Joachim Stünker (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Joachim Stünker
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rotenburg - Verden
Landeslistenplatz
10, Niedersachsen
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(...) Teil des Konjunkturpakets II, das im Februar endgültig beschlossen werden wird, ist eine Senkung der Steuern gerade für kleine und mittlere Einkommen. Dies erfolgt allerdings erst zur Jahresmitte, weil die Bundesrepublik sonst noch mehr Schulden machen müsste, als sie es infolge der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung ohnehin schon tun muss. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Stünker,mein Ärger über den § 55BVerfGE will einfach nicht verfliegen.Wieso sind Abgeordnete und Minister gleicher als andere Menschen?Das BVG achtet ja sonst immer auf den Grundsatz der Gleichheit.
Bei den Beamten des mittleren Dienstes handelt es sich um Beträge von unter 100,oo € bis 300,oo €.(Bei Herrn Eichel sind es einige Tausend €,die er zusätzlich zu seiner Ministerpension bekommt).
Wer hat damals so abgestimmt und warum?
Und übrigens,der Personenkreis ist sehr klein.

Mit freundlichen Grüßen .
Antwort von Joachim Stünker
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03.08.2009
Joachim Stünker
Sehr geehrter Herr ,

gerne würde ich Ihre Frage beantworten - aber mir ist nicht klar, was genau Sie kritisieren und auf welches Gesetz Sie sich beziehen. (Mir scheint, dass Ihnen bei der Nennung des Paragraphen ein Fehler unterlaufen ist.) Ich bitte Sie daher, mir die Problemstellung noch einmal deutlicher zu schildern.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker
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Frage zum Thema Arbeit
01.08.2009
Von:

hallo Herr Stünker,

mich würde einmal interessieren, warum uns die Bundesregierung mit unrichtigen Arbeitslosen-Zahlen "Verdummt"?
Es werden nicht die Zahlen der Leistungsbezieher veröffentlicht, sondern geschönte Zahlen.

MFG
Manfred Dreyer
Antwort von Joachim Stünker
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18.08.2009
Joachim Stünker
Sehr geehrter Herr Dreyer,

niemand verfolgt das Ziel, mit der Statistik irgendjemanden zu verdummen. Die Frage ist nur, welche Antworten man sich von einer Statistik erhofft. Im Falle der Arbeitslosenzahlen geht es darum, die Zahl derjenigen zu bestimmen, die dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen. Deshalb werden die Menschen, die sich in einer Qualifizierung oder zum Beispiel einem Ein-Euro-Job befinden, in der Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt. Das heißt aber nicht, dass Sie unter den Tisch fallen. Die Bundesagentur veröffentlicht die entsprechende Zahl in jedem Monat ebenfalls. Es wird nicht nur eine einzige Statistik geführt, sondern gewissermaßen auch eine zweite. Die ist keinesfalls nachrangig, wird zugegebenermaßen in den Medien aber weniger beachtet.

In meinen Augen hat die rotgrüne Bundesregierung die Arbeitslosenstatistik erheblich ehrlicher gemacht, als sie vorher war. Vorher nämlich wurden Empfänger von Sozialhilfe darin nicht berücksichtigt. Auch diese Ehrlichkeit hat dazu geführt, dass die Arbeitslosenquote 2004 so stark gestiegen ist – wohlgemerkt nur auf dem Papier. Denn arbeitslos waren die Sozialhilfeempfänger ja vorher auch schon.

Falls Sie sich für Arbeitslosenstatistiken eingehender interessieren, sehr geehrter Herr Dreyer, biete ich Ihnen an, Ihnen eine Untersuchung dazu zu schicken. Darin hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die unterschiedlichen Methoden verschiedener europäischer Staaten verglichen. Das deutsche System schneidet dabei ganz gut ab. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an mein Büro. Die Adresse finden Sie unter www.stuenker.de.

Noch ein paar Worte zu dem Ärger, der in Ihrer Anfrage durchklingt. Er rührt vermutlich daher, dass Sie vermuten, dass einige Jobsuchende nur deshalb in bestimmte Maßnahmen "gesteckt werden", damit sie in der Arbeitslosenzahl nicht auftauchen. Dieser Verdacht ist schwer zu entkräften. Die Akzeptanz solcher Maßnahmen hängt sehr davon ab, welches Vertrauen sich die entsprechende Behörde erarbeitet hat – oder eben auch nicht. Maßnahmen sind nur dann sinnvoll, wenn die Betroffenen davon profitieren. Das sollte eigentlich allen Behördenmitarbeitern klar sein. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass mancher nur mit etwas Druck dazu zu bewegen ist, sich weiter zu qualifizieren beziehungsweise nach langer Arbeitslosigkeit künftigen Arbeitgebern zum Beispiel im Rahmen eines Ein-Euro-Jobs nachzuweisen, dass er einer normalen Arbeitswoche gewachsen ist. Da darf man der Behörde gegenüber nicht unfair sein.

Darüber, dass es im Kreis Rotenburg in früheren Jahren viel Ärger um die Arbeitsweise des Arrow gegeben hat, bin ich informiert. Sicher ist die Kritik zumindest in Teilen auch berechtigt gewesen. Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Bund auf die Arbeit der Optionskommunen – also der 69 Kreise und Städte, die sich selbst um Hartz IV kümmern – keinen Einfluss hat. Auch um solchem Ärger qualifiziert nachgehen zu können, hatte sich die SPD-Fraktion seinerzeit gegen das Optionsmodell ausgesprochen, musste aber der CDU-Mehrheit im Bundesrat entgegenkommen.

Statistik hin oder her, sehr geehrter Herr Dreyer: Vor allem kommt es darauf an, dass wir die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen. Das geschieht am besten dadurch, dass zukunftsfähige und vernünftig bezahlte neue Arbeitsplätze entstehen. Dazu hat die SPD ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Ich würde mir wünschen, dass Deutschland in diesem Sinne in den kommenden Jahren vorankommt. Viel wichtiger, als Arbeitslose wie auch immer zu zählen, ist, dass sie wieder in Arbeit kommen. Da werden Sie mir sicher zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Stünker,

meine Anfrage in Kurzfassung war leider zu ungenau. Hier die Daten und Fragen:

§ 55 BeamtVG, Urteil des BVG vom 30.9.1987 BVerGE 76-256 Beamtenversorgung. Nach §55BVerGE wird die Rente voll von der Pension abgezogen.Für mich ist gerade das ein Problem.Beiträge für die Zeit vom 1.9.1956- 31.3.1970 werden einfach wertlos,wie Aktien. Die Richter des BVG sprechen sogar von einer Überversorgung.(Bei Herrn Eichel aber nicht). Wieso sind Minister und Abgeordnete ausgenommen? Über die Gesinnung der Bundesrichter bin ich beim lesen des Urteils erschüttert.Meine Leidensgenossen und ich nennen den §55 geltendes Unrecht. Welche Parteien haben das zu verantworten und warum wurde so etwas ohne Not gemacht? Der Personenkreis ist sehr klein und es geht um Summen von unter 100,00€-300,00€.. Für eine gute Antwort,die Ruhe in mein Leben bringt würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Joachim Stünker
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18.08.2009
Joachim Stünker
Sehr geehrter Herr ,

Zweck des § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes ist es, einen Ausgleich bei der sogenannten Doppelversorgung zu schaffen. Die Gesamtversorgung eines Beamten oder eines Versorgungsempfängers, der zugleich Rentner ist, soll nicht höher sein soll als die höchstmögliche Beamtenversorgung. Anders herum: Wer bereits sehr früh (und mit kleinen Bezügen) Beamter geworden ist, soll nicht schlechter dastehen als jemand, der diese Laufbahn erst gegen Ende seines Arbeitslebens eingeschlagen hat. Wie Sie richtig schreiben, ist die Zielsetzung dieser Vorschrift vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1987 gebilligt worden.

Auch der Petitionsausschuss des Bundestages, der verschiedentlich mit diesbezüglichen Beschwerden befasst war, hat keine Veranlassung gesehen, die Regelung zu beanstanden - zumal sie mehrfach, zuletzt durch das Versorgungsreformgesetz 1998, zugunsten der Betroffenen abgeändert wurde. Weil nicht die Rente, sondern die Versorgung gekürzt wird, ergibt sich übrigens immerhin noch ein steuerlicher Vorteil. Denn bei der Rente ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.

Und Minister? Auf die wird der § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes ebenfalls angewandt. Das ist im § 20 des Bundesministergesetzes geregelt (Absatz 2a).

Sehr geehrter Herr : Ob ich mit diesen Antworten "Ruhe in ihr Leben bringe", wie Sie es sich wünschen, weiß ich nicht. Bei einem durchgängigen Arbeitsleben seit 1956 gehe ich aber davon aus, dass Sie Bezüge erhalten, die Ihnen ein würdevolles Leben und Teilhabe an dieser Gesellschaft ermöglichen. Für so gut halte ich das System der Alterssicherung in unserem Land. Sollte ich falsch liegen, wenden Sie sich bitte gerne erneut an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker
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