Jörg van Essen (FDP)

Angaben zur Person
Jörg van Essen
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstaatsanwalt a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Van Essen,

ich hatte ursprünglich vor, noch vor der Bundestagswahl der FDP beizutreten und mich aktiv in Ihrer Partei zu engagieren. Bei den letzten Wahlen war es selbstverständlich für mich, FDP zu wählen.

Die Freie Demokratische Partei war für mich immer eine Partei, die sich aktiv für Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte und gegen Links- und Rechtsextremismus gewandt.

Doch mit Erschrecken muss ich feststellen, dass es nicht als Rechtsbeugung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen wird, wenn Richter im dritten Reich Menschen zum Tode verurteilt haben.

Noch mehr jedoch musste ich mit Abscheu feststellen, welche Rechtsauffassung zu Fragen der Wehrmacht im deutschen Bundestag vorherrscht. Da gelten nicht etwa die Soldaten, die bedingungslosen Gehorsam bei einem Vernichtungsskrieg an den Tag legten, sondern jene, die Verrat geübt haben, als Kriegsverbrecher. Diese gelten bis heute als Kriminelle, als Böse, (haben 20 000 Kriegsverräter zurecht die Todesstrafe erhalten?)

Ist der General Staufenberg in Ihren Augen ein Kriegsverbrecher, ein Krimineller?

Ist ein Soldat, der versucht hat, 13 ungarische Juden nach Rumänien zu schmuggeln, ein Krimineller? Zurecht zu Tode verurteilt?

Wieso hat man nicht schon nach dem 2. Weltkrieg, als man ein sehr gutes, weil mit vielen liberalen Inhalten versehenes, Grundgesetz verabschiedet hat, diese Menschen rehabilitiert?

Wieso gelten diejenigen, die auf die Seiten der Alliierten gewechselt haben, um gegen Hitler und seine Vasallen zu kämpfen, als Verbrecher? Und nicht die, die weiterhin für ihn gekämpft haben?

Gebietet nicht allein unseres liberales Grundgesetz ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"), dass man jenen, die gegen einen der brutalsten Verbrecher der Geschichte Menschheit gekämpft haben, die Rehabilitation gewährt?

Wieso haben Sie selber nie einen Antrag auf Rehabilitation gestellt?
Warum unterstützen Sie nicht den Antrag der Linken für eine Rehabilitierung? Weil es von der Linken kommt?
Antwort von Jörg van Essen
4Empfehlungen
24.06.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Ich freue mich sehr über Ihre Überlegung, noch vor der Bundestagswahl der FDP beizutreten und sich auch in die FDP einzubringen. Ich darf Ihnen sagen: Im ganzen Land treten immer mehr Menschen der FDP bei, auch in meinem heimischen FDP-Bezirk haben sich so kürzlich z.B. zwei neue Ortsverbände gegründet. Wir erfahren sehr viel Zuspruch - nicht nur bei den vergangenen Wahlen, sondern auch bei unserer täglichen Arbeit.

Vollkommen zutreffend beschreiben Sie die FDP auch als Partei, die sich aktiv für Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte und gleichermaßen gegen Links- wie auch Rechtsextremismus wendet. Diese Grundpfeiler finden Sie auch in dem in Hannover erst im Mai beschlossenen Wahlprogramm zur Bundestagswahl ( www.deutschlandprogramm.de ).

Ich nehme Ihre Fragen sehr ernst, zumal sie mir deutlich zeigen, dass das sehr sensible Thema NS-Unrechtsurteile immer wieder von interessierter Seite in Bahnen gelenkt wird, in denen die Opfer leider gerade nicht im Mittelpunkt stehen.

Vorweg: Ich habe schon 2002 in der Debatte um das erste Änderungsgesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege klargestellt, dass es für die FDP selbstverständlich ist, dass alle NS-Unrechtsurteile bereits 1998 aufgehoben worden sind. Und ich lasse auch keinen Zweifel daran aufkommen, dass mich als Jurist viele Schandurteile - und als solche muss man sie auch bezeichnen - aus der NS-Zeit zutiefst beschämen.

Ich verbitte mir auch, wenn das Andenken an die Tapferkeit des Grafen von Stauffenberg auch nur im Ansatz beschmutzt wird. Ich habe vor seinem Mut und Anstand als Offizier allergrößte Hochachtung und nehme deshalb bewusst seit Jahren regelmäßig an den Gedenkfeiern zum 20. Juli 1944 teil. Ihre Vermutung, dass ich ihn für einen Kriegsverbrecher halten könnte, empört mich sehr!

Wir haben über den Entwurf der Fraktion DIE LINKE zur erneuten Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG) in dieser Legislatur bereits zwei mal debattiert. Ein Link zu meiner letzten Rede, die ich zu Protokoll geben musste, da ich mich zu dieser Zeit schon auf dem Weg zu einer lange zugesagten Veranstaltung in Baden-Württemberg befand, wie auch dem Plenarprotokoll vom 29.05.2009 finden Sie nachfolgend:

www.joerg-van-essen.de

dip21.bundestag.de

Mir ist es wichtig, dass Sie wissen, dass ich für das Engagement der Opferverbände Verständnis habe. Trotzdem möchte ich bekräftigen, dass noch zu Zeiten der christlich-liberalen Koalition das 1. Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege auf den Weg gebracht worden ist. Der Deutsche Bundestag hat mit diesem Gesetz alles NS-Unrecht pauschal und ohne Begrenzung aufgehoben.

Gleichzeitig habe ich natürlich die Ausführungen des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Hans Hugo Klein, zur Kenntnis genommen. Sie haben mich auch nachdenklich gestimmt. Darauf habe ich ja auch in meiner Rede hingewiesen.

Letztlich ist es aber an den - noch regierenden - Koalitionsfraktionen, eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen zu erzielen. Die Presseberichte der letzten Wochen haben mich in diesem Zusammenhang irritiert. In der TAZ war so am 22.06.09 zu lesen, dass die SPD ihre Fraktionsmitglieder dazu aufgerufen habe, den nun vorliegenden Gruppenantrag nicht zu unterzeichnen, aufgrund der Sorge, dass eine rot-rot-grüne Bundestagsmehrheit die Union dazu bringe, diese Konstellation im Wahlkampf auszuschlachten. Auch ich hatte in meinem Redebeitrag schon meine große Sorge geäußert, dass es der Fraktion DIE LINKE wieder einmal gar nicht um die Sache geht.

Der Ball liegt in meinen Augen weiterhin bei den Koalitionsfraktionen. Wir werden mit großem Bedacht zu erörtern haben, ob es sich bei dem vorliegenden Gruppenantrag um eine ethische Frage wie bei z.B. der Patientenverfügung handelt. Ich habe die große Sorge, dass hier auf dem Rücken der Opfer schamlos Politik betrieben wird. Mich irritiert vor allem das Signal, mit dem der Eindruck erweckt wird, dass diese Schandurteile alle noch in der Welt sein.

Noch eines: In meiner beruflichen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt bin ich mehrfach mit der falschen Behauptung konfrontiert worden, klare NS-Unrechtsurteile, wie etwa gegen Dietrich Bonhoeffer, sein noch in der Welt. Meine Prüfungen haben jedes Mal ergeben, dass diese insbesondere von kommunistischen Opferorganisationen erhobenen Vorwürfe klar und eindeutig falsch waren.

Seien Sie versichert, dass von Seiten der FDP auch in der letzten Sitzungswoche des 16. Deutschen Bundestag noch mit kühlen Kopf gehandelt wird. Keiner kann sich wünschen, dass die Opfer der für jeden anständigen Juristen beschämenden NS-Unrechtsjustiz für politische Strohfeuer von interessierter Seite nochmals zu Opfern werden.

Mit freundlichen Grüßen nach Dresden

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,
vielleicht bin ich mit 50 Jahren wohl zu alt, um die junge Generation zu verstehen? Es ist mir unbegreiflich, wie aus Autos fahrende Bassboxen gebastelt werden. Sollten Sie einmal vor einer Ampel warten und eine "rollende" Discothek im Umkreis von 15 Metern auch da sein, dann können Sie einmal orten, woher die Bässe kommen, aber fühlen können Sie dieses aufdringliche Getöse. Für mich grenzt es an Körperverletzung, da es mich aggressiv macht, derart ungeschützt im Straßenverkehr diesen Krach zu erleben, viel schlimmer dürfte aber der Aspekt sein, dass solche Fahrer niemals Einsatzfahrzeuge rechtzeitig hören können. Um die Sache abzukürzen: Es muss eine Phonbegrenzung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer her.

Wie sehen Sie das Ganze?

MfG, Werner Zumbrock
Antwort von Jörg van Essen
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29.06.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr Zumbrock!

Vielen Dank für Ihre Zuschrift! Auch ich habe es schon erlebt, dass aus Autos lautstarkes "Bass-Gewummere" zu hören war. Allerdings handelt es sich doch glücklicherweise nur um seltene Ausnahmefälle, gemessen an den über 100 Millionen Autofahrten, die jeden Tag in Deutschland stattfinden.

Die von Ihnen geforderte "Phonbegrenzung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer" ist nicht erforderlich, weil es bereits eine einschlägige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt. In § 33 StVO ist der Betrieb von Lautsprechern verboten, wenn "dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können". Dies ist zweifellos dann der Fall, wenn die eingestellte Lautstärke es unmöglich macht, auf akustische Signale des Straßenverkehrs - also etwa die Signaltöne von Einsatzfahrzeugen - zu reagieren.

Der Verbotsvorschrift des § 33 StVOG ergeht es aber nicht anders als anderen Verboten. Es wird immer wieder vorkommen, dass sie ignoriert werden. Wird ein Verkehrsteilnehmer dabei erwischt, wird ein Bußgeld fällig. Ich sehe deshalb keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

ich bin Schueler und 16 1/2 jahre alt. Werde Soziologie studieren und das auch schaffen.

Die wachsende Armut in Deutschland muss einen Anfangspunkt haben. Ist das unter rot/grün geschehen? Die Regierung Schröder hat ihren Gestaltungsspielraum selbst eingeengt durch eine der grössten Steuerreformen zu gunsten der höheren Einkommen, Vermögen und vor allem der Unternehmen. Sie hat die Körperschaftsteuer massiv reduziert, die Gewinne beim Verkauf von unternehmen und Unternehmensteilen steuerfrei gestellt. Das ist im hoechsten Maße unsozial.

Ich werde zwar Soziologie studieren, aber selbst nie in den Genuss einer Rente/Pension gelangen, dass ist aberwitzig, da dieses System in sich selbst zusammenbrechen muss.

Frage: Wie optimistisch -und warum-sehen sie die Zukunft der BRD? Und liegt das Uebel in Schroeders Verantwortung?

mit freundlichen Gruessen,
Ruediger
Antwort von Jörg van Essen
3Empfehlungen
03.07.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter !

Ich freue mich sehr über Ihr Selbstvertrauen und Ihre Gewissweit darüber, dass Sie Soziologie studieren werden und das Studium auch mit Erfolg absolvieren werden. Vielleicht wissen Sie, dass auch der deutsch-britische Denker und Politiker Lord Ralf Dahrendorf, der leider kürzlich verstorben ist, ein Soziologe war. Er war ein bedeutender Gesellschaftswissenschaftler und ein Vordenker für uns Liberale in ganz Europa. Ich habe Ihnen nachfolgend ein Link mit weiterführenden Informationen auf der Webseite der FDP-Bundestagsfraktion eingefügt:

www.fdp-fraktion.de

Ich nehme Ihre Sorgen über die wachsende Armut in Deutschland ernst. Mit dem auf unserem Bundesparteitag in Hannover beschlossenen Wahlprogramm zur Bundestagswahl (www.deutschlandprogramm.de) zeigen wir einen Weg aus der gegenwärtigen Krise auf. Die FDP will den Wohlstand in Deutschland nicht nur erhalten, sondern alle Menschen daran teilhaben lassen. Wenn die Mitte wieder gestärkt wird, werden diejenigen, die sich anstrengen und ihre Chancen ergreifen, belohnt. Hierzu hat Deutschland bereits ein bewährtes und solides Erfolgskonzept: die Soziale Marktwirtschaft. Wir halten es für falsch, ihre Leistungsfähigkeit in Frage zu stellen und immer neue und weitergehende staatliche Regulierungen zu fordern. Deutschland braucht nicht weniger, sondern mehr Soziale Marktwirtschaft. Die Geschichte hat gezeigt, dass die Soziale Marktwirtschaft am besten dauerhaften Wohlstand schaffen kann. Wir setzen uns für einen staatlichen Regelungsrahmen ein, der den Missbrauch von Marktmacht wirksam verhindert, jedoch den Bürgern ihre Eigenverantwortung lässt.

Ich teile zumindest im Ergebnis auch Ihre Kritik an der rot-grünen Bundesregierung. Und auch die gegenwärtige Bundesregierung hat es leider versäumt, Deutschland für die gegenwärtige Krise zu rüsten und fit für die Zukunft zu machen.

Gleichzeitig bin ich nicht so pessimistisch wie Sie. Ich habe großes Vertrauen in die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Politik. Das zeigt mir zum Bespiel ganz deutlich der große Erfolg der schwarz-gelben Landesregierung in meiner Heimat NRW. Die Menschen in NRW spüren doch überall, wie gut der Regierungswechsel in Düsseldorf dem Land getan hat und welche Potentiale in NRW geschlummert haben. Gleiches wünsche ich mir auch auf Bundesebene. Ich bin zuversichtlich, dass die FDP die Zukunft unserer Republik in der nächsten Bundesregierung positiv mitgestalten wird.

Auch Ihre Sorge zu Ihrer Rente - und damit letztlich auch verbunden die Sorge vor Altersarmut - nehme ich ernst. Die FDP-Bundestagsfraktion hat übrigens erst vor ein paar Tagen das Positionspapier "Altersarmut verhindern - Vorsorge stärken" beschlossen. Ein Link hierzu finden Sie nachfolgend:

www.fdp-fraktion.de

Weitere Informationen über die notwendige Ausgestaltung der Rente aus FDP-Sicht finden Sie unter:

www.fdp-fraktion.de

Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg viel Erfolg, Lebensmut und das nötige Quäntchen Glück. Seien Sie versichert, dass sich die FDP dafür stark machen wird, dass auch Ihrer Generation individueller wie auch gesamtgesellschaftlicher Gestaltungsspielraum bleibt.

Zunächst wünsche ich Ihnen viel Erfolg für das Abitur und natürlich für Ihr Soziologie-Studium!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

mein Anliegen umfasst 2 Fragen.

1.) Die Stadt Hamm hat in Rhynern Unnaer Str. eine neuartige Laser/Blitzanlage installieren lassen. Laut WA Bericht vom Mittwoch, soll allein die Kamera 90.000,- € kosten. Eine zweite Anlage mit Wechselkamera soll im Hammer Osten plaziert sein.
Heute habe ich mir beim täglichen Hundeauslauf die Anlage in Rhynern direkt mal angesehen. Mutterseelenallein, ein 2 Meter hoher Röhrenmast mit 35 cm Durchmesser, daneben ein Stromanschlußkasten. Die Schlösser sind lachhaft piselig, die wichtigen Teile aus vorstehendem Kunststoff.
Wie kann man eine derart teure Anlage unbeaufsichtigt in der Landschaft aufstellen? Es reicht doch schon, wenn Straßenschilder durchsiebt werden! Diese Kamera lockt doch "Verwender" aus dem Ausland an oder die Elektronik im Schaltschrank, einmal dagegentreten und offen! So habe ich mir sinnvolle Steuermittel nicht vorgestellt. Rechtfertigt diese Anlage überhaupt das Verhältnis Gefahrenpotenzial/Gesamtkosten? Warum steht dieses Gerät nicht auf der B61 von Werl nach Hamm, wo oft mobil gewacht wird? Hat die Stadt HAmm immer noch zuviel Geld? Ich fasse es nicht! Was kann sich dieser CDU Bürgermeister sonst noch alles erlauben?

2.) Ich vermisse eine FDP Aussage zur Wahl. Und zwar einen Hinweis, dass SPD und CDU Jahrzehnte lang nur für Steuererhöhungen gut waren, also kann die FDP doch mal brillieren, indem sie den Leuten reinen Wein über mögliche CDU/SPD Steuergedanken einschenkt? Was wissen Sie über Sparerzwangsabgaben und Mehrwertsteuererhöhungen um den Wahltermin herum?

Alt FDPler
Antwort von Jörg van Essen
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16.07.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift.

1) Zunächst zu den neuen Blitzanlagen: Sie werden verstehen, dass ich Sie bei einem solchem, kommunalen Thema an meine Parteifreunde auf Kreisebene verweisen möchte ( www.fdp-hamm.de ). Die FDP Hamm hat auch ein Wahlprogramm zur Kommunalwahl am 30. August 2009 aufgelegt, das Sie unter folgendem Link abrufen können:
www.fdp-hamm.de

Gleichzeitig sind mir als langjährigem Einwohner von Hamm - und auch Autofahrer - die neuen Überwachungsmaßnahmen natürlich nicht verborgen geblieben. Und es ist sicherlich auch gut, solche technische Maßnahmen zu hinterfragen. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang berichten, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion erst vor ein paar Wochen mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach Mängeln bei Geschwindigkeitsmessungen und deren Bußgeldbescheiden erkundigt hat:
dip21.bundestag.de

Die Antwort wird in Kürze auch auf dem Server des Deutschen Bundestages ( www.bundestag.de ) abrufbar sein.
Ihre Sorge, dass die Kamera "Verwender" aus dem Ausland anlocken könnte, teile ich hingegen nicht. Bei aller berechtigen Kritik an manchen Überwachungsmaßnahmen, sollten wir uns hüten, paranoid zu werden. Ich glaube zwar, dass unser schönes Hamm als Natur-, Kultur- und Industrielandschaft Touristen aus aller Welt anzieht; der Nachrichtenwert der Fotos der beiden Blitzer sollte aber gering sein.

2) Dass Sie angeben, eine Aussage der FDP zur Wahl zur Steuerpolitik zu vermissen, erstaunt mich außerordentlich. Vielmehr hat unser Bundes- und Fraktionsvorsitzender Dr. Guido Westerwelle, MdB, sogar auch in einer großen Boulevardzeitung erst kürzlich als Einziger (!) den Steuerschwur unterschrieben. Der Text ist noch unter nachfolgendem Link abrufbar:
www.bild.de

Im Übrigen haben wir schon auf unserem Bundesparteitag in Hannover im Mai das Wahlprogramm zur Bundestagswahl beschlossen ( www.deutschlandprogramm.de ). Auch darin machen wir klare Aussagen zur Steuerpolitik. Wir wollen einfache, niedrige und gerechte Steuern für mehr Netto vom Brutto. Unser Ziel: Die Mitte stärken.

"Sparerzwangsabgaben und Mehrwertsteuererhöhungen um den Wahltermin herum" sind mir nicht bekannt. Wie dieses Land nach der Bundestagswahl regiert wird, haben zu allererst einmal die Wähler in der Hand. Sie entscheiden über die Zukunft unseres Landes. Ich bin zuversichtlich, dass die FDP im 17. Deutschen Bundestag auch auf Bundesebene unsrer Land verantwortlich mitgestalten kann. Schon in NRW sehen wir doch, welch großer Erfolg von einer schwarz-gelben Landesregierung ausgeht!

Auch Ihr Interesse als "Alt FDPler" an FDP-Positionen zeigt mir übrigens, dass wir auf immer breitere Resonanz stoßen. Ich lade Sie herzlich ein, auf www.fdp-fraktion.de mehr über die Positionen meiner Faktion kennenzulernen. Vielleicht gehören ja auch Sie bald, wie viele andere Mitstreiter schon bald zu Neu-FDPlern.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Arbeit
23.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen

Sie sind Mitglied im Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag. Ich habe drei rechtliche Fragen zur Quotenregelung. In jedem Fall, in dem die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird eine Frau aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt und ein Mann aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Genau das verbietet das Grundgesetz:

Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden.

Im Grundgesetz steht auch:

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Gleichberechtigung bedeutet: Wenn ich als Mann gleich gut qualifiziert bin wie meine (einzige) Mitbewerberin, dann habe ich eine 50%-ige Chance auf den Job. Als 20- jähriger Mann kann ich ja schließlich nichts dafür, daß in der betroffenen Behörde schon 70 Männer und nur 30 Frauen arbeiten. Ich werde im konkreten Fall aufgrund meines Geschlechts benachteiligt.

1. Frage: Wie vereinbaren Sie die Quotenregelung mit Artikel 3 GG? Ich erbete mir eine ausschließlich juristische Antwort auf meine Frage und bitte Sie, auf meine obige Argumentation einzugehen.

2. Frage: Sind Gleichberechtigung und Gleichstellung für Sie dasselbe? Für mich sind es Gegensätze! Gleichstellung bedeutet: Aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen in der Vergangenheit werden konkret, nachweislich und per Gesetz Männer benachteiligt, um einen Ausgleich zu schaffen. Es sind aber nicht dieselben Männer, es ist eine andere Generation. Sie schaffen durch die Quotenregelung und Geichstellung neue Diskriminierung.

3. Frage: Warum wird die Quotenregelung in Kitas Kindergärten und Grundschulen, wo bis zu 100% Frauen arbeiten, nicht zugunsten von Männern angewandt? (Bitte antworten Sie jetzt nicht: Es gibt zu wenig männliche Bewerber! Das ist natürlich richtig, aber gerade deshalb müßte ja die Quotenregelung zugunsten der wenigen Bewerber angewandt werden!)

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jörg van Essen
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05.11.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Für Ihre Zuschrift zum Thema "Quotenregelung" danke ich Ihnen. Die FDP setzt im Rahmen der innerparteilichen Frauenförderung weniger auf eine Quote als vielmehr auf ein breit gefächertes Angebot der Frauenförderung, das von einem "Ladies Lunch" über ein Mentoring-Programm bis hin zum Bürgerinnenpreis "Liberta" reicht.

Art. 3 Abs. 2 GG enthält den Grundsatz der Gleichberechtigung der
Geschlechter. Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG verfügt, dass "der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt". Art. 3 Abs. 2 S. 2 bezieht sich auf den Tatbestand einer (höchstmöglichen) Chancengleichheit von Mann und Frau, nicht dagegen auf die (tatsächliche) Ergebnisgleichheit. Aus diesem Grunde ist auf den Begriff der "Gleichstellung" zugunsten des Begriffs der "tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" verzichtet worden (Scholz, in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Rn. 61 zu Art. 3 Abs. 2 GG). Der Begriff der "Quotenregelung" ist in Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG ebenfalls nicht enthalten. Nach Auffassung der Gemeinsamen Verfassungskommission sollte Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG eine starre Quotenregelung, d.h. eine verbindliche Anordnung zur Bevorzugung von Frauen, bis eine zahlenmäßige Parität mit den Männern erreicht ist, ohne flexible Ausnahmen zugunsten von Männern vorzusehen oder die Bevorzugung und Förderung von Frauen an konkret vorhandene Nachteile zu knüpfen, nicht gestatten (Scholz a.a.O., Rn. 65). Das Bundesgleichstellungsgesetz schreibt daher auch keine bestimmte Quote vor, sondern bestimmt, dass die Dienststelle dann, wenn Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind, diese bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellung, Anstellung und beruflichem Aufstieg bei Vorliegen von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen hat, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Trotz dieser Möglichkeiten im Bundesgleichstellungsgesetz zeigt der Erste Erfahrungsbericht der Bundesregierung, dass sich Frauen trotz eines Anteils von rund 45 % in den Dienststellen der Bundesverwaltung nach wie vor häufiger in Beschäftigungsverhältnissen mit geringem Einkommen und schlechteren Karrieremöglichkeiten finden. Das Angebot der Teilzeitbeschäftigung wird mit 91 % fast ausschließlich von Frauen wahrgenommen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde vereinbart, dass die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes mit Nachdruck verfolgt werden, dass aber auch geprüft wird, ob und inwieweit die Gesetze geändert und effektiver gestaltet werden müssen.

Mit Blick auf die Kindertagesstätten weisen Sie auf die geringe Zahl von Männern in Kindertagesstätten hin. Im Durchschnitt sind nur 3 % der in Kindertageseinrichtungen Beschäftigten Männer (vgl. hierzu auch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu den Bildungs- und Entwicklungschancen von Jungen, BT-Drs. 16/10976 und 16/11380). Die FDP hat daher in parlamentarischen Initiativen gefordert, verstärkt dafür zu werben, dass Erzieherberufe auch für Männer attraktiv gestaltet werden (vgl. etwa den Entschließungsantrag zum 12. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 16/4082), da Jungen außerhalb des Elternhauses auch männliche Bezugspersonen brauchen. Im Koalitionsvertrag wurde eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik vereinbart; bereits bestehende Projekte für Jungen und junge Männer werden fortgeführt und intensiviert. Damit eröffnen wir ihnen auch in erzieherischen und pflegerischen Berufen erweiterte Perspektiven.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
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