Jörg-Uwe Hahn (FDP)

Jörg-Uwe Hahn
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Landes- und Fraktionsvorsitzender der FDP, selbstständiger Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
Wohnort
-
Wahlkreis
Wetterau I
Ergebnis
16,0%
Landeslistenplatz
-
(...) Ich möchte, wenn die Bürger uns den Regierungsauftrag geben, im Herbst 2009 mit allen Uni-Präsidien zusammenkommen und die finanzielle Situation jeder einzelnen Hochschule evaluieren. Wir brauchen bessere und leistungsorientierte Mittelzuweisungen, mehr Dritt- und Privatmittel, auch von Alumnis. (...)
 
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Frage zum Thema Umwelt
15.01.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Hahn,

Der CO2 Ausstoß soll begrenzt werden. In Europa wird deshalb bekanntlich ein CO2 Ausstoß über einem gesetzten Limit mit Geldstrafen belegt. Dabei soll allerdings CO2, je nach Quelle, unterschiedlich gewichtet werden, was wissenschaftlich nicht zu begründen ist. Rechnet man die in der EU die für PKW-Hersteller geplante Strafzahlung von 95€/gCO2/km über einem Limit von 120...130gCO2/km um, so ergibt das für die PKW-Hersteller gegenüber einem CO2 Zertifikat für Kraftwerke eine ungefähr 25 mal höhere "Bestrafung" für zusätzlichen CO2 Ausstoß, mit offensichtlichen negativen wirtschaftlichen Folgen. Die kommende Senkung des erlaubten CO2Austoßes auf 95g/km verschärft das Problem noch. Was ist die (politische) Begründung für die unterschiedliche Behandlung von CO2 Ausstoß je nach Quelle und kann man hier noch eine Änderung erwarten?
Antwort von Jörg-Uwe Hahn
2Empfehlungen
16.01.2009
Jörg-Uwe Hahn
Sehr geehrte Herr ,

die Frage der Zertifizierung des Co2 Ausstoßes ist keine originäre Frage der Landespolitik, sondern wird auf Bundesebene entschieden. Über die geplante Strafzahlung bei Überschreiten der von der EU vorgeschriebenen CO2 Höchstgrenze für PKWs gibt es aktuell keine liberale Beschlusslage - zumindest ist mir keine bekannt -. Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur anbieten, Ihre Frage zur Weiterbeantwortung an unsere Bundestagfraktion zu geben.

Viele Grüße nach München

Jörg-Uwe Hahn
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Frage zum Thema Bildung
15.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hahn,

wie ich aus Ihren vielen Antworten gelesen habe, sind Sie für Studiengebühren in Hessen um die Qualität zu verbessern. Leider werde ich den Eindruck nicht los, dass es der FDP nur darum geht, eine bessere Qualität der Bildung privat zu finanzieren. Sobald aber eine Bank in Probleme kommt sind Millarden kein Hindernis. Ich habe ab diesem Jahr 2 Kinder die studieren und da ist es für mich nicht unwichtig wie die FDP in einer Koalition mit der CDU zur Finanzierung der Hochschulen steht.

ich hoffe das Ihr Einfluss nicht in diesem Ergebnis endet und verbleibe mit frendlichen Grüßen

Antwort von Jörg-Uwe Hahn
3Empfehlungen
16.01.2009
Jörg-Uwe Hahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Zunächst möchte ich Folgendes klarstellen: Meine Kollegin Nicola Beer hat im Rahmen der Studiengebührendiskussion deutlich gemacht, dass Studiengebühren eine mögliche Finanzquelle sein können, die gezielt für zusätzliche Leistungen in der Lehre und damit für die eigene Qualitätssteigerung nutzbar gemacht werden. Dieser Äußerung habe ich mich in der Vergangenheit angeschlossen, und zwar aus folgendem Grund: Hochschulen stehen im internationalen und nationalen Wettbewerb. Um konkurrenzfähig zu bleiben, benötigen sie eine gesicherte finanzielle Basis.

Sie werden es sicherlich in den Medien verfolgt haben: Die hessische FDP hat auf ihrem Landesparteitag am 13.12.2008 wegen der großen Unruhe, die die aufgeheizte Diskussion um Studiengebühren gebracht hat, beschlossen, dass in der 18. Legislaturperiode keine Studiengebühren für das Erststudium eingeführt werden sollen. Wir wollen die bestehende Situation der Hochschulen zunächst in Ruhe evaluieren und zusammen mit Ihnen einen Weg finden, endlich wieder die Qualität von Forschung und Lehre in den Mittelpunkt der Diskussion zustellen. Da zwischen CDU und FDP in der Studiengebührenfrage, was deren Nichteinführung in der 18. Legislaturperiode betrifft, kein Dissens besteht, kann ich Ihnen versichern, dass es in der nächsten Legislaturperiode zu keinem "Neuaufflammen" dieser Diskussion kommen wird.

Ihrer Kritik, der FDP gehe es darum, eine bessere Qualität der Bildung privat zu finanzieren, kann ich nicht folgen.

Mir ist bewusst: Die Kosten für Eltern bzw. Studenten sind je nach Studiendauer sicherlich nicht unbeachtlich. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung eines Studiums für mehrere Kinder wie in Ihrem Fall.

Für die FDP gilt jedoch: Jeder Mensch, der die Begabung hierzu hat, soll unabhängig von seiner finanziellen Leistungskraft an einer staatlichen Hochschule studieren können soll. Wir wollen die Studierenden in ihrem Bestreben, ein Studium erfolgreich abzuschließen, in jedem Fall finanziell unterstützen. Wir fordern deshalb einen Ausbau des Stipendienwesens durch einen Stiftungsfonds von Bund, Ländern und Wirtschaft. Ziel ist ein ausschließlich die Begabung berücksichtigendes Stipendium von 300,- € / Monat – denn das größte Problem für Studierende sind während des Studiums die jeden Monat anfallenden Lebenshaltungskosten, nicht evtl. Studiengebühren.

Ihre Aussage, die FDP will eine bessere Qualität der Bildung privat, die Bankenkrise jedoch staatlich finanzieren, stimmt in dieser pauschalierten Form nicht. Dass im Finanzbereich schnell Milliarden von Euro fließen, im Hochschulbereich jedoch nicht, ist ebenfalls nicht zutreffend.

Auch im Hochschulbereich werden Landesmittel in beträchtlicher Größenordnung zur Verfügung gestellt. In 2008 sind 1,3 Milliarden an die 12 staatlichen Hochschulen in Hessen geflossen. Im Rahmen des 2007 aufgelegten Hochschulbauprogramms HEUREKA werden bis 2020 drei Milliarden Euro für den Ausbau der Hochschulen investiert. Außerdem sind im Sonderinvestitionsprogramm des Landes in den nächsten vier Jahren zusätzlich 500 Millionen Euro für den Hochschulbau vorgesehen. Das ebenfalls 2007 aufgelegte Forschungsförderungsprogramm LOEWE ist nach einer Anlauffinanzierung von 70 Millionen Euro für 2008 und 2009 vom nächsten Jahr an mit einem Volumen von jährlich 90 Millionen Euro dotiert.

Der Ausbau der Stiftungsuniversität Frankfurt am Main beispielsweise wird vom Land Hessen mit 2 Mrd. € finanziell unterstützt.

Im Finanzbereich wollen wir private Investitionen stärken. Wir fordern Stärkung des Eigenkapitals von Banken und Unternehmen. Öffentliche Investitionen darf es nur in Ausnahmefällen geben. Dies haben wir auch im Rahmen des Bankenrettungspakets der Bundesregierung immer wieder deutlich gemacht.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Entscheidung in dieser Angelegenheit für uns keine einfache war. Was uns letztendlich zu einer Entscheidung für das Bankenrettungspaket veranlasst hat, ist folgendes: Frankfurt als der zentrale deutsche Finanzstandort ist in besonderem Maße von der Finanzkrise betroffen. Das Finanzdesaster gefährdet den Wirtschaftsstandort Frankfurt und damit Arbeitsplätze in beträchtlicher Größenordnung. Dieses Risiko galt es so gering als möglich zu halten.

Für alle Politikbereiche gilt nach wie vor: Wir Liberale wollen so wenig Staat als möglich und so viel Staat als nötig. Der Staat soll ausschließlich Rahmenbedingungen setzen, Unternehmen, Banken und Bürgern so viel Freiheit als möglich belassen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Uwe Hahn
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgergesellschaft
15.01.2009
Von:

sehr geehrter herr hahn
ich erhalte mehrfach wahlkampfunterlagen mit den aussagen
a) einkommensteuersenkung
b) mehrwertsteuersenkung
sie wissen besser als ich, daß sich hessen da nicht von bundes-gesetzen/-regelungen abkoppeln kann.
warum werben sie in gewisser weise "irreführend" ?
freundliche grüße
Antwort von Jörg-Uwe Hahn
4Empfehlungen
16.01.2009
Jörg-Uwe Hahn
Sehr geehrter Herr Sapper,

herzlichen Dank für Ihre Frage zu unseren Wahlkampfaussagen. Sie sind nicht irreführend. Es geht nämlich nicht darum, sich von den bundesgesetzlichen Regelungen abzukoppeln, sondern über den Bundesrat entsprechende Änderungen des Bundesrechts anzustoßen. Der Bundesrat als Vertretung der Länder hat hier ein eigenes Initiativrecht. In ihm ist das Land Hessen vertreten. Wir werben darum, in die Regierungsverantwortung gewählt zu werden. Denn dann könnten wir auch das Verhalten unseres Bundeslandes im Bundesrat mitbestimmen.

Im Falle eines Wahlerfolges hier in Hessen könnte die FDP über den Bundesrat bereits jetzt (vor der hoffentlich erfolgreichen Bundestagswahl im Herbst) ihren bundespolitischen Einfluss erheblich ausweiten. Wir wären dann in den größten Flächenländern vertreten. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben zusammen 29 Stimmen im Bundesrat.

Die FDP tritt seit geraumer Zeit dafür ein, dass der Mehrwertsteuersatz für Energielieferungen von 19 auf 7% gesenkt wird. Ferner fordern wir eine Überarbeitung des gesamten Ausnahmekataloges im Umsatzsteuergesetz. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass Deutschland nach der massiven Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Entlastung dringend nötig hat, um die Binnennachfrage zu beleben.

Das deutsche Steuersystem, welches zu den Kompliziertesten der Welt gehört, hat zum Grundsatz die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Aus der aktuellen Erhebung des Bundesfinanzministeriums wird ersichtlich, dass 20% der Steuerzahler, mit einem Einkommen ab 60.000 Euro aufwärts, rd. ¾ des gesamten Einkommensteueraufkommens in Deutschland tragen. Dies ist ein Ergebnis des deutschen Steuersystems. Nach Auffassung der Liberalen führt eine weitere, gar noch höhere, Belastung nicht zum Ziel.
Wir Liberale sind der Auffassung, dass das deutsche Steuersystem von Grundauf reformiert werden muss. Hierzu haben wir ein durchdachtes und gerechnetes Dreistufenmodell mit den Steuersätzen 0-10-25-35% vorgelegt. Darin wollen wir nahezu alle Ausnahmetatbestände streichen. Jedes Familienmitglied erhält zusätzlich einen Grundfreibetrag von 8.000 Euro. Somit würde eine vierköpfige Familie erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 32.000 Euro Steuern bezahlen.
Wir Liberale sind er Auffassung, dass den Bürgerinnen und Bürgern von ihrem Arbeitslohn mehr Netto von Brutto verbleiben muss. Damit würde die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland einen enormen Schub erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Uwe Hahn
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Frage zum Thema Familie und Generationen
16.01.2009
Von:

Nachfrage zu Antwort vom 15.01.2009.

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre kompetente Antwort. Einen kleinen Teil Ihrer Argumentation kann ich nicht nachvollziehen und erlaube mir daher eine Nachfrage.

Sie und Ihre Partei argumentieren wiederholt damit, es sei nicht klar, ob eine vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe dem im Grundgesetz festgelegten besonderen Schutz der Ehe widerspreche oder nicht (Art. 6 GG).

Mir ist nicht ganz klar, was Ihnen da nicht ganz klar ist. Dem Bundesverfassungsgericht als einem Interpreten des Grundgesetzes, dem ich, mit Verlaub, in dieser Hinsicht mehr Beachtung schenke als dem hessischen Landtag, ist das nämlich glasklar. Erlauben Sie bitte ein längeres Zitat:

"Schließlich verstößt das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen das in Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte Ehe- und Familienrecht enthaltene Gebot, der Ehe einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung zu geben. Die Ehe wird durch das Gesetz weder geschädigt noch sonst beeinträchtigt. Dadurch, dass die Rechte und Pflichten der Lebenspartner in weiten Bereichen denen der Ehegatten nachgebildet sind, werden diese nicht schlechter als bisher gestellt und auch nicht gegenüber Lebenspartnern benachteiligt. Der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können."

Dies ist nur ein Teil der Argumentation des Verfassungsgerichts; mehr ist in diesem Rahmen wohl unangebracht.

Wie kommen Sie nun darauf, dass hier eine weitere (oder vollständige) Gleichstellung nicht zulässig sein könnte?

Erkennen Sie das Bundesverfassungsgericht nicht an?

Vielen Dank,



(zitiert nach Pressemitteilung www.bundesverfassungsgericht.de des BVerfG Nr. 64/2002 vom 17. Juli 2002 zum Urteil www.bundesverfassungsgericht.de vom 17. Juli 2002 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01)

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Frage zum Thema Bildung
16.01.2009
Von:

Ich hätte gerne gewußt,
a) wie Sie zu einer merklichen Personalaufstockung an Hessens Universitäten stehen - und zwar nicht im Verwaltungsbereich, sondern bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern - und
b) was Sie von der Einführung eines Universitätsjobs analog zu dem des britischen Lecturers halten,(d.h. ein Professor, der ausschließlich für Lehraufgaben eingestellt wird).

Seit Jahren ist das vorhandene Personal, insbes. für naturwissenschaftliche Praktikabetreuung, völlig überfordert mit den aktuellen Studentenzahlen. Das führt so weit, daß z.T. Drittmittelgeförderte inoffiziell zur Studentenpraktikabetreuung herangezogen werden (müssen), um das abzuarbeitende Pensum überhaupt noch bewältigen zu können. Angesichts der latenten Gefahrensituation beispielsweise in pharmazeut., chem., physikal-. und auch biolog. Laboratorien ist die personelle Unterbesetzung ein im Grunde unhaltbarer Zustand, der durch die finanzielle Unterversorgung der Universitäten durch das Land zu verantworten ist.

Parallel dazu sind die Professoren - ebenfalls aufgrund der finanziellen Unterversorgung durch das Land - gezwungen, durch Drittmitteleinwerbung die fehlenden Finanzierungsmittel zu beschaffen. Diese Situation hat zur Folge, daß bei der Lehre Abstriche gemacht werden müssen, denn für einen engagierten Einsatz in der Lehre - der essentiell ist für eine qualitativ hochwertige Ausbildung des studentischen Nachwuchses - gibt es keine nennenswerten Fördermittel, die eingeworben werden könnten. Also wird der Schwerpunkt auf die Forschung gelegt. Aus diesem Grund wäre es im Sinne des Nachwuchses, Professoren zu haben (Lecturer), die sich voll und ganz auf die Lehre konzentrieren können - es gibt auch genügend Leute, die an einer solchen Lehrtätigkeit Interesse hätten. Diese Leute wandern aktuell ins Ausland ab und bilden dort die Leute aus.

Ich weiß nicht, wie der Lehr- und Forschungsstandort Deutschland - international längst nicht mehr hochgelobt - unter diesen Bedingungen weiter bestehen soll.

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