Jörg van Essen (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jörg van Essen
Geburtstag
29.09.1947
Berufliche Qualifikation
Oberstaatsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamm
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Ergebnis
9,1%
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Art und Natur eines Abgeordnetenmandates.

Sie regen an, Abgeordnete mit "anderen Berufstätigen" gleichzusetzen und ihnen, wie Sie schreiben, "einen ganz normalen Anstellungsvertrag" zu geben. Ich halte von diesem Vorschlag absolut gar nichts! Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer und dürfen es auch nicht werden. Und Art. 38 GG stellt das mit dem Postulat des freien Mandates unmissverständlich klar.

Eine Bindung an fremde Weisungen, das sog. Direktionsrecht, ist für Abgeordnete undenkbar. Wer sollte aus Ihrer Sicht dann eigentlich Arbeitgeber sein?

Aus meiner Sicht ist das Grundgesetz - unsere Verfassung - der Arbeitsvertrag zwischen Abgeordneten und dem Souverän, dem Volk. Es regelt Stellung, Aufgabe und Rechte, sowie auch die Pflichten verbindlich und abschließend.

Unsere Demokratie kennt die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Diese drei Staatsgewalten sollen frei und unabhängig sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jörg van Essen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

ich habe Fragen zu den laut neuem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP geplanten Lockerungen des Sexualstrafrechts für Jugendliche, nachdem dieses 2008 deutlich verschärft wurde.

Sie waren ja bei der Debatte über die deutsche Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses 2004/68/JI "zur Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie" einer der entschiedensten Kritiker innerhalb Ihrer Partei gegenüber den schwarz-roten Gesetzentwürfen. Es wäre interessant zu wissen, wie aus Sicht Ihrer Fraktion zum einen die im Koalitionsvertrag anvisierte "Lockerung" im deutschen Recht konkret aussehen soll innerhalb des maßgeblichen 13. Abschnitts StGB ("Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung").

  • Beinhaltet dies die Wiedereinsetzung der alten Altergrenzen von 16 (Opferseite) und 18 (Täterseite) gemäß §182 I ("Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen"), welche sich zuvor 14 Jahre lang zweifelsfrei bewährt hatten?

  • Beabsichtigen Sie hier, die auch erst seit 2008 bestehende Strafbarkeit des Versuchs (§182 IV) wieder einzuschränken oder zu streichen?

  • Welche Änderungen betrachtet die FDP-Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt als notwendig beim §184c ("Jugendpornografie"), insbesondere bezogen auf den kontroversen Begriff der "Scheinminderjährigkeit"?

Außerdem spricht sich die neue schwarz-gelbe Bundesregierung im Koalitionsvertrag indirekt gegen die überarbeitete Neufassung von 2009 des Rahmenbeschlusses aus. Welche Möglichkeiten hat jedoch die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt des laufenden Verfahrens noch, erfolgreich auf eine Änderung von Inhalten des Rahmenbeschlusses zu drängen? Und in welchen Bereichen werden hier Änderungen als besonders notwendig angesehen seitens Ihrer Fraktion?

MfG,
Antwort von Jörg van Essen
2Empfehlungen
09.11.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift über Abgeordnetenwatch.

Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass ich als Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion die Änderungen der sog. Großen Koalition im Sexualstrafrecht in der 16. Wahlperiode scharf kritisiert habe. Die Änderungen verlassen die ursprüngliche Balance in § 182 StGB zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Mißbrauch, die mit dem Kompromiß von 1994 nach langen und sorgfältigen Diskussionen geschaffen wurde. § 182 StGB ist 1994 auf Initiative der FDP als einheitliche Schutzvorschrift für Jugendliche unter 16 Jahren geschaffen worden. Es gab damals in den parlamentarischen Beratungen eine intensive Diskussion über die Höhe des Schutzalters. Letztlich konnte eine Einigung auf 16 Jahre erreicht werden. Es bestand damals Einigung in der Bewertung, dass nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis davon auszugehen ist, dass bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren, unabhängig von ihrem Geschlecht der noch nicht abgeschlossene Reifeprozess und die noch fehlende sexuelle Autonomie dazu führen können, dass ein sexueller Mißbrauch durch Erwachsene mit nachteiligen Folgen für die sexuelle Entwicklung des jugendlichen Opfers möglich ist. Die Erprobung der Sexualität sollte für die Jugendlichen unbelastet von der Befürchtung, in Strafverfahren verwickelt oder zu Aussagen gegen die Sexualpartner gezwungen werden zu können, stattfinden. Es wurde bewußt eine Vorschrift geschaffen, die jugendtypische, einvernehmliche Beziehungen nicht erfassen soll. Die Altersschutzgrenze von 16 Jahren ist schliesslich mit breiter Mehrheit (CDU/CSU, SPD, FDP) vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden, weil die Überzeugung vorherrschte, dass von der Strafnorm echte Liebesbeziehungen nicht erfaßt würden, sondern nur strafwürdiges Fehlverhalten gegenüber Schwächeren.

Der EU-Rahmenbeschluß zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie von 2003 bricht mit diesen Überlegungen. Er sieht u.a. ausdrücklich vor, dass ein "Kind" jede Person unter 18 Jahren ist. Der Rahmenbeschluß spricht sodann nur von Kindern und nicht von Jugendlichen. Es ist ein Skandal, dass die rot-grüne Bundesregierung diesem Rahmenbeschluss seinerzeit zugestimmt hat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat sich jedoch nicht darauf beschränkt, nur das umzusetzen, was der Rahmenbeschluss zwingend vorsieht, sondern geht weit darüber hinaus. Unverständlich ist bspw. die, von dem Rahmenbeschluß nicht vorgegebene, Aufhebung einer Altersgrenze für den Täter. Künftig können sich daher auch Jugendliche untereinander nach § 182 Abs. 1 StGB strafbar machen. Damit wird ignoriert, dass zwischen Täter und Opfer aufgrund des Altersunterschieds regelmäßig ein Erfahrungs- und Machtgefälle besteht.

Die Koalitionspartner haben vereinbart, die Änderungen im Sexualstrafrecht auf den Prüfstand zu stellen. Wir wollen Regelungen, die über die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses hinausgehen und die sachlich und rechtspolitisch nicht geboten sind, rückgängig machen. Die Einzelheiten hierzu werden im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jörg van Essen !

Aus Ihrer Antwort an Herrn Jobs haben sich für mich und sicherlich auch für viele andere Menschen weitere Fragen ergeben, die Sie mir bitte beantworten möchten. Zuvor möchte ich Ihnen jedoch meinen Dank dafür aussprechen, dass sich die FDP-Fraktion auch in diesem Punkt an Ihre Wahlversprechen halten will. Hier nun meine Fragen:

1. In welchem Maße kann die FDP bzw. die neue Bundesregierung auf den damaligen EU-Rahmenbeschluss aus 2003 heute Einfluss nehmen, um diesen Beschluss auf EU-Ebene rückgängig zu machen bzw. eine aktuelle Novelierung dieser Form zu verhindern ?

2. In Ihrer Antwort an Herr Jobs haben Sie keinen Bezug auf den neuen § 184c StGB genommen. Steht dieser § auch auf dem Prüfstein und welche Rücknahmen bzw. Änderungen sollen eingeleitet werden ?

3. Ab welchem Zeitpunkt kann mit einem diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 184 und 182 ff StGB gerechnet werden ?

4. Findet im Gesetzgebungsverfahren wie auch sonst üblich eine Anhörung von Experten im Rechtsausschuss statt ?

Ich wünschen Ihnen und der FDP-Fraktion auch weiterhin viel Erfolg, insbesondere bei der Wahrung von Grundrechten sowie bei Ihren Vorhaben hinsichtlich eines geänderten und entschärften Sexualstrafrechts.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörg van Essen
2Empfehlungen
10.11.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, auf die ich in aller Kürze wie folgt antworten möchte:

Die neue Bundesregierung wird sich vertragstreu verhalten. Daher werden wir auch den EU-Rahmenbeschluss von 2003 akzeptieren, obwohl die FDP ihn nach wie vor für falsch und verfehlt hält. Änderungen im Strafgesetzbuch, die auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses erfolgt sind, werden wir daher nicht rückgängig machen. Änderungen, die jedoch über die Regelungen im Rahmenbeschluss hinausgehen und die sachlich nicht geboten sind, werden wir aufheben. Die Einzelheiten hierzu werden im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein. Dabei werden wir uns sowohl § 182 StGB als auch § 184c StGB genau ansehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
10.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr v. Essen,

Rechtsgrundlagen:

Artikel 20 (2) der UN Charta:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 25 des GG:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

IHKG § 2 (1)
Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern Personen zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).

Vor diesem Statut frage ich Sie, warum die FDP an einer Zwangsmitgliedschaft festhält?

Offensichtlich verstösst die IHK gegen Gesetze.

Unter Freiheit habe ich andere Parameter zu verstehen und möchte wissen, wie die FDP diesen Spagat verantwortet.

Mit freundl. Grüssen, Nuss
Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
12.11.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr Nuss!

Vielen Dank für Ihre Frage zu den Selbstverwaltungskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft im Kammerwesen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach UNO Resolution 217A (III) - und hierauf scheint sich Ihre Frage im Wesentlichen zu stützen - wurde seit derer Inkrafttreten 1948 weder durch die internationale Gemeinschaft noch durch zuständige Gerichte beanstandet.

Auf dieser Basis haben neben der Bundesrepublik Deutschland auch Nationen der Europäischen Union wie Frankreich, Italien, Niederlanden, Österreich, Spanien, Griechenland und Luxemburg ein vergleichbares System öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörperschaften mit Pflichtmitgliedschaften etabliert.

Aus Sicht der FDP im Deutschen Bundestag haben sich die gegenwärtig in der Europäischen Union bestehenden Regelungen zum Aufgabenumfang der Kammern und die etwaig damit einhergehenden Pflichtmitgliedschaften individuell als tragfähig erwiesen. Nach Einschätzung der FDP ist die staatliche Bereitstellung all dieser Leistungen keine Alternative. Vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für diese Leistungsbereitstellung steigen. Insofern hält die FDP - unabhängig von der Notwendigkeit die Kammertätigkeiten auch kritisch zu begleiten - die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor erforderlich und sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
16.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

Die CDU/FDP-Koalition hat Steuersenkungen in erheblichem Umfang angekündigt, dadurch wollen Sie Wachstum erreichen. Was werden Sie aber tun, wenn die Steuersenkungen wirkungslos bleiben, ähnlich wie die des US-Präsidenten Hoover in den Dreißiger Jahren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
25.11.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Steuersenkungen sich zu einem großen Teil selbst finanzieren. In den Jahren 2001 bis 2005 wurden die Steuersätze bei der Einkommensteuer massiv abgesenkt, in den Jahren nach 2005 stiegen die Steuereinnahmen dann auf Rekordhöhe. Im Übrigen: Der ehemalige Finanzminister Steinbrück geht von einer Selbstfinanzierung von mindestens 50 Prozent aus.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

ich bin Laie und möchte sie einmal fragen, ob hier bei ihren Plänen nicht die sog. Grenzfälle auf der Strecke bleiben ? Daher mal rein theoretische Überlegungen mit der Bitte um Klarstellung.: Was ist mit 18 Jährigen, die beispielsweise eine 15 oder 17 Jährige Freundin haben und von sich gegenseitig anzügliche Bilder machen wollen ?

Halten sie dich daher an ihren Koalitionsvertrag ?

Kernaussage sollte doch offenbar sein, dass man sich nicht von Moral leiten lassen sollte, sondern von Fakten auch aus der Wissenschaft, also ob Pornographie Jugendlichen wirklich schadet usw.…

Ist daher die Austarierung nicht wichtig, um zu sehen, was rein wissenschaftlich richtig und was falsch ist ?

Meine Fragen sind daher, ob sie das Sexualrecht für diese Leute nun wirklich lockern wollen und zweitens, wie stehen sie zu einer Angleichung von § 182 und § 184 c StGB ? Also wäre es nicht grundsätzlich für die meiste weiche Pornographie und auch Jugendpornos und was dazu gehört, nicht wichtig, hier von Fall zu Fall zu unterscheiden, eben nach Reife der "Opfer" bzw. zu klären und dem Richter von Fall zu Fall die Entscheidung großzügiger zu überlassen. Es gibt sicher Jugendliche, die mit 14 oder 15 reifer sind als einige 30 Jährige…

Offenbar sind sie sich da mit ihrer eigenen Justizministerin ja nicht einig, die in einigen Vereinen ist und grundsätzlich gegen Pornos sind auch gegen Erwachsenenpornos, wie man bei Wikipedia über Frau Schnarrenberger nachlesen kann. Ich stelle auch jetzt schon fest, dass diverse Sexualgesetze geändert werden sollen, die mit dem Sexualstrafrecht zu tun habem, wie stehen die dazu ? (siehe diesen Link)
www.shortnews.de

PS.: Was spricht dagegen einen EU Rahmenbeschluss zu ändern, kann die EU da nicht einfach mit allen Ländern einen neuen Beschluss fassen oder gilt der für immer und ewig ?
MFG
Antwort von Jörg van Essen
bisher keineEmpfehlungen
25.11.2009
Jörg van Essen
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich bitte um Nachsicht, dass ich an dieser Stelle auf meine vorangehenden Antworten verweise, in denen ich bereits zu dem Thema sehr umfassend meine Positionen dargelegt habe. Ich hatte auch darauf hingewisen, dass Einzelheiten im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein werden. Das gilt auch für sog. "Grenzfälle", wie Sie sie bezeichnen. Erlauben Sie mir den persönlichen Hinweis, dass mich Ihre Ausführung zu manchen 14jährigen Jugendlichen, die reifer seien "als einige 30 Jährige" sehr befremdet.

Ich möchte hier keinen Zweifel aufkommen lassen und aus unserem Koalitionsvertrag zitieren: Unser Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern. Dazu werden wir den Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickeln. Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist für uns von herausragender Bedeutung. Kinderpornographische Angebote in Kommunikationsnetzen müssen mit aller Kraft bekämpft werden. Die dauerhafte wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich. Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Jörg van Essen
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.