Josef Göppel (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Josef Göppel
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
16.08.1950
Berufliche Qualifikation
Diplomforstingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Herrieden
Wahlkreis
Ansbach
Ergebnis
47,4%
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Ich bin gegen eine Legalisierung des Cannabis-Besitzes. Es darf nicht der Eindruck entstehen, Cannabis sei eine harmlose Droge. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Josef Göppel
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Frage zum Thema Finanzen
01.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

angesichts der Probleme die durch unser Geldsystem verursacht, versuche ich zu Verstehen wo die Ursachen und wie die alternative einer nachhaltigen Wachstumspolitik aussehen kann.

1.Warum leihen Regierungen das Geld von Privaten Banken gegen Zinsen,wenn sie das Geld, das sie benötigen,genauso-gut selbst-und Zinsfrei-erstellen Könnten?

2.Wieso überhaupt Geld als Schuld generieren wieso nicht Geld Schaffen, das ständig umläuft und nicht fortwährend gegen Zinsen erneut geliehen werden muss um überhaupt zu Existieren?

3.Wie kann ein Geldsystem, das nur unter andauernd beschleunigtem Wachstum Funktioniert, genutzt werden, um eine Nachhaltige Wirtschaft zu schaffen?
Ist es denn nicht einleuchtend das andauernd beschleunigtes Wachstum und Nachhaltigkeit inkompatibel sind ?

4.Warum ist unser Jetziges System vollständig abhängig von andauernden Wachstum? Was muss geändert werden, um die Entstehung einer Nachhaltigen Wirtschaft zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Frühwirth
Antwort von Josef Göppel
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09.06.2010
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr F.,

Meine Antworten auf Ihre Fragen:

1. Stabiles Geld hängt davon ab, dass reale Güter und Dienstleistungen der umlaufenden Geldmenge gegenüber stehen. Die Erfahrungen von Jahrhunderten haben gezeigt, dass "Geld-Drucken" zur Finanzierung von Staatsausgaben geradewegs in die Inflation führt. Die daraus folgende Geldentwertung wirkt letztlich wie eine Besteuerung. Unabhängige Notenbanken haben sich als die zuverlässigsten Hüter der Geldwertstabilität erwiesen. Die Staatsausgaben werden besser durch Steuern gedeckt.

2. Das meiste Geld wird nicht durch Notenbanken, sondern durch die Kreditvergabe der privaten Banken geschaffen. Der Zins hat als "Preis des Geldes" auch die Funktion das Geld in die aus Sicht der Marktteilnehmer sinnvollsten Projekte zu lenken. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Märkte teilweise versagt haben, wie zum Beispiel die Immobilienblasen in einigen Staaten gezeigt haben. Ein Teil der Finanzmärkte ist zu einem reinen Casino verkommen. Hier muss der Staat durch strenge Regeln eingreifen. Banken müssen sich auf ihre eigentliche Funktion, die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten konzentrieren und regionale Geldkreisläufe gezielt gestärkt werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Genossenschaftsbanken mit ihrem regionalen Geschäftsmodell ohne Staatshilfe durch die Krise kamen.

Regionalwährungen werden häufig als Vorbild für zinsfreies Geld genannt. Ich finde diese Beispiel auch sehr positiv, da mit ihnen ein neues Bewusstsein für regionale Produkte und Dienstleistungen entsteht. Leider glaube ich nicht, dass diese Beispiele sich auf die gesamte deutsche Wirtschaft übertragen lassen. Ein Teil der Erfolgs von Regionalwährungen hängt auch damit zusammen, dass sie Graubereiche in der Steuer- und Abgabengesetzgebung nutzen und Dienstleistungen steuerfrei tauschen. Für mich sind Regionalwährungen also eher der Beweis, dass wir die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit senken und stattdessen den Ressourcenverbrauch stärker belasten müssen. Damit würden insbesondere im Dienstleistungsbereich viele neue Arbeitsplätze entstehen.

3 und 4. Wohlstand ist viel mehr als ein Anhäufen von materiellen Gütern. Ich setze mich für ein gesellschaftliches Umdenken für eine nachhaltige Entwicklung ein. Der Staat muss auf dem Weg zu einer Sozialen und Ökologischen Marktwirtschaft die Spielregeln neu definieren. Das ist aber auch mehr als eine Erweiterung der Messung von Wachstum als Bruttoinlandsprodukt. Auch nach dem bestehenden Maßstab würde ein beherztes Umsteuern hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit stärkeren regionalen Kreisläufen, mehr Dienstleistungen und einem viel geringeren Rohstoff- und Energieverbrauch als "Wachstum" gemessen. Denn letztlich bestimmen alle Verbraucher mit ihren Kaufentscheidungen, was wir als Wachstum messen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

1. Sehen Sie eine Verschärfung des Waffenrechts als mögliche Maßnahme zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen, obgleich in Staaten wie der Schweiz, Österreich und Tschechien ein liberaleres Waffenrecht herrscht und es hier noch zu keinen Amokläufen in Schulen gekommen ist? Welche Maßnahmen schlagen Sie zur Verhinderung entsprechender Vorkommnisse konkret vor?


2. Befürworten Sie ein Verbot von großkalibrigen Waffen oder entsprechender Disziplinen mit großkalibrigen Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?


3. Befürworten Sie ein Verbot von Waffen in privaten Haushalten oder eine Mengenbegrenzung der Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?


4. Befürworten Sie ein Verbot von dynamischen Schießdisziplinen wie IPSC-Schießen, Biathlon, Olympisches Schnellfeuer, Laufender Keiler, Jagdliches Kurzwaffenschießen usw.?


5. Jegliche Einschränkung von Grundrechten ist für jeden Bürger sehr einschneidend und muss unter Berücksichtigung der Geschichte Deutschlands vermieden werden. Wie ist unter diesem Aspekt Ihre Position zur Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit der Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josef Göppel
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25.06.2010
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr F.,

im Koalitionsvertrag ist keine Verschärfung des Waffenrechts vorgesehen. Dort heißt es:

"Deutschland hat schon jetzt eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Wir sind daher einig in der Einschätzung, dass es gegenwärtig keinen weiteren Veränderungsbedarf im Waffenrecht gibt. Im Rahmen der bis Ende 2011 zu evaluierenden Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zu sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff soll besonders darauf geachtet werden, ob es im praktischen Vollzug unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer gegeben hat."

Der Koalitionsvertrag findet hier meine uneingeschränkte Zustimmung und
damit sind die Fragen 2-4 beantwortet.

Zu Frage 1: Die Neuregelung der Waffengesetzgebung in der letzten Legislaturperiode war eine unmittelbare Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden. Dort tötete ein 17-jähriger mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen. Da dieser vorsätzliche und gefährliche Umgang mit Schusswaffen möglicherweise kein Einzelfall ist, war der Gesetzgeber gezwungen, der Waffenbehörde die Möglichkeit einzuräumen, auch verdachtsunabhängig das Vorhandensein von Waffenschränken kontrollieren zu können. Die vorherige Rechtslage hatte das nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer - ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr - mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Jedoch kann bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung die Behörde wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Zudem wird verlangt, dass bei Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der "Holschuld" der Behörde wird nun eine "Bringschuld" des Antragsstellers.

Amokläufe lassen sich durch die neuen Regelungen im Waffenrecht allein nicht verhindern. Vorbeugen können hier nur Elternhäuser und Schulen, indem sie genau hinhören und gefährdeten Jugendlichen Hilfe anbieten. Wenn der Täter aber keinen Zugang zu Schusswaffen hat, kann er weniger Leid anrichten.

Zur Frage 5: Ich bin selbst Jäger, habe immer peinlichst genau auf eine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen geachtet und habe die Neuregelung des Waffenrechts mitgetragen. Die unangemeldeten Kontrollen beschränken sich auf das Waffenlager. Ich sehe meine verfassungsmäßigen Rechte nicht verletzt, wenn ich hier Zugang gewähren muss.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Umwelt
09.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel,

die Seen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Tourismus und zudem wichtige Ökosysteme. Aufgrund des Einigungsvertrages werden viele Seen als ehemaliges Volkseigentum durch die bundeseigene BVVG privatisiert. Die Privatisierung der Gewässer birgt jedoch die Gefahr, dass Badestellen, Stege und Uferwege nicht mehr nutzbar sind oder Freizeitbetätigungen auf den Seen, wie Angeln und Baden, durch private Eigentümer erschwert, verboten oder kostenpflichtig werden. Eine Bundestagspetition gegen die weitere Gewässerprivatisierung wird derzeit von über 110.000 Mitzeichnern unterstützt. Viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen engagieren sich gegen die Privatisierung der Seen.

Dieses Engagement hat dazu geführt, dass eine Verhandlungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der Bundesländer, über den Verkauf der Seen als Paket an die jeweiligen Bundesländer verhandelt. Allerdings kann der Kaufpreis zum Scheitern der Verhandlungen führen. Schließlich sollte die öffentliche Hand vorhandene finanzielle Mittel besser in die Unterhaltung der Seen investieren, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen bzw. zu sichern.

Wie stehen Sie zu der derzeit laufenden Privatisierung von Seen in Ostdeutschland?

Können Sie sich vorstellen, durch eine Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) eine kostenlose Übertragung der Seen auf die Länder zu ermöglichen?

Was passiert mit den Seen, wenn die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern nicht zu einer Einigung führen?

In wessen Eigentum befinden sich die Seen in Bayern?
Antwort von Josef Göppel
4Empfehlungen
14.07.2010
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Seen in Bayern befinden sich im Eigentum des Freistaats Bayern. Laut Bayerischer Verfassung Artikel 141 ist "Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.".

Ich persönlich bin nicht für eine Privatisierung der Seen in den neuen Bundesländern, sondern für eine Anlehnung an die Verfassungsgrundsätze des Freistaats Bayern. Die kulturelle und landschaftliche Bedeutung von Naturgewässern sollte nicht einer kommerziellen Nutzung anheim gegeben werden. Jedermann muss das Recht haben, unentgeltlich öffentliche Seen zu betreten.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel
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Frage zum Thema Austritt aus der Kernfusion (ITER)
13.07.2010
Von:

Wie lange können Sie gegen eine Laufzeitverlängerung der AKW sein, wenn die Partei anderes beschließt? Ich hoffe, dass Sie bei Ihrer Meinung bleiben und noch viele Kollegen davon überzeugen können.
Antwort von Josef Göppel
1Empfehlung
15.07.2010
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich bringe ich meine Argumente in die Diskussion ein. Letztendlich kommt es aber auf die Mehrheit an. Ich werde versuchen, möglichst viele Abgeordnete zu überzeugen, um eine Mehrheit für meine Position zu gewinnen.

Abstimmen werde ich auf jeden Fall nach meinem Gewissen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Josef Göppel
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Frage zum Thema Umwelt
14.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Göppel.

Gestern habe ich Sie im Beitrag von Frontal21 zum Thema Kernenergie ("Der große Bluff") gesehen und freue mich, dass es in der Atomkraft-Partei CSU doch noch Leute mit Verstand gibt, die sich den sachlichen Argumenten für einen baldigen Ausstieg nicht aus ideologischen Gründen verschließen.
Erst letzte Woche hat das Umweltbundesamt eine Studie veröffentlicht, die zeigt: "Bis 2050 lässt sich die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dies ist mit der besten bereits heute am Markt verfügbaren Technik möglich."
Die bestehenden Kernkraftwerke bremsen aber den Ausbau der Erneuerbaren, wie auch der bayerische Städte- und Gemeindetag bemerkt hat. Dieser mahnt gleichzeitig, dass bei einer Laufzeitverlängerung viele Investitionen der bayerischen Stadtwerke in dezentrale Anlagen zur Gewinnung von Strom aus Sonne, Wind, Biomasse oder Gas nicht mehr rentabel sind.
Deutschland und auch Bayern profitiert durch viele neue Arbeitsplätze von den Erneuerbaren. Wir sollten uns den Markführer-Status in dieser Branche nicht wegnehmen lassen, sondern weiter konsequent Vorreiter sein, beim Umstieg auf eine nachhaltige Energiegewinnung.
Für eine Laufzeitverlängerung sprechen nur die Provitinteressen der vier großen Energiekonzerne, die mit Ihrer Panikmache von Energieknappheit und Preissteigerung genug gutgläubige Abgeordnete finden, die Ihre fadenscheinigen Argumente vertreten.

Herr Göppel, werden Sie bei einer Abstimmung in dieser Frage konsequent bleiben und jede Laufzeitverlängerung ablehnen? Werden Sie versuchen, weiteren Mitgliedern Ihrer Fraktion "die Augen zu öffnen"?

Ich hoffe, dies gelingt Ihnen, denn ich muss Sie und Ihre Kollegen warnen: Die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dem beschlossenen Ausstiegskompromiss mit den Energiekonzernen und wenn sich die CSU weiter so stur dagegen stellt, wird sie für viele Bayern, die sich um die Umwelt und die Zukunft Ihrer Kinder sorgen unwählbar.
Antwort von Josef Göppel
bisher keineEmpfehlungen
15.07.2010
Josef Göppel
Sehr geehrter Herr ,

ich werde versuchen, möglichst viele Abgeordnete zu überzeugen, um vielleicht eine Mehrheit für meine Position zu gewinnen.

Abstimmen werde ich auf jeden Fall nach meinem Gewissen.

Mit freundlichem Gruß

Josef Göppel, MdB
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