Jimmy Schulz (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jimmy Schulz
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.10.1968
Berufliche Qualifikation
Unternehmer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Riemerling
Wahlkreis
München-Land
Ergebnis
13,4%
Landeslistenplatz
10, Bayern
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(...) Zudem wurde die Erkundung des Salzstocks Gorleben seit Oktober 2010 wieder aufgenommen. Diese Arbeiten werden von den Abfallverursachern über Vorausleistungsbescheide gemäß Endlager VLV refinanziert. Ziel es ist, die Erkundung weiterer Standort, so wie es im Endlagersuchgesetz geplant ist, ebenfalls durch die Abfallverursacher zu finanzieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
03.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

wie ist die Einstellung der FDP, als Mitglied der schwarz-gelben Koalition, zum "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (kurz ACTA), bei dem massive Einschnitte in die Freiheit des Internets und somit in die Meinungsfreiheit erwartet werden, was der Grundidee des Liberalismus natürlich gänzlich widerspricht?
Wird die FDP diesem Entwurf zustimmen und somit Stärke gegenüber der Union beweisen, oder hat die FDP den Liberalismus bereits aufgegeben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jimmy Schulz
1Empfehlung
14.02.2012
Jimmy Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Thema ACTA. Ich beschäftige mich bereits seit längerem mit dieser Thematik ( jimmy-schulz.netactive.de ). Vor zwei Jahren fand das Handelsabkommen, welches in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung der Parlamente verhandelt wurde, wenig Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass die Problematik jetzt so viele Menschen erreicht hat. Die intensive öffentliche Diskussion, die jetzt endlich stattfindet, begrüße ich sehr.

Wie Sie zu Recht geschrieben haben, ist die Freiheit des Internets und somit die Meinungsfreiheit ein Kernelement des Liberalismus. Deswegen wird es mit der FDP keine Sperren, keine Überwachung der Nutzer oder Kommunikation im Internet, keine "3-strikes" und keine Inhaltskontrolle oder Haftung der Internetprovider für fremde Daten geben.

Die massivsten Forderungen zu Netzsperren und 3-strikes sind zwischenzeitlich entfernt worden. Es wäre aber besser gewesen, die Vorstöße zur verbesserten Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie nicht mit der, selbstverständlich zu führenden, Diskussion um die Probleme des Urheberrechts im Internet zu vermischen.

Was bleibt, ist das völlig intransparente Zustandekommen des Vertrags und vor allem eine Fülle von schwammigen Formulierungen. Es ist unklar, ob durch ACTA europäische Gesetzgebung ausgelöst wird. Auch die liberalen Abgeordneten im Europäischen Parlament machen sich Sorgen über die Einhaltung der Grundrechte in der EU und überlegen, ACTA dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Ich habe deswegen der Bundesregierung empfohlen, die Unterzeichnung von ACTA aufzuschieben, bis das Europäische Parlament als zuständige demokratisch legitimierte Instanz das Abkommen geprüft hat. Da in Deutschland ohnehin kein Umsetzungsbedarf besteht, ist insoweit keine Eile geboten.

Ich versichere Ihnen: Solange nicht klar ist, dass das Abkommen Bürgerrechte effektiv schützt, werde ich ACTA nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jimmy Schulz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich richte diese Frage im besonderen auch an u.a. Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Nach über einem Jahrzehnt aktiv erworbener Erfahrungen im Rahmen online geführter Diskussionen begrüße ich ausdrücklich die Etablierung von Institutionen wie denen der E-Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und des assoziierten Diskussions-Forums sowie von "Adhocracy".

Der politische Diskurs und die demokratische Teilhabe ist, damit beschäftigt sich die Kommission eingehend, einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die sich durch das Internet und andere digitale Medien ergebenden Möglichkeiten verheißen mannigfaltige, neuartige Strukturen politischer Partizipation und Kommunikation. Die diesbezüglich grundlegenden Weichenstellungen haben einen eminent richtungsweisenden Charakter in bezug auf die Etablierung einer damit assoziierten demokratischen Wirklichkeit. Die demokratische Verantwortung der Enquete-Kommission ist somit in Hinblick auf ihre die Zukunft entscheidend mitgestaltende Einflußnahme kaum hoch genug einzuschätzen. Ich möchte, u.a. auch vor dem Hintergrund der jüngst gemachten und beobachteten Erfahrungen, diese Frage auf nur einen Teilaspekt fokussieren: Die Moderation des Forums des Petitionsausschusses setzt die Richtlinien des Forums um. Hierzu gehört z.B. die Löschung von Beiträgen, die "in keinem sachlichem Zusammenhang zum Anliegen der Petition" stehen. Hierbei zeigte sich, welch unruhestiftendes und diskussionsbeeinflussendes Potential diesem Vorgehen innewohnt. Entsprechend habe ich das Thema "Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Moderation" gestartet. Ein analoger "thread" ist in Adhocracy unter "Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" zu finden. Mich würde interessieren, welche Stellung Sie persönlich zu dieser Thematik beziehen.


Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort von Jimmy Schulz
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11.05.2012
Jimmy Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Vorschlag. Es freut mich sehr, dass Sie Adhocracy nutzen, um sich in die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft einzubringen.

Die Moderation ist ein entscheidender Aspekt für den Erfolg von Foren, das gilt natürlich insbesondere auch bei E-Petitionen.

Auf Adhocracy fordern Sie die Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter zu fördern. demokratie.enquetebeteiligung.de
Die neuen Chancen, die wir durch die Digitalisierung erfahren, müssen natürlich optimal genutzt werden und dafür brauchen wir gut ausgebildetes Personal. Ich finde Ihren Vorschlag sehr gut und werde ihn gerne in die Beratungen bei den Handlungsempfehlungen einbringen.

Beste Grüße,

Jimmy Schulz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Schulz,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag nicht zustimmen werden??! Wenn Sie dem aber wirklich zustimmen wollten/müssen, bitte ich um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann.
Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
  • eine schlecht getarnte Beschränkung,
  • die gegen das Grundgesetz
  • und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
  • die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
  • um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
  • verzweifeln lässt, oder
  • radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jimmy Schulz
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04.05.2012
Jimmy Schulz
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Mail zu der wichtigen Debatte um das Rederecht. Lassen Sie mich vorwegschicken: Mit den damals tatsächlich geplanten Änderungen der Geschäftsordnung hatten die Medienberichte nicht viel zu tun. Es ist mir als Parlamentarier wichtig, dies klarzustellen, weil die Vorwürfe, die in den Medien erhoben wurden, ebenso schwerwiegend wie unzutreffend waren.

Als Parlamentarier bin ich - genauso wie alle meine Kollegen - allein meinem Gewissen unterworfen (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG) und das bleibt auch so. Die angedachten Änderungen zum Rederecht sollten dieses Recht nicht einschneiden.

Fraktionsmitgliedern, die eine andere Meinung als ihre Fraktion vertraten, wurde bereits in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, ihre Meinung auch vor dem Parlament vorzutragen. Es gibt dafür bislang aber keine ausdrückliche Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT), sodass die Zulassung von Rednern außerhalb der Redezeitkontingente der Fraktionen im Ermessen des Präsidenten des Deutschen Bundestages liegt. Zur Zeit ist Dr. Norbert Lammert der Präsident des Bundestages, der Abweichlern soweit möglich immer gerne noch ein Rederecht eingeräumt hat, frühere Bundestagspräsidenten waren diesbezüglich teilweise zurückhaltender. Wie zukünftige Präsidenten das handhaben werden, ist nicht klar. Denn zur Zeit können sich die Abgeordneten auf keine festgeschriebene Regelung berufen und diese Rechtsunsicherheit trägt auch immer die Gefahr des Missbrauchs von allen Seiten in sich. Da es eben keine Regelung gibt, ist das Rederecht für Abweichler auch nicht schriftlich garantiert, das wollten wir ändern.

Die angedachten Neuerungen sollten nun eine Regelung festschreiben, die allen Seiten gerecht wird.
Die Erteilung von Redezeit an "Abweichler" sollte dem Entwurf zufolge im Benehmen mit den Fraktionen stattfinden, was bedeutet, dass die Fraktionen hätten informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme hätten haben müssen. Ein Zustimmung der Fraktionen wäre - entgegen der Darstellung in einigen Presseartikeln - damit ausdrücklich nicht erforderlich gewesen. Entschieden hätte allein der neutral handelnde Präsident des Deutschen Bundestages.
Die Regelung, die von Union, SPD und FDP mitgetragen wurde, sah eine Redezeit von in der Regel drei Minuten vor, was für einfache Debatten eine noch übliche Redezeit darstellt. Inwiefern die drei Minuten dafür ausreichend sind, ist durchaus diskussionswürdig. Allerdings sollte man hier nicht vergessen, dass bei einer halbstündigen Debatte die derzeit kleinsten Fraktionen (Grüne und LINKE) nur vier Minuten zur Verfügung haben, sodass drei Minuten für einzelne Abgeordnete auch als ausreichend angesehen werden könnten. Die in der Norm festgelegten drei Minuten sind auch nur ein Richtwert, sodass der Präsident bei berechtigen Gründen auch mehr Redezeit erteilen kann.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht erkennen kann, inwiefern den Abgeordneten damit ein "Maulkorb" angelegt worden wäre. Dies wurde von allen Fraktionen ungünstig kommuniziert und daher in der Presse teils heftig kommentiert. Ich kann Ihre Empörung daher sehr gut nachvollziehen. Aufgrund der Berichterstattung haben sich die den Vorschlag tragenden Fraktionen schließlich dazu entschlossen, diese Änderung der Geschäftsordnung nicht weiterzuverfolgen.

Ich hoffe, Ihnen damit alle aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben.
Ihr
Jimmy Schulz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schultz,

wie stehen Sie zu den ueber´s Wochenende bekannt gewordenen Plaenen der grossen Bundestagsfraktionen, das Rederecht von Bundestags-Abgeordneten dadurch zu beschneiden, dass es nur noch in Absprache mit der jeweiligen Fraktion erteilt wird? Ich hoffe sehr, dass sich die liberale Partei fuer ein nicht noch weiter beschraenktes Rederecht und fuer (wenn moeglich sogar mehr) Meinungsvielfalt im Parlament einsetzt. Diskurs und Meinungsaustausch sind Grundvoraussetzungen einer erfolgreichen offenen Gesellschaft und es sollte gewaehlten Abgeordneten immer moeglich sein, auch ohne Fraktions-Plazet ihre meinung im Bundestag als Redner zu vertreten.

Mit freundlichen Gruessen

Antwort von Jimmy Schulz
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04.05.2012
Jimmy Schulz
Sehr geehrte Frau ,

besten Dank für Ihre Mail zu der wichtigen Debatte um das Rederecht. Lassen Sie mich vorwegschicken: Mit den damals tatsächlich geplanten Änderungen der Geschäftsordnung hatten die Medienberichte nicht viel zu tun. Es ist mir als Parlamentarier wichtig, dies klarzustellen, weil die Vorwürfe, die in den Medien erhoben wurden, ebenso schwerwiegend wie unzutreffend waren.

Als Parlamentarier bin ich – genauso wie alle meine Kollegen - allein meinem Gewissen unterworfen (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG) und das bleibt auch so. Die angedachten Änderungen zum Rederecht sollten dieses Recht nicht einschneiden.

Fraktionsmitgliedern, die eine andere Meinung als ihre Fraktion vertraten, wurde bereits in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, ihre Meinung auch vor dem Parlament vorzutragen. Es gibt dafür bislang aber keine ausdrückliche Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT), sodass die Zulassung von Rednern außerhalb der Redezeitkontingente der Fraktionen im Ermessen des Präsidenten des Deutschen Bundestages liegt. Zur Zeit ist Dr. Norbert Lammert der Präsident des Bundestages, der Abweichlern soweit möglich immer gerne noch ein Rederecht eingeräumt hat, frühere Bundestagspräsidenten waren diesbezüglich teilweise zurückhaltender. Wie zukünftige Präsidenten das handhaben werden, ist nicht klar. Denn zur Zeit können sich die Abgeordneten auf keine festgeschriebene Regelung berufen und diese Rechtsunsicherheit trägt auch immer die Gefahr des Missbrauchs von allen Seiten in sich. Da es eben keine Regelung gibt, ist das Rederecht für Abweichler auch nicht schriftlich garantiert, das wollten wir ändern.

Die angedachten Neuerungen sollten nun eine Regelung festschreiben, die allen Seiten gerecht wird.
Die Erteilung von Redezeit an "Abweichler" sollte dem Entwurf zufolge im Benehmen mit den Fraktionen stattfinden, was bedeutet, dass die Fraktionen hätten informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme hätten haben müssen. Ein Zustimmung der Fraktionen wäre - entgegen der Darstellung in einigen Presseartikeln - damit ausdrücklich nicht erforderlich gewesen. Entschieden hätte allein der neutral handelnde Präsident des Deutschen Bundestages.
Die Regelung, die von Union, SPD und FDP mitgetragen wurde, sah eine Redezeit von in der Regel drei Minuten vor, was für einfache Debatten eine noch übliche Redezeit darstellt. Inwiefern die drei Minuten dafür ausreichend sind, ist durchaus diskussionswürdig. Allerdings sollte man hier nicht vergessen, dass bei einer halbstündigen Debatte die derzeit kleinsten Fraktionen (Grüne und LINKE) nur vier Minuten zur Verfügung haben, sodass drei Minuten für einzelne Abgeordnete auch als ausreichend angesehen werden könnten. Die in der Norm festgelegten drei Minuten sind auch nur ein Richtwert, sodass der Präsident bei berechtigen Gründen auch mehr Redezeit erteilen kann.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht erkennen kann, inwiefern den Abgeordneten damit ein "Maulkorb" angelegt worden wäre. Dies wurde von allen Fraktionen ungünstig kommuniziert und daher in der Presse teils heftig kommentiert. Ich kann Ihre Empörung daher sehr gut nachvollziehen. Aufgrund der Berichterstattung haben sich die den Vorschlag tragenden Fraktionen schließlich dazu entschlossen, diese Änderung der Geschäftsordnung nicht weiterzuverfolgen.

Ich hoffe, Ihnen damit alle aufgeworfenen Fragen beantwortet zu haben.
Ihr
Jimmy Schulz
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich habe schon mehrfach an verschiedene Politiker die Frage nach 0,9 Cent gestellt.
Denn die Spritpreise weisen eine solche Zahl aus, obwohl es ein solches Zahlungsmittel nicht gibt. Es gibt nur volle Cent also, 1,0 Cent. Wer sorgt denn im Bundestag dafür, dass diese Preisdarstellung an den Tankstellen endlich verschwindet?
Mit den früher genannten Umrechnungsfaktor aus DM oder Dollar kann bei diesen Preisgestaltungen nicht mehr argumentiert werden. Tragen Sie doch einmal ihrem Wirtschaftsminister diesen unmöglichen, gesetzeswidrigen Zustand vor.
Ein Zahlungsmittel (0,9 Cent) gibt es nicht.
Hier kann sich Herr Rösler profilieren.
Danke im Voraus für einen Kommentar bzw.für die Veränderungen an den Tankstellen.
Antwort von Jimmy Schulz
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11.05.2012
Jimmy Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. April 2012 zur Preisangabe von Treibstoffen an Tankstellen.

Das Problem verzerrter Benzinpreise, welches u.a. auf die häufigen Preisänderungen zurückzuführen ist, versucht die FDP durch die Einrichtung einer sogenannten Markttransparenzstelle zu lösen ( www.bmwi.de ). Der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler beinhaltet die Verpflichtung aller Tankstellen, Preise oder Preisänderung an die neu geschaffene Stelle weiterzugeben. So wird der Wettbewerb und gleichzeitig die Transparenz gefördert, was den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute kommen wird.

Den Gesetzesentwurf: "Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen- Gesetz)" ( www.bmwi.de ) können Sie bereits jetzt im Internet abrufen.


Mit freundlichen Grüßen,
Jimmy Schulz
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