Jens Geier (SPD)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jens Geier
© SPD Europa
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Studium der Geschichte, Politikwissenschaft und Literaturwissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Angestellt bei Deloitte REC, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
10
weitere Profile
(...) Die Vorgänge in den Mitgliedsstaaten werden seitens der europäischen Behörden strikt überwacht. Die Kontrolle dieser Finanzierung gehört auch zur Kernaufgabe des Haushaltskontrollausschuss im Europäischen Parlament, dem ich seitens der Sozialdemokraten angehöre. Sollten Gelder nicht korrekt verwendet oder abgerechnet werden, so ist es möglich und gängige Praxis Zahlungsflüsse zu unterbrechen oder Beträge zurückzuhalten und erst wieder auszuzahlen, wenn die Probleme behoben sind. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
25.01.2013
Von:

Guten Tag Herr Geier,
Ende Februar beginnen die Information und Diskussion über die Neuregelung des Tabakgesetzes.
Ich bin seit 40 Jahren Raucherin. Seit ca 10 Mon. dampfe (e-Zigarette) ich. Ich konnte meinen Zigarettenkonsum von über 40 Zig/Tag auf max 7 Stk einschränken und hoffe auf weitere Erfolge. Ich bin sehr dankbar für die Alternative.

Daher möchte ich Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen:
Der Vorschlag sieht vor, den Nikotingehalt der freiverkäuflichen Liquids stark einzuschränken. Höher dosierte Liquids sollen nur in Apotheken verkauft werden können. Das heißt, daß die e-Zigarette gegenüblich der Zigarette benachteiligt würde, obwohl der Nikotingehalt in Zigaretten um ein vielfaches höher ist, abgesehen von den vielen Zusatzstoffen.
Für Menschen wie mich wäre das das aus fürs Dampfen.

Es gibt Studien über die Liquids. Wer sich dafür interessiert, findet hier
ig-ed.org
Und hier
www.rursus.de unter anderem ausführliche Faktensammlungen.

Alle Inhaltsstoffe (Lebensmittelaromen,Glyzerin,Propylenglykol,Wasser,Nikotin), sind ausgiebig erforscht und auch in zT in Lebensmitteln zugelassen. Dagegen habe ich beim Tabak nie Angaben auf alle Inhaltsstoffe gefunden!! Das würde viele Menschen mehr abschrecken als alle Bilder!
Wünschenswert wäre somit ein "Reinheitsgebot" für Liquids. Den Hinweis auf das Jugendschutzgesetz findet man selbstverständlich auch in den Shops.

Da das Thema e-Zigarette beim Vorschlag für die neuen Tabakrichtlinien nur am Rande gestreift wird, befürchte ich, dass diese Vorlage durchkommt, ohne dass sich die EU-Abgeordneten der Tragweite bewusst sind. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, bedeutet das einen großen Vorteil für die Zigaretten, da diese frei verkäuflich sind, und das Aus für eine wesentlich unschädlichere Alternative.

Werden Sie sich auch außer der Expertenanhörung informieren?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Jens Geier
3Empfehlungen
01.02.2013
Jens Geier
Sehr geehrte Frau Weber,


vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Sorge um den Richtlinienvorschlag der Kommission vom 9.12.2012 zur geplanten Revision der EU-Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG mitteilen, womit Sie in den letzten Wochen nicht alleine stehen. Ich habe Ihre Argumente zur Kenntnis genommen und an den Vorsitzenden des sich mit dieser Thematik inhaltlich befassenden Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Herrn Matthias Groote (SPD), weitergeleitet. Der Gesetzgebungsprozess befindet sich noch in den Anfängen. Bislang sind noch nicht einmal die zuständigen Berichterstatter der Fraktionen im Ausschuss benannt, dem ich selbst nicht angehöre und insofern auch nicht unmittelbar in die Fachdiskussionen eingebunden bin. Daher kann ich Ihnen zu jetzigen Zeitpunkt nur Grundsätzliches zu dieser Problematik mitteilen.

Die aktuelle Tabakrichtlinie der Europäischen Union stammt aus dem Jahre 2001. Sie legt Höchstwerte für Stoffe wie Nikotin, Teer und Kohlenstoffmonoxid in Zigaretten fest und verpflichtet die Hersteller, Gesundheitswarnhinweise auf den Packungen anzubringen.

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie diskutierte die Generaldirektion Gesundheit (SANCO) der EU-Kommission vom 24. September bis zum 17. Dezember 2010 öffentlich in einer Online-Konsultation u.a. neue Maßnahmen:

  • verpflichtende Bildwarnhinweise

  • vergrößerte Warnhinweise bis zu 100% einer Packungsseite

  • standardisierte Verpackungen

  • Einschränkung der Verwendung von Zusatzstoffen

  • Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf neue Produkte

Seit Juli 2011 liegen die Ergebnisse der Konsultation vor: Insgesamt wurden 85.513 Einwendungen eingereicht. Das ist ein Rekord. Noch nie wurde bei einer EU-Konsultation eine vergleichbar hohe Zahl erreicht. 96 Prozent der Einwendungen kamen von EU-Bürgern, was ein klares Zeichen für das starke öffentliche Interesse an dem Thema ist.

Sollten sich in diesem Jahr noch das Europäische Parlament und Ministerrat einigen, müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Bestimmungen innerhalb einer Frist von wahrscheinlich etwa zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Mit einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist somit nicht vor 2015 zu rechnen.

In der Tat schlägt die Kommission vor, dass nur elektronische Zigaretten, deren Nikotingehalt unter einer Schwelle von 4mg liegt, weiterhin frei vermarktet werden dürfen, aber wie alle anderen Tabakerzeugnisse mit Warnungen vor Gesundheitsrisiken versehen sein müssen. Produkte, deren Nikotingehalt oberhalb dieser Schwelle liegt, sollen - so der Vorschlag - nur dann weiterhin zulässig sein, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Vorschlag in Parlament diskutiert werden wird und ob sich hierfür eine Mehrheit findet.

Für mich ist entscheidend, dass die Diskussion angemessen verläuft. Gesundheitsschutz: Ja - Bevormundung der Bürger: Nein! Einheitsanzeigen und -verpackungen oder maximalzulässige freiverkäufliche Mengen an Nikotin lösen aus seiner Sicht nicht das Problem. Um die Menschen, vor allem auch Jugendliche vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens zu warnen, ist aus seiner Perspektive eine konsequente Aufklärung nötig.

Ich werde das Thema weiterhin interessiert verfolgen und mich eng mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen abstimmen.

Falls Sie noch weitere Fragen zur Novelle der Tabakrichtlinie haben, empfehle ich Ihnen, sich direkt an meinen Kollegen Matthias Groote zu wenden, weil er für die S&D-Fraktion an dem Thema arbeitet. Seine E-Mail lautet matthias.groote@europarl.europa.eu . Außerdem empfehlen wir zum Thema die Pressememo der Europäischen Kommission
europa.eu .


Mit freundlichen Grüßen

Jens Geier
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Frage zum Thema Gesundheit
02.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Geier,

mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen zur Frage von zur Kenntnis genommen.

Ich erlaube mir zu zitieren "..., aber wie alle anderen Tabakerzeugnisse ...". Mir stellt sich die Frage, weshalb die E-Zigarette oder das verwendete Liquid als "Tabakerzeugnis" bezeichnet wird?
Ich für meinen Teil erachte die E-Zigarette als Konsumprodukt und Konkurrenz zur Tabak-Zigarette, und damit als ein "mit Tabakerzeugnissen vergleichbares Erzeugnis" das eben in einer derartigen Richtlinie unter dem Punkt "nikotinhaltige Nicht-Tabak-Erzeugnisse" durchaus behandelt werden kann und sollte. Der Nikotingehalt ist ein konkurrenzentscheidendes Merkmal zu Tabakprodukten, denn genau aus diesem Grund wird es ja als "vergleichbar" angesehen.
Dementsprechend muss eine Regulierung auch vergleichbar sein - um eben die Grundlage zu erhalten- überhaupt in dieser Richtlinie behandelt zu werden.
Meines Erachtens sollten eben genau in diese Richtlinie hinein.
Flüssigkeiten für E-Zigaretten dürfen ausschließlich bestehen aus:
Nikotin in einer Konzentration von 4-24 mg/ml (was in etwa dem Inhalt des Nikotininhalts von Tabak mit durchschnittlich 24 mg/g entspricht) und den für Lebensmittel zugelassenen Inhaltsstoffen:
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96

Auch wenn Sie nicht direkt am Thema "Tabakrichtlinien" arbeiten so ist es mir ein Bedürfnis Ihnen näher zu bringen, dass eine E-Zigarette eben nicht als Tabakerzeugnis zu betrachten ist.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, weshalb die E-Zigarette als Tabakerzeugnis betrachtet wird.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2013
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Geier!
Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden Frage: Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
U.

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Frage zum Thema Finanzen
04.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Geier!

Meine Frage betrifft die Entscheidung 1697/2010/(BEH)JN des Europäischen Bürgerbeauftragten. Diese Entscheidung wurde am 26. März 2013 auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht.

www.ombudsman.europa.eu

Es geht dabei um die Untersuchung eines vermuteten Betrugsfalls durch das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF.

Die Untersuchung betraf eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die von der EU Gelder für ein Entwicklungshilfe-Projekt erhalten hatte (siehe Ziffer 2 der Entscheidung).

OLAF schloss seine Untersuchung im Februar 2009 ohne Folgemaßnahmen ab, weil es angeblich nicht möglich gewesen war, die für die NGO verantwortlichen Vertreter zu identifizieren (siehe Ziffer 3).

Im März 2010 machte ein Beamter des Europäischen Rechnungshofes OLAF darauf aufmerksam, dass es sehr wohl möglich war, den früheren Präsidenten der NGO zu identifizieren (siehe Ziffer 4).

In der Folge lehnte es OLAF aber ab, seine Untersuchung wieder aufzunehmen (siehe Ziffer 8 der Entscheidung).

Nach Angaben des Bürgerbeauftragten handelt es sich bei dem früheren Präsidenten der NGO um eine Persönlichkeit in einer hohen öffentlichen Position in der EU (siehe Ziffer 70).

Nach Meinung des Bürgerbeauftragten wären im vorliegenden Fall neue Untersuchungen durch OLAF gerechtfertigt, einschließlich einer direkten Kontaktaufnahme mit dem früheren Präsident der Nichtregierungsorganisation als erstem Schritt (siehe Ziffer 67).

Dies sei auch deshalb angebracht, um jeden möglichen Zweifel über die Verwicklung von Persönlichkeiten in hohen öffentlichen Positionen in der EU in mögliche Betrugsvorwürfe zu vermeiden (siehe Ziffer 70).

Ist Ihnen als Haushaltskontrolleur dieser Fall zur Kenntnis gebracht worden?

Wenn ja, wurden Sie informiert, um welche Beträge es geht und ob die EU-Kommission bereits auf Rückforderungen verzichtet hat?

Wie beurteilen Sie den Fall?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Finanzen
04.05.2013
Von:

Koennen Sie mir eine Aufstellung über die Pensionslasten in den mediteranen EU-Laendern geben?

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