Jens Ackermann (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
02.07.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Medizinpädagoge, Krankenpfleger, Rettungsassistent
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bottmersdorf
Wahlkreis
Börde - Jerichower Land
Ergebnis
9,7%
Landeslistenplatz
2, Sachsen-Anhalt
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(...) Ja, ich bin mir der Konsequenzen bewusst, würde hier aber eher von Chancen sprechen. Von Möglichkeiten die Technologieführerschaft auf dem Markt erneuerbarer Energien zu gewinnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
11.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ackermann,

In unserer Schule müssen wir zur Zeit eine Facharbeit über das Thema Politik schreiben.
Zu dieser Arbeit gehört auch die Aufgabe,dass wir einen Politiker unseres Landes befragen sollen.

Es ist dabei die Frage aufgekommen, ob Politiker zu viel verdienen. Können Sie dazu Stellung nehmen, und uns vielleicht erklären was Sie als Abgeordneter machen?

Das würde uns sehr freuen.
Antwort von Jens Ackermann
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15.11.2011
Jens Ackermann
Liebe ,

vielen Dank für Ihre Mail. Sehr gern würde ich Ihre Fragen beantworten, dazu schlage ich aber am besten ein persönliches Gespräch vor. Ich kann sehr gern in die Schule nach Ballenstedt kommen. Wann würde es Ihnen passen?

Für eine Terminvereinbarung und Nachfragen steht Ihnen mein Büro unter der E-Mail-Adresse jens.ackermann@bundestag.de zu Verfügung.

Ich freue mich über ein persönliches Kennenlernen.

Herzliche Grüße aus Wanzleben!

Jens Ackermann
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Frage zum Thema Gesundheit
06.12.2011
Von:

Abgabe von Betäubungsmitteln im Notfall zur Überbrückung

Sehr geehrter Herr Ackermann,

nach geltender Rechtslage machen sich Ärzte in jedem Fall strafbar, wenn sie medizinisch notwendig und fachgerecht, ohne gesundheitliches Risiko und sozial erwünscht in einem Notfall Betäubungsmittel einem Palliativpatienten zum Gebrauch überlassen. Nahezu alle medizinischen und juristischen Verbände und Experten sind sich einig, dass die unerträgliche Rechtslage in diesem Fall geändert werden muss. Wie stehen Sie zu der Forderung der Petition Nr.16123 vom 16. Januar 2011:

Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Deutsche PalliativStiftung
Antwort von Jens Ackermann
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30.01.2012
Jens Ackermann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom Dezember 2011. Nach Rücksprache mit meinem zuständigen Fachkollegen Herrn Michael Kauch hat mit dieser mitgeteilt, dass er mit Ihnen in Verbindung steht und sich Ihrer Sache angenommen hat.

Ich hoffe, er konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Ackermann
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Frage zum Thema Finanzen
28.01.2012
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Ackermann,

in Kürze soll der ESM-Vertrag durch den deutschen Bundestag "abgesegnet" werden, in Wortlaut nahe dieses Entwurfs:

www.peter-bleser.de

Wenn dem so sein sollte, dann verstösst dieser Vertrag offensichtlich gegen das GG.

Hier kurz nochmals die wichtigsten Klauseln:

  • das anfänglich vorgesehene Grundkapital i.H.v. €700 Mrd. (§8) kann jederzeit und beliebig erhöht werden (§10)
  • die via ESM gewährten Kredite sehen einen Minizins von 2% für 3 Jahre Laufzeit vor (Anh. 3), so dass das Kapital schnell ausgeliehen werden

dürfte
  • die Geberländer haben den ESM-Kapitalstock sofort wieder aufzufüllen (§36)
  • "sofort" bedeutet dabei eine Frist von 7 Tagen, innerhalb derer das Geld "unwiderruflich und bedingungslos" (§9) einzuzahlen ist
  • die ESM-Partner haften vollumfänglich gegenseitig für alle eingegangenen Kredite (§21): Dies ein eklatanter Verstoss gegen §123 des EU-

Vertrags / die non-bailout-Regel von Maastricht!
  • dasselbe gilt für die Ermächtigung des ESM, die kompletten Staatsschulden einzelner Länder wegzumonetarisieren (§15)
  • (§27, §31) gewähren allen Mitgliedern des ESM eine vollständige Immunität für ihre Handlungen und Befreiung von allen Gesetzen, Steuern und

Vorschriften: Auch dies ein eklatanter Verstoss gegen jedwedes Demokratieverständnis

In Inhalt und Duktus ist der ESM-Vertrag somit ein "Ermächtigungsgesetz", welches dem Deutschen Bundestag seine Budgethoheitsrecht

verfassungswidrig und dauerhaft entzög.

Sind Sie sich der Konsequenzen des ESM-Vertrages für die Zukunft des Deutschen Volkes bewusst? Nach §38, Abs.1 des Grundgesetzes sind Sie als

Abgeordneter des Deutschen Bundestages "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen

unterworfen" und entsprechend wüsste ich gerne, ob Sie persönlich als Abgeordneter dem ESM-Vertrag zustimmen werden oder nicht?
Antwort von Jens Ackermann
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02.02.2012
Jens Ackermann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Antwort darauf lautet kurz und knapp: Nein, ich werde nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Ackermann
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