Sehr geehrter Herr

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die e-Zigarette ist ein Produkt, dessen Nebenwirkungen und Schäden noch nicht ausreichend untersucht wurden. Tests an einzelnen Produkten ergaben, dass durch die e-Zigarette krebsauslösende Nitrosamine freigesetzt werden. Verbraucher sind vor derartigen Produkten zu schützen.
Bayern hat die nikotinhaltige e-Zigarette bereits einige Monate nach der Einführung verboten. Andere Bundesländer stuften die e-Zigarette aufgrund der in den Flüssigsubstanzen enthaltenen Nikotinmenge als Arzneimittel ein.
Verbraucherschützer warnen nicht nur vor Nikotin in den e-Zigaretten, sondern auch vor schädlichen Auswirkungen auf die Atemwege. Der Dampf der Zigaretten besteht zu 90 Prozent aus Propylenglykol, einem in der Industrie verwendeten Frostschutzmittel.
In Norwegen, der Türkei, Schweiz und China ist die e-Zigarette bereits verboten. In Kanada, Österreich und Dänemark gibt es strikte Regulierungen für sie. Auch die EU-Kommission will an einer einheitlichen rechtlichen Lösung für die e-Zigarette arbeiten.
Ich habe die Freigabe "sanfter Drogen" bereits mehrfach abgelehnt. Die Gefahren der e-Zigarette sind noch nicht vollständig untersucht. Nur Produkte, die keine weiteren Gefahren für die Verbraucher aufweisen, können unbedenklich zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel