Johannes Singhammer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Johannes Singhammer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
09.05.1953
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-Nord
Ergebnis
36,5%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Die Mineralölsteuer wurde in den letzten Jahren nicht verändert, dennoch sind die Preise für Benzin immer stärker gestiegen. Insofern besteht doch eher eine Verbindung bei den aktuellen Preis-Ausschlägen zu den Mineralölfirmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Singhammer,

aufgrund Ihrer sehr dürftigen Reaktion auf die Anfrage von Herrn Müller möchte ich Sie bitten, Ihre Haltung genauer zu begründen.

Oft verweisen Prohibitionsbefürworter auf die Risiken des Cannabiskonsums. Allerdings sind 3.3 Mio. Bundesbürger alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich schädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( tinyurl.com ). Mit 393.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2008 für 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie Cannabis ("Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide).
Die Zahl der wegen Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen verfünffachte sich in den vergangenen 20 Jahren. Allein zwischen 2002 und 2008 verdoppelte sie sich ( tinyurl.com ).
Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com ). Entsprechend ist der Alkoholkonsum weitaus schädlicher als der Cannabisgebrauch ( tinyurl.com , tinyurl.com ).
Können Sie erklären, warum Alkohol trotz der massiven Schäden und der immensen Konsumverbreitung immer noch nicht verboten wurde?
Ist es I.E. sinnvoll, dass das tödliche Nervengift Alkohol schon für Minderjährige frei verfügbar ist, und ist es menschlich akzeptabel, dass Nutzer weniger riskanter Substanzen gleichzeitig strafrechtlich verfolgt werden?

Trotz des Verbots ist Cannabis für ca. 40 Prozent der 15-16-Jährigen verfügbar ( tinyurl.com ), und unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland ist der Konsum weiter verbreitet als in den Niederlanden, wo Cannabis für Erwachsene frei erhältlich ist ( tinyurl.com ).
Welchen Sinn hat das Verbot I.E., wenn Cannabis selbst für Heranwachsende trotzdem verfügbar ist?

Freundliche Grüße
Antwort von Johannes Singhammer
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2012
Johannes Singhammer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Frage.

Ich halte Cannabis für eine klassische Einstiegsdroge auf dem Weg hin zum harten Drogenmißbrauch. Das ist der entscheidende Unterschied zu Tabak oder Alkohol. Daher bin ich gegen jede weitere Liberalisierung.

Im übrigen bedeutet eine von Ihnen behauptete angebliche weite Verbreitung von Cannabis-Konsum unter Jugendlichen in Deutschland nicht, dass Politik dem mit einer Legalisierung folgen sollte. Gerade beim Rauchen z.B. hat die Politik trotz einer weiten Verbreitung mit harten Nichtraucher-Schutzgesetzen eingegriffen, die z.B. in Bayern bei einem Volksentscheid auch eine klare Mehrheit der Gesamtbevölkerung erreicht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammmer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Singhammer,

ich bedaure, dass Sie meine Fragen nicht beantwortet haben und wüsste gerne, warum Sie sich vor diesem erneuten unreflektierten Schnellschuss zum Thema Drogenpolitik nicht zuerst einmal ehrlich mit der Materie befasst haben.
Sie erklären z.B., Cannabis sei im Gegensatz zu Alkohol eine Einstiegsdroge. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berichtet jedoch, dass diese Theorie nicht haltbar ist ( tinyurl.com , tinyurl.com ).
Aus welchen Quellen beziehen Sie also Ihr "Wissen"?

Verschiedene Forschungsarbeiten kamen in den letzten Jahren zu dem Ergebnis, dass Verbote und Strafandrohungen keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com ).
Zudem zeigte das BKA schon im Bundeslagebild Rauschgift 2004, dass polizeiliche Maßnahmen praktisch keine Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben. Das Angebot konnte stets mit der steigenden Nachfrage wachsen, sodass die Schwarzmarktpreise stabil blieben und ab Mitte der 1990er sogar zu fallen begannen ( tinyurl.com ).
Und nicht zuletzt legte die Drogen- und Suchtkommission bereits im Jahr 2002 eine Abkehr von der Strafverfolgungspolitik nahe, weil "die empirische Forschung die prinzipielle Überlegenheit präventiver gegenüber repressiver Maßnahmen nachgewiesen hat." ( tinyurl.com )

Warum macht es für Sie dennoch Sinn, dass jedes Jahr weit über 100.000 Strafverfahren gegen Menschen eingeleitet werden, die niemandem Schaden zufügen ( tinyurl.com )?

Ist es angesichts der akzeptierten Schäden durch Alkoholkonsum I.E. überhaupt mit so bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit vereinbar, dass man Cannabiskonsumenten einer nutzlosen Strafverfolgung aussetzt?

Geht es Ihnen in der Drogenpolitik um Schadensminderung oder nur um Bestrafung Andersdenkender?

Freundliche Grüße
Antwort von Johannes Singhammer
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03.04.2012
Johannes Singhammer
Sehr geehrter Herr ,

nur weil Sie eine andere Meinung haben, heißt dies doch nicht, dass ich Ihnen nicht geantwortet hätte.

Ich habe Ihnen meine Position klar dargelegt: Ich lehne eine Liberalisierung von Cannabis ab, weil ich es für eine Einstiegsdroge halte, die zum Konsum von sog. harten Drogen verleitet. Nur weil möglicherweise viele Personen gegen das Gesetz verstoßen, ist dies kein Grund es abzuschaffen, denn dann könnte man mit der gleichen Argumentation auch Diebstahl als Straftatbestand abschaffen.

Abgeordnetenwatch.de dient nach meiner Auffassung der öffentlichen Vermittlung von inhaltlichen Positionen in kurzen und lesbaren Antworten, nicht dem Austausch wissenschaftlicher Positionen oder dem mehfachen Hinweis auf Internet-Links.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer
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Frage zum Thema Gesundheit
03.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Singhammer,

der Fortbestand der PKV wird immer mehr in Frage gestellt.
Selbst ihrem Koaltionspartner CDU ist von dem Konzept nicht mehr voll überzeugt.
In einem früheren Interview gaben Sie selbst zur Kenntnis, das in der PKV nicht nur Großverdiener versichert sind.
Natürlich beziehen Sie sich auf Koalitionsaussagen für den Erhalt der PKV.
Es kann Ihnen aber als stellvertretender Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion nicht egal sein, dass PKV Versicherte durch die übermäßig steigenden Beiträge in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Wäre nicht die PKV selbst in der Pflicht eine Aussage für ihre Zukünftigen Strategien zu machen.
Einige große Versicherer haben ja schon selbst den Ausstieg aus der Vollversicherung als Möglichkeit genannt, ihren hohen Kostenausgaben entgegen zu wirken.
Warum sind Sie gegen einen gleichen Wettbewerb zwischen GKV und PKV bei dem die Versicherten selbst entscheiden können zu welchem System sie Vertrauen haben.
Warum sind Versicherte ab 55 in einem PKV System gefangen, in dem es keinen echten Wettbewerb untereinander gibt.
PKV für Beamte mag ja recht gut sein, aber für Versicherte ohne Zuschüsse in der Zukunft nicht mehr bezahlbar.
Bitte holen Sie alle in ein Boot und lassen einen Teil ihrer Wähler nicht in die Altersarmut abrutschen.
PKV hat eine Berechtigung aber nur als Zusatzversicherung.

Freundliche Grüße

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Frage zum Thema Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
15.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Singhammer,

Die Diskussion um das Betreuungsgeld verfolge ich als Mutter zweier Kinder mit sehr gemischten Gefühlen.
Einerseits halte ich die Unterstützung von Eltern, die sich aktiv um die Erziehung ihrer Kinder bemühen, für dringend geboten. Familienarbeit wird derzeit von quasi "ALLEN" belächelt, nicht anerkannt, weder ideell geschweige denn finanziell. Dies mündet sogar in der Beschreibung "Idiot der Familie" zu sein (s. Elke Schmitter in "Geh doch zu den Linkshändern", Spiegel 14/2012, 2.4.12)
Ich muss sagen, diese Entgleisung hat mich erschüttert! Menschen, die sich der Familienarbeit widmen dürfen nicht als "Idioten" bezeichnet werden.
Ich selbst bin Akademikerin und habe nach einer Kinderpause halbtags Kindergarten und Kita in Anspruch genommen. Den Anspruch auf Kitaplätze ab 2 Jahren halte ich für absolut notwendig.
Allerdings halte ich auch für notwendig, während der Schulzeit auch bis in die Pubertät als Anlaufstelle den Kindern zur Verfügung zu stehen! Eine Vollzeitstelle, vor allem in akademischen Jobs, die mit einer regulären Arbeitszeit nach wie vor nicht zu machen sind, halte ich für nicht sinnvoll. Kinder brauchen Ihre Familie, die ihnen Unterstützung und Geborgenheit gerade auch heute in Schulchaos und "Fernseh- bzw. Computeraufbewahrung" bietet.
Bitte setzen sie sich für eine ehrliche Unterstützung von Familienarbeit ein. Kita, Teilzeitarbeitsmodelle, vor allem auch für Männer.
Das Betreuungsgeld ist aus meiner Sicht völlig fadenscheinig und hilft den Eltern höchstens finanziell. Leider können sie den Missbrauch in den unteren Schichten der Gesellschaft kaum verhindern. Da dies aber zum großen Schaden der betroffenen Kinder passiert, kann ich nicht verstehen, wie dies verantwortlich gewollt sein kann.
Vielleicht haben Sie doch noch eine Antwort, die ich bisher nicht im Blick hatte und die mich überzeugen könnte?

Vielen Dank
Antwort von Johannes Singhammer
bisher keineEmpfehlungen
16.05.2012
Johannes Singhammer
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Für mich ist entscheidend, dass Familien eine echte Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Familien- und Lebensmodellen haben müssen. Dazu gehört die Entscheidung für den Beruf genauso wie auch die Entscheidung zuhause zu bleiben. Beide Entscheidungen und jede Form dazwischen sind gleichwertig.

Daher darf der Staat nicht nur die eine Entscheidung unterstützen, sondern muß auch im Falle einer eigenen Betreuung zuhause eine Unterstützung gewähren.

Mißbrauch ist kein Argument, denn wir dürfen bestimmte Familienmodelle nicht unter Generalverdacht stellen und zudem dürfte dann auch Kindergeld oder Hartz IV für Kinder nicht ausgezahlt werden, sondern nur in Sachleistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Singhammer
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