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Sehr geehrter Herr van Essen,
ich bin Laie und möchte sie einmal fragen, ob hier bei ihren Plänen nicht die sog. Grenzfälle auf der Strecke bleiben ? Daher mal rein theoretische Überlegungen mit der Bitte um Klarstellung.: Was ist mit 18 Jährigen, die beispielsweise eine 15 oder 17 Jährige Freundin haben und von sich gegenseitig anzügliche Bilder machen wollen ?
Halten sie dich daher an ihren Koalitionsvertrag ?
Kernaussage sollte doch offenbar sein, dass man sich nicht von Moral leiten lassen sollte, sondern von Fakten auch aus der Wissenschaft, also ob Pornographie Jugendlichen wirklich schadet usw.…
Ist daher die Austarierung nicht wichtig, um zu sehen, was rein wissenschaftlich richtig und was falsch ist ?
Meine Fragen sind daher, ob sie das Sexualrecht für diese Leute nun wirklich lockern wollen und zweitens, wie stehen sie zu einer Angleichung von § 182 und § 184 c StGB ? Also wäre es nicht grundsätzlich für die meiste weiche Pornographie und auch Jugendpornos und was dazu gehört, nicht wichtig, hier von Fall zu Fall zu unterscheiden, eben nach Reife der "Opfer" bzw. zu klären und dem Richter von Fall zu Fall die Entscheidung großzügiger zu überlassen. Es gibt sicher Jugendliche, die mit 14 oder 15 reifer sind als einige 30 Jährige…
Offenbar sind sie sich da mit ihrer eigenen Justizministerin ja nicht einig, die in einigen Vereinen ist und grundsätzlich gegen Pornos sind auch gegen Erwachsenenpornos, wie man bei Wikipedia über Frau Schnarrenberger nachlesen kann. Ich stelle auch jetzt schon fest, dass diverse Sexualgesetze geändert werden sollen, die mit dem Sexualstrafrecht zu tun habem, wie stehen die dazu ? (siehe diesen Link)
www.shortnews.de
PS.: Was spricht dagegen einen EU Rahmenbeschluss zu ändern, kann die EU da nicht einfach mit allen Ländern einen neuen Beschluss fassen oder gilt der für immer und ewig ?
MFG