Jan van Aken (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jan van Aken
© Die LINKE
Geburtstag
01.05.1961
Berufliche Qualifikation
Biologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Altona
Landeslistenplatz
1, Hamburg
(...) Ich bin dankbar dafür, dass wir hier in Deutschland - anders als z.B. in den USA - öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio haben, das nicht nur von Werbeeinnahmen bestimmt ist. Bei aller Kritik an vielen Programmteilen gibt es so bei uns wenigstens die Chance auf ein inhaltsschwereres Programm als einige Billigwerbesender. Zunehmend skeptisch betrachten wir aber die fortschreitenden Tendenzen in der Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots selbst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
12.02.2013
Von:
-

Sehr geehrter Herr van Aken,

ich unterstütze die Aktion "7 für Kinder".

Die Aktion fordert eine reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf folgende Artikel:

  • Kinderwagen und Buggys
  • Gesamter Babybedarf Pflege und Ernährung (Cremes, Öle, Pflegetücher, Sauger, Babyflaschen, Beikostwärmer Trinklernbecher usw., ebenso Kleinkindpflege

wie Kinderzahncreme, Kinderzahnbürsten, Kindershampoo etc.)
  • Babywindeln. (inkl. Schwimmwindeln)
  • Baby- und Kinderkleidung bis einschließlich Größe 176
  • Baby- und Kinderschuhe bis einschließlich Größe 35
  • Schulranzen
  • Schreibhefte, Füllfederhalter und sonstiger üblicher Schulbedarf (Lineale, Geodreiecke, Stiftemappen, Zeichenblöcke)
  • Knete, Buntstifte, Filzstifte, einfache Malfarben wie Farbkästen, Fingerfarbe, Wachsmalstifte plus Zubehör wie z.B. Schürzen, Pinsel, Kinderscheren
  • Kinderautositze
  • Schul- und Kitaessen
  • Lauflernräder, Kinderroller, Dreiräder und Kinderfahrräder, einschließlich Schutzhelme
  • Kinderspielzeug und Gesellschaftsspiele für Kinder bis 12 Jahren

Zu den Dienstleistungen für Kinder gehören beispielsweise Betreuungsangebote, Bildungsangebote, Musikunterricht oder Kinderturnen. Einige dieser

Dienstleistungen sind in der Mehrwertsteuer schon reduziert bzw. deren Träger von der Mehrwertsteuer befreit.

Mehr Infos zur Aktion finden Sie auf www.7fuerkinder.de .

Ich wüsste gerne, wie Ihre Meinung dazu ist und würde mich darüber freuen, wenn Sie sich aktiv für eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Produkte und

Dienstleistungen für Kinder einsetzen würden.

Das sollte doch leicht umzusetzen sein und es kommt zu 100% bei den Eltern und Kindern an.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Jan van Aken
bisher keineEmpfehlungen
26.02.2013
Jan van Aken
Hallo Herr -,

danke dass Sie fragen - und danke für Ihr Engagement! Denn Ihre Forderung nach einer reduzierten Mehrwertsteuer für Produkte und Dienstleistungen für Kinder unterstützen wir von der LINKEN. Eine Folge der immer maßloseren Umverteilung von oben nach unten ist die immer größer werdende Armut insbesondere bei Familien mit Kindern und Alleinerziehenden. Eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf Produkte und Dienstleistungen belastet zusätzlich Menschen, die ohnehin an oder unter der Armutsgrenze leben, Empfänger und Empfängerinnen von Transferleistungen und Alleinerziehende mit geringem Haushaltsbudget. Die Einführung einer reduzierten Mehrwertsteuer würde den Geldbeutel dieser Menschen spürbar entlasten und damit auch den Kindern helfen.
Schon in der vergangen Legislaturperiode stellte DIE LINKE einen Antrag (Drucksache 16/4485), der eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf sieben Prozent vorsah. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Selbstverständlich wird sich DIE LINKE auch weiterhin für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einsetzen.
Grundsätzlich müssen aber auch die Ursachen der Armut von Kindern, Familien und Alleinerziehenden angegangen werden: Vermögens- und Reichensteuern, Finanzmarktsteuern, Mindestlöhne und höhere Hartz IV - Sätze müssen ein Anfang sein.

Beste Grüße
Jan van Aken
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.03.2013
Von:

sehr geehrter herr jan van aken,
lieber friedensfreund,

ich wende mich an dich als einen pazifistisch eingestellten menschen.
wie stehst du zur verlautbarung des brandenburger landesvorstandes der linken vom 19.12.2012 " vorwurf an herrn minister christophers ist absurd " - auch als stellv. parteivorsitzender der linken und als mitglied eines freiburger friedenszentrums ( in dem auch ich mitglied bin ) ?
die " ZEIT " vom 5.2.2013 wurde hier mit der einschätzung " ein linker kriegsminister " doch wesentlich deutlicher, was das ziel der veranstaltung betrifft ... - oder ?
ich bedanke mich für deine bemühungen ...
mit friedlichen grüßen, detlef gaida
Antwort von Jan van Aken
bisher keineEmpfehlungen
14.03.2013
Jan van Aken
Lieber Herr ,

es mag ja einige Kritik an Christoffers geben - aber ihn als Kriegsminister zu bezeichnen, geht ganz ohne Frage zu weit. Er hat sich eindeutig geäußert, dass er für den Stopp aller Waffenexporte ist und die Ansiedlung eines Rüstungskonzerns eben nicht begrüßt und dass das Land Brandenburg natürlich keine staatlichen Mittel zur Ansiedlung von Rüstungsfirmen bereitstellt. Er hatte sich nur positiv zu der Firma geäußert, weil sie eben explizit stärker auf eine zivile Produktion setzen will - und das muss doch unser Ziel sein, die Konversion: Schwerter zu Pflugscharen.

In diesem Sinn mit besten Grüßen
Jan van Aken
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Frage zum Thema Arbeit
15.03.2013
Von:

Hallo Herr von Aken,

ich habe folgende Problematik:

Ich könnte in Hamburg ab Mitte Juni eine Umschulung zum Fachinformatiker über das Berufsförderungswerk machen. Dafür hab ich beim Jobcenter Osdorfer Born alle erforderlichen Gutachten (psychologischer Dienst uws) erbracht. Allerdings möchte ich nun gern in naher Zukunft zu meiner Freundin nach Wipperfürth (bei Köln) umziehen und dort dann die Umschulung antreten, da es einfach für mich und für sie mit 3 Kindern besser ist und ich sonst kaum eine Möglichkeit habe, nach Wipperfürth zu fahren. Nun war ich am Dienstag morgen bei der zuständigen ARGE in Wipperfürth und dort sagte man mir, dass die Gutachten aus Hamburg nicht anerkannt werden und ich dann in Wipperfürth die ganzen Sachen nochmal machen muss, wodurch sich dann natürlich der Start um mindestens ein halbes Jahr verzögert, so es denn überhaupt dazu kommt.

Ist diese Aussage denn überhaupt rechtens? Ich finde es total bescheuert, dass amtliche Gutachten nicht anerkannt werden, nur weil die von einer anderen ARGE kommen. Wozu muss man denn alles nochmal aufrollen und Geld verpulvern? Ich hoffe, sie können mir diese Fragen beantworten.

Zu meiner Person: 32 Jahre alt, ohne Berufsabschluss, Depressionen in der Vergangenheit, erfolgreich therapiert.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Jan van Aken
1Empfehlung
21.03.2013
Jan van Aken
Hallo Herr ,

danke für Ihre Frage. Vorneweg muss ich Ihnen aber sagen, dass ich kein Experte für Sozialpolitik bin. Deswegen steht das, was ich an Informationen an Sie weitergeben kann absolut unter Vorbehalt und Sie sollten sich noch einmal erkundigen, um sicher zu gehen!

Die Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit enthält folgende Auskunft: "Die Reha-Trägerschaft der BA bleibt unberührt – auch, wenn eine Teilleistungsverantwortung im Rahmen des SGB II den Jobcentern obliegt (§16 Abs. 1 S. 2 SGB II). Entscheidungen zu § 14 SGB IX und § 19 SGB III für SGB II Kunden, die in die Zuständigkeit der Jobcenter fallen, liegen aus diesem Grund in der Verantwortung der Reha-Berater der Agenturen für Arbeit. Die Einschaltung der Fachdienste ist bei Feststellung des Reha Bedarfs ausschließlich von den Reha Beratern der AA zu veranlassen (SGB II Kunden / Jobcenter) und aus dem Haushalt der BA (Beitragsmittel) zu finanzieren. Gutachten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung SGB II, bzw. zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit veranlasst werden, sind von den Mitarbeitern der Jobcenter zu veranlassen und aus dem Haushalt der Jobcenter (Steuermittel) zu finanzieren."

Wenn aber die Reha-Entscheidung ohnehin bei der Bundesagentur für Arbeit liegt, kann nicht ein neues Jobcenter einfach die bereits getroffene Entscheidung beiseite wischen und noch einmal von vorne anfangen wollen. Wenn Sie auf diese Rechtsauffassung der BA verweisen, könnten Sie weiterkommen, zu finden ist sie auch hier: wdbfi.sgb-2.de

Ich wünsche Ihnen dabei alles Beste und das Durchhaltevermögen, das im Umgang mit den Jobcentern in Ihrer heutigen Form leider bitter nötig ist. Nicht zuletzt wegen dieser oft schikanösen Praxis wollen wir als LINKE die Abschaffung von Hartz4.

Mit besten Grüßen
Jan van Aken
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Frage zum Thema Soziales
22.04.2013
Von:

hallo und moin

wie stehen sie zur freistellung ihrer stadt bzw stadteilmitarbeiterin im jobcenter frau ?
Antwort von Jan van Aken
1Empfehlung
25.04.2013
Jan van Aken
Lieber Herr ,

vielen Dank für ihre Frage. Ich bewundere die Zivilcourage von Frau Hannemann, die in einem "Jobcenter" in Hamburg als Arbeitsvermittlerin arbeitet und die rigide Praxis von Sanktionen gegenüber Hartz-IV-BezieherInnen öffentlich kritisiert. Frau Hannemann nimmt zu Recht ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahr und weist in Interviews darauf hin, dass Kürzungen von ALG II-Bezügen die Würde der betroffenen Menschen verletzen.

Die jetzt gegen Frau Hannemann ausgesprochene "Freistellung" wird mit Zweifeln daran begründet, ob sie das Hartz IV Gesetz, vor allem die darin enthaltenden Sanktionen, rechtskonform umsetzen könne. Für mich wirkt es eher wie der Versuch, eine kritische Stimme aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat ein Interview mit Frau Hannemann geführt, das sehr informativ und lesenswert ist. Sie finden das Interview auf der Homepage der LINKEN unter www.linksfraktion.de

Dazu möchte ich Sie auch auf die Pressemitteilung meiner Kollegin, der Parteivorsitzenden Katja Kipping, hinweisen.

www.linksfraktion.de

Hartz IV gehört abgeschafft. Unsere Solidarität gilt Frau Hannemann.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr Jan van Aken
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.04.2013
Von:

Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:"Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann".
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: bit.ly
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?
Antwort von Jan van Aken
bisher keineEmpfehlungen
02.05.2013
Jan van Aken
Sehr geehrte Frau ,

nein, ich würde keiner Art der weiblichen Beschneidung zustimmen. Wie Sie meiner Erklärung zur männlichen Beschneidung entnehmen können ( www.jan-van-aken.de ) ist dort mein Kernargument, dass es bislang noch eine völlig offene medizinische Frage ist, ob in der Summe eine Beschneidung von Jungen positive oder negative medizinische Folgen hat. Für die weibliche Beschneidung ist diese Frage geklärt und damit ist für mich jede Art der weiblichen Beschneidung abzulehnen.

Mit freundlichem Gruß
Jan van Aken
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