Jo Leinen (SPD)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Jo Leinen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Vertrag von Lissabon. In der Tat wird über diesen Vertrag viel und kontrovers diskutiert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Internationales
11.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

einige Fragen an Sie zum Vertrag von Lissabon:

In einem Interview mit dem DWTV vom Sommer 2008 äußern Sie Ihre Meinung zu Declan Ganley (Vorsitzender der Partei Libertas), welcher in Irland für das Nein zum Vertrag von Lissabon geworben hat. Zitat: "Der Herr Ganley macht sein Geld in den USA, da verdient er sein Geld, man wird noch mal hören, wer dahintersteckt, ob es da wirklich eine Intrige gab, sicherlich nicht der amerikanischen Regierung, aber es gibt sicherlich auch Kreise in den USA, die ein starkes Europa nicht wollen, die zufrieden sind mit einem geteilten Europa, weil man sich dann die Länder rauspicken kann, die man gerade für die eigene Politik braucht. Der Verdacht liegt zumindest mal nahe, daß so etwas hier auch mitgespielt hat." Quelle: www.youtube.com

Ist es richtig, daß Sie "Kreisen" in den USA unterstellen, Kampagnen gegen den Vertrag von Lissabon zu steuern, um damit erfolgreich Politik gegen einzelne europäische Länder betreiben zu können?

Welche "Kreise" rechnen Sie dazu, wenn Sie damit nicht die Regierung der Vereinigten Staaten meinen, die jedoch Ihrer Auffassung nach Politik dergestalt betreiben können, um einzelne europäische Länder zu gefährden?

Freundlichen Gruß,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,

aufgrund Ihrer Mitgliedschaft im Ausschuss für konstitutionelle Fragen möchte ich folgende Frage bezüglich des Vertrags von Lissabon an Sie richten:

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 III EUV auf die regionale und lokale Ebene ausgeweitet. Demnach darf die Gemeinschaft (bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten) nur tätig werden, wenn
1 das Ziel der in Betracht gezogenenen Maßnahmen weder auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene der Mitgliedstaaten ausreichend errreicht werden kann,
2. sondern die Gemeinschaft dies aufgrund des Umfangs und der Wirkungen besser kann.

Die Einschätzung ob Regionen oder lokale Gebietskörperschaften etwas "nicht ausreichend" können, müsste demnach eine Beurteilung seitens der EU-Organe erfordern.

Ist es daher möglich, dass die Kommission die Fähigkeiten der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften direkt beurteilt, wo doch die innerstaatliche Organisationsgewalt immer noch den Mitgliedstaaten verbleibt? Stellt diese Vorgehensweise an sich nicht bereits einen groben Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip gegenüber den Mitgliedstaaten dar?

Über eine rasche Beantwortung der Frage wäre ich sehr erfreut.

Mit den besten Grüßen
Antwort von Jo Leinen
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18.03.2009
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Funktionsweise der Europäischen Union.

Die Ausweitung des Subsidiaritätsprinzips ist eine der wichtigen, positiven Neuerungen, die der Lissabon-Vertrag für die Arbeitsweise der EU einführt.

Zu Ihrer Frage: Der Lissabon-Vertrag geht im "Protokoll (Nr.2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit" genau auf diesen Punkt ein.

Er regelt, dass die Feststellung darüber, dass ein Ziel der Union besser auf Unionsebene erreicht werden kann, auf qualitativen und, soweit möglich, quantitativen Kriterien beruhen soll. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand der Union, der nationalen Regierungen, der regionalen und lokalen Behörden, der Wirtschaftsteilnehmer und der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen müssen.

Der Lissabon-Vertrag führt auch die Möglichkeit der sogenannten "gelben Karte" ein. Damit können nationale Parlamente (ggf. in Rücksprache mit regionalen Parlamenten) binnen acht Wochen erklären, weshalb ein bestimmter Gesetzesentwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Wenn 1/3 der nationalen Parlamente der EU-Länder der Ansicht ist, dass das Subsidiaritätsprinzip verletzt wurde, kann der Gesetzesvorschlag zurückgezogen oder ggf. geändert werden.

In letzter Instanz können Mitgliedstaaten der EU auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip einreichen.

Die innerstaatliche Organisation wird also durch den Lissabon-Vertrag nicht in Frage gestellt, sondern im Gegenteil deutlich gestärkt. Nationale bzw. sogar regionale Parlamente erhalten neue Mitspracherechte, insbesondere wenn es um Subsidiaritätsfragen geht.

Büro Jo Leinen, MdEP
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Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,
ich bin zwar prinzipiell ein Anhänger der europäischen Integration, habe aber trotzdem ein Problem mit dem Vertrag von Lissabon! Es stört mich dass ich bis jetzt nirgendwo einen lesbaren Text dieses Vertrages gefunden habe. Auch im Vorfeld der Ratifikation im Deutschen Bundes- tag waren nirgendwo konkrete Informationen zu erhalten, statt dessen stieß man ständig auf Stimmungsmache in allen Medien. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir möglichst eine vollständige Textquelle zu nennen und nicht nur die fragmentierten Verweise und Ändrungshinweise auf die schon bestehenden Verträge. Im Voraus herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jo Leinen
bisher keineEmpfehlungen
26.05.2009
Jo Leinen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Vertrag von Lissabon. In der Tat wird über diesen Vertrag viel und kontrovers diskutiert.

Auf meiner Internetseite finden Sie die konsolidierte Fassung des Vertrages von Lissabon unter www.joleinen.de und auf den Seiten der Europäischen Union unter eur-lex.europa.eu

Sie können den Vertrag auch in gebundener Ausgabe über die Bundeszentrale für Politische Bildung bestellen ( www.bpb.de ).

Bei weiteren Fragen zum Vertrag von Lissabon oder anderen Fragen zur Europäischen Union können Sie mich direkt über europa-buero@joleinen.de erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen
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Frage zum Thema Abschiebungsrichtlinie
25.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Leinen,
mich würde es sehr interessieren, wie Ihre zukünftigen Pläne für die
Abschiebungsrichtlinien aussehen? Und ob es große Veränderungen in der
europäischen Union geben wird?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen

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