Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Funktionsweise der Europäischen Union.
Die Ausweitung des Subsidiaritätsprinzips ist eine der wichtigen, positiven Neuerungen, die der Lissabon-Vertrag für die Arbeitsweise der EU einführt.
Zu Ihrer Frage: Der Lissabon-Vertrag geht im "Protokoll (Nr.2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit" genau auf diesen Punkt ein.
Er regelt, dass die Feststellung darüber, dass ein Ziel der Union besser auf Unionsebene erreicht werden kann, auf qualitativen und, soweit möglich, quantitativen Kriterien beruhen soll. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand der Union, der nationalen Regierungen, der regionalen und lokalen Behörden, der Wirtschaftsteilnehmer und der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen müssen.
Der Lissabon-Vertrag führt auch die Möglichkeit der sogenannten "gelben Karte" ein. Damit können nationale Parlamente (ggf. in Rücksprache mit regionalen Parlamenten) binnen acht Wochen erklären, weshalb ein bestimmter Gesetzesentwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Wenn 1/3 der nationalen Parlamente der EU-Länder der Ansicht ist, dass das Subsidiaritätsprinzip verletzt wurde, kann der Gesetzesvorschlag zurückgezogen oder ggf. geändert werden.
In letzter Instanz können Mitgliedstaaten der EU auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip einreichen.
Die innerstaatliche Organisation wird also durch den Lissabon-Vertrag nicht in Frage gestellt, sondern im Gegenteil deutlich gestärkt. Nationale bzw. sogar regionale Parlamente erhalten neue Mitspracherechte, insbesondere wenn es um Subsidiaritätsfragen geht.
Büro Jo Leinen, MdEP