Jan Philipp Albrecht (GRÜNE)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1982
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Student im Masterstudiengang IT-Recht, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Niedersachsen
Bundeslistenplatz
12
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(...) Wir haben uns daher auch dafür eingesetzt, dass ACTA nicht nur im Handelsausschuss INTA behandelt wird, da wir der Meinung sind, dass durch ACTA auch noch weitere Bereiche berührt werden, zum Beispiel auch im Bereich der Entwicklungspolitik. Weitere Ausschüsse (LIBE, JURI, ITRE, DEVE) werden daher Stellungnahmen zu dem Abkommen verfassen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Internationales
23.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Albrecht,

Sie haben auf dieser Seite schon ihre Postition zum ESM erläutert.
Meine Frage Frage beziet sich jedoch eher auf die Bedingungen des Vertrags, denn mir wurde von einigen Leuten ein Video auf Youtube gezeigt. Hier einige Punkte:
"Sie ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu bei Anforderung jeglichem ... Kapitalabruf binnen 7 (sieben Tagen nachzukommen"
Wie ist hier mit unbedingt und unwiderruflich gemeint? auf welchen Zeitraum ist das Ausgelegt?

"Der Gouverneursrat kann Änderung des Grundkapitals beschließen [...]"
Im Video wird es so ausgelegt, dass dieser Gouvernörsrat folglich die Beitragsleistungen beliebig erhöhen und einfordern kann, stimmt das?

"Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der ESM für die Zwecke eines Verfahrens oder aufgrund der Bedingungen eines Vertrags, einschließlich der Unterlagen der Gründungsurkunden, ausdrücklich auf seine Immunität
verzichtet."
und
"Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit."
Wie darf man sich das Vorstellen? Sind die einzigen Personen die über den ESM bestimmen können die von den Ländern entsandten Gouverneure und das Aushandeln der Auslegung des Vertrags vor dem europäischen Gerichtshof?
Das Video ( www.youtube.com ) bezieht sich auf eine im Internet erhähtliche inofizielle Arbeitsübersetzung eines Entwurfs für einen Vertrag zum ESM. ( www.peter-bleser.de )

Mit freundlich Grüßen (ich habe keine Zeichen mehr)
Antwort von Jan Philipp Albrecht
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2012
Jan Philipp Albrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Europäischen Stabilitätsmechanismus.

Die derzeitigen Entwicklungen in der Finanz- und Wirtschaftskrise sind besorgniserregend. Einer der größten Fehler der Regierung ist es allerdings, dass sie den Menschen Europas nicht erklärt worum es geht. So entstehen Gerüchte, die nicht der Wahrheit entsprechen. Im Video werden einzelne Aspekte des ESM populistisch verzerrt wiedergegeben. Ich begrüße es daher ausdrücklich, wenn sich interessierte Bürgerinnen und Bürger ein differenzierteres Bild von der Politik machen wollen.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus wird ab Juni 2013 den ESFR ablösen. Verglichen mit dem ESFR wird es einige Neuerungen geben. Der ESM bietet die Grundlage für eine geordnete Insolvenz eines Mitgliedsstaates. Kredite werden von dem ESM nur vergeben, wenn sichergestellt ist, dass der Euro-Staat diese in Zukunft auch wieder begleichen kann. Ist dies nicht der Fall, muss der Schuldenstand zuerst auf ein tragfähiges Niveau reduziert werden - und zwar durch einen teilweisen Verzicht der privaten Gläubiger.

Insgesamt soll der ESM verbindliche Regeln schaffen, die chaotische Einzelrettungen zum Höchstpreis verhindern.

Zur Ihren konkreten Punkten:

Es ist nicht der Fall, dass der Rettungsschirm ein "Fass ohne Boden" darstellt und Deutschland beliebig einzahlen muss. Das ist eine vollkommen falsche Annahme!

Der ESM stellt Kredite für Staaten zu Verfügung, die zeitweise Schwierigkeiten haben am Kapitalmarkt Geld zu bekommen. Die Staaten müssen jedoch starke Anstrengungen unternehmen, um das Geld zurückzuzahlen.

Deutschland wird sich mit 27%, also 190 Mrd. am Grundkapital des ESM beteiligen, davon sind 21 Mrd. als Bareinlage zu zahlen. Die restlichen Einlagen sind Sicherungen für die Kredite. Falls diese benötigt werden, können sie vom dem Gouverneursrat eingefordert werden und sind dann bedingungslos zu zahlen.

Eine Erhöhung des Budgets des ESM bedarf der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten. In Deutschland kann dies nur durch die Beteiligung des Deutschen Bundestags geschehen. Dies geht auch aus dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass den Euro-Rettungsschirm für verfassungsmäßig erklärt hat und auch die Rechte des Bundestags stärkt. Es stellt klar, dass bei der Übernahme von Gewährleistungen der Haushaltausschuss grundsätzlich vorher zustimmen muss. Dadurch ist eine demokratische Kontrolle sichergestellt.

Der Gouverneursrat setzt sich aus den Finanzministern der Eurozone zusammen. Die Mitglieder sind daher als Regierungsmitglieder der jeweiligen Mitgliedsstaaten demokratisch legitimiert und einer Kontrolle unterworfen. Alle Fraktion des Bundestags haben zudem angekündigt festzuschreiben, dass wichtige Entscheidungen nur mit Zustimmung des Bundestages stattfinden können.

Die Mitglieder des ESM genießen Immunität bezüglich ihrer Amtshandlungen, ein durchaus normaler Vorgang. Die Immunität gilt nicht für strafrechtliche Handlungen und kann jederzeit wieder eingeschränkt werden sollte sich ein entsprechender Verdacht erhärten. Immunität ist nicht gleichbedeutend mit absoluter Straffreiheit sondern ist ein notwendiges Instrument um beispielsweise politische Willkürhandlungen zu unterbinden. Gleiches Prinzip findet auch bei Parlamentariern Anwendung.

Die Finanzmittel des ESM sind vor dem Zugriff nationaler Behörden geschützt, da sie für ihren eigentlichen Zweck vorhanden sein müssen und nicht anderweitig, im Interesse Einzelner, verwendet werden dürfen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass zum Beispiel Deutschlands Geld vor einem Zugriff einzelner anderer Ländern geschützt ist und im Gouverneursrat - demokratische legitimiert - gemeinsam über die Verwendung des Geldes entschieden wird. Wichtige Entscheidungen, wie eine Aufstockung der Finanzmittel, müssen vom Bundestag entschieden werden.

Die Grünen sprechen sich für den Europäischen Stabilitätsmechanismus aus. Wir glauben, dass dies ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Eurozone ist und den Weg für mehr europäische Integration bereitet. Der internationale Markt ist so verzahnt, dass die Kosten des Nichthandelns für uns noch größer wären. Wir brauchen eine starke und handlungsfähige EU, um den globalen Herausforderungen begegnen zu können. Deutschland allein hat in einer globalisierten Welt auf Dauer kein Gewicht - wir brauchen Europa. Deshalb kann die Antwort auf die Krise nur heißen: mehr Integration.

Wir fordern gleichzeitig eine klare Festlegung der demokratischen Mitbestimmung, durch eine starke Beteiligung des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments. Zudem sprechen wir uns für strikte Vereinbarungen über die Umsetzung der EU 2020 Ziele im Zuge der Sparmaßnahmen aus. Es kann nicht sein, dass die Einsparungen nur auf Kosten der ärmsten Bürgerinnen und Bürgern eines Mitgliedsstaats gehen. Es muss eine gerechte Verteilung der Einsparungsmaßnahmen geben.

Der ESM muss schnellstmöglich in Kraft treten. Bisher hat die deutsche Bundesregierung weder dem Bundestag die Gesetzesvorlage vorgelegt, noch einen konkreten Zeitplan genannt.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Philipp Albrecht
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Albrecht,

wie stehen Sie zur Ernennung von Karl-Theodor zu Guttenbergs zum Internetbeauftragten der EU-Kommission?
Antwort von Jan Philipp Albrecht
1Empfehlung
11.01.2012
Jan Philipp Albrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Nachfrage zur Ernennung von Karl-Theodor zu Guttenberg als Berater der Kommissarin Neelie Kroes. Aus meiner Sicht ist dieser Guttenberg-Auftritt nicht nachzuvollziehen. Wir haben die Kommission aufgefordert, konkrete Vorschläge zum Schutz des freien Informationsaustausches im Internet zu machen. Es wurden aber keine Lösungen auf den Tisch gelegt, sondern lediglich die Notwendigkeit einer aktiven Zivilgesellschaft gegen Sperrregime im Ausland betont.

Karl-Theodor zu Guttenberg war als Spitzenmann der CSU ein Verfechter von Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa. Daher ist seine neue Position, als Berater für die Kommission, mehr als fraglich und für uns nicht nachvollziehbar. Es drängt sich mehr als auf, dass diese Pressekonferenz nichts anderes war, als ein weiterer Inszenierungsversuch des gescheiterten Politikers zu Guttenberg. Dass die EU-Kommissarin Neelie Kroes sich hierzu instrumentalisieren lässt, muss ein Nachspiel haben.

Aus diesem Grund habe ich eine Anfrage an die Europäische Kommission gestellt und sie darin aufgefordert, Stellung zur Mitarbeit Guttenbergs zu beziehen. Diese wird in den nächsten Wochen von der Kommission beantwortet werden.

gruen-digital.de gruen-digital.de

Weitere Informationen zu meiner Position im Freitag-Interview:

www.freitag.de www.freitag.de

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Philipp Albrecht
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Albrecht

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE).

Im europäischen Parlament steht eine Abstimmung zum ACTA-Abkommen an. Viele Parlamentarier beantworten Anfragen dazu mit einem Verweis auf die erwartete Stellungnahme des Handelsausschusses. Diese Kollegen schreiben oft, dass sie ihr Abstimmungsverhalten auf diese Stellungnahme stützen werden. Dieses Vorgehen halte ich für gefährlich.

Aus meiner Sicht muss sich zwingend(!) der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit dem ACTA-Abkommen befassen, *wenn* den ausdrücklichen Bedenken der Bürger gegen das Abkommen Rechnung getragen werden soll. Würde das Thema ausschließlich dem Handelsausschuss überlassen, hieße das, die Sorgen der Wähler nicht nur zu ignorieren, sondern zu bestätigen.

Gerne würde ich Ihre Auffassung dazu erfahren. Sehen auch Sie das ACTA-Abkommen in seiner jetzigen Form als Bedrohung des Anspruchs auf Freiheit und Privatsphäre sowie ein ordentliches Gerichtsverfahren bei Gesetzesverstößen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das ACTA-Abkommen dringlich vom LIBE behandelt wird und keine Abstimmung darüber vor einer Stellungnahme dieses Ausschusses stattfindet?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jan Philipp Albrecht
1Empfehlung
26.04.2012
Jan Philipp Albrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Abstimmungsverfahren über das Handelsabkommen ACTA im Europäischen Parlament.

Das Abkommen zielt darauf ab, dass die unterzeichnenden Staaten eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen Internet-Zugangsanbietern und Rechteinhabern einführen. Dies birgt die Gefahr eines 3-Strikes-Strafverfahren, durch dieses Verfahren kann nach zwei Verwarnungen eine drastische Strafe ausgesprochen werden, ohne dass ein rechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Daher bin ich gemeinsam mit meiner Fraktion der Meinung, dass dieses Abkommen abgelehnt werden muss und nicht mit den Grundrechten der Europäischen Union vereinbar ist.

Der Handelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments ist federführend in dem Verfahren und wird einen Bericht mit einer Abstimmungsempfehlung dem Plenum vorlegen. Daran ist aber niemand gebunden. Wir Grüne haben uns durch intensive Befassung mit ACTA in den letzten zwei Jahren eine feste ablehnende Meinung gebildet.

Wir haben uns daher auch dafür eingesetzt, dass ACTA nicht nur im Handelsausschuss INTA behandelt wird, da wir der Meinung sind, dass durch ACTA auch noch weitere Bereiche berührt werden, zum Beispiel auch im Bereich der Entwicklungspolitik. Weitere Ausschüsse (LIBE, JURI, ITRE, DEVE) werden daher Stellungnahmen zu dem Abkommen verfassen.

Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass eine Befassung des LIBE-Ausschuss mit ACTA unabdingbar ist, denn das Handelsabkommen greift weit in den Bereich der Bürgerrechte. Der LIBE-Ausschuss wird hier erstmals sogar eine Grundrechteabschätzung unter dem Lissabon-Vertrag nach Art. 36(2) der EP-Geschäftsordnung durchführen. Da dies etwas aufwändiger ist, wird derzeit zwischen den Ausschüssen der Zeitplan neu ausgehandelt, um sicherzustellen, dass die Stellungnahmen der beratenden Ausschüsse und vor allem des LIBE vor der Abstimmung im INTA vorliegen. Wir unterstützen das, legen aber gemeinsam mit vielen Abgeordneten Wert darauf, dass über ACTA noch vor der Sommerpause im Plenum abgestimmt wird. Vermutlich wird dies am 3. und 5. Juli sein.

In der Hoffnung Ihnen eine zufriedenstellende Auskunft gegeben haben zu können,

Mit freundlichen Grüßen
Jan Philipp Albrecht
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Frage zum Thema Internationales
03.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Albrecht,

Seit Oktober 2011 sichert die Marechaussee (niederländische Grenzpolizei) alle größeren Grenzübergänge ihre Binnengrenzen mit Kamerasystemen, die jedes Fahrzeug incl. Frontinsassen ablichten und mit diversen Datenbanken (Polizei, Finanzamt, diverse Nachrichtendienste, etc.) abgleichen. Ob man in der Datenbank aufscheint oder nicht die Aufnahmen werden ca. vier Wochen bewahrt, mit anderen Worten Vorratsdatenspeicherung!

Diverse Journalisten und Datenschützer in den Niederlanden bemühten sich um bei den niederländischen Behörden bzw. Regierung nähere Informationen und Stellungsnahmen zu ergattern, leider ohne ersichtlichen Erfolg. Die Behörden und die niederländische Regierung verstecken sich hinter zweifelhaften, nichtssagenden und allgemeinen rhetorischen Antworten oder schweigen sich aus.

Ich bezweifle sehr, dass man mit dieser Art von (löchriger) Rasterfahndung bzw. automatisierten Grenzkontrollen tatsächlich das organisierte Verbrechen (Menschen- und Drogenhandel) wehren kann. Allerdings befürchte ich, als an der Grenze wohnende unbescholtene Bürger, ein gläserne Bürger zu werden, der bei jedem Grenzübertritt kontrolliert/registriert bzw. aufgezeichnet wird.

Inwieweit sind Sie hierüber informiert bzw. sehen Sie Handlungsbedarf. Inwieweit ist diese Maßnahme konform dem europäischen Gedanken von Reisefreiheit bzw. Datenschutz. Ist diese Maßnahme überhaupt konform den europäischen Vorschriften, den darüber schweigt sogar die niederländische Regierung.

Gerne würde ich in Kürze Ihren Standpunkt erfahren und ob Sie bzw. wie Sie dagegen vorgehen werden/wollen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Albrecht,,

Angenommen, ein überaus wohlhabender deutscher Unternehmer mit besten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Beziehungen, demnach bestens organisiert, gelingt es, in betrügerischer Absicht selbst die Justiz dahingehend rechtswidrig zu beeinflussen, als dass er seinen Betrugswillen auch vor Gericht durchzusetzen vermag. Weiter angenommen, dass sich bei diesem Kampf um das Recht selbst die vom Prozessgegner mandatierten Rechtsanwälte und auch die urteilenden Richter sich wissentlich der Mittäterschaft schuldig machen und letztendlich auch die Ermittlungsbehörden versagen, eben weil das dem zugrundeliegende organisierte Verbrechen bereits so weit fortgeschritten ist, dass alle deutsche Justiz versagt.

Frage: an wen wendet sich ein Bürger in solch einem Fall auf europäischer Ebene bzw. muss ein Bürger auf seine Menschenrechte und die oftmals damit in Verbindung stehenden matriellen Rechte verzichten, weil der Rchtsstaat von einer bestens organisierten Verbrecherorganisation unterlaufen werden konnte?

Über eine Antwort und/oder eine Weiterleitung dieser Frage würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jan Philipp Albrecht
bisher keineEmpfehlungen
13.04.2012
Jan Philipp Albrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei juristischen Auseinandersetzungen empfehle ich generell die Konsultation eines Anwalts Ihres Vertrauens, dieser kann Sie am besten beraten welche juristischen Wege Ihnen zur Wahrung Ihrer Rechte offenstehen. Ihre Frage bezog sich jedoch auf die Möglichkeiten sich innerhalb der Europäischen Union an eine unabhängige Stelle zur Beschwerde zu wenden. Die Kommission ist die sog. "Hüterin der Verträge" und überwacht die Mitgliedsstaaten. Dort ist es auch für alle Bürgerinnen und Bürger möglich, eine Beschwerde über einen Mitgliedsstaat einzureichen, "um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltung) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt." (siehe ec.europa.eu webmail.europarl.europa.eu )

Übrigens: Der Europäische Bürgerbeauftragte ist in diesem Fall nicht zuständig, da dieser nicht tätig werden darf bei:

  • Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten

  • Tätigkeit von nationalen Gerichten

  • Beschwerden über Unternehmen oder Privatpersonen.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Philipp Albrecht
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