als industriell hergestellte Fertigarzneimittel auf Rezept von Apotheken ausgegeben werden. Die Bundesregierung plant die Zulassung weiterer Therapien mit Medikamenten, die auf Cannabis basieren. Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten:
www.bundesgesundheitsministerium.de .

Nur die pharmazeutische Verarbeitung von Cannabis sichert, dass der Wirkstoff zuverlässig dosierbar ist und damit die Therapie auf die Erkrankung abgestimmt werden kann. Eine Teillegalisierung von Cannabis für schwer erkrankte Menschen halte ich deshalb für den falschen Weg.

Ich wünsche Ihrer Frau gute Besserung und Ihnen beiden Kraft und Zuversicht!


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2011
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Goeppel,

was halten Sie davon Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren?
Finden Sie, dass man solche Menschen wie Kriminelle behandeln muss, oder sind Sie doch ehr für Gerechtigkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Göppel
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13.12.2011
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

nach Informationen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung konsumieren in Deutschland rund zwei Millionen vor allem junger Menschen regelmäßig Cannabis, etwa 600.000 von ihnen weisen einen missbräuchlichen oder abhängigen Konsum auf. Aus den Einrichtungen der Jugend- und Drogenhilfe wird zunehmend von riskanten Konsummustern und Mischkonsum bei Cannabis berichtet. Die Zahl der Personen, die aufgrund Cannabis-bezogener Störungen Beratungs- und Behandlungsstellen aufsuchen, nimmt zu. Dies zeigt doch deutlich, dass es falsch wäre, Cannabis zu legalisieren. Ich halte es im Gegenteil für wichtig, frühzeitig an den Schulen über Gefahren für seelische und körperliche Gesundheit aufzuklären und die Beratungsstellen für hilfesuchende Konsumenten auszubauen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.12.2011
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Göppel,

Danke für Ihre Antwort. Aber ich hatte Sie gar nicht nach einer Legalisierung gefragt, sondern ehr nach einer Entkriminalisierung.
Und deswegen wollte ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie es als gerecht empfinden, Menschen wie Kriminelle zu behandeln, die lieber Cannabis als Alkohol konsumieren?
Sie können ja Ihre Antwort begründen.

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Josef Göppel
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21.12.2011
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Nachfrage hier die Antwort: Was nicht legal ist, gilt juristisch immer als kriminell. Auf die Argumente zur Legalisierung bin ich bereits eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

In Ihrer Antwort an Herrn Mochkau schreiben Sie:
"[..]konsumieren in Deutschland rund zwei Millionen Menschen regelmäßig Cannabis, etwa 600.000 von ihnen weisen einen missbräuchlichen Konsum auf. Die Zahl der Personen, die aufgrund Cannabis-bezogener Störungen Beratungs- und Behandlungsstellen aufsuchen, nimmt zu. Dies zeigt doch deutlich, dass es falsch wäre, Cannabis zu legalisieren."

Eigentlich zeigt dies nur, dass trotz des Verbotes viel Cannabis konsumiert wird. Obwohl in den Niederlanden geringe Mengen Cannabis toleriert werden und für Erwachsene frei verfügbar sind, ist der Konsum dort nicht höher.
Auch der Polizeipräsident von Münster kritisiert, dass die Drogenprohibition, den Konsum nicht verhindert, stattdessen die Polizei unnötig belastet und Milliarden an Steuergeldern verschlingt ( www.muensterschezeitung.de )
Dagegen profitiert von dem Verbot die Organisierte Kriminalität, die auf dem Schwarzmarkt enorme Gewinne erzielt.
Ihre Bemühungen für bessere Aufklärung über die Gefahren des Konsums und Hilfe für Suchtkranke unterstütze ich ausdrücklich. Doch ich denke, dass man ein Gesetz, das seinen Zweck, den Schutz der Bürger vor Gesundheitsschädigung durch Drogenkunsums, offensichtlich verfehlt, aber gleichzeitig einen Eingriff in Art.2 Abs.1 GG bedeutet, hinterfragt werden muss.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der "geringen Menge", die zu unterschiedlicher Rechtssprechung in den Bundesländern führt. Zwar werden die meisten Verstoße nicht strafverfolgt, trotzdem bleibt ein großer Aufwand für die Justiz
( www.tagesspiegel.de )

Daher meine Frage:
Was spricht dagegen, den Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wenn dies zu mehr Rechtsgleichheit sowie zu einer Entlastung von Polizei und Justiz führen würde?

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Josef Göppel
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13.01.2012
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

ich werde mich erkundigen, ob eine Rechtsangleichung in der EU vorgesehen ist. Das kann etwas dauern. Mir ist klar, dass man sich in dieser Frage vor vorschnellen Antworten hüten muss.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel
Ergänzung vom 27.01.2012
Sehr geehrter Herr ,

noch einmal möchte ich Ihre Frage bezüglich der Legalisierung des Cannabis-Besitzes aufgreifen.

Der Staat hat eine Schutzpflicht für seine Bürger. Er kann nicht sehenden Auges seine Bürger der Gefahr einer Gesundheitsgefährdung durch Drogenhandel und -besitz aussetzen.

Repressive Maßnahmen werden heute vor allem gegen die organisierte Kriminalität im Drogenmillieu gerichtet. Eine Strafverfolgung ist beim Besitz geringer Mengen (je nach Bundesland zwischen 6 - 15 Gramm) ausgeschlossen. In der Tat besteht hier ein Regelungsbedarf, die Mengen bundesweit einheitlich zu definieren.

Ich bin gegen eine Legalisierung des Cannabis-Besitzes. Es darf nicht der Eindruck entstehen, Cannabis sei eine harmlose Droge. Insbesondere gegenüber Jugendlichen darf der Cannabis-Besitz nicht als Aufforderung zum Drogenkonsum verstanden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel
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Frage zum Thema Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
28.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

meine Frage könnte ich an alle Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus den Regierungsparteien stellen. Da Sie sich im letzten Jahr schon einmal sehr positiv zur Solarenergie geäußert haben, hätte ich von Ihnen gerne eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In der letzten Woche haben sich die Resortchefs vom BMWi und BMU Rösler und Röttgen auf einen Radikalschnitt bei der Solarförderung geeinigt. Danach soll die Vergütung für PV-Anlagen um mindestens 20 Prozent zurückgefahren werden und das mit einer Vorwarnzeit von 2 Wochen. Die Folgen für die Marktteilnehmer spotten jeglicher Beschreibung ordentlichen Geschäftsgebarens. Photovoltaik-Anlagen arbeiten inzwischen mit Gestehungskosten, die unter dem Einkaufspreis von Bezugsstrom liegt. Der Einspareffekt an Förderung über die EEG-Umlage für die nächsten 2-3 Jahre ist eher dürftig. Die Kosten für die Förderung der bestehenden Anlagen bleibt aber für über 20 Jahre bestehen. Mit dieser Einigung wird auf der anderen Seite ein erfolgreicher Wirtschaftszweig kurz vor der Unabhängigkeit von Fördermitteln zum Erliegen gebracht. Der weitere Zuwachs an Erzeugungsanlagen für regenerative Energien mit einem riesigen Potential wird abgewürgt, obwohl sich gerade Solarstromanlagen am besten in Siedlungen einfügen lassen.
Wie sehen Sie die weitere Entwicklung im Ausschuss? Werden Sie persönlich einer Gesetzesvorlage auf Grundlage des am vergangenen Donnerstag bekannt gewordenen Kompromisses zustimmen? Muß man nicht den immer wieder bemängelten geringen Anteil am Stromix bei hohem Förderanteil als Anschubfinanzierung sehen, der völlig verpufft, wenn man jetzt den weiteren Zubau auf geringem Niveau einfriert? Mit welcher Technik stellt sich der Ausschuss eine Fortsetzung der Energiewende vor?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Göppel
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07.03.2012
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

den Vorschlag der beiden Minister zur Kürzung der Solarförderung halte ich nicht für akzeptabel. Ich setze mich deshalb für weitgehende Änderungen ein.

Erste Anpassungen konnte ich gemeinsam mit Kollegen bereits erreichen. Am 6. März wurde von den Regierungsfraktionen ein Entwurf in den Bundestag eingebracht, der bereits eine andere Übergangsregelung vorsieht. Freiflächenanlagen, die bis 1. März 2012 einen Aufstellungsbeschluss hatten, können bis 1. Juli nach dem geltenden Gesetz fertig gestellt werden. Für Dachanlagen wird die Änderung erst ab 1. April greifen. Bis dahin soll weiterhin die kaufmännische Inbetriebnahme gelten, die keine vollständige Installation erfordert. Die geltenden Bestimmungen im Detail finden Sie hier im Beschluss der EEG-Clearingstelle:
www.clearingstelle-eeg.de

Im parlamentarischen Verfahren wird es darüber hinaus noch weitere Änderungen geben. Mein Vorschlag einer Förderung von Speichern hat bereits die Unterstützung der CSU-Landesgruppe gefunden. Außerdem sollen Photovoltaik-Wechselrichter, die auch nachts zur Spannungsstabilisierung im Netz beitragen, einen Anreiz erhalten. Meine Änderungsvorschläge habe ich auf www.goeppel.de veröffentlicht. Dort werde ich auch aktuell über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informieren.

Das Gesetz soll am 29. März vom Deutschen Bundestag endgültig verabschiedet werden. Sie können sicher sein, dass ich mit aller Kraft gegen ein Zurückdrehen der Energiewende vorgehe.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel
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