Jens Koeppen (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Jens Koeppen
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Elektro-Techniker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens
Wahlkreis
Uckermark - Barnim I
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen, Brandenburg
weitere Profile
(...) Die Grüne Gentechnik bietet gerade im Bereich der Landwirtschaft eine hervorragende Möglichkeit, die Ernährung auch in Ländern mit starkem Bevölkerungswachstum sicher zu stellen. Hier können wir Negativ-Faktoren wie beispielsweise begrenzten Anbauflächen oder ungünstigen klimatischen Bedingungen in bestimmten Regionen mit dieser Technologie wirksam begegnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jens Koeppen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Umwelt
25.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koeppen,

wie begründen Sie, dass der Anlagenbegriff für PV Anlagen einen Bestandsschutz für vor 2009 errichtete Anlagen gewährt, für Biogasparks die SPD sich aber gegen eine Bestandschutz ausspricht.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung bzgl. des Antrags der FDP im Bundestag zum Bestandschutz auch folgende Punkte:


  • von Insolvenz sind vorwiegend Kleinanleger betroffen
  • Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen gehen verloren
  • Wärmeversorgung von Haushalten wird gefährdet oder zumindest verteuert
  • Finanzierungskredite der Banken gehen durch die Insolvenzen verloren
  • Verschärfung der Bankenkrise durch zusätzliche Insolvenzen
  • Marktführerschaft Biogas wird geschwächt

Derzeit ist es so, dass eine Anlage (die ersten 500kW) in einem solchen \"Biogaspark\" erhöht vergütet wird. Die Freude bei den Kleinanlegern dieser Anlage ist natürlich groß. Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung der Anleger zwischen den verschiedenen \"Kleinanlagen\" im Park? Glück für den, der zufällig in der richtigen KG gelandet ist?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie zu den angesprochene Punkten kurzfristig Stellung nehmen würden. Meine Biogasbeteiligung hat ein massives Liquiditätsproblem. Wenn hier nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Entscheidung herbeigeführt wird, wird die Anlage Insolvenz anmelden müssen.

Weiterhin würde ich gerne wissen, ob die CDU sich bei einer Abstimmung auf die Seite der SPD stellen würden?

Vielen Dank
Antwort von Jens Koeppen
3Empfehlungen
08.04.2009
Jens Koeppen
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich herzlich für Ihre Email vom 25. März 2009. Ich weiß um die Probleme, die sich mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), und hier insbesondere mit dem § 19 Abs. 1 EEG für innovative und investierende Unternehmen in unserem Land ergeben.

Ich habe mich in den Beratungen um die Novellierung des EEG von Beginn an für einen Bestandsschutz für vorhandene Anlagen eingesetzt. Ohne Zweifel hat der neue Einzelanlagenbegriff gem. § 19 Abs. 1 der EEG-Novelle gravierende wirtschaftliche Folgen für Bestandsanlagen. Für einzelne Betriebe sind die Folgen der neuen Vergütungsregelungen sogar existenziell.

Aus diesem Grund hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen diesbezüglichen Antrag in die Koalitionsverhandlungen mit der SPD-Fraktion am 29.05.2008 eingebracht. Unser Vorschlag sah vor, Bestandsanlagen von der neuen Regelung auszunehmen, um Bestandsschutz und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dazu hatten wir für den § 66 (Übergangsbestimmungen) eine entsprechende Formulierung vorgelegt.

Die SPD ist allerdings vehement für eine Anwendung des Anlagenbegriffs auch für bestehende Anlagen eingetreten und hat den Antrag unserer Fraktion in den Verhandlungen zum EEG abgelehnt. Um die Novelle des EEG insgesamt nicht scheitern zu lassen, haben wir dieser rückwirkenden Regelung letztlich zustimmen müssen.

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss (BR-Drs. 824/08) vom 28. November 2008 das Thema noch einmal aufgegriffen. Er bat die Bundesregierung, die Folgen der Regelung gem. § 19 der EEG-Neufassung noch einmal zu prüfen. Diesem Vorschlag schließt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an.

Sehr geehrter Herr Dammmann, die Union hat sich stets für Vertrauensschutz und Investitionssicherheit der Anlagenbetreiber stark gemacht. Wir werden dies auch weiterhin tun.


Mit freundlichen Grüßen

Jens Koeppen, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.05.2009
Von:

Wenn ein Verbrechen vor meinem Fenster stattfindet, ziehe ich doch nicht die Gardinen zu und hänge ein Stopp-Schild auf.
Carechild (www.carechild.de) hat einen Versuch unternommen, bei dem 20 Verstöße nach StGb im Bereich Kinderpornografie mit "Hausmitteln" (also auf denic webseite den Betreiber einer Website ausfindig machen) an die Provider der Seite gemeldet wurden und diese haben dann innerhalb kürzester Zeit dieses entfernt, da es ja ohnehin bereits fast Weltweit verboten ist. Sieht sich unsere Regierung dazu nicht im Stande?
Und warum hört man immer nur die selben Frasen, dass die Sperren "ganz bestimmt" nur für KiPo Anwendung finden werden, wenn man diese "Versprechen" auch bei der Online Durchsuchung nicht eingehalten hat und bereits jetzt, erste Stimmen aus Urheberschutz Kreisen hört, die sich den Mechanismus auch für ihre Belange zunutze machen wollen?
Selbes Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Zur Abwehr des Terrorismus gedacht, ist es natürlich auch für alles andere gut. Neue Kontakte zu bisher fremden Personen, können da ganz schnell zum Fallstrick werden, da man sich nach neuen BKA Gesetz bereits bei Kontakt zu jenen, auf deren Stufe stellt.
Wie kann man (einige CDU/CSU Politiker hier auf abgeordnetenwatch) in einem vereinigten Europa sagen, dass man nicht in der Lage ist, gegen Server im Ausland (z.B. EU) vorzugehen? Das ist doch garnicht nötig, da es auch dort verboten ist, bedarf es nur einem Anruf bei den Behörden vor Ort und dem Hinweis auf gefundenes Material.
Wieso neigt man dazu lieber den Bürger zu kontrollieren als die Verbrecher mit den Erkenntnissen die man hat zu verfolgen?

In einer Demokratie das Volk der Souverän ist, aber ich fühle mich hintergangen und reingelegt.

Warum haben Fehler wie die Pendlerpauschaule oder Steuerverschwendungen die vom Bund der Steuerzahler aufgedeckt werden für die Verantwortlichen keine Konsequenzen?
Antwort von Jens Koeppen
bisher keineEmpfehlungen
11.06.2009
Jens Koeppen
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meinen Standpunkt zu der von Ihnen angesprochenen Thematik habe ich bei abgeordnetenwatch ausführlich in der Antwort auf die Anfrage von Herrn Hansack dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Koeppen, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Koepen,

Ich würde gerne ihre Meinung zu einigen Themengebieten der modernen Welt wissen.
Mich interresiert hier vor allem wie Sie zur, in meinen Augen, von Frau Leyen geforderten Internetzensur stehen.

Hier wird doch ganz offensichtlich mit Hilfe eines Totschlagarguments "Kinderpornographie" versucht die mir in §5 GG zugesicherten Rechte einzuschränken.

Diese Maßnahme ist in meine Auge ein Eingeständis der Politik und Strafverfolgungsbehörden das sie sich Ausserstande sehen die Server zu schliessen die zu 90% (quelle: ccc) in Westeuropa und Amerika stehen. Verfolgen Sie verstärkt die Inhaber der Server und hören sie auf 80Millionen Deutsche zu beobachten.

Natürlich kann man nun auf die immer wieder auf die Opfer von Kindesmisshandlung verweißen, aber entschuldigen Sie, dies ist mir zu billig.
So denkt doch bereits das Land Hessen dadrüber nach Glücksspielseiten zu verbieten www.heise.de wo sind hier die Opfer ?

Es gibt auch technische Probleme wie etwa das prefetching morderner Browser.
(Ich kann auf jeder seite einen "unsichtbaren Link" einbauen der dann vom Browser geladen wird ohne das Ich dies beabsichtige) So kann jeder Opfer bösartiger Attacken werden und ins Raster von Ermittlungen geraten.
Auch möchte Ich sie auf epetitionen.bundestag.de hinweisen.

Meine Frage ist nun wie ist ihre Meinung dazu und wie werden Sie abstimmen ?

Desweiteren möchte Ich als Rechtsleie wissen wie es sein kann das nach §202c es verboten ist "Hackertools" zu besitzen die Regierung sich aber das Recht auf einen "Bundestrojaner" behält, da dies ja eigentlich verboten ist.
Ich denke die Regierung steht nicht über dem Gesetz.

mfg
S.
Ein Wähler der sich um seine Meiungsfreiheit Sorgen macht.
Antwort von Jens Koeppen
3Empfehlungen
08.06.2009
Jens Koeppen
Sehr geehrter Herr ,

um es gleich zu Anfang deutlich zu machen: Es geht bei den Forderungen von Bundesministerin Ursula von der Leyen keineswegs, wie von Ihnen dargestellt, um eine Internetzensur per se. Vielmehr geht es um einen besseren Schutz für unsere Kinder vor wahrhaft abscheulichen Verbrechen.

Nach einem bundesweiten Ermittlungsverfahren im Jahr 2008 wurde durch die Polizei offiziell bekannt, dass in 11.357 Fällen wegen des Besitzes, der Beschaffung und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt wird. Die Täter nehmen bei diesen Straftaten bewusst in Kauf, dass (kleinste) Kinder seelisch und körperlich schwer misshandelt und verletzt werden. Diese Verbrechen müssen an der Wurzel bekämpft werden. Auf Betreiben der CDU/CSU - Bundestagsfraktion konnte das Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz (KPBekG) am 6. Mai 2009 in erster Lesung diskutiert werden.

Rechtlich geht es um zwei Komplexe:
1) § 184 b des Strafgesetzbuches stellt die Verbreitung, Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften unter Strafe.
2) Gemäß § 184 b des Strafgesetzbuches macht sich aber auch strafbar, wer sich solche Schriften (Dateien und Bilder im Netz) verschafft.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will nun konsequent gegen die Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgehen. Es soll verhindert werden, dass deutsche Internet-Nutzer kinderpornographische Seiten problemlos aufrufen können. Der Anbieter des Internetzugangs (Internet-Provider) wird dazu verpflichtet, diese Webseiten zu sperren. Zudem wird der Nutzer auf einen so genannten Stopp-Server umgeleitet, wo aufklärende Informationen zu lesen sind. Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt eine immer aktuelle Liste von zu sperrenden Webseiten, die den Providern übermittelt wird. Diese Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden. Unter Federführung der Familienministerin Ursula von der Leyen hat die Bundesregierung intensive Gespräche mit den Internet-Providern geführt.

Fünf große Unternehmen haben sich jetzt vertraglich dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Die Bereitschaft, auf diese Weise die Beschaffungskriminalität einzudämmen, ist groß. Nichtsdestotrotz ist eine solide gesetzliche Regelung notwendig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will sämtliche großen Provider dazu verpflichten, geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Grundlage sind die täglich aktualisierten Sperrlisten des BKA. Die Zugangsanbieter haften nur, falls sie diese Listen nicht ordnungsgemäß umsetzten.

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft: die Übermittlung einer Aufstellung von Zugriffsversuchen auf kinderpornographische Angebote(§ 8 a Abs. 6 Telemediengesetz). Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich die Bedenken - insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung - uneingeschränkt teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten. Vergewaltigung von Kindern, Kinderschändung und ähnliche Perversionen haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun - ein Blocken dieser Seiten ist keine Zensur, sondern ein längst überfälliger Schritt.

Ähnliche gesetzliche Regelungen gibt es bereits in Schweden, Dänemark, Norwegen, Italien und der Schweiz.

Da mit den Regelungen Neuland betreten wird, sollen sie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten evaluiert werden. Die Einschränkungen des Internetzugangs und die Strafverfolgung sind ausschließlich in der besonderen Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches begründet; d.h. die Verschaffung der Kinderpornographie wird reglementiert. Dies ist in der Öffentlichkeit bisher leider nicht ausreichend deutlich geworden. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und erst eine weitere Handlung - möglicherweise ein Download einer Datei - hinzutreten muss, um Rechtsgut zu verletzen.

Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die legitimen Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird. Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Auch die Schwierigkeit, dass das Internet grenzüberschreitend zugänglich ist, jedoch nur innerhalb von nationalen Grenzen reguliert werden kann, bleibt bestehen.

Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es an der Zeit, für einen besseren Schutz unserer Kinder entschlossen zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Koeppen, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Jens Koeppen
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.