Jörg van Essen (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jörg van Essen
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
29.09.1947
Berufliche Qualifikation
Oberstaatsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamm
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Ergebnis
9,1%
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die neue Bundesregierung wird sich vertragstreu verhalten. Daher werden wir auch den EU-Rahmenbeschluss von 2003 akzeptieren, obwohl die FDP ihn nach wie vor für falsch und verfehlt hält. Änderungen im Strafgesetzbuch, die auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses erfolgt sind, werden wir daher nicht rückgängig machen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

Ich bin Schüler der elften Klasse des Windeck-Gymnasiums in Bühl und habe die Berichterstattung um die Vorwürfe, die gegen den Bundespräsident Christian Wulff erhoben werden in letzter Zeit näher verfolgt.
Was mir dabei aber nicht ganz klar wurde ist, warum wird er wegen dieses Kredits, den er bekommen hat, kritisiert?
Die Abwicklung eines solchen Geschäftes ist doch nicht illegal oder?
Weiterhin würde mich auch interessieren, wie sie zu den Vorwürfen stehen, die auf Grund seines Anrufs beim Springer-Verlag erhoben werden. Wie kann ein Mann weiter als Staatsoberhaupt eines freien, demokratischen Staates wie Deutschland fungieren, der versucht hat, als Bundespräsident freie Berichterstattung zu verhindern bzw. zu beeinflussen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jörg van Essen
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17.01.2012
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr ,

der Bundespräsident ist das höchste Staatsamt in Deutschland. Es ist deshalb gute Übung, dass über den Bundespräsidenten öffentlich keine Mutmaßungen angestellt werden. Das gebietet schon der Respekt vor dem Amt.

Im Übrigen verweise ich zur Abrundung des Bildes auf den Kommentar des Tagessspiegel vom gestrigen Tage www.tagesspiegel.de (der kritische Facebook-Kommentar von Hape Kerkeling "Wulff oder Bild" ist inzwischen leider gelöscht worden).

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
18.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

warum gibt es in den meisten Kommunen keinen Gesundheitsausschuss?
z.B: Im Kreis Warendorf gibt es nur eine kommunale Gesundheitskonferenz im Jahr.
Bin Typ 1 Diabetikerin und habe aus eigener Betroffenheit eine Selbsthilfegruppe gegründet.
Musste im Laufe der Zeit feststellen das im Gesundheitswesen das Pferd von hinten aufgezäumt wird, denn zwischen Theorie und Praxis liegen Welten. Hatte drei Veranstaltungen mit Herrn Bahr unter anderem eine Podiumsdiskussion auf dem Diabetikertag 2007 in der Stadthalle von Ahlen mit dem Thema "Ursachen -Bekämpfung anstatt Folgekosten" und 2009 Gesundheitsausschuss in jeder Kommune mit mehreren Arbeitskreisen um den Theoretikern die Praxis zu eröffnen.
Bin als Chronisch Kranke öfter beim Arzt oder im Krankenhaus und sehe was vor sich geht. Das Pflegepersonal in Krankenhäusern ist total überlastet und Ärzte am Ende Ihrer Kräfte. Durch Überbelastung entsteht Oberflächlichkeit und es passieren Fehler. Die meisten Ärzte haben resigniert und arbeiten nur noch wirtschaftlich zu Nachteil Ihrer Patienten. Die diejenigen die noch nach besten Wissen und Gewissen arbeiten werden bestraft und in Regress genommen.
Es wurde ein Systemwechsel versprochen deshalb habe mich sehr gefreut als Herr Bahr Gesundheitsminister wurde. Herr Romberg sowie auch Herr Dieckhoff haben mir Ihre Unterstützung zugesagt doch leider haben mich beide enttäuscht!
Habe von 2007 bis 2011 alles versucht z.B. Diabetikertag in der Stadthalle, Kindergesundheitstag usw..Werde im Kreis Warendorf unsere Tätigkeiten einstellen. Die Kostenlose Blutzuckermessungen-Aufklärung Organspendenausweise usw. bieten wir ab 2012 von April-Oktober jeden ersten Samstag im Monat auf dem Marktplatz in Hamm an. Herr Ernst vom Stadtmarketing Hamm hat mir sofort seine Unterstützung angeboten.
In Hamm gibt es einen Gesundheitsausschuss..
Antwort von Jörg van Essen
1Empfehlung
09.03.2012
Jörg van Essen
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst bin ich sehr erfreut über Ihr vielfältiges Engagement im Gesundheitswesen. Leider ist mir nicht bekannt, warum es in Ahlen keine Gesundheitskonferenz gibt. Die Verantwortung für die Organisation einer solchen Konferenz liegt bei den Entscheidungsträgern vor Ort. Ich bitte Sie, bei den dort zuständigen Behörden direkt nachzufragen. Oft können solche Anregungen bereits große Wirkungen erzielen.

Die Arbeitsbelastung von Ärzten und Schwestern in deutschen Krankenhäusern ist überdurchschnittlich hoch. Aus diesem Grund hat die christlich-liberale Koalition zum 1. Januar 2012 das Versorgungsstrukturgesetz erlassen. In diesem Gesetz hat die Bundesregierung bewusst den Grundsatz "Beratung vor Regress" gestärkt. Das bedeutet, dass Ärzten, die erstmals ihr Richtgrößenvolumen um mehr als 25% überschreiten, kein Regress droht. Vielmehr haben sie einen daraus resultierenden Anspruch auf Beratung. Die Gefahr eines Regresses besteht somit erst für den Prüfzeitraum nach der Beratung.

Zuletzt möchte ich noch auf ihre allgemeine Kritik der Gesundheitspolitik zu sprechen kommen. Wir setzen uns täglich dafür ein, möglichst viele liberale Inhalte, mit denen wir im Wahlkampf geworben haben, umzusetzen. Unser Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, leistet auf diesem Gebiet sehr erfolgreiche Arbeit. Gerade in den letzten Wochen und Monaten konnten wir, insbesondere mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Organspende-Gesetz, wesentliche Teile unserer liberalen Gesundheitspolitik durchsetzen. Wir sind auf einem sehr guten Weg, und sind bestrebt, diese erfolgreiche Linie weiter zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
31.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter van Essen,

können Sie mir die unklare Haltung der FDP zum ESM erklären? Ihr Parteivorsitzender Rösler erklärte, daß es mit den Liberalen keine Aufstockung des ESM mehr gibt.
www.liberale.de

Bereits einen Tag später nach dieser Pressemitteilung entschieden die Finanzminister der EU den ESM auf 800 Milliarden Euro aufzustocken.
derstandard.at

Ist das nun Wortbruch? Müßte nicht jetzt die FDP die Koalition kündigen oder zumindest Rösler zurücktreten?

Jetzt wird in allen Gazetten diese Aufstockung als Brandmauer oder gar als "Atombombe" verkauft. Können Sie mir das mal erklären, wenn die FDP behauptet je niedriger der ESM angesetzt ist, je geringer sind die Gefahren für den deutschen Steuerzahler, wenn andererseits alle Welt bereits nach Billionen schreit, weil das sicherer sei (auch für den deutschen Steuerzahler)?

Wie oft wurde der Rettungsschirm EFSF bereits das "aller allerletzte" Mal erhöht?

Heute lese ich, daß Schäuble mal so locker weitere 40 Milliarden Euro in den IWF rüberschiebt. Hat über diese riesige Summe auch der Bundestag ein Mitspracherecht?
www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de

Was will man damit erreichen, wenn der EFSF parallel zum ESM weiterläuft? Geplant war doch eine Ablösung? Blicken unsere Bundestagsabgeordneten überhaupt noch durch oder müssen sie wieder erklären, ich stimme für den ESM, ohne mich auszukennen?

Wieso haben Abweichler zu diesem Thema in Ihrer Faktion (und auch bei den anderen) kein Rederecht im Bundestag?
www.facebook.com (Ihr Parteifreund Schäffler deutet an, daß Sie maßgeblich für dieses Redeverbot eintreten?)

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörg van Essen
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18.04.2012
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de, die mich kurz vor Ostern erreichte. Sie werfen darin zahlreiche Fragen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), sowie zum Selbstverständnis von Abgeordneten und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auf.

Lassen Sie mich mit dem Themenkomplex Eurostabilisierung beginnen. Der Fiskal-Vertrag und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bilden zwei Seiten einer Medaille ab. Beide Verträge zusammen sollen sowohl kurzfristig, als auch langfristig zu finanzpolitischer Stabilität in der Eurozone führen. Der ESM dient dabei zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen Staaten zur Bewahrung der Stabilität in der Eurozone insgesamt und der Fiskal-Vertrag soll gewährleisten, dass es in Zukunft nur noch tragfähige Staatshaushalte in der Eurozone und damit letztlich keine Notfälle für den ESM mehr geben wird.

Den Abschluss des Fiskal-Vertrages wertet die FDP-Bundestagsfraktion als Meilenstein auf dem Weg zur Stabilitätsunion. Die Übernahme der Schuldenbremse nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten ist entscheidend für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Die FDP war 1997 die erste Partei, die sich für die Einführung einer Schuldenbremse in Deutschland eingesetzt hat. Heute gilt die Schuldenbremse in ganz Europa als unverzichtbar.

Zukünftig dürfen die Euro-Staaten neue Schulden maximal in Höhe von 0,5 Prozent ihrer Wirtschaftskraft aufnehmen. Verstöße dagegen sollen fortan automatisch sanktioniert werden. Die Einführung strenger und effektiver Defizitvorgaben in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Eurozone, sowie acht weiterer EU-Staaten, wird durch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof gewährleistet. Auch dem Schuldenstandskriterium von 60 Prozent wird wieder zur Geltung verholfen, indem ein konkreter Fahrplan zu dessen Einhaltung vereinbart wurde.

Insgesamt hat die christlich-liberale Koalition mit ihrer Initiative zu diesem Vertragswerk die Schwächen des Vertrages von Maastricht behoben! Nachdem der alte Stabilitäts- und Wachstumspakt durch die rot-grüne Bundesregierung 2004 aufgrund eigener Disziplinlosigkeit seiner Wirkung voll-kommen beraubt wurde, stehen wir nun vor einer völlig neuen Stabilitätsarchitektur in Europa.

Für die FDP-Bundestagsfraktion ist das ein wichtiges Signal auf dem Weg hin zu einer soliden Haushaltsführung in den EU-Mitgliedsstaaten. Nur so können die tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden. Mit der flächendeckenden Einrichtung nationaler Schuldenbremsen in allen Mitgliedstaaten der Eurozone wird das Problem an der Wurzel gelöst und die Weiche zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt.

Mit dem ESM werden wir darüber hinaus ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er gewährleistet, dass die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der gesamten Eurozone ausweiten kann. Auch der ESM fußt auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen.

Lassen Sie mich auf einzelne, immer wieder auftauchende, Fragestellungen im Folgenden mit der Darstellung einiger wichtiger Fakten zum ESM eingehen:

Der ESM soll über 80 Mrd. Euro eingezahltes Kapital verfügen und über 620 Mrd. Euro abrufbares Kapital, welches haushaltsrechtlich in Form von Garantien bereitgestellt wird. Der ESM wird daher nicht, wie teilweise behauptet, über 700 Mrd. Euro Grundkapital verfügen. Der Begriff Grundkapital suggeriert, dass die Beträge absolut gezahlt werden müssten. Es handelt sich vielmehr um "grundsätzlich" genehmigtes Stammkapital in Höhe von insgesamt 700 Mrd. Euro.

In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines Mitgliedstaates unter allen Um-ständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital beschränkt bleibt.
Der deutsche Anteil am genehmigten Stammkapital beträgt rd. 190 Mrd. Euro. Er setzt sich aus 21,7 Mrd. Anteil an dem eingezahlten Stammkapital (von insgesamt 80 Mrd.) und 168,3 Mrd. Euro Anteil am abrufbaren Kapital (von insgesamt 620 Mrd.) zusammen.
Das effektive Kreditvergabevolumen des ESM wird maßgeblich durch seine Kapitalstruktur vorbestimmt, die in Art. 8 des ESM-Vertrags näher geregelt ist. Während die Kapitalstruktur im Vertragstext rechtlich bindend festgelegt werden kann und sogar muss, da sie die Grundlage für die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Kapital darstellt, lässt sich das effektive Kreditvergabevolumen rechtlich nur als Maximalbetrag (Obergrenze) und nicht als Mindestbetrag festschreiben. Denn der ESM verwendet sein Kapital als Absicherung, um am Markt die erforderlichen Mittel für ein Ausleihvolumen von maximal 500 Mrd. Euro aufzunehmen. Das exakte effektive Ausleihvolumen hängt damit auch von Marktentwicklungen ab.

Über Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und eine etwaige Anpassung des maximalen Darlehnsvolumens des ESM entscheidet der Gouverneursrat. Dies ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets, die gewählte Regierungen der Eurostaaten repräsentieren. Alle wesentlichen Entscheidungen, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen - Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht.

Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem Ab-stimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen Parlamentsvorbehalt vor-schalten, wie wir es bereits bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazillität (EFSF) auf Druck der FDP getan haben. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung zustimmen kann. Sollte der Bundestag diese Zustimmung verweigern, muss der deutsche Vertreter mit Nein stimmen und kann damit eine Ausweitung von Hilfen im Rahmen des ESM effektiv verhindern.
Die FDP im Deutschen Bundestag wird verhindern, dass der ESM - wie von der Opposition gefordert - eine Banklizenz erhält. Somit ist eine weitere Begrenzung der Mittel sichergestellt.
Da die Gewährung von Hilfen über den ESM an die strikte Einhaltung des Fiskalpaktes gekoppelt ist, dürfte sich rein faktisch die Inanspruchnahme des Stammkapitals in Grenzen halten. Auch hier gilt: Ohne Solidität keine Solidarität!

Im Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrags heißt es: "Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen."
Dieser Passus bezieht sich auf bereits genehmigtes Kapital, welches bereits durch die nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Hierdurch soll die Handlungsfähigkeit des ESM gewährleistet und einer etwaig aufkommenden schlechten Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten vorgebeugt werden.

Die Verzahnung zwischen ESM-Vertrag und Fiskalvertrag in den Erwägungsgründen beider völkerrechtlicher Verträge gewährleistet in sachgerechter Weise die deutschen Interessen. Zusätzlich zu den strikten Auflagen, an die die Gewährung von Finanzhilfen nach dem ESM-Vertrag in Übereinstimmung mit dem neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV geknüpft wird, ist es damit gelungen, eine präzise geregelte Verknüpfung mit den auf Prävention abzielenden Regelungen im Fiskalpakt zu vereinbaren.

Der Fiskalpakt bedarf - ebenso wie der ESM-Vertrag - der Ratifizierung durch nationale Parlamente. Das Verfahren für die Ratifizierung des Fiskalpakts ist in einigen Mitgliedstaaten komplexer als für den ESM-Vertrag, da z.T. Verfassungsänderungen erforderlich sind. Es ist deshalb durchaus sachgerecht, das die Ratifizierungsfristen für beide Verträge unterschiedlich lang ausgestaltet sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Regierungen der Eurozonen-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ratifizierung des Fiskalvertrags untätig bleiben könnten: mit der Zeichnung des ESM-Vertrags und der Einigung über den Fiskalvertrag haben sich die Regierungen politisch darauf verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende für eine rechtzeitige Ratifizierung des Vertrags zu tun. Die Fortschritte hierbei werden selbstverständlich sorgfältig beobachtet werden und in das Gesamtbild bei der Entscheidung über etwaige Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen einfließen.

Entscheidend bei der Bewertung der Verbindlichkeit des Bedingungszusammenhangs ist außerdem, dass Finanzhilfen des ESM nicht ohne Zustimmung Deutschlands gegeben werden und die Einhaltung des vereinbarten Bedingungszusammenhangs deshalb durchgesetzt werden kann.

Das in Art. 4 geregelte Eilverfahren ermöglicht in Ausnahmefällen eine Beschlussfassung über die Gewährung von Finanzhilfe mit einer super-qualifizierten Mehrheit von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Europäische Kommission und die EZB beide zu dem Schluss gelangen, dass die Unterlassung der dringlichen Annahme eines Beschlusses zur Gewährung oder Durchführung von Finanzhilfe in aller Eile gemäß der Regelung in den Artikeln 13 bis 18 die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets bedrohen würde.

Der wesentliche Gehalt des Eilverfahrens besteht darin, dass bei besonders dringlichen, einstimmig zu treffenden Entscheidungen mögliche Verfahrensverzögerungen in einzelnen kleineren oder mittleren Mitgliedstaaten keine Blockade auslösen.

Der Notfallreservefonds, der im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen im Eilverfahren gebildet wird, hat dabei die Funktion, einen zweckbestimmten Puffer zur Abdeckung der Risiken zu bilden, die sich aus der im Dringlichkeitsverfahren gewährten Finanzhilfe ergeben. D.h. die Mittel im Notfallreservefonds werden nicht an ein ESM-Mitglied ausgezahlt, sondern sie dienen zur Absicherung der Finanzierungsgeschäfte des ESM für die betreffenden Finanzhilfen. Auch für Beschlüsse im Eilverfahren gilt, dass der ESM zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufnehmen kann (Art. 21). Die Bildung des Notfallreservefonds führt damit auch bei einer Speisung aus dem eingezahlten Kapital nicht zur Auslösung eines Kapitalabrufs nach Art. 9 Abs. 2, da die Bildung des Notfallreservefonds keinen Ausgleich von Verlusten, sondern eine Art spezielle Rückstellung für Verluste darstellt.

Bei den Immunitätsregelungen für den ESM handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB), ohne dass irgendjemand daran Anstoß nehmen würde oder genommen hat.

Artikel 36 des ESM-Vertrags sieht u.a. die Befreiung des ESM von allen direkten Steuern sowie in bestimmten Fällen von indirekten Steuern vor. Zudem sind die Bediensteten von der nationalen Einkommensteuer befreit, aber unterliegen im Gegenzug einer internen Besteuerung durch den ESM, die durch den Gouverneursrat ausgestaltet und beschlossen wird. Dem Gouverneursrat gehört auch der Bundesfinanzminister an, der in dieser Frage für Deutschland über eine Sperrminorität verfügt. Bei den Steuerbefreiungen handelt es sich um bei völkerrechtlichen und europäischen Einrichtungen übliche Regelungen. Für EU-Einrichtungen und deren Bedienstete sind vergleichbare Regelungen im Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union festgelegt. Der Sinn solcher steuerlichen Regelungen besteht zum einen darin zu vermeiden, dass dem steuerberechtigten Staat ein Druckmittel gegen die Organisation und deren Bedienstete in die Hand gegeben wird. Zum anderen hat die Befreiung der Bediensteten von den nationalen Steuern das Ziel, eine unterschiedliche Besteuerung der Gehälter zu vermeiden.

Artikel 29 des ESM-Vertrags soll gewährleisten, dass eine externe Finanzkontrolle des ESM umgesetzt wird. Der Gouverneursrat ist für die Bestellung der externen Prüfer verantwortlich und wird Einzelheiten der externen Kontrolle festlegen. Die Mitglieder des Gouverneursrat werden dafür Sorge tragen - allen voran der deutsche Gouverneur - dass die externe Prüfung so unabhängig und strikt wie möglich und voll und ganz im Einklang mit der für uns so wichtigen finanzpolitischen Stabilitätskultur ausgestaltet sein wird.

Nach Art. 12 Abs. 3 müssen ab 1. Januar 2013 in allen neuen Schuldentiteln des Euro-Währungsgebietes mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr Umschuldungsklauseln (CAC´s) aufgenommen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass eine etwaige Gläubigerbeteiligung, die nach den üblichen Regeln des IWF weiterhin möglich sein wird, effektiv durchgeführt werden kann.

Mit unserem Ansatz der vernetzten Stabilität in der Eurozone tragen wir den durch zu hohe Staatsverschuldung entstandenen Problemen in angemessener Weise Rechnung. Anders als die SPD gehen wir die Probleme nicht durch eine Vergemeinschaftung aller Schulden, also durch Einführung von Eurobonds, sondern durch die Beseitigung der Verschuldungsursachen, und damit langfristig erfolgreich, an.

Zum Schluss möchte ich gerne noch kurz auf die Frage zur Geschäftsordnung und der Verteilung von Redezeit eingehen. Die Redezeiten der Fraktionen bestimmen sich nach dem Verhältnis ihrer Sitzanteile zueinander, so hat die größte Fraktion im Parlament auch die meiste Redezeit, die kleinste entsprechend die wenigste. Während dieser Redezeit stellen die Abgeordneten stellvertretend für Ihre Fraktion die Fraktionsmeinung dar. Diese ist in demokratischen Meinungsbildungsprozessen innerhalb der Fraktionen zu Stande gekommen. Das dabei nicht jede Mindermeinung immer Berücksichtigung finden kann, liegt in der Natur der Sache. Wenn eine Fraktion mit übergroßer Mehrheit zu einer Meinung gekommen ist, die von Einzelnen nicht mit getragen wird, so ändert dies nichts an der gefassten Meinung der Fraktion als solches. Die Rechte eines von der Mehrheitsmeinung abweichenden Abgeordneten sind dadurch gewahrt, dass er sich jederzeit zu einer Zwischenintervention melden und eine Erklärung zur Abstimmung abgeben kann.

Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Jörg van Essen, MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.04.2012
Von:
Dr.

Sind Sie der Meinung, das wir nach Unterzeichnung des ESM noch eine
Demokratie sind?

Warum veranstaltet die FDP, deren Mitglied ich bin, keine Parteitage zum
ESM oder zur in Vorbereitung befindlichen Zwangssanierung?
Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2012
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich danke Ihnen für Ihre auf abgeordnetenwatch.de gestellten Fragen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Der in Ihrer ersten Frage unterstellte Zusammenhang zwischen dem ESM und unserem Staatssystem ist mir nicht verständlich, weswegen Ihre Frage eindeutig verneint werden muss. Auch nach einer Verabschiedung/Unterzeichnung werden wir, ebenso als wenn es nicht zu einer Ratifizierung kommen würde, eine Demokratie und ein föderaler Bundesstaat bleiben. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, festgeschrieben und wird in keiner Weise durch Maßnahmen zur Euro-Rettung tangiert.

Bei Ihrer zweiten Frage erlaube ich mir, lediglich auf die von Ihnen vermissten Parteitage zum ESM einzugehen. Welche Zwangssanierung in Vorbereitung sein soll, ist mir nicht erklärlich. Ich bin Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion und die Vorbereitung der Bundesparteitage fällt in die Zuständigkeit der Partei, dennoch erinnere ich mich sehr gut an den 62. ordentlichen Bundesparteitag in Rostock im Mai letzten Jahres. Dort haben wir das Thema Euro und Euro-Rettung ausführlich debattiert und auch einen entsprechenden Beschluss gefasst, welchen ich Ihnen in Anlage beifüge. Der 63. ordentliche Bundesparteitag tritt in wenigen Tagen, Ende April in Karlsruhe zusammen. Von daher verstehe ich Ihre Sorge nicht, dass die FDP das Thema nicht auf Parteitagen diskutieren geschweige denn keine solchen dazu veranstalten würde. Die Liberalen sind sogar noch weiter gegangen und haben Ende letzten Jahres eine Mitgliederbefragung zum Thema Eurorettung durchgeführt, an der Sie als FDP-Mitglied sicherlich teilgenommen haben. Damit diskutieren wir dieses Thema breiter und basisnäher als alle anderen Parteien in Deutschland.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Herr van Essen,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: www.sueddeutsche.de

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: www.spiegel.de

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb verpassen zu wollen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
16.04.2012
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich wird es mit der FDP keinen Maulkorb für Abgeordnete geben. Das verbietet schon Artikel 38 des Grundgesetzes. Deswegen bleibt es auch bei dem Recht des Abgeordneten, jederzeit mit einer Zwischenintervention unabhängig von den gemeldeten Rednern in eine Debatte einzugreifen.

Neu ist, dass eine Regelung für von der Mehrheitsmeinung der Fraktion abweichende Redner geschaffen wird. Dies sah die Geschäftsordnung des Bundestages bisher nicht vor. Wie bei der bewährten Zwischenintervention ist für abweichende Redner grundsätzlich eine Redezeit von drei Minuten vorgesehen. Der amtierende Präsident - und nur er in eigener Verantwortung und nicht ein Fraktionsvorsitzender oder Geschäftsführer - kann von dieser Regelung bei besonderen Debatten, wie beispielsweise der über die Schuldenkrise am 29.9.2011, abweichen.

Aufbauend auf den Erfahrungen dieser Debatte soll weiter festgelegt werden, dass der Präsident alle Fraktionen über die Gewährung von zusätzlichem Rederecht für "Abweichler" informieren muss. Dies gibt Fraktionen, die bei einer solchen Gewährung nicht berücksichtigt worden sind, unter anderem die Möglichkeit, ihrerseits bei dem Präsidenten dann für ihre "Abweichler" ebenfalls um Redezeit zu bitten. Ebenfalls aufbauend auf den Erfahrungen der Debatte vom 29.9.2011 soll festgelegt werden, dass Erklärungen zur Abstimmung grundsätzlich schriftlich erfolgen sollen. In dieser Debatte hatte nach der Abstimmung, als Erklärungen für die Entscheidungsfindung nichts mehr bewirken konnten, eine Vielzahl von Abgeordneten der Linken mündliche Erklärungen abgegeben, die mit der in der Debatte vorgetragenen Fraktionsmeinung übereinstimmten. Aber auch hier sieht die Regelung vor, dass der amtierende Präsident selbstverständlich frei ist, Gelegenheit zu mündlichen Erklärungen zu geben.

Bisher ist mir im Übrigen bei all der Empörung über den angeblichen "Maulkorb", der den Abgeordneten mutmaßlich verpasst werden soll, kein einziger Kritikpunkt an den Vorschlägen des Geschäftsordnungsausschusses vorgetragen worden.

Nach der massiven Kritik des Wochenendes ist es natürlich sinnvoll auf die Kritiker zuzugehen und mit Ihnen das Gespräch zu suchen. Deshalb wird es in der kommenden Woche eine Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden und aller Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer geben in denen ausgelotet werden soll, wie das grundgesetzlich geschützte Rederecht der Abgeordneten besser gesichert werden kann.

Ich werde mich in diese Diskussion gerne einbringen. Reden von Abweichlern beleben die parlamentarische Debatte und genau in diesem Sinne sind die jetzt kritisierten Vorschläge des Geschäftsordnungsausschusses auch ausgearbeitet worden. Ich hätte mir gewünscht, die Kritiker hätten Sie überhaupt mal zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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