Jan Philipp Albrecht (GRÜNE)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1982
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Student im Masterstudiengang IT-Recht, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Niedersachsen
Bundeslistenplatz
12
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Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf das kürzlich vom EU-Parlament beschlossene "Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA)" bezieht und schildern Ihnen gerne meine Position dazu.

Ich sehe, wie Sie, in den Menschenrechtsverletzungen durch die israelische Regierung ein großes Problem. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Albrecht,

mein Interesse gilt heute der im Vertrag von Lissabon eingeführten Todesstrafe ( www.presswire.de ). Noch gilt bei uns Artikel 102 des Grundgesetzes "Die Todesstrafe ist abgeschafft", aber der Bundestag kann in kurzer Zeit das Grundgesetz verändern ( www.tagblatt.de ). Der Artikel 102 unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel, wie die Artikel 1 und 20 GG.

  • Warum war es für die EU, und dem Bundestag, so wichtig, für Aufstand, Aufruhr, Krieg und Kriegsgefahr die Todesstrafe einzuführen?
Kann der Artikel 102 GG durch die EUROGENDFOR ausgehebelt werden?
  • Alle 27 Mitgliedstaaten hatten die Todesstrafe abgeschafft, dennoch wurde sie wieder eingeführt. Warum?
  • Warum wird die Todesstrafe nicht ausgeweitet auf Terroristen, Kinderschänder, Massenmörder und Hochverrat?
  • Wie unterscheidet sich Aufstand/Aufruhr von der Ausübung von Recht auf Widerstand?
  • Wie kann vermieden werden, dass die Ausübung von Recht auf Widerstand zum Aufstand/Aufruhr eingestuft wird?
  • Welche Vorschriften gelten für die Todesstrafe? Wie wird sie umgesetzt? Welche Form kommt zum Einsatz? Spritze? Erschießen? Galgen? Fallbeil?
  • Welche Instanz entscheidet über die Todesstrafe?

Ich möchte Sie bitten meine Fragen nicht nur mit dem Artikel 102 abzuschmettern. Immerhin könnten innerhalb weniger Tage Bundestag und Bundesrat diesen Artikel aus dem GG streichen. Das Beschneidungsgesetz hat gezeigt, wie schnell der Gesetzgeber handeln kann, wenn er will. Ich habe übrigens zum Thema Widerstandsrecht eine Petition im Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht (als öffentliche Petition eingereichte, aber nicht veröffentlichte Petition Nr. 38490) Darum interessiert mich besonders die Unterscheidung zwischen Aufstand/Aufruhr und das Recht auf Widerstand.

Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
F.

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
19.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Albrecht.
Ich wende nich an Sie als Abgeordneter im EUParlamenzt bezüglich der an 1. Juli geltende Verordnug Olivenöl in Restaurants nur noch in Portionsfäschen und Versiegelt dem Verbraucher darzubieten. ( eur-lex.europa.eu )Es ist beschloßen das demnächst nur noch versiegelte Olivenölfläschchen in Restaurants auf dem Tisch stehen dürfen. Ist ähnliches auch bei Essig- der häufig neben offenenem bzw. mittels Korken oder Glasstöpsel verschloßenem da stehenden Olivenöl zu Salatanmachzwecken mit auf dem Tisch steht geplant? Wird diese Verordnung auf Salz - und Pfeffersreuer ausgedehnt? Auch bei dem traditionellen genuß von Weißwürsten in eher südlichen Staatsgebilden wird der dazugehörige Senf in Behältnissen angeboten und dargereicht die unversiegelt sind. Wie werden Kontrollen dahingehend aussehen? Mir scheint. Gibt es bereits Bezugsquellen für Olivenöl in versiegelten Portionsfläschen und sind diese geprüft entsprechend dieser EU Verordnung? Mir scheint das sehr unausgegoren was da beschlossen wurde und praxisfern.Ich schreibe Ihnen das am Tag des Pfingstfestes, dem Fest an dem der ausgießung des heiligen Geistes gedacht wird. Möge selbiger in diesen Tagen auch über EU Abgeordnete und Institutionen ausgegossen werden die solche Verordnungen hochbezahlt entwerfen, genehmigen und diesen Gesetzesstatus verleihen. Und hoffentlich sind die Portionsfäschen groß genung und nicht versiegelt.
Beste Grüße, M. W.

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