Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Sorge um den Richtlinienvorschlag der Kommission vom 9.12.2012 zur geplanten Revision der EU-Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG mitteilen, womit Sie in den letzten Wochen nicht alleine stehen. Ich habe Ihre Argumente zur Kenntnis genommen und an den Vorsitzenden des sich mit dieser Thematik inhaltlich befassenden Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Herrn Matthias Groote (SPD), weitergeleitet. Der Gesetzgebungsprozess befindet sich noch in den Anfängen. Bislang sind noch nicht einmal die zuständigen Berichterstatter der Fraktionen im Ausschuss benannt, dem ich selbst nicht angehöre und insofern auch nicht unmittelbar in die Fachdiskussionen eingebunden bin. Daher kann ich Ihnen zu jetzigen Zeitpunkt nur Grundsätzliches zu dieser Problematik mitteilen.
Die aktuelle Tabakrichtlinie der Europäischen Union stammt aus dem Jahre 2001. Sie legt Höchstwerte für Stoffe wie Nikotin, Teer und Kohlenstoffmonoxid in Zigaretten fest und verpflichtet die Hersteller, Gesundheitswarnhinweise auf den Packungen anzubringen.
Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie diskutierte die Generaldirektion Gesundheit (SANCO) der EU-Kommission vom 24. September bis zum 17. Dezember 2010 öffentlich in einer Online-Konsultation u.a. neue Maßnahmen:
- verpflichtende Bildwarnhinweise
- vergrößerte Warnhinweise bis zu 100% einer Packungsseite
- standardisierte Verpackungen
- Einschränkung der Verwendung von Zusatzstoffen
- Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf neue Produkte
Seit Juli 2011 liegen die Ergebnisse der Konsultation vor: Insgesamt wurden 85.513 Einwendungen eingereicht. Das ist ein Rekord. Noch nie wurde bei einer EU-Konsultation eine vergleichbar hohe Zahl erreicht. 96 Prozent der Einwendungen kamen von EU-Bürgern, was ein klares Zeichen für das starke öffentliche Interesse an dem Thema ist.
Sollten sich in diesem Jahr noch das Europäische Parlament und Ministerrat einigen, müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Bestimmungen innerhalb einer Frist von wahrscheinlich etwa zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Mit einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist somit nicht vor 2015 zu rechnen.
In der Tat schlägt die Kommission vor, dass nur elektronische Zigaretten, deren Nikotingehalt unter einer Schwelle von 4mg liegt, weiterhin frei vermarktet werden dürfen, aber wie alle anderen Tabakerzeugnisse mit Warnungen vor Gesundheitsrisiken versehen sein müssen. Produkte, deren Nikotingehalt oberhalb dieser Schwelle liegt, sollen - so der Vorschlag - nur dann weiterhin zulässig sein, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Vorschlag in Parlament diskutiert werden wird und ob sich hierfür eine Mehrheit findet.
Für mich ist entscheidend, dass die Diskussion angemessen verläuft. Gesundheitsschutz: Ja - Bevormundung der Bürger: Nein! Einheitsanzeigen und -verpackungen oder maximalzulässige freiverkäufliche Mengen an Nikotin lösen aus seiner Sicht nicht das Problem. Um die Menschen, vor allem auch Jugendliche vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens zu warnen, ist aus seiner Perspektive eine konsequente Aufklärung nötig.
Ich werde das Thema weiterhin interessiert verfolgen und mich eng mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen abstimmen.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Novelle der Tabakrichtlinie haben, empfehle ich Ihnen, sich direkt an meinen Kollegen Matthias Groote zu wenden, weil er für die S&D-Fraktion an dem Thema arbeitet. Seine E-Mail lautet
matthias.groote@europarl.europa.eu . Außerdem empfehlen wir zum Thema die Pressememo der Europäischen Kommission
europa.eu .
Mit freundlichen Grüßen
Jens Geier