Jörg van Essen (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jörg van Essen
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstaatsanwalt a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die von Ihnen geforderte "Phonbegrenzung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer" ist nicht erforderlich, weil es bereits eine einschlägige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt. In § 33 StVO ist der Betrieb von Lautsprechern verboten, wenn "dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können". (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jörg van Essen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

Ihre Antworten sind wesentlich bürgernäher und stets freundlicher gehalten, als der eine oder andere Fragesteller dieser durchaus lobenswerten Einrichtung zuweilen erfahren muss. Auch die Aussagen und die Analysen sind stets so verfaßt, daß sie von jeder Bildungsstufe inhaltlich klar und nachvollziehbar verstanden werden können. Dafür möchte ich ein großes Lob aussprechen. Ich weiß, warum für mich nur die FDP kompetent genug ist. Sie hat die besseren Leute.

Die fünf Fragen:

Warum hat Berlin einen Sonderstatus? Wozu ist das gut? Wer mag davon profitieren? Und was für Auswirkungen hat dieser Sonderstatus?

Hatte Berlin diesen Spezial-Status um 1990 oder nach den 2 + 4 Verträgen erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Eckhard
Antwort von Jörg van Essen
1Empfehlung
26.11.2007
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr Eckhard!

Vielen Dank für Ihr Lob für meine bisherigen Antworten. Selbstverständlichfreut auch mich solch positives Feedback!

Sie haben einige Fragen zum Status von Berlin aufgeworfen. Gestatten Sie mir bitte, diese gemeinsam zu beantworten und sehen Sie mir nach, wenn ich zur Beantwortung etwas weiter in die Geschichte zurückgehe.

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs im Mai 1945 stand Berlin zunächst unter sowjetischer Militärverwaltung. Erst Wochen später rückten amerikanische, britische und französische Truppen in Berlin ein. Berlin wurde zur Vier-Sektoren-Stadt. Für die gemeinsame Verwaltung des Berliner Gebietes wurde eine interalliierte Regierungsbehörde, die Kommandantur, eingerichtet.

Eine wesentliche Rahmenbedingung war der sog. "Berlin-Status". Obwohl die Sowjetunion ihre Mitarbeit in der Viermächte-Kommandantur eingestellt hatte, hielt sie formal am einheitlichen Status der Stadt fest. Rechtlich galt damit der Viermächte-Status; in der Praxis führte indes eine Dreimächteverwaltung die Geschäfte weiter. Deren Wirkung blieb auf den Westteil Berlins beschränkt.

Mit der Wiedervereinigung endete der besondere Status Berlins. In dem "2+4-Vertrag" und in der "Erklärung der Vier-Mächte" wird das Ende der Verantwortlichkeiten der Alliierten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes erklärt.

Davon zu unterscheiden ist die Unterzeichnung des Hauptstadtvertrags durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, Berlins damaligen Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen und den seinerzeitigen Ministerpräsidenten Brandenburgs Manfred Stolpe im Jahr 1992. Darin wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Berlin und Brandenburg bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses geregelt, der Berlin als Regierungssitz festlegte. Kern des Vertrages war vor allem die Zusammenarbeit bei der städtebaulichen Entwicklung Berlins: Die Verfassungsorgane und obersten Bundesbehörden mussten untergebracht, Wohnungen für Bundesbedienstete geschaffen und Standorte für Botschaften und Landesvertretungen bereitgestellt werden. Außerdem bedurfte die neue Hauptstadt einer neuen Infrastruktur.

Von diesem Hauptstadtvertrag haben in meinen Augen wir alle profitiert. Schließlich ist es im Sinne von Deutschland, einen funktionierenden Regierungssitz zu haben. Es wurde politisch entschieden, dass der Sitz Berlin ist. Für die FDP folgte daraus auch eine Verpflichtung des Bundesgesetzgebers. Jedenfalls ist Artikel 22 Grundgesetz zu beachten, wonach die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist. In diesem Geist haben wir daher zum Beispiel Ende letzten Jahres den Antrag "Hauptstadtkulturfinanzierung des Bundes in einem Staatsvertrag regeln" (BT Drs 16/3667) in den Bundestag eingebracht. Unsere damaligen Forderungen können Sie dem Dokument entnehmen, das im Internet des Deutschen Bundestages unter dip.bundestag.de abrufbar ist.

Bei meiner Antwort habe ich mich an Ausführungen der Bundeszentrale für politische Bildung orientiert. Auf deren Webseite finden Sie auch weitere Informationen zum Thema. Ich habe Ihnen entsprechende Links nachfolgend eingefügt:

Links:
www.bpb.de
www.bundestag.de

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Ich bitte aber dann darum, sich direkt mit meinem Büro in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
18.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

Ihre Partei hat sich zur Diätenerhöhung löblich verhalten. Dabei wird auch eine andere Versorung vorgeschlagen. Ist Ihnen bekannt, dass der Barwert der Höchstversorgung bei Beendigung des 65 LJ: mehr als 700.000 Euro ausmacht, unterstellt das eine Lebenserwartung von noch 17 Jahren besteht. Der Rentner zahlt 288.534 ein um in 23 Jahre eine Rente von 1.295 Euro zu erreichen. Demnach müssten die Abgeordneten in der gleichen Zeit 1.076.818 Euro einzahlen um Ihre Bezüge zu erreichen; nur Theorie!
Antwort von Jörg van Essen
1Empfehlung
26.11.2007
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Hinweise zur Diätenerhöhung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich mich an solch statistischen Überlegungen nicht beteilige. Ich fühle mich dadurch vielmehr in dem FDP-Konzept bestärkt, wonach die Festsetzung der Abgeordnetenbezüge und der Pensionen auf eine unabhängige, vom Bundespräsidenten zu berufende Kommission übertragen werden müsste. Das FDP-Modell habe ich bereits in früheren Antworten ausführlich dargestellt. Ich verweise an dieser Stelle daher auf diese Antworten. Leider haben die anderen im Bundestag vertreten Fraktionen unserem Modell Mitte November nicht zugestimmt. Wir werden weiter für einen Systemwechsel werben.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Internationales
22.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Jörg van Essen,

immer wieder taucht insbesondere in KRR Kreisen die Behauptung auf, der amerikanische Aussenminister James Baker sei am 17. Juli 1990 beim Treffen der Aussenminister zu den 2+4-Verhandlungen in Paris federfuehrend gewesen und haette durch Streichung des Artikel 23 des Grundgesetzes die BRD zu diesem Datum bzw. zum 18. Juli 1990 aufgeloest.

Das kann aber nicht wahr sein. Mit Blick auf die 2 + 4 Verträge kommt da ein ganz anderes Licht zum Vorschein: Das Streichen des gesamten Artikel 23 GG haben BRD und DDR im Einigungsvertrag selbst fertiggebracht und als Folge davon die BRD gleich mit aufgeloest, ersatzlos und unwiderruflich!

War dann die Streichung ein folgenschweres Versehen oder schlicht und einfach die Inkompetenz der damaligen Regierungsbeteiligten im "Rausch" der neuen Einheit?

Ich möchte ausdrücklich betonen, sollte die Beantwortung nicht für die Präsenz in abgeordnetenwatch.de geeignet zu sein, mich über die eingeblendete eMAIL Adresse erreichen zu können. Doch sehe ich da keine verwerfliche Inhalte meiner Frage, zumal es 82 Mio Menschen in diesem Land angeht.

Mit freundlichen Grüßen und dem Wunsch, Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit zu wünschen,
Antwort von Jörg van Essen
2Empfehlungen
08.01.2008
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre freundlichen Weihnachtsgrüße, die mir von Abgeordnetenwatch leider erst im neuen Jahr weitergeleitet wurden.

Über Ihre Frage bin ich etwas überrascht. Da aber in der Tat bereits vor längerer Zeit eine Gruppe mit dem Titel ´Kommissarische Reichsregierung des Deutschen Reiches´ bekannt wurde und Sie diese wohl mit "KRR-Kreisen" meinen, halte ich es aber doch für richtig, mich als gewählter Abgeordneter des Deutschen Bundestages gegen diesen Unfug zu positionieren. Ich möchte aber nicht versäumen, Sie vorweg auf die Hinweise des Verfassungsschutzes meines Heimatlandes NRW zu den sog. ´Reichsregierungen´ hinzuweisen:

www.im.nrw.de

Zur Geschichte der Deutschen Einheit und der Änderung des Grundgesetzes für alle Deutschen empfehle ich Ihnen auch einen Blick auf die Webseite der Bundesregierung. In meinen Augen zutreffend wird darin schon auf die Präambel unseres Grundgesetzes verwiesen, wonach unser Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt:

www.bund.de

Der bisherige Art. 23 GG, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes für "andere Teile Deutschlands" offenhielt, ist zu Recht entfallen. Art. 146 GG stellt unmissverständlich klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist.

Abschließend erlaube ich mir doch noch den Hinweis, dass wir alle gut daran tun, den Reformstau in unserem Land anzugehen anstatt Phantomdebatten solcher Art zu führen. Ich bezweifele, dass die von Ihnen genannten 82 Millionen Menschen in unserem Land an solchen - von interessierter Seite lancierten - Diskussionen Interesse haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen ! (Berichterstatter der FDP-Fraktion)

Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche
Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich
anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:

1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden –Jugendpornografie. Dazu soll das "Schutzalter" auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?

2.In Zukunft soll auch das sogenannte "Posting" als Kinder- und
Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?

3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?

Medienwirksame Gewalttaten an Kindern/Jugendlichen wurden dazu benutzt die Gesetze immer wieder neu zu verschärfen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass es zum Gesetzentwurf eine weitere Anhörung von Sachverständigen gibt, die aus dem Fachbereich der Sexualwissenschaft etc. kommen. Mit Sicherheit
wird es dann weitere Kritik gegen eine Strafverschärfung geben. Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörg van Essen
10Empfehlungen
22.01.2008
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Fragen nur summarisch beantworte. Ich darf Ihnen aber versichern, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Gesetzgebungsvorhaben sehr kritisch gegenübersteht.

Der Gesetzentwurf fällt weit hinter die differenzierte Betrachtungsweise der Sexualstrafrechtsreform, wie sie unter einer schwarz-gelben Regierung vorgenommen wurde, zurück.

Nach all den Mühen des Gesetzgebers - auch unter Beteiligung der SPD ! -, in den 90er Jahren ein modernes Sexualstrafrecht zu schaffen, hätte sich die Bundesregierung - zumal eine rot-grüne ! - bereits gegen den Rahmenbeschluss zur Wehr setzen müssen. Dieser entsprach schon damals nicht dem deutschen Verständnis eines modernen Sexualstrafrechts. Wir haben in den 90er Jahren entsprechend der jeweiligen Entwicklungsschritte zum Erwachsenwerden eine unterschiedliche Schutzbedürftigkeit gesehen und berücksichtigt. Ein 17-jähriges Mädchen mit einem Säugling gleichzusetzen ist absurd und ein Rückfall hinter damals Erreichtes.

Insbesondere dem Druck der FDP-Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass das Vorhaben Ende 2007 innerhalb weniger Wochen zwei Mal von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages abgesetzt wurde. Auch ich verbinde damit die Hoffnung, dass damit Einsicht verbunden ist und habe Ende 2007 eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie bestimmt schon kennen; falls nicht, habe ich zu Ihrer Information einen Link zu dieser eingefügt:

www.fdp-fraktion.de

Erste Einlassungen von SPD-Politikern stimmen mich leider skeptisch.

Ich teile Ihre Einschätzung im Hinblick auf weiteren Beratungsbedarf. Auch Ihre Anregung, auf eine weitere Anhörung mit Experten aus der Sexualwissenschaft zu drängen, finde ich persönlich erwägenswert.

Ich habe in diesem Gesetzgebungsverfahren von Beginn an auf eine eingehende Beratung gedrängt. Erst auf Druck der FDP-Bundestagsfraktion kam es im Juni 2007 überhaupt zu der von Ihnen erwähnten Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ich habe selten so eine breite Kritik von (auch von den Regierungsfraktionen selbst benannten) Sachverständigen an einem Gesetzentwurf erlebt. Dennoch hat die Bundesregierung an dem Gesetzentwurf (in lediglich leicht veränderter Form) festgehalten.

Ich habe dieser E-Mail einen Änderungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion angefügt, den wir ursprünglich im Rechtsausschuss zur Abstimmung stellen wollten. Aus diesem ist unsere Position gut ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Sicherheit
05.02.2008
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr van Essen,

wie ich so die letzten Seiten im Netz aus: "Berichte, was Sie in Deutschland nie lesen werden" studiere, stolperer ich über

www.lutzschaefer.com

Dort finden Sie eingebettet in einem Aufsatz über die Americaner diesen Absatz, welcher für sich selbst steht:

"Europäer werden dazu herangezogen, in fernen Weltgegenden nach "Massenvernichtungsmitteln" zu suchen. Das ist der Vorwand, um andere Länder zu besetzen und ebenfalls wirtschaftlich und militärisch unter die Knute zu nehmen. Das Monopol auf Besitz und Anwendung von Massenvernich­tungsmitteln behalten sich die in USA residierenden Global-Kolonialisten selbst vor. Die größte An­sammlung von Massenvernichtungsmitteln aller Art horten die USA in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Land ist seit 1945 ohne eigene Verfassung und wird unter Verweigerung des Selbstbestimmungs­rechtes unter NATO-Besatzung gehalten."

Absatz ENDE

Ich schlucke immer noch... Was ist da wahr dran?
Herr van Essen, ich schätze Sie besonders wegen Ihrer Art, den Mitmenschen wertzuschätzen, wirklich !

Haben wir MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN auf unserem Gebiet eingelagert? Jetzt ist wirklich Schluß mit Lustig!

Können Sie da Licht einbringen? Ich bitte Sie im Namen meiner Mitmenschen uns die Wahrheit zu präsentieren. Ein kurzes ehrliches "JA" oder "NEIN" würde nicht nur mich beruhigen.

Mit den besten freiheitlichen Grüßen in Richtung FDP und vorneweg Ihnen, Udo

( Ich bin immer noch fassungslos...)
Antwort von Jörg van Essen
1Empfehlung
18.02.2008
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.

Lassen Sie mich meine Antwort mit einer Vorbemerkung beginnen:

Es kann in niemandes Interesse sein, dass Massenvernichtungswaffen unkontrolliert verbreitet werden. Rüstungskontrolle und Abrüstungspolitik sind heute, in einer multipolaren Welt mit einer wachsenden Bedeutung nicht-staatlicher Akteure, wichtiger denn je. Deutschland hat selbst auf den Besitz von Atomwaffen verzichtet und glaubhaft unter Beweis gestellt, dass Sicherheit, Wohlstand, Industrialisierung und internationaler Einfluss auch ohne solche Waffen erreichbar sind. Das ist für Deutschland eine große Erfolgsgeschichte, mit der wir in der Welt werben sollten, damit auch andere Staaten diesen Weg gehen. Das gilt natürlich mit Blick auf viele Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, ebenso wie es für viele asiatische und osteuropäische Staaten gilt. Und ebenso gilt es auch für die ehemaligen beiden großen Kontrahenten des Kalten Krieges. Solange diese ihren Abrüstungsverpflichtungen nicht nachkommen und stattdessen ihre Arsenale weiter modernisieren, ist es schwer, glaubhaft für globale Abrüstungsziele einzutreten.

Als Liberale sind wir der Meinung, dass auch die Bundesregierung in dieser Hinsicht mehr tun könnte, als sie bislang vorweisen kann. So ist es für uns zum Beispiel unverständlich, dass die Bundesregierung mit ihrer absehbaren Zustimmung zum indisch-amerikanischen Nuklearabkommen in der Nuclear Suppliers Group (NSG) - wo Einstimmigkeit erforderlich ist - einen Staat dafür belohnt, dass er sich über Jahrzehnte einem Beitritt zum Nichtverbreitungsvertrag verweigert hat. Das kann nicht der richtige Weg sein, wenn man die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindern und die international bestehenden Vertragswerke zur Abrüstung und Rüstungskontrolle stärken will.

Nun zum zweiten Teil Ihrer Frage. Glücklicherweise ist der Kalte Krieg vorbei; niemand sehnt sich diese Zeit zurück. Mit dem "2+4-Vertrag" wurde die "volle Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten " hergestellt. Für die FDP sind die Einbindung in die Europäische Union und die transatlantische Partnerschaft, einschließlich der NATO, sinnvoll und alternativlos. Der immer wieder erhobenen Behauptung, das europäische Integrationsprojekt sei kein Friedens- sondern ein Kriegsprojekt kann man gar nicht entschieden genug widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall.

Zudem lohnt es sich, die politische Diskussion zum Irak-Krieg genau zu verfolgen. Auch wir Liberale haben den Irak-Krieg wegen großer Zweifel an dessen Völkerrechtskonformität abgelehnt. "Regime change" oder gar "Global-Kolonialismus" stehen auch die meisten Amerikaner - einschließlich der Kandidaten der kommenden US-Präsidentschaftswahlen - meines Erachtens inzwischen kritisch gegenüber.

Was die Existenz und den Verbleib von US-Massenvernichtungswaffen, insbesondere nuklearer Systeme, in Deutschland betrifft, so setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, dass diese Überbleibsel des Kalten Krieges unverzüglich aus Deutschland abgezogen werden. Weder politisch noch militärtaktisch ist deren Verbleib in Deutschland heutzutage noch gerechtfertigt. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Bundestagsfraktion auf Drucksache 15/5257 bereits in der letzten Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein, sowie
mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
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