Johannes Singhammer (CSU)

Angaben zur Person
Johannes Singhammer
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Ministerialrat a.D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München-Nord
Landeslistenplatz
7, Bayern
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
26.09.2008
Von:
J

Sehr geehrter Herr Singhammer,

Seit Monaten fordert die CSU die Wiedereinführung der Pendlerpauschale. Am 25.09.2008 fand im Bundestag eine entsprechende Abstimmung statt. Wieso haben Sie - entgegen den Zielen Ihrer Partei - gegen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale gestimmt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Johannes Singhammer
2Empfehlungen
06.10.2008
Johannes Singhammer
Sehr geehrter Herr ,

bei dem Antrag zur Pendlerpauschale, den die Linkspartei am 25.09.2008 im Bundestag zur Abstimmung gestellt hat, ging es der Linkspartei -- anders als mir und den Mitgliedern der CSU-Landesgruppe -- nicht um die inhaltlich richtige Sache, sondern einzig und allein um die Inszenierung eines Politikspektakels.

Die CSU grenzt sich eindeutig von der Linkspartei und deren programmatischen Eckpunkten ab, die Deutschland international isolieren, die Fundamente des Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft erschüttern würden. Daher haben wir bisher keinem Antrag der Linkspartei zugestimmt.

Für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist eine tragfähige Mehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat notwendig, Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist dies nur gemeinsam mit der CDU und der SPD erreichbar. Eine Zustimmung der CSU hätte im konkreten Fall bei den Gegenstimmen vor allem der SPD und der Grünen und auch der CDU keine Chance auf eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gehabt.

Ich werde mich auch weiterhin mit aller Kraft für die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Johannes Singhammer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Singhammer

Könnten Sie sich vorstellen, eine Initative auf Bundesebene / Landesebene zu tragen deren Ziel es ist, das (psychologische, aber auch psychatrische ) Gutachtenerstellungen nur dann nach JVEG §9 entschädigt werden, wenn zweifelsfrei nach fundamentalen wissenschaftlichen Methoden verfahren wurde?

Die Grundbedürfnisse einer wissenschaftlichen Leistung dürften in allen Disziplinen gleich sein (These/Antithese, Dauer/Uhrzeit, Quellenverzeichnis, valide, reliable... Testverfahren)

Da jederzeit über den Weg der Erinnerung zu begehren, bleibt das bestellende Organ frei von Beinflussung, jedoch gewinnt das erstellte Papier möglicherweise ungeahnte Qualitäten.

Sie entnehmen der Fragestellung sicher, dass der Verfasser die Meinung vertritt, dass eine Unabhängigkeit eines als sachverständigen bestellten Zeugen nicht zwingend eine entsprechende wissenschaftliche Leistung garantiert und mit wirtschaftlicher Abhängigkeit (Abtretung der Entschädigung an Sachverständigenorganisationen ohne Rechtsform) einhergeht.

Mit freundlichen Grüssen
Standard-Antwort von Johannes Singhammer
bisher keineEmpfehlungen
03.02.2009
Johannes Singhammer
Sehr geehrter Herr ,

Herr Bundestagsabgeordneter Johannes Singhammer dankt Ihnen für Ihre Zuschrift.

Aufgrund der sehr komplexen Problematik und Ihrer besonderen Fragestellung (insbesondere Absatz 3), die mehrere Verständnis-Nachfragen nötig macht, bitten wir Sie, sich direkt mit Herrn Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer ( johannes.singhammer@bundestag.de ) in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.

Klaus Hackenschmied
Büroleiter
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Singhammer ,

Ich möchte Sie bitten uns Contergangeschädigte in Deutschland zu unterstützen . Wir haben unser ganzes Leben mit Nachteilen zu kämpfen die können Sie sich als Politiker garnicht vorstellen .
Ich spreche jetzt für mich . Bin mit 44 J. Frührentner geworden habe somit finanzielle Einbußen bei meiner Rente ,die ich jetzt bekomme und auch später . Habe auch nur Teilzeit gearbeitet wegen meiner Conterganschädigung und noch mehr Einbußen .
Körperlich hab ich jeden Tag tierische Schmerzen die mir den Verstand manchmal rauben . Auch habe Ich Depressionen weil ich mich mit 49.J nicht als Rentner fühle und damit nicht klar komme . Sie sind mit ihm Ausschuß helfen Sie uns . Die Deutsche Regierung ist einen Versorgungsvertrag mit uns eingegangen ,dann kümmern Sie sich auch darum . Sie als Politiker stehen in der Pflicht diesen einzuhalten . Herr Singhammer wie gedenken Sie für uns Grünenthalopfer was zu tun . Wie stehen Sie persönlich zu der Sache Contergan ?
Es ist wirklich eine Schande das uns die Politiker so derart daneben verschaukeln . Und diese Aussagen von Frau Blumenthal und Frau Griese empfinde Ich als eine Zumutung .
Frau Blumenthal war doch in Großbritanien und was ist da raus gekommen ? Da Ich keine Antwort von Ihr bekomme könnten Sie ja mal für mich nachfragen . Wäre Ihnen mit Dank verbunden .
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Johannes Singhammer
2Empfehlungen
08.11.2008
Johannes Singhammer
Sehr geehrte Frau ,

wir als Mitglieder des Deutschen Bundestages begegnen der Lebensleistung der contergangeschädigten Menschen mit hoher Anerkennung und größtem Respekt. Sie haben sich in bewundernswerter Weise Ihren Platz in Familie und Beruf erkämpft und Ihre Selbständigkeit mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erstritten. Jetzt, 50 Jahre nach dem Conterganskandal, stoßen Sie an schmerzliche Grenzen. Die jahrzehntelange Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken, Muskulatur und Zähnen bringen Spätfolgen mit sich, die so nicht vorhersehbar waren. Ihre Lebenssituation ist zunehmend durch diese sehr schmerzhaften Auswirkungen Ihrer Behinderung geprägt, Ihre Lebensqualität zusätzlich erheblich eingeschränkt.

Um die Folgeschäden abmildern zu können, hat der Deutsche Bundestag – auf Initiative der beiden Geschäftsführenden Vorstände von Unions- und SPD-Bundestagsfraktion – die Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte ab dem 1.7.2008 verdoppelt, das heißt der Höchstsatz von 545 Euro wurde auf 1090 Euro angehoben.

Obwohl durch den 1971 zwischen den Eltern der Contergangeschädigten, der Firma Grünenthal und der Bundesregierung geschlossenen Vergleich (Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit Stifterkapital der Firma Grünenthal [100 Mio. DM zuzüglich Zinsen] und des Bundeshaushalts [100 Mio. DM]) jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma Grünenthal ausgeschlossen war, waren die Eigentümer bereit, sich an weiteren Verbesserungen für die Situation der contergangeschädigten Menschen zu beteiligen.

Daher wurden gemeinsam von Vertretern der Unionsfraktion, Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Firma Grünenthal und Vertretern des Bundesverbands der Contergangeschädigten weitere Fortschritte angestoßen: Die Firma Grünenthal hat sich bereit erklärt, 50 Mio. Euro in einen Fonds einzuzahlen; mit einer Gesetzesänderung will der Bund aus Mitteln der Conterganstiftung die gleiche Summe dazugeben. Aus diesem Geldbetrag wird den contergangeschädigten Menschen ab 2009 jährlich einmal eine Summe zur freien Verfügung ausgezahlt, um Spätfolgen der Schädigung zu mildern. Die Höhe der Einmalzahlung wird sich an der Höhe der Schädigung bemessen.

Darüber hinaus wird der Deutsche Bundestag in einem überfraktionellen Antrag die Bundesregierung auffordern, Forschungsprojekte zu den Spätfolgen der Schädigung zu initiieren. Außerdem arbeitet eine interministerielle Arbeitsgruppe an Vorschlägen zur Verbesserung der Kostenübernahme von Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium versucht, durch Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben.

Meiner Meinung nach haben wir so – Schritt für Schritt - einen wirklichen Fortschritt für die contergangeschädigten Menschen erreicht. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich weder im Moment noch in absehbarer Zukunft sehe, dass der Bund darüber hinaus weitere finanzielle Leistungen für contergangeschädigte Menschen übernehmen kann. Nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Menschen mit ähnlichen Behinderungen, die keinen Verursacher für ihre Behinderung namhaft und verantwortlich machen können.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Singhammer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
24.11.2008
Von:
G.

Sehr geehrter Herr Singhammer!

Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1976 (Seite 25) hat der Staat die Entschädigung der Conterganopfer aus dem Privatrecht herausgenommen. Müsste der Bundestag nach dem Urteil nicht die Lebenswirklichkeit der Opfer prüfen um die Renten dem Stiftungszweck entsprechend anzupassen? Ist nicht auch eine Feststellung des eingetretenen Schadens am Beispiel Erwachsener notwendig? Wie steht es mit eventueller Benachteilgung der Opfer auf europäischer Ebene?

Bisher wurden Forderungen der Opfer, vorgertragen von deren Bundesverband besprochen. Eigentlich müsste man doch diese Forderungen als relativ betrachten, da es sich nicht um eine politische Entscheidung handelt, sondern um eine Ersatzentscheidung an Stelle eines Gerichtsverfahrens, oder die Anwendung analoger Gestze aus dem Privatrecht. Man müsste doch hier zum Bespiel mit den Opfern von Betriebsunfällen bei Erwerbsunfähigkeit vergleichen. Die ursprüngliche Versorgung der Conterganopfer war ja zunächst für Kinder ausgelegt und nicht für Erwachsene, die sie nun mal heute sind, zum Teil mit Ehepartner und Kindern.

Wenn ich das Gerichtsurteil des BVG`s richtig interpretiere, dann hätte man damals schon ein regelmäßiges Monitoring vorschreiben müssen. Das hätte die Stiftung übernehmen können in Form regelmäßiger Berichte über die momentane Lebenwirklichkeit der Betroffenen. Der Staat hat mit dem Stiftungsgesetz eine besondere Verantwortung auch deshalb übernommen, weil er weitere Klagen unmöglich machte. Der Grund dafür war ja, dass man einerseits der Firma die Weiterexistens ermöglichen wollte und man andererseits weitere Verzögerungen der Rentenauszahlung durch Prozesse verhindern wollte.

Nun gibt es in Großbritanbien weit aus höhere Entschädigungen für die dortigen Conterganopfer. Müsste man das nicht berücksichtigen im Sinne einer europäischen Harmonisierung und zur Vermeidung von Benachteiligung innerhhalb Europas?
Antwort von Johannes Singhammer
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2009
Johannes Singhammer
Sehr geehrter Herr ,

aufgrund Ihrer Anfrage zum Stand des parlamentarischen Verfahrens betreffend die Entschädigung von Opfern des Medikaments Contergan möchte ich Ihnen die folgenden Informationen zukommen lassen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ist von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Für den 4. Mai 2009 ist im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema terminiert. Das Gesetz soll dann voraussichtlich zum 1. Juli 2009 in Kraft treten.

Im Rahmen des Gesetzentwurfs haben wir die Probleme der contergangeschädigten Menschen aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die nach unserer Auffassung deutliche Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten. Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. Bisher mussten Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Nun soll die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 geöffnet werden. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.

Ab diesem Jahr sollen die contergangeschädigten Menschen eine jährliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung erhalten. Die von der Firma Grünenthal freiwillig gespendeten 50 Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen der Conterganstiftung werden den Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die bis Ende 2010 anerkannten contergangeschädigten Menschen aufgeteilt.

Zukünftig sollen die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst werden. Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhöhen, wird unter anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus höchstens 7 Mitgliedern bestehen. Davon sollen 2 Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewählt werden.

Gegenwärtig erhalten rund 2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem Contergan-Stiftungsgesetz. Wir hoffen, mit den genannten Änderungen eine Verbesserung für die Betroffenen erreichen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Singhammer MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
13.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Singhammer,

nachdem ich dieses Jahr erneut geheiratet habe und ein mittlerweile 2 1/2-monatiges Baby zur Welt kam, entstand ein Disput mit der gesetzlichen KV Knappschaft. Dort ist meine Ehefrau freiwillig versichert und man teilte mir nun per Telefon mit daß meine neugeborene Tochter nicht in der Familienversicherung aufgenommen würde, da ich zuviel verdiene und ja privatversichert sei. Die Tochter müsse in die Privatversicherung !! Tatsächlich ist es möglich daß ich dieses Jahr (als Freiberufler) über die bestehende Einkommensgrenze gelange, was das Ergebnis von harter Arbeit war. Gleichzeitig aber bezahle ich kräftig und über dem ´Muß´ Kindesunterhalt für meine beiden Kinder aus erster Ehe.
MEINE FRAGE IST: warum wird man in voller Höhe der Gesamteinkünfte zur Familienversicherung eingestuft, obwohl man gleichzeitig hohe Unterhaltszahlungen für zwei Kinder aus erster Ehe leistet ? Warum ist der Kindesunterhalt nicht abzuziehen, der nur der sozialen Absicherung der Familie dient, und mein REALES verfügbares Einkommen deutlich mindert ? Gleichzeitig sind aber Werbekostenpauschalen und Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalvermögen (-zinsen) laut den Bestimmungen abzuziehen !! Was ist daran denn sozial !?

Hier wird m.E. ein pflichtbewusster Vater finanziell dramatisch schlechter gestellt als ein vergleichbarer Mann der keine Kinder durch sein Einkommen versorgt und deren Ausbildung finanziert. M.E. darf die Einstufung eines Einkommens nicht ohne die Berücksichtigung einer wahrgenommenen sozialen Verpflichtung erfolgen.

Ich bitte um eine baldige Antwort und bedanke mich im Voraus.
Th.
Antwort von Johannes Singhammer
bisher keineEmpfehlungen
28.03.2009
Johannes Singhammer
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht, da dies aufgrund einer Vielzahl von Anliegen zeitlich nicht früher abgearbeitet werden konnte. Zunächst möchte ich Ihnen meine guten Wünsche übermitteln, dass Sie sich für ein Leben in einer Familie mit einem kleinen Kind entschieden haben.

Aber auch die finanziellen Anliegen von größeren Kindern aus der ersten Ehe müssen entsprechend des geltenden Unterhaltsrechts berücksichtigt werden. Die Bestimmungen des Unterhaltsrechts sind zum 1.1.2008 geändert worden mit dem Ziel einer Stärkung der Rechte von Kindern - und zwar von allen Kindern. Im zweiten Rang stehen die Mütter, die Kinder betreuen. Ein weiteres Ziel war die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung; damit sollen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine weitere Familie zu gründen und auch zu finanzieren. Im Ergebnis sollen die Unterhaltspflichtigen nicht zu stark belastet werden, damit die finanzielle Basis der Zweitfamilie gesichert ist.

Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu den Voraussetzungen und Einkommensgrenzen einer Familienversicherung für Ihr Kind rege ich an, ein Gespräch mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu führen, der Ihnen die Einzelheiten zu den rechtlichen Voraussetzungen erläutern wird.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Familienpolitik zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, die auch Ihrer Familie zugute kommen werden. Zu nennen ist der laufende Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, ebenso wie die erfolgreiche Einführung des Elterngeldes sowie des künftigen Betreuungsgeldes. Ein aktuelles Zeichen der Anerkennung für Familien ist der im Rahmen des Konjunkturpaketes II vereinbarte Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. Wir haben im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eindringlich dafür geworben, dass auf die Verrechnung des einmaligen Betrages bei der Einkommensteuer, was insbsondere Familien der Mittelschicht betreffen würde, verzichtet wird, damit alle Familien von dem Bonus profitieren. Leider hat der Koalitionspartner dies abgelehnt.

Die Folge ist, dass nunmehr eine Anrechnung stattfinden wird, was ich für falsch halte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Singhammer MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Johannes Singhammer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.