Jo Leinen (SPD)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Jo Leinen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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(...) Im Vordergrund steht der direkte Kontakt und eine persönliche Beratung. Nicht selten entdecken Apotheker Fehler bei ärztlichen Verschreibungen. Die Qualität der medizinischen Versorgung wird auch durch kompetente Beratung in Apotheken gewährleistet. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.04.2008
Von:

Sehr geehrter Hr.Jo Leinen

Wir wohnen an einer viel befahrenen Strasse. Vor 5Jahren wurde von der Strasse aus ein direkter Gasanschluß zu unserem Haus verlegt.Seit her haben wir ohne zutun des Bergbaues mehrmals taeglich Erschuetterungen im ganzen Haus,wenn ein Lkw die Stelle des Gasanschlußes auf der Strasse überfährt.
Die Erschütterungen sind nicht nur am Tag zu spüren sondern auch Nachts. Es kann wohl nicht gesund sein mehrmal in der Nacht durch Erschüttreungenaus dem Schlaf gerissen zu werden. Doch nicht nur die Errschütterungen machen den Anwohner zu schaffen,sondern auch das hohe Verkehraufkommen, viele Autofahrer kennen keine Richtgeschwindigkeit um sind der Meinung eine Rennstrecke zu befahren.
Wie könnte mann solche Probleme lösen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jo Leinen
7Empfehlungen
16.04.2008
Jo Leinen
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verkehrsbelastung in Völklingen. Die Situation die Sie beschreiben, hohes Verkehrsaufkommen, Beeinträchtigungen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärm aufgrund von schlecht verlegten Leitungen, ist ein ganzes Bündel an konkreten Problemen, die in Völklingen gelöst werden müssen. Ich möchte Sie deshalb bitten, mit der Stadtverwaltung Völklingen sowie ggfs. bezüglich der Gasleitung mit den Stadtwerken Völklingen Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jo Leinen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

in der Stern-Ausgabe 12/08 ist ein Bericht, der bei mir einen Anfangsverdacht über z. B. mögliche Tatbestandsverwirklichung von Betrug und Untreue durch einzelne Abgeordnete im Europa-Parlament zu Lasten auch des deutschen Steuerzahlers begründet hat.

Z.B. zahlten sich einzelne Abgeordnete (üppige) Gelder für Mitarbeiter auf eigene Konten usw.

1.) Haben Sie Kenntnis von diesem neuen und bisher weitgehend geheimen Bericht?

2.) Haben Sie insoweit auch einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen?

3.) Wie werden Sie auf diese Vorgänge in
a) politischer und
b) rechtlicher
Hinsicht reagieren?

4.) Haben Sie oder die Grünen-Fraktion des Europa-Parlamentes auf diesen Bericht schon mit Maßnahmen reagiert?

5.) Wenn ja, wie und mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

6.) Können Sie uns Bürgern Gründe mitteilen, warum dieser o. g. Bericht vom Parlament so geheim behandelt wird?

7.) Oder werden Sie wie alle anderen Europa-Abgeordneten und auch die Grünen mit "Wegsehen" reagieren?

Ich rege die Stellung eines Strafantrages und einer Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften und Behörden an und fordere zu angemessenen Reaktionen auf.

Weitere Informationen zum im Betreff benannten Thema befinden sich bei den Recherchen und Reportagen (Blogs) des Stern-Journalisten Tillack auf der Homepage des Stern.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jo Leinen
3Empfehlungen
11.07.2008
Jo Leinen
1.) Haben Sie Kenntnis von diesem neuen und bisher weitgehend geheimen Bericht?

Nein. Zugang zu diesem Bericht hatten nur Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses, dem ich nicht angehöre.

Sollte es zutreffen, dass Abgeordnete offiziell eigene Familienangehörige oder familieneigene Rechtanwaltskanzleien bezahlen, ohne dafür Leistungen zu erhalten, ist das nicht akzeptabel. Man muss aber darauf hinweisen, dass es sich dann offensichtlich um einige wenige schwarze Schafe im Europäischen Parlament handeln würde und man von ihnen nicht auf das gesamte Europaparlament schließen darf. Ironischerweise waren die meisten der Abgeordneten, die das System missbrauchten, Euroskeptiker, die privaten Gewinn auf Kosten der Europäischen Union machen, die sie eigentlich abschaffen möchten. Die deutschen Abgeordneten haben sich verpflichtet, keine Angehörigen zu beschäftigen.

2.) Haben Sie insoweit auch einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen?
Da ich den Bericht nicht kenne, kann ich mir keine Meinung für strafbare Handlungen bilden. Die Fälle, in denen es begründete Veracht gab, wurden aber an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weitergeleitet. Sollten sich Betrugsverdachte bestätigen, leitet OLAF die entsprechenden Fälle an die zuständigen nationalen Gerichte weiter (da die Finanzierung der Europäischen Abgeordneten bisher leider auf nationaler Gesetzgebung basiert). Das Europäische Parlament kann dann Regressforderungen an die entsprechenden Abgeordneten stellen.

3.) Wie werden Sie auf diese Vorgänge in
a) politischer und
b) rechtlicher
Hinsicht reagieren?

Rechtlich kann das Europäische Parlament erstmal nicht darauf reagieren, sondern ist auf eine Stellungnahme von (OLAF) angewiesen. Politisch hat es aber bereits vor diesem Bericht auf die Situation reagiert. Der Bericht ist Teil des Arbeitsprozesses des EP um seine Regeln klarer, transparenter und betrugssicherer zu machen, der seit Anfang der Legislatur läuft. Kern des Problems ist, dass es bisher keine einheitlichen Regelungen für Bezahlung und Kostenerstattung der Europaabgeordneten gibt. Bisher gelten dafür nationale Regeln und in einigen wenigen Mitgliedstaaten ist die Beschäftigung von Familienangehörigen völlig legal und normal. Nach der Europawahl nächstes Jahr im Juni wird ein europäisches Abgeordnetenstatut mit gleichen Regeln für alle Abgeordneten in Kraft treten. Damit werden auch mögliche Betrugsfälle weitestgehend ausgeschlossen. Neben Regeln zur Bezahlung wird es dann auch neue Vorschriften zur Erstattung von Fahrtkosten geben. Es wird dann nicht mehr möglich sein, dass Abgeordnete mit Billigfliegern fliegen aber 1. Klasse Flüge abrechnen.

Darüber hinaus hat das Europäische Parlament bereits vor dieser internen Untersuchung einen Bericht des Abgeordneten José Javier Pomés Ruiz angenommen. Darin heißt es unter anderem:

"22. ist dennoch der Auffassung, dass jedes Organ berufsethische Regeln für seine Mitglieder beschließen sollte, die (abhängig von der spezifischen Natur jedes Organs) für folgende Bereiche gelten:
  • finanzielle Interessen und Vermögen;
  • Tätigkeit der Ehepartner;
  • externe Aktivitäten (politische Tätigkeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten, Konferenzen, Veröffentlichungen usw.);
  • Dienst- und Geschäftsreisen;"

4.) Haben Sie oder die Grünen-Fraktion des Europa-Parlamentes auf diesen Bericht schon mit Maßnahmen reagiert?

Erstens bin ich Europaabgeordneter der Sozialdemokraten, nicht der Grünen. Dass ich Umweltminister war heißt nicht, dass man Mitglied der Grünen sein muss, sondern dass die Sozialdemokraten dieses Thema schon vor einigen Jahrzehnten sehr ernst genommen haben.

Zweitens arbeitet das Europäische Parlament schon seit lange vor dem Erscheinen des Berichts an entsprechenden Maßnahmen. Meine sozialdemokratische Fraktion war dabei eine treibende Kraft.

5.) Wenn ja, wie und mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Siehe oben.

6.) Können Sie uns Bürgern Gründe mitteilen, warum dieser o. g. Bericht vom Parlament so geheim behandelt wird?

Dieser Bericht enthält Angaben über die Gehälter unserer Angestellten, die aus Datenschutzgründen nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Die beschriebenen Zahlungen unterliegen aber regelmäßigen Prüfungen externer und interner Rechnungsprüfer.

7.) Oder werden Sie wie alle anderen Europa-Abgeordneten und auch die Grünen mit "Wegsehen" reagieren?

Wir werden nicht "wegsehen", sondern sicherstellen, dass die oben genannten Maßnahmen nächstes Jahr im Sommer in Kraft treten (dass dies nicht früher der Fall ist, liegt daran, dass einige Regierungen sich jahrelang gegen ein europäisches Abgeordnetenstatut gewehrt haben).
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Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
01.07.2008
Von:

Werter Herr Leinen,

ich hörte heute im Deutschlandfunk (ja, es gibt tatsächlich interessierte Staatsbürger, die ihn hören) Ihre Aussagen zum Verzicht des Herrn Bundespräsidenten, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages bis zur Entscheidung des BVG über die Klagen Gauweiler/Schachtschneider und DIE LINKE auszusetzen. Sie bezeichneten, mit einigem Bedauern, wie es schien, diese ehrenwerte Entscheidung von Horst Köhler sinngemäß als "zögerlich".

Hierzu meine Fragen:

1. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass ein derart weitreichender Vertrag, der möglicherweise Teile unserer Verfassung aushebelt, vor seiner Ratifizierung auf Herz und Nieren geprüft werden sollte , wenn nötig auch gerichtlich?

2. Was ist der Hintergrund für die Eile, die Sie und die meisten anderen Abgeordneten des EP und Bundestages zeigen, diesen Vertrag unbedingt durchzupeitschen?

Rechtssicherheit muss doch wohl in jedem Fall Vorrang vor Schnelligkeit haben!

Ihre heute getätigten Äusserungen bewirken doch nichts anderes, als bestehende Skepsis gegen dieses Vertragswerk zu verstärken.

Mit demokratischen Grüßen
Antwort von Jo Leinen
3Empfehlungen
03.07.2008
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

anbei meine Antworten auf Ihre Fragen:

1. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass ein derart weitreichender Vertrag, der möglicherweise Teile unserer Verfassung aushebelt, vor seiner Ratifizierung auf Herz und Nieren geprüft werden sollte, wenn nötig auch gerichtlich?

Dieser Vertrag ist nicht vom Himmel gefallen. Er wurde über viele Jahre von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Bundesrates und der Regierung mit ausgearbeitet. Er wurde bei seiner Erarbeitung sehr regelmäßig von Politikern wie auch Juristen überprüft. Darüber hinaus haben der deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Dieser Zustimmung gingen juristische Gutachten im Bundestag voraus. Trotz allem spricht natürlich nichts dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vertrag noch einmal auf Herz und Niere prüfen wird. Aber die Argumente, mit denen von Rechts und Links gegen den Vertrag geklagt wird, sind an den Haaren herbeigezogen. Nur auf zwei der Punkte eingehend: Die Bundesbürger werden weiterhin durch den Bundestag vertreten. Mit dem Vertrag von Lissabon wird dieser in der Europapolitik sogar gestärkt. Es kann also keine Rede davon sein, dass "das Grundrecht jedes Bürgers auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag" verletzt wird, wie Peter Gauweiler behauptet.
Diether Dehm schreibt in seiner Klage, mit dem Vertrag von Lissabon werde "die Gemeinschaft auf eine marktradikale, neoliberale Politik festlegt". Auch ich bin der Meinung, dass noch nicht genug für ein soziales Europa getan wird. Aber mit dem Vertrag von Lissabon wird im Gegenteil die soziale Dimension gestärkt. Erstmals wird die EU als soziale Marktwirtschaft definiert, soziale Ziele werden mit wirtschaftlichen Zielen gleichgesetzt und mit den so genannten horizontalen Klauseln, werden alle EU-Institutionen darauf verpflichtet, zu mehr Beschäftigung, sozialer Integration und Gleichberechtigung beizutragen. Jeder der diesen Vertrag ablehnt, verhindert ein sozialeres Europa.
Niemand fordert den Bundespräsidenten auf, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorweg zu nehmen. Aber wie bei anderen internationalen Verträgen auch, hätte er die Ratifizierungsurkunde unterschreiben können, ohne sie aber gleich zu hinterlegen. Somit wäre das Ratifizierungsverfahren nicht abgeschlossen gewesen, das Gericht hätte frei seine Entscheidung treffen können und trotzdem wäre von solch einer Handlung ein starkes Signal für die Unterstützung des Vertrages von Deutschland ausgegangen.

2. Was ist der Hintergrund für die Eile, die Sie und die meisten anderen Abgeordneten des EP und Bundestages zeigen, diesen Vertrag unbedingt durchzupeitschen?

Europa darf sich nicht zu lange mit sich selbst beschäftigen. Wir stehen vor großen Herausforderungen: Klimawandel, Energie- und Nahrungsmittelpreise, Finanzmarktinstabilität und internationale Konflikte. Diese können erst mit dem neuen Vertrag effektiv angegangen werden, da er die notwendigen Grundlagen dafür schafft. Eine schnelle Lösung der Vertragsfrage würde uns daher endlich ermöglichen, die großen Probleme zu lösen.
Ein zweiter Aspekt drängt zur Eile: Im Juni 2009 werden die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden. Wenn der Vertrag von Lissabon zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft ist, wird danach der Präsident der Europäischen Kommission durch das Parlament gewählt. Die Legislative und die Exekutive in der EU wären dem demokratischen Willen der Bürger in der EU verantwortlich. Sollte der Vertrag bis dahin aber nicht in trockenen Tüchern sein, werden weiterhin die nationalen Regierungen hinter verschlossenen Türen die Besetzung der Kommission ausklüngeln. In diesem Fall würden wir fünf Jahre verlieren, bis wichtige demokratische Neuerungen des Vertrages angewendet werden können (die nächsten Europawahlen finden 2014 statt). Eine Verzögerung würde darüber hinaus wichtige Projekte wie eine gemeinsame Energiepolitik in Europa verzögern.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen
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Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
05.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit nahmen, meine Fragen zu beantworten.

Wenngleich mir bewusst ist, dass Ihnen für Ihre geleistete Arbeit eine Ruhepause zusteht, wie jedem Werktätigen auch, erlaube ich mir trotzdem, hierzu nochmals nachzufragen:

1. Ist es nicht billig und in gewissem Masse auch schäbig, die Bedenken einzelner Abgeordneter durch das Aufdrücken von Labels wie "rechts und links" zu diskreditieren?

Ich verfolge Ihre politische Karriere schon lange, und ich bin mir daher recht sicher, dass Sie sich vor einigen Jahren gegen derartig unsachliche Äußerungen Ihnen gegenüber - völlig zu Recht - empört hätten.

Ganz grundlos ist seitens des Herrn Gauweiler - dessen politische Auffassungen ich übrigens größtenteils keineswegs teile - in der Vergangenheit gegen die Entwicklung der EU ja offensichtlich nicht geklagt worden, wenngleich uns unsere Meinungsführer stets, wie auch jetzt, das Gegenteil weis zu machen versuchten.

Ihrer Logik bezüglich Unterzeichnung und anschließender Nichthinterlegung des Gesetzes in Rom zu folgen, fällt schwer.

2. Hätte dies nicht allein den Grund, den Druck auf jene Länder zu erhöhen, die noch nicht zugestimmt haben?

3. Wenn aber, wie es das BVG zu sehen scheint, berechtigte Zweifel an der Verfassungskonformität dieses Vertrages nicht auszuschließen sind, warum dann als demokratische Republikaner, die wir doch wohl alle sind, diesen Druck aufbauen?

"Sollte der Vertrag bis dahin aber nicht in trockenen Tüchern sein, werden weiterhin die nationalen Regierungen hinter verschlossenen Türen die Besetzung der Kommission ausklüngeln"

4. Habt Ihr alle uns dieses Verfahren nicht mal als mit demokratischen Prinzipien zu vereinbaren verkauft?

5. Warum sollten wir eigentlich angesichts der - für die Masse der Bevölkerung - Unlesbarkeit des Lissabon-Vertrages diesmal glauben, dass es besser wird?

Ja, ich bin nur ein dummer, aber interessierter Bürger, doch lasse ich mich ungern veralbern!

Mit demokratischem Gruß

R.
Antwort von Jo Leinen
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17.07.2008
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

ich denke die meisten Ihrer Fragen wurden von mir in meinem ersten Beitrag und von vielen anderen Europaabgeordneten und Bundestagsabgeordneten beantwortet. Trotzdem gehe ich gerne noch einmal auf Ihre Positionen ein:

1. Die Parteienlandschaften in fast allen Ländern der Welt gliedern sich nach linkeren und rechteren Parteien, das hat nichts mit "Labelling" zu tun. Das erstaunliche bei der Debatte über Europa ist, dass sehr Linke und sehr Rechte Politiker auf identische Argumente zurückgreifen, die aber leider mit der Realität wenig zu tun haben und populistisch sind. Insbesondere das Argument, der neue Vertrag wäre undemokratisch, ist an den Haaren herbeigezogen. Nationale Parlamente und das Europäische Parlament werden mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt, der Präsident der Europäischen Kommission direkt vom Europäischen Parlament gewählt und ein europäisches Bürgerbegehren eingeführt.

2. Jedes Ratifizierungsverfahren ist mehrstufig. Es schließt unter anderem die Übermittlung der Regierung an die Parlamente, die Abstimmung in beiden Kammern, die Unterzeichnung des Staatsoberhauptes und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Rom ein. Es gibt keine Regel, ob der Bundespräsident bei einem anhängigen Verfahren vor dem Verfassungsgericht mit seiner Unterschrift warten muss, oder lediglich mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde. Ich denke der Präsident hätte durch seine Unterschrift besser zum Ausdruck bringen können, dass Deutschland hinter dem Vertrag von Lissabon steht, der uns mehr Demokratie und Transparenz bringt. In der Tat würde das ein Signal an die anderen Mitgliedstaaten sein. Ich muss auch daran erinnern, dass mit der Unterschrift des Vertrages alle Mitgliedstaten sich verpflichtet haben, den Vertrag erfolgreich zu ratifizieren. Ohne diese Verpflichtung wären internationale Verträge das Papier nicht Wert, auf das sie geschrieben werden.

3. Noch hat das Verfassungsgericht nichts entschieden, ob es Zweifel hat, kann daher noch niemand beurteilen. Ich bin mir aber relativ sicher, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

4. Dass das derzeitige Verfahren zur Ernennung der Kommission - welches bestehen bleibt, wenn der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft tritt - nicht demokratisch ist, habe ich in der Vergangenheit sehr oft kritisiert. Erst mit dem Vertrag von Lissabon wird das Ergebnis der Europawahl direkte Auswirkungen auf die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission haben.

5. Leider wurde der lesbarere Verfassungsvertrag abgelehnt und wir müssen mit dem weniger übersichtlicheren Vertrag von Lissabon vorlieb nehmen. Aber wer sich insbesondere die ersten Artikel anschaut, bekommt einen guten Überblick über die Ziele, Aufgaben und Institutionen in der EU. Wenn man den neuen Vertrag mit dem bisherigen Vertrag vergleicht, findet man sehr viele Aspekte, die sich verbessern. Ich kann Ihnen dazu die Lektüre meiner Broschüre "Die Gewinner von Lissabon" nur ans Herz legen: www.joleinen.de

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen
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Frage zum Thema Finanzen
06.07.2008
Von:

Guten Tag Herr Leinen,

stimmt die Presseveröffentlichung, dass sich die Europaabgeordneten eine Steueroase mit 20% geschaffen haben, die ab 2009 gelten soll.
Antwort von Jo Leinen
bisher keineEmpfehlungen
14.07.2008
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr

die Pressemeldungen zur Einkommenssteuer von deutschen Europa-Abgeordneten sind leider irreführend.

Der durchschnittliche Einkommensteuersatz in Deutschland für verheiratete Arbeitnehmer mit vergleichbarem Jahreseinkommen liegt mit ca. 25% geringfügig unter dem Einkommenssteuersatz, der künftig, d.h. ab der nächsten Legislaturperiode ab 2009, für Abgeordnete des Europäischen Parlaments gelten wird.

Weitere Abzüge, wie z.B. für Rentenversicherungen, kommen auch für die Abgeordneten hinzu.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen
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