Joachim Günther (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Joachim Günther
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Vogtland - Plauen
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag mahnt das seit langem an. Doch das Schornsteinfegermonopol abschaffen kann am Ende nur die Bundesregierung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
25.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Günther,

aktuell arbeitet das Kabinett mit Hochgeschwindigkeit an einer Möglichkeit einer Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt. Verschiedene Stellen vertreten die Auffassung eines Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis.
Der Dresdner Datenschutzrechtler Andreas Pfitzmann bezeichnete die Pläne als "weitestgehend wirkungslos". Wer wirklich an Kinderpornographie kommen wolle "und nicht mal aus Versehen auf eine Seite tappt", werde trotz der Sperren weiterhin vollen Zugriff haben.
Lt. Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft sei aus bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Ca, Oz und Europa kämen. Auch wäre nicht auszuschließen, dass die Sperrlisten rechtmäßige Angebote enthalten. Weiter sagte Alvar Freude, Vorstandsmitglied des Fitug "Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, bspw Urheberrechtsverletzungen, ausl. Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte pp. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist, sondern auch genutzt wird. Kinderpornografie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen."
Lt. Bundesfamilienministeriums lassen sich ca. 20 Prozent (Hardcore-User) generell von der Sperrung öffentlicher Internetseiten wohl nicht abhalten. Diese bewegen sich in geschlossenen Peer-to-Peer Netzwerken, haben eigenständige Foren und sind nicht auf öffentliche Netzseiten angewiesen. "Dagegen können wir letztlich nichts tun" so Hauptgeschäftsführer Bitkom, B. Rohleder.

Die Linksfraktion kritisiert das geplante Gesetz als "Einfallstor für die nationale Zensur des Internets".
Eindeutige Umfrage der Tagesschau:
7480 Stimmen, 40,8% für, 57,6% gegen eine Filterung
umfrage.tagesschau.de

Mit welchen Worten würden Sie die aktuelle Diskussion beschreiben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Joachim Günther
4Empfehlungen
27.04.2009
Joachim Günther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Kinderpornografie ist – auch im Internet – verwerflich. Es wäre wünschenswert, wenn man Kinderpornografie aus dem Internet verbannen könnte.

Experten haben dazu unterschiedliche Meinungen, wie und ob dies geschehen könnte. Es wird von einigen auch ein Zusammenhang zwischen Filtersystemen für Kinderpornografie und der Zensur des Internets hergestellt. Fachleute haben festgestellt, dass eine Umgehung national eingerichteter Sperren im Regelfall möglich ist. Damit wäre nur eine internationale Aktion erfolgreich, die man aber derzeit kaum erhoffen kann. Wie auch in der Bundesregierung wird zu diesem Thema in der FDP-Fraktion diskutiert. Die Computerbranche ist aufgefordert, Wege aufzuzeigen. Da ich kein Fach-Experte bin, möchte ich diese Lösungsansätze zumindest erst einmal zur Kenntnis nehmen.

Herzliche Grüße

Ihr
Joachim Günther
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Frage zum Thema Soziales
18.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Günther,

ich habe eine Frage zu der aktuell politisch hochgelobten Abwrackprämie: Warum erhalten Emfänger von ALG II die Prämie nicht? Auch sie fahren alte und zum großen Teil ältere Autos als viele von jenen, die nun ihre Autos sogar verschrotten, obwohl diese noch gut 5 oder 10 Jahre fahrtauglich wären. Der ALG II Empfänger würde doch dadurch nicht besser gestellt, weil die Prämie ja zweckgebunden ist. Also Bürger 2. Klasse? Oder warum wird hier das Gleichheitsprinzip verletzt? Und welchen wirtschaftlichen Sinn macht diese Prämie überhaupt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Joachim Günther
4Empfehlungen
27.04.2009
Joachim Günther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Abwrackprämie hat die FDP eine klare Meinung. Die Abwrackprämie ist überflüssig, bringt wenig für deutsche Arbeitsplätze und kostet den Steuerzahler viel Geld. Aus diesem Grund lehnen wir die Abwrackprämie prinzipiell ab.

Dass ALG-II-Empfänger sie nicht bekommen sollen, ging aus der damaligen Diskussion im Deutschen Bundestag überhaupt nicht hervor und wurde erst im Nachhinein von der Bundesregierung klar gestellt. Diese Entscheidung ist aus meiner Sicht genauso wenig durchdacht wie die Abwrackprämie selbst.

Herzliche Grüße

Ihr
Joachim Günther
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Frage zum Thema Arbeit
23.05.2009
Von:

Sehr geehrter Prof. Joachim Günther,
Sie wurden im Januar zum Professor an der Spiru Haret University in Bukarest berufen. Wie kann ich mir das vorstellen, sind es besondere fachliche Qualifikationen die Sie für diese Professur befähigen ? Anderseits ist ja bekannt, daß Sie sich überdurchschnittlich für die private Universitatea Spiru Haret am Standort Plauen eingesetzt haben. Wäre die Schlußfolgerung abwegig, daß Ihr Engagement ausschlaggebend für die Berufung war ? Erzielen Sie durch die Berufung als Professor Einnahmen, die entsprechend dem Gesetz zu veröffentlichen wären ?
Antwort von Joachim Günther
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2009
Joachim Günther
Sehr geehrter Herr ,

ich erziele aus der Berufung keinerlei Einnahmen und nutze meine Kenntnisse im Stadtplanungsrecht, die ich unter anderem als Staatssekretär im Bundesbauministerium erworben habe, um Rumänien zu unterstützen.

Herzliche Grüße
Joachim Günther
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2009
Von:
H.

Wie beurteilen Sie die Anzahl derer (mehr als 109 000) die die Petition unterschrieben haben, im Hinblick auf die kommenden Wahlen?

Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Wollen Sie den Schutz der Bürgerrechte den Roten überlassen?
Antwort von Joachim Günther
1Empfehlung
14.07.2009
Joachim Günther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich denke, dass sich weit mehr als die von Ihnen benannten 109000 Unterzeichner der Petition von dem Gesetz betroffen fühlen.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Herzliche Grüße
Ihr
Joachim Günther
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Frage zum Thema Soziales
07.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Günther

mich würde interessieren, wieviel der Bund für den Sport bzw. die Sportförderung ausgibt und wer die größten Empfänger dieser Unterstützung sind.

Ich hoffe, als Mitglied des Sportausschusses können Sie mir die Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Joachim Günther
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13.07.2009
Joachim Günther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Bund hat hauptsächlich die Aufgabe, den Spitzensport zu fördern, so dass Deutschland sich bei internationalen Wettkämpfen würdig präsentieren kann. Breitensport wird in der Regel durch die Länder und den DOSB gefördert.

Ich möchte versuchen, Ihre Frage nach dem finanziellen Förderrahmen des Bundes ganz konkret am Beispiel des aktuellen Haushaltjahres zu beantworten, da Sportförderung natürlich immer von aktuellen Ereignissen abhängig ist und deshalb leicht variiert.

Insgesamt gibt der Bund 2009 für die Sportförderung 135, 9 Millionen Euro aus. Der Hauptanteil fließt in die Finanzierung von Olympia-Stützpunkten und Bundesleistungszentren (rund 30 Millionen Euro). Für den Leistungssport benötigtes Personal (Trainer etc.) lässt sich der Bund rund 26 Millionen Euro kosten. Für Sockelmaßnahmen (internationale Wettkämpfe, Stützpunkttraining usw.) sind 12 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. 22 Millionen Euro sind eingeplant für die Errichtung, Erstausstattung, Bau und Unterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport. Für den Behindertensport werden rund 3 Millionen Euro aufgebracht.

In diesem Jahr gibt es außerdem Zuschüsse für verschiedene Projekte - unter anderem 120.000 Euro für die Ausrichtung der Fußball-Frauen-WM 2011. Die Welt-Anti-Doping-Agentur bekommt 555.000 Euro Zuschuss für ihre Arbeit; die NADA wird mit 1 Million Euro finanziert. 500.000 Euro beträgt der Zuschuss für die Förderung von internationalen Sportobjekten und Tagungen.

Der Breitensport ist im Bundeshaushalt nicht ganz außen vor. 2 Millionen Euro gehen als Zuwendung für den Breitensport in die Neuen Bundesländer.

Herzliche Grüße

Joachim Günther
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