Jörg van Essen (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Jörg van Essen
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Oberstaatsanwalt a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB / 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
Wohnort
Hamm
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Ergebnis
9,1%
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
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(...) Eines ist für mich als verantwortungsbewusster Sicherheitspolitiker - und auch Oberst der Reserve - klar: Wie jeder vernünftige Politiker wollen wir den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr so rasch wie möglich beenden. Aber überstürzt und kopflos dürfen wir uns nicht zurückziehen, weil sonst am Tag danach unsere Sicherheit hier in Europa noch stärker von Terroristen bedroht ist. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
11.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr van Essen,

ich befasse mich zur Zeit studiumsbedingt mit dem Rahmenbeschluss zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls.

Wie meine Recherchen ergaben, waren Sie für die FDP im Rechtsausschuss 2003 vertreten.

Sie ließen verlauten, dass die FDP trotz großer Bedenken dem Gesetz zustimmen wird, weil Ihr gar nichts anderes übrig bleiben wird.

Nun meine Frage: Könnten Sie mir die Stellung Ihrer Person oder auch die der FDP erläutern, die zu diesem Entschluss führte, anders ausgedrückt warum hat die FDP dem ersten Gesetzesentwurf, der schließlich vom BVerG für verfassungswidrig erklärt wurde, zugestimmt, dem zweiten Entwurf jedoch widersprochen hat?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Jörg van Essen
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31.08.2009
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift über Abgeordnetenwatch.

Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass die FDP im Deutschen Bundestag dem Europäischen Haftbefehlsgesetz in der 15. Wahlperiode mit großen Bedenken zugestimmt hat. Wir haben die Zielrichtung des Europäischen Haftbefehls geteilt. Es ist in einem gemeinsamen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts grundsätzlich sinnvoll, den Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ließ jedoch Zweifel aufkommen, insbesondere hinsichtlich der Regelungen über die beiderseitige Strafbarkeit bei Vorliegen sog. Deliktsgruppen. Die herrschende Auffassung seinerzeit im Bundestag war, dass die nationalen Parlamente in ihrem Gestaltungspielraum beschränkt und weitgehend an die Vorgaben aus dem Rahmenbeschluss gebunden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat hier mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2005 für Klarheit gesorgt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, die Umsetzungsspielräume, die Rahmenbeschlüsse den Mitgliedstaaten belassen, in einer "grundrechtsschonenden Weise" auszufüllen. Ein Rahmenbeschluss sei nur im Hinblick auf das "zu erreichende Ziel" verbindlich. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die mitgliedstaatlichen Legislativorgane die politische Gestaltungsmacht im Rahmen der Umsetzung, notfalls auch durch die Verweigerung der Umsetzung behalten. Die FDP hat die klaren Worte des Bundesverfassungsgericht begrüßt. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ist die FDP hinsichtlich des neuen Gesetzes aus der 16. Wahlperiode zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bundesregierung die Grundsätze der grundrechtsschonenden Umsetzung nur unzureichend beachtet hat. Andere europäische Länder sind hier einen anderen Weg gegangen. Einige Mitgliedstaaten haben von dem Recht Gebrauch gemacht, den zeitlichen oder materiellen Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses zu begrenzen. Andere Staaten haben den materiellen Anwendungsbereich in Bezug auf die geforderten Mindesthöchststrafen oder bestimmte Kategorien von Straftaten begrenzt, für die sie die Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit wieder eingeführt haben oder wieder einführen könnten. Von diesen Ausnahmen oder Vorbehalten hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht.

Mit freundlichen Grüßen nach Hamburg

Jörg van Essen, MdB,
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
15.09.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr van Essen,

Die folgende Frage stelle ich Ihnen in erster Linie als einem Rechtspolitiker, aber auch als einem Abgeordneten der katholisch ist.

Vor einiger Zeit wurde ich auf die Bürgerrechtsinitiative "Menschenrechte für Priesterkinder" aufmerksam, deren Ziel es ist, für die Kinder katholischer Priester und Ordensleute, denen gegen alle geltenden Gesetze fundamentale Grundrechte (wie das Recht auf Kontakt mit dem eigenen Vater, das Recht auf Unterhalt, das Recht auf Erbe etc.) verwehrt werden, diese Rechte zu erkämpfen. Die Initiative ist aus einem Sitzstreik vor der Hochschule des Jesuitenordens, St.Georgen, hier in Frankfurt, hervorgegangen.

Auf der Website der Initiative ist eine Unterschriftenliste eingestellt, deren Unterzeichner sowohl die Forderung an die katholische Kirche, gegenüber den Kindern ihrer Priester und Ordensleute die im Rechtstaat geltenden Gesetze zu achten, als auch die Forderung an den Staat,die Einhaltung dieser Gesetze durch die Kirche konsequenter zu überprüfen und anzumahnen, unterstützen. Die Liste wurde u.a. auch bereits von 7 Bundestagsabgeordneten unterzeichnet, allerdings gehört keiner von diesen Ihrer Partei an.

Angesichts dessen, dass die FDP die Partei der Bürgerrechte sein möchte, und der klassiche Liberalismus eine konsequente Trennung von Kirche uns Staat, und eine Begrenzung kirchlicher Macht anstrebt, frage ich Sie, Herr van Essen:

1.Sind Sie bereit sich in Ihrer Arbeit als Abgeordneter für die vollen Menschen-und Bürgerrechte von Kindern katholischer Priester einzusetzen, und hierbei wenn nötig auch die striktere Einhaltung der geltenden staatlichen Gesetze durch die katholische Kirche anzumahnen ?

und

2.Sehen Sie generell eine stärkere Trennung von Kirche und Staat, und den Abbau kirchlicher Privilegien, als ein Ziel liberaler Politik an ?


Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

-

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Frage zum Thema Außenpolitik
23.09.2009
Von:

Hallo, Herr VanEssen.

Die Mehrheit der Bundesbürger scheint derzeit gegen den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu sein, zumal nicht ersichtlich ist, was konkret dort verteidigt werden soll.
Besteht die Möglichkeit, dass Sie und die FDP sich da irgendwann mal umorientieren?
Dass Liberale es unterstützen, ein fernes Land besetzt zu halten, befremdet mich leider sehr.

MfG
Antwort von Jörg van Essen
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Zuschrift über Abgeordnetenwatch zum
Afghanistan-Einsatz.

Über die von Ihnen gewählte Formulierung, dass Liberale "es unterstützen, ein fernes Land besetzt zu halten", bin ich sehr irritiert. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass sich nach dem Sturz des Taliban-Regimes die größten ethnischen Gruppen Afghanistans im November und Dezember 2001 anlässlich der Petersberger Konferenz auf eine "Vereinbarung über provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen" (Bonner Vereinbarung) einigten. Damit schufen sie die Grundlage für die internationale Truppe ISAF, deren Aufstellung der Weltsicherheitsrat der UNO am 20. Dezember 2001 beschloss. Der Einsatz beruht damit auf einem klaren und eindeutigen Mandat der Weltgemeinschaft.

Erlauben Sie mir, aus unserem Wahlprogramm zu zitieren: Die FDP wird darauf hinwirken, dass Deutschland gemeinsam mit Afghanistan und den Verbündeten daran arbeitet, die Strategie der vernetzten Sicherheit für die Stabilisierung Afghanistans unter Berücksichtigung der Stammesstrukturen endlich umzusetzen - hin zu mehr zivilem Wiederaufbau in ganz Afghanistan und zu einer verstärkten Übernahme der Verantwortung für die Sicherheit durch die afghanischen Armee- und Polizeikräfte, um den Zeitraum des Einsatzes der internationalen Truppen zu begrenzen. Ein Link zu unserem Wahlprogramm habe ich Ihnen nachfolgend eingefügt:

www.deutschlandprogramm.de

Eines ist für mich als verantwortungsbewusster Sicherheitspolitiker - und auch Oberst der Reserve - klar: Wie jeder vernünftige Politiker wollen wir den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr so rasch wie möglich beenden. Aber überstürzt und kopflos dürfen wir uns nicht zurückziehen, weil sonst am Tag danach unsere Sicherheit hier in Europa noch stärker von Terroristen bedroht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
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