Jörg van Essen (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jörg van Essen
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstaatsanwalt a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Der damalige Bundeskanzler Schröder und seine rot-grüne Regierung, einschließlich seines damaligen Kanzleramtschefs, dem heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Steinmeier, hatten immer abgestritten, den Irak-Krieg unterstützt zu haben. Mit diesem nach heutigen Erkenntnissen zweifelhaften "Nein" zum Irak-Krieg hat die rot-grüne Bundesregierung sogar das Ergebnis der Bundestagswahl 2002 zu den eigenen Gunsten maßgeblich mit beeinflusst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

mein Fachbereich ist die Politikwissenschaft. Darf ich Ihnen eine Behauptung zukommen lassen, die ich für ungeheuerlich halte:

3. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat mit gültigem Urteil festgelegt: In der Bundesrepublik Deutschland ist es wegen andauernder, durch die hiesige Justiz nicht abzustellende Menschenrechtsverletzungen zu einem Stillstand der Rechtspflege gekommen. Damit sind Menschenrechtsverletzungen nicht nur an der Tagesordnung, sondern durch die Justiz der Bundesrepublik Deutschland auch noch gedeckt und nicht abzustellen.

Wie sehen Sie diesen Vorwurf ?
Ist er wahr ?

Mit freundlichen Grüßen, A.
Antwort von Jörg van Essen
2Empfehlungen
30.01.2009
Jörg van Essen
Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Dauer von Gerichtsverfahren in Deutschland ist immer wieder Gegenstand von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet den Staat, sein Justizwesen so zu gestalten, dass seine Gerichte allen Anforderungen des Artikels 6 gerecht werden, einschließlich der Pflicht, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Der EGMR hat tatsächlich mehrfach gerügt, dass in Deutschland kein Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren bestehe (so z.B. EGMR, Große Kammer, Urteil v. 8.6.2006, AZ 75529/01 – Sürmeli./.Deutschland).

Der Urteilstenor wird jedoch durch die von Ihnen zitierte Behauptung in unrichtiger Weise dargestellt. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist die Dauer der Gerichtsverfahren in Deutschland zufriedenstellend. Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass Verfahren unverhältnismäßig lange dauern und der Bürger dadurch in seinen Rechten aus Art. 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) sowie Art. 6 Absatz 1 EMRK verletzt ist.

Den Vorwurf allerdings, dass Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland an der Tagesordnung sind und diese auch noch durch das Justizsystem gedeckt seien, empfinde ich als schier unerträglich. Ebenso kann ich den Vorwurf eines Stillstandes der Rechtspflege vor dem Hintergrund meiner langjährigen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt nur als absurd bezeichnen.

Alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, das Grundgesetz und die darin verankerten Menschenrechte zu achten. Sowohl Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt als auch die Rechtsprechung sind gemäß Art. 1 Absatz 3 GG an das geltende Recht gebunden.

Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt in Nordrhein-Westfalen kann ich aus Überzeugung sagen, dass deutsche Gerichte grundsätzlich die Menschenrechte der Bürger schützen und als unabhängige Organe der Rechtspflege das Rechtsstaatsgebot achten. Sollte es dennoch zu einer Verletzung von Grundrechten kommen, eröffnet Art. 19 Absatz 4 GG jedem Bürger eine Rechtsweggarantie.

Als Jurist und zugleich überzeugter liberaler Politiker ist es mir stets ein besonderes Anliegen, dass Justizgewährleistungsansprüche der Bürger sichergestellt und geachtet werden. Deutschland hat die EMRK mit unterzeichnet und sich so der Rechtsprechung des EGMR unterworfen. Der FDP ist es immer wichtig, die Rechtsprechung des EGMR in unsere Arbeit einzubinden. Die FDP-Bundestagsfraktion verfolgt das Thema sehr genau. Ich möchte an dieser Stelle auch auf unsere kleine Anfrage zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren bei Gericht (BT-Drucksache 16/7558) verweisen. Einen Link zu dieser sowie der Antwort der Bundesregierung füge ich Ihnen im Folgenden bei:

dip21.bundestag.de

Ich finde es jedoch befremdlich, dass einschlägige unseriöse Internetauftritte, die sich die Verbreitung von Verschwörungstheorien zur Aufgabe gemacht haben, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für ihre Propagandazwecke verfälschen und missbrauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2009
Von:

Guten Tag Herr van Essen,

in ihrer Ausgabe vom Sonntag 08.02.2009 berichtet die britische "Sunday Times" über Erkenntnisse, dass der Contergan-Wirkstoff Thalidomid den Nazis bekannt gewesen sein könnte und dass dies Auswirkungen auf die Haftung der Bundesregierung haben könnte.

Inwieweit kann ich mich als Bundesbürger, Wähler und Steuerzahler, der ja derzeit quasi die monatlichen Conterganopfergeldzahlungen finanziert, darauf verlassen, dass sich unsere Regierung nun ohne öffentlichen Druck dieser Verantwortung stellt und den Prozess der Übervorteilung der Betroffenen neu aufrollt?

Inwieweit kann ich nun voraussetzen, dass der Conterganskandal nun endlich, nach Jahrzehnten, ohne die Erfordernis neuerlicher öffentlicher Aktionen der Betroffenen, die die ganze Zeit auch von unserer Regierung übervorteilt wurden, zu einem gerechten Ende findet?

Inwieweit kann ich nun darauf vertrauen, dass alle Fraktionen unisono die Sittenwidrigkeit der Gerichtsentscheidung zum Fall Contergan im Jahre 1970 und der damals unter enormem Druck erzielten Vergleiche zwischen den Eltern der Conterganopfer und der Fa. Grünenthal einräumen und den Conterganprozess neu aufrollen lassen?

Inwieweit kann ich nun davon ausgehen, dass endlich die Verantwortlichen ausnahmslos zur Rechenschaft gezogen werden und die Conterganopfer endlich die, nicht zuletzt finanzielle, Unterstützung bekommen, die ihnen eine selbstbestimmtes Leben, ohne drohende Altersarmut, sowie eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am Leben, gestattet?

Was kann/muss ich als Steuerzahler tun, um sicherzustellen, dass den Conterganopfern endlich Gerechtigkeit widerfährt?

Für eine sachgerechte Antwort, die bei Ihrer Ausbildung sicherlich fundiert sein sollte, wäre ich Ihnen sehr dankbar,

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Jörg van Essen
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02.03.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift und den darin aufgeworfenen Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die im Artikel der Sunday Times aufgestellten Behauptungen nicht auf ihren möglichen Wahrheitsgehalt verifizieren kann. Ich bin aber mit Ihnen der Auffassung, dass diesen Behauptungen nachgegangen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

in der Sendung FAKT war folgenden Bericht : "Flughafen Leipzig/Halle ist Drehkreuz für US-Militär

Fast täglich starten und landen auf dem Flughafen Leipzig/Halle Flugzeuge mit US-Soldaten, die auf dem Weg in die Kriegsgebiete im Irak und in Afghanistan sind. Lange Zeit wurde darüber geschwiegen und auch heute noch gibt es vom Bundesverteidigungsministerium nur ausweichende Antworten auf diesbezügliche Nachfragen. Dabei sprechen die Fakten für sich."

Verbietet nicht der "2 + 4 Vertrag" das Tätigwerden jeglichen Militärs aus den NATO Staaten auf dem Gebiet der neuen Bundesländer ? Wird hier der "2 + 4 Vertrag" nicht in eklatanter Weise verletzt ? Was werden Sie als Ausschussvorsitzender "Recht" und als MdB unternehmen, damit das weitere Operieren von US-Soldaten auf dem Flughafen Leipzig/Halle unterbunden wird ?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Jörg van Essen
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16.03.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre interessante Zuschrift. Ich werde den von Ihnen angesprochenen Hinweisen und Fragen nachgehen und prüfen, inwiefern das Thema in eine Erörterung in parlamentarischen Gremien eingespeist werden kann. Eine verwandte Materie beschäftigt den 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser untersucht, ob und inwieweit die Bundesregierung den USA im Irak-Krieg möglicherweise Hilfe geleistet hat. In diesem Zusammenhang müssen natürlich auch Truppentransporte über deutsches Staatsgebiet unter die Lupe genommen werden. Der damalige Bundeskanzler Schröder und seine rot-grüne Regierung, einschließlich seines damaligen Kanzleramtschefs, dem heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Steinmeier, hatten immer abgestritten, den Irak-Krieg unterstützt zu haben. Mit diesem nach heutigen Erkenntnissen zweifelhaften "Nein" zum Irak-Krieg hat die rot-grüne Bundesregierung sogar das Ergebnis der Bundestagswahl 2002 zu den eigenen Gunsten maßgeblich mit beeinflusst.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.03.2009
Von:

Guten Tag Herr van Essen,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 02.03.2009.

Ich kann nachvollziehen, dass Sie die im Artikel der Sunday Times vom 08.02.09 "aufgestellten Behauptungen nicht auf ihren möglichen Wahrheitsgehalt verifizieren" können.
Wie darf ich nun aber Ihre Aussage "Ich bin aber mit Ihnen der Auffassung, dass diesen Behauptungen nachgegangen werden muss." werten.

Sehen Sie und Ihre Fraktion sich denn nun in irgendeiner Weise veranlasst, Untersuchungen in die Wege zu leiten und zu forcieren?

Und selbst wenn der Bericht der Sunday Times sich als falsch erweisen sollte, wovon ich nicht ausgehe, war der Contergan-Prozess eine Übervorteilung der Betroffenen und sollte dringend neu aufgerollt werden!

Haben Sie sich schon einmal ernsthaft Gedanken über den Conterganprozess und dessen Ausgang gemacht?

Kann ein unter Druck in einer Notlage und zu Ungunsten Minderjähriger geschlossener Vergleich tatsächlich Bestand haben?

Welche Vergleiche zu anderen geltenden Gesetzen (z.B. Behandlung des Unterhaltsverzichtes im Scheidungsrecht) müssen denn noch herangezogen werden, damit alle Fraktionen endlich die Sittenwidrigkeit der Gerichtsentscheidung zum Fall Contergan im Jahre 1970 und der damals unter enormem Druck erzielten Vergleiche zwischen den Eltern der Conterganopfer und der Fa. Grünenthal einräumen und den Conterganprozess neu aufrollen lassen?

Erscheinen Ihnen unter diesem Aspekt die Conterganopfer nicht auch als "Verbrechensopfer", die dringend ausreichende Unterstützung benötigen, die ihnen eine selbstbestimmtes Leben, ohne drohende Altersarmut, sowie eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am Leben, gestattet?

Selbst ohne "zweitweltkriegliche" Vorgeschichte von Contergan ist die Behandlung der seiner Opfer und ihrer Familien dringend prüfenswert.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Jörg van Essen
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27.03.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrte Frau !

Eine Bundestagsfraktion hat weder die Möglichkeit noch die Aufgabe historische Forschung zu betreiben. Eine solche Aufarbeitung ist Sache der Historiker. Mittlerweile gehen Medienberichte davon aus, dass die zugrundeliegenden Unterstellungen der Sunday Times nicht zutreffend sind.

Am 22. Januar 2009 hat der Deutsche Bundestag einem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP zur Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der contergangeschädigten Menschen zugestimmt (BT-Drucksache 16/11223). Auch in der Rede zu diesem Antrag haben wir betont, dass einige Forderungen der FDP über den gemeinsam mit der Koalition beschlossenen Antrag hinaus gehen, d. h. wir sahen in diesen Punkten keinen Prüfbedarf mehr, sondern hielten sie für umsetzungsreif.

Diese beiden Punke waren die Dynamisierung des Rentenanspruchs und die Streichung des Fristausschlusses. Ich begrüße es daher grundsätzlich, dass sich die Koalition dieser Forderung sehr weitgehend im neuen Conterganstiftungsgesetz angeschlossen hat, allerdings sehen wir noch immer Änderungsbedarf.

  • Dynamisierung des Rentenanspruchs
Vor der Erhöhung der Conterganrenten zum 1. Juli 2008 erfolgte die letzte Rentenerhöhung für Contergan-Opfer zum 1. Juli 2004. Diese Zeiträume sind unbefriedigend, da die Inflation die Rentenerhöhung aushöhlt. Die prozentuale jährliche Anpassung der Altersbezüge auf die Conterganrenten zu übertragen, ist ein guter und unbürokratischer Weg der Dynamisierung. Gleichzeitig sollte die Rente aber in geeigneten Zeiträumen (z. B. 5 Jahre) grundlegend überprüft werden, da mit fortschreitendem Alter der Contergangeschädigten auch der Hilfebedarf weiter zunehmen dürfte. Hier hätte die FDP gerne eine Klarstellung im Gesetz.

  • Fristausschluß
Bis zum 31.12.1983 mussten Ansprüche bei der "Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder" (2005 in "Contergan-Stiftung für behinderte Menschen" umbenannt) geltend gemacht werden, um einen Anspruch auf Zahlungen zu erhalten. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass diese Frist ausreichend ist. Wir wissen nunmehr alle, dass diese Annahme falsch war. Aus diesem Grund lehnt die FDP es auch ab, dass nun diese alte Frist durch eine neue Frist bis zum 31.12.2010 ersetzt wird. Die FDP hält den Zeitraum für zu kurz, da auch heute noch Betroffene des Conterganskandals "entdeckt" werden, die also die Frist schon deshalb nicht wahrnehmen können, weil sie von ihrer eigenen Betroffenheit nichts wissen. Sinn der durch Gesetz vom 17.12.1971 errichteten Stiftung des öffentlichen Rechts ist es, Individualleistungen für Behinderte, deren Fehlbildungen durch Thalidomid (Contergan®) hervorgerufen wurden, zu erbringen. Wer eindeutig zu dieser Gruppe gehört, muss auch Leistungen nach diesem Gesetz erhalten können. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Conterganstiftungsgesetz geht davon aus, dass 60% aller noch zu erwartenden Anträge auf Leistung noch dem Gesetz den Rentenhöchstsatz beziehen werden. Dies zeigt deutlich, wie eindeutig falsch die Frist war und eine neue Frist sein wird. Egal, ob es sich um 100 oder 500 Personen handelt, die aufgrund ihrer Conterganschädigung noch einen Leistungsanspruch hätten, und egal in welchem Umfang es gegebenenfalls Nachzahlungen geben wird. Die FDP ist für die sofortige Streichung der Frist, sowohl der alten wie der neuen. Es ist der einzige vernünftige Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Van Essen,

ich hatte ursprünglich vor, noch vor der Bundestagswahl der FDP beizutreten und mich aktiv in Ihrer Partei zu engagieren. Bei den letzten Wahlen war es selbstverständlich für mich, FDP zu wählen.

Die Freie Demokratische Partei war für mich immer eine Partei, die sich aktiv für Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte und gegen Links- und Rechtsextremismus gewandt.

Doch mit Erschrecken muss ich feststellen, dass es nicht als Rechtsbeugung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen wird, wenn Richter im dritten Reich Menschen zum Tode verurteilt haben.

Noch mehr jedoch musste ich mit Abscheu feststellen, welche Rechtsauffassung zu Fragen der Wehrmacht im deutschen Bundestag vorherrscht. Da gelten nicht etwa die Soldaten, die bedingungslosen Gehorsam bei einem Vernichtungsskrieg an den Tag legten, sondern jene, die Verrat geübt haben, als Kriegsverbrecher. Diese gelten bis heute als Kriminelle, als Böse, (haben 20 000 Kriegsverräter zurecht die Todesstrafe erhalten?)

Ist der General Staufenberg in Ihren Augen ein Kriegsverbrecher, ein Krimineller?

Ist ein Soldat, der versucht hat, 13 ungarische Juden nach Rumänien zu schmuggeln, ein Krimineller? Zurecht zu Tode verurteilt?

Wieso hat man nicht schon nach dem 2. Weltkrieg, als man ein sehr gutes, weil mit vielen liberalen Inhalten versehenes, Grundgesetz verabschiedet hat, diese Menschen rehabilitiert?

Wieso gelten diejenigen, die auf die Seiten der Alliierten gewechselt haben, um gegen Hitler und seine Vasallen zu kämpfen, als Verbrecher? Und nicht die, die weiterhin für ihn gekämpft haben?

Gebietet nicht allein unseres liberales Grundgesetz ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"), dass man jenen, die gegen einen der brutalsten Verbrecher der Geschichte Menschheit gekämpft haben, die Rehabilitation gewährt?

Wieso haben Sie selber nie einen Antrag auf Rehabilitation gestellt?
Warum unterstützen Sie nicht den Antrag der Linken für eine Rehabilitierung? Weil es von der Linken kommt?
Antwort von Jörg van Essen
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24.06.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Ich freue mich sehr über Ihre Überlegung, noch vor der Bundestagswahl der FDP beizutreten und sich auch in die FDP einzubringen. Ich darf Ihnen sagen: Im ganzen Land treten immer mehr Menschen der FDP bei, auch in meinem heimischen FDP-Bezirk haben sich so kürzlich z.B. zwei neue Ortsverbände gegründet. Wir erfahren sehr viel Zuspruch - nicht nur bei den vergangenen Wahlen, sondern auch bei unserer täglichen Arbeit.

Vollkommen zutreffend beschreiben Sie die FDP auch als Partei, die sich aktiv für Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte und gleichermaßen gegen Links- wie auch Rechtsextremismus wendet. Diese Grundpfeiler finden Sie auch in dem in Hannover erst im Mai beschlossenen Wahlprogramm zur Bundestagswahl ( www.deutschlandprogramm.de ).

Ich nehme Ihre Fragen sehr ernst, zumal sie mir deutlich zeigen, dass das sehr sensible Thema NS-Unrechtsurteile immer wieder von interessierter Seite in Bahnen gelenkt wird, in denen die Opfer leider gerade nicht im Mittelpunkt stehen.

Vorweg: Ich habe schon 2002 in der Debatte um das erste Änderungsgesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege klargestellt, dass es für die FDP selbstverständlich ist, dass alle NS-Unrechtsurteile bereits 1998 aufgehoben worden sind. Und ich lasse auch keinen Zweifel daran aufkommen, dass mich als Jurist viele Schandurteile - und als solche muss man sie auch bezeichnen - aus der NS-Zeit zutiefst beschämen.

Ich verbitte mir auch, wenn das Andenken an die Tapferkeit des Grafen von Stauffenberg auch nur im Ansatz beschmutzt wird. Ich habe vor seinem Mut und Anstand als Offizier allergrößte Hochachtung und nehme deshalb bewusst seit Jahren regelmäßig an den Gedenkfeiern zum 20. Juli 1944 teil. Ihre Vermutung, dass ich ihn für einen Kriegsverbrecher halten könnte, empört mich sehr!

Wir haben über den Entwurf der Fraktion DIE LINKE zur erneuten Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG) in dieser Legislatur bereits zwei mal debattiert. Ein Link zu meiner letzten Rede, die ich zu Protokoll geben musste, da ich mich zu dieser Zeit schon auf dem Weg zu einer lange zugesagten Veranstaltung in Baden-Württemberg befand, wie auch dem Plenarprotokoll vom 29.05.2009 finden Sie nachfolgend:

www.joerg-van-essen.de

dip21.bundestag.de

Mir ist es wichtig, dass Sie wissen, dass ich für das Engagement der Opferverbände Verständnis habe. Trotzdem möchte ich bekräftigen, dass noch zu Zeiten der christlich-liberalen Koalition das 1. Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege auf den Weg gebracht worden ist. Der Deutsche Bundestag hat mit diesem Gesetz alles NS-Unrecht pauschal und ohne Begrenzung aufgehoben.

Gleichzeitig habe ich natürlich die Ausführungen des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Hans Hugo Klein, zur Kenntnis genommen. Sie haben mich auch nachdenklich gestimmt. Darauf habe ich ja auch in meiner Rede hingewiesen.

Letztlich ist es aber an den - noch regierenden - Koalitionsfraktionen, eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen zu erzielen. Die Presseberichte der letzten Wochen haben mich in diesem Zusammenhang irritiert. In der TAZ war so am 22.06.09 zu lesen, dass die SPD ihre Fraktionsmitglieder dazu aufgerufen habe, den nun vorliegenden Gruppenantrag nicht zu unterzeichnen, aufgrund der Sorge, dass eine rot-rot-grüne Bundestagsmehrheit die Union dazu bringe, diese Konstellation im Wahlkampf auszuschlachten. Auch ich hatte in meinem Redebeitrag schon meine große Sorge geäußert, dass es der Fraktion DIE LINKE wieder einmal gar nicht um die Sache geht.

Der Ball liegt in meinen Augen weiterhin bei den Koalitionsfraktionen. Wir werden mit großem Bedacht zu erörtern haben, ob es sich bei dem vorliegenden Gruppenantrag um eine ethische Frage wie bei z.B. der Patientenverfügung handelt. Ich habe die große Sorge, dass hier auf dem Rücken der Opfer schamlos Politik betrieben wird. Mich irritiert vor allem das Signal, mit dem der Eindruck erweckt wird, dass diese Schandurteile alle noch in der Welt sein.

Noch eines: In meiner beruflichen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt bin ich mehrfach mit der falschen Behauptung konfrontiert worden, klare NS-Unrechtsurteile, wie etwa gegen Dietrich Bonhoeffer, sein noch in der Welt. Meine Prüfungen haben jedes Mal ergeben, dass diese insbesondere von kommunistischen Opferorganisationen erhobenen Vorwürfe klar und eindeutig falsch waren.

Seien Sie versichert, dass von Seiten der FDP auch in der letzten Sitzungswoche des 16. Deutschen Bundestag noch mit kühlen Kopf gehandelt wird. Keiner kann sich wünschen, dass die Opfer der für jeden anständigen Juristen beschämenden NS-Unrechtsjustiz für politische Strohfeuer von interessierter Seite nochmals zu Opfern werden.

Mit freundlichen Grüßen nach Dresden

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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