Joachim Stünker (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Joachim Stünker
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rotenburg - Verden
Landeslistenplatz
10, Niedersachsen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.09.2008
Von:

Guten Tag Herr Stünker,

leider machen Sie sich, im Gegensatz zu Ihrem Kollegen Grindel, hier sehr rar.
Dennoch ein aktuelle Frage

Wie stehen sie zum Führungswechsel in der SPD?

Vielen Dank für Ihre baldige Antwort

Antwort von Joachim Stünker
3Empfehlungen
15.10.2008
Joachim Stünker
Sehr geehrter Herr ,

die neue Doppelspitze mit Franz Müntefering und Frank-Walter Steinmeier ist eine gute Entscheidung. Gut für die SPD und gut für unser Land. Franz Müntefering ist ein hoch kompetenter, gradliniger und verlässlicher Politiker. Er wird in Berlin über die Parteigrenzen hinweg geschätzt. Ebenso Frank-Walter Steinmeier, der unbestritten die Fähigkeiten und die Kraft zum Kanzler hat. Die SPD geht daher gestärkt und mit dem Blick nach vorne in das "Super-Wahljahr" 2009.

Beste Grüße aus Berlin
Joachim Stünker
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.09.2008
Von:

Guten Tag Herr Stünker,

halten Sie den neuerlichen Führungswechsel in der SPD Spitze im Hinblick auf die Wahlen 2009 für gut?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Stünker,

die Bundesregierung hat dem Bundestag ein Entwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz (BT-Drs. 16/6558) am 4. Oktober 2007 vorgelegt, mit dem weite Teile des Korruptionsstrafrechts geändert werden sollen, damit entsprechende völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden können, bzw. die Voraussetzungen zur Ratifikation von völkerrechtlichen Verträgen geschaffen werden können. Der Bundesrat hatte keine Einwendungen. Können Sie mir mitteilen, warum sich der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf bislang nicht befasst hat und, wenn Sie eine Verabschiedung für wünschenswert erachten, ob dies noch in dieser legislaturperiode erfolgen kann? Andernfalls dürfte wegen des Grundsatzes der Diskontinuität die Verabschiedung durch die anstehende Bundestagswahl im kommenden Jahr in weite Ferne rücken.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Joachim Stünker
4Empfehlungen
17.11.2008
Joachim Stünker
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der sie zu Recht auf ein Problem hinweisen:
Die Bundesrepublik Deutschland hat das UN-Übereinkommen gegen Korruption noch immer nicht ratifiziert.

Wie Sie richtig feststellen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des UN-Übereinkommens sowie anderer internationaler Übereinkommen gegen Korruption vorgelegt. Nicht darin enthalten ist eine Vorschrift zur Neuregelung der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch), denn sie soll vom Parlament selbst erarbeitet werden. Ohne diese Neuregelung ist eine Ratifikation der Konvention nicht möglich.

Da Abgeordnete die Interessen ihres Wahlkreises auch als Wirtschaftsstandort vertreten müssen und Wahlkampfhilfen grundsätzlich legal und notwendig sind, ist eine Abgrenzung legaler Interessenvertretung nicht einfach.

Die SPD-Fraktion hat einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der jedoch bedauerlicherweise vom Koalitionspartner abgelehnt wird. Ich hoffe, dass es nicht bei dieser Ablehnung bleiben und die Ratifikation des UN-Übereinkommens gegen Korruption in dieser Legislaturperiode doch noch möglich wird.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünker
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
26.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Stünker

Meine Frage bezieht sich auf das Bildungssystem! Um genauer zu werden um eine Grundgesetz Frage denn das Bildungssystem ist ja nun den Ländern unterlegen, gehört damit dem Föderalen Kultusministerium an. Ich stelle meine Frage Ihnen weil bei meiner Partei wo ich Mitglied bin so Sätze höre wie: "Wir brauchen Wettbewerb im Bildungssystem!" und ich in diesem Punkt nicht zustimmen kann und will! Denn ich bin der Meinung das ein durch Reformen verbessertes dreigliedriges Bildungssystem erhaltbar ist, aber es muss in jedem Bundesland gleich sein und damit Fair! Ich weiß nicht ob Sie dieselbe Meinung vertreten Sie können ja gern ihre Meinung schreiben, ich würde mich freuen!
Aber nun zu meiner eigentlichen Föderalismus oder Grundgesetzfrage, wäre es möglich das Bildungssystem aus den Föderalen Kultusministerien zu lösen und ein auf Bundesebene agierendes und für jedes Bundesland gleiches Bildungsministerim zu "errichten" oder einzuführen? Wenn sie mir eine Information geben könnten mir eine Stelle geben könnten wo ich nachfragen könnte währe das sehr schön! Aber ich weiß nicht ob das Ihre Zuständigkeit betrifft wenn nicht dann möchte ich mich in aller Form bei ihnen Entschuldigen!

Mit den freundlichsten Grüßen
Antwort von Joachim Stünker
1Empfehlung
02.04.2009
Joachim Stünker
Sehr geehrter Herr ,

es wird leider nicht möglich sein, die Zuständigkeit für die Schulen auf die Bundesebene zu übertragen. Unsere Verfassung schreibt diese Aufgabe den Ländern zu. Und die würden keiner Änderung des Grundgesetzes zustimmen, die ihnen diese Kompetenz nimmt.

Dennoch versucht der Bund, im Rahmen seiner sehr begrenzten Möglichkeiten die Situation an den Schulen zu verbessern. Denken Sie etwa an das Programm für mehr Ganztagsschulen, für das die letzte Regierung sehr viel Geld zur Verfügung gestellt hat. Und auch vom aktuellen Konjunkturprogramm profitieren die Schulen. Denn daraus können die Gebäude saniert werden. Wir hoffen, dass die Länder, die dadurch eigene Mittel sparen, diese dann zum Beispiel in die Ausstattung und in die Finanzierung neuer Lehrer und Sozialpädagogen stecken. Mittelfristiges Ziel ist es, das Bildungssystem kooperativer als heute zu finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker
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Frage zum Thema Finanzen
10.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Stünker,

als Arbeitnehmerin mit einem Einkommen, dass mich der berühmten Mittelschicht angehören lässt, bitte ich um Mitteilung, wie Sie sich konkret die steuerliche Entlastung dieser Bevölkerungsschicht vorstellen und in welchem Zeitrahmen sich eine mögliche Änderung abspielen soll.

Ich empfinde es als demotivierend, wenn ich bei der Ableistung von Überstunden weniger überwiesen bekomme, obwohl ich länger gearbeitet habe. Bei einem genauen Blick auf meine Gehaltsabrechnungen musste ich feststellen, dass ich samstags für 5 Minuten mehr Arbeit 10,00 EUR weniger Netto habe. Da stimmt doch im System etwas nicht, oder irre ich mich hier?

Die absoluten Zahlen bewegen sich zugegebenermaßen nicht in schwindelerregenden Höhen, aber mir geht es hier um das Prinzip, dass dahintersteckt. Meiner Ansicht nach sollte Leistung sich lohnen; dies ist in unserem Steuersystem aber nicht der Fall.

Für eine kurze Stellungnahme sage ich im Voraus vielen Dank und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Joachim Stünker
2Empfehlungen
21.01.2009
Joachim Stünker
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Weil die Steuerlast von der individuellen Steuerklasse und dem Verdienst abhängt, ist ihre Berechnung für mich leider nicht nachvollziehbar.

Teil des Konjunkturpakets II, das im Februar endgültig beschlossen werden wird, ist eine Senkung der Steuern gerade für kleine und mittlere Einkommen. Dies erfolgt allerdings erst zur Jahresmitte, weil die Bundesrepublik sonst noch mehr Schulden machen müsste, als sie es infolge der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung ohnehin schon tun muss. Das müssen wir im Sinne künftiger Generationen im Auge haben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker
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