Jan Korte (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jan Korte
Jahrgang
1977
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Sachsen-Anhalt
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(...) Meiner Meinung nach ist es selbstverständlich, dass Politikerinnen und Politiker nicht nur bei anderen sparen, sondern selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Das gilt natürlich auch bei ihren Pensionen. Vor allem ist für mich nicht ersichtlich, warum Senatoren, Minister etc. früher in Rente gehen dürfen als andere Menschen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,


der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.

In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll des ´´Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes´´ behandelt werden. Unter Punkte 15 lese ich nun bei "zu577/09” unter 3.2 "ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken."?? Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo man als minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.

Und unter "577/1/09” 2. c, bb "Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren."

www.bundesrat.de

Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?
Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.

Über eine Klärung dieses Sachverhaltes würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Korte
5Empfehlungen
15.07.2009
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf die Sitzung des Bundesrates. In der Tat war das Thema Paintball-/IPSC-Verbot noch nicht gänzlich vom Tisch. Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.7. zu dem vom Bundestag beschlossenen, aber zustimmungspflichtigen "Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" beraten und es ebenfalls beschlossen.
Auf Gesetzesebene gibt es daher ein Paintballverbot vorerst nicht.
Da der Bundestag allerdings zusammen mit dem Gesetz auch eine Beschlussempfehlung verabschiedet hatte, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde,/ "das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen" /und zu prüfen, /"inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs? oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest – etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels – sinnvoll einzuschränken"/ kann die Bundesregierung nun entsprechend tätig werden, muss es aber nicht.
Der Bundesrat hat diesen Entschliessungsantrag (577/1/09) ebenfalls übernommen, wobei die Ziffer 2 einzeln abgestimmt wurde und der Sie interessierende Punkt 2. c) bb) /"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren"/ keine Mehrheit fand.

Die Bundesregierung muss also, was das Paintballverbot angeht, in keinster Weise mehr tätig werden und auch in der Frage eines IPSC-Verbotes wurde sie lediglich von den beiden Kammern gebeten zu prüfen inwieweit Handlungsbedarf und Möglichkeiten bestehen. Ob die Bundesregierung dem Wunsch nach einem Bericht bis zum Ende des Jahres nachkommt, wird man abwarten müssen.

Was das aber für die weitere Gesetzgebung in den nächsten Jahren bedeutet ist völlig offen und wird nicht zuletzt vom Ausgang der nächsten Bundestagswahl abhängen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Jan Korte
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,
wie stehen Sie zum derzeitigen demokratschen Stand in Deutschland ( Art. 146 GG/ Art. 144 GG )?? Warum wird bei wichtigen Entscheidungen ( EU, EURO, Lissabonner-Verträge, Neuverschuldung ) kein Volksentscheid herbeigeführt?? Das Volk ist doch noch Machthaber, oder!? Wieso ist Peter Gauweiler der einzige im Bundestag, der die Fehler der Lissabonner-Verträge erkannt hat ? Gibt es noch aufmerksame Beobachter im Bundestag, die das deutsche Volk vor Schaden bewahren? Ich verweise auf die Jarhundertlüge von Holger Fröhner. Will das Volk die Lissabonner -Verträge wirklich ??
Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,

anlässlich eines erneuten Angriffs eines Polizisten auf einen friedlichen Demonstranten letzten Samstag auf der "Freiheit-Statt-Angst"-Demonstration, empört es mich ziemlich, dass es immer noch keine Identifikationsnummer für Polizisten gibt. Laut gulli.com haben sie im April diesen Jahres eben diese Identifikation gefordert. Jetzt frage ich mich allerdings, warum die Linkspartei in Berlin, wo sie mitregiert, dies noch immer nicht durchgesetzt hat; wie kann das sein?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jan Korte
3Empfehlungen
21.09.2009
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten betreffend. Ausschlaggebend für Ihre Frage sind die erschreckenden Bilder am Rande der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 12. September 2009 in Berlin.

Lassen Sie mich, bevor ich auf Ihre Frage antworte, vorausschicken, dass sich auch DIE LINKE aktiv an der Vorbereitung und der Durchführung dieser Großdemonstration beteiligt hat, da es aus unserer Sicht seit vielen Jahren zu einem Missverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit in diesem Land gekommen ist. Dazu habe ich u. a. in dem von Ihnen angeführten Interview mit www.gulli.com Bezug genommen. In dem besagten Interview habe ich aber auch Stellung zu einer durch DIE LINKE seit langem vertretenden Position genommen; die individuelle Kennzeichnungspflicht von PolizeibeamtInnen.

Überall wo wir in Opposition oder wie in Berlin in Regierungsverantwortung stehen, heben wir dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung. In dem Wahlprogramm der Berliner LINKEN (2006) steht zu dieser Frage: "Um ein Signal für Bürgernähe und gegen Abschottung im Apparat zu setzen, treten wir seit langem für eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten ein. Hier konnte ein Teilerfolg erreicht werden. An der freiwilligen individuellen Kennzeichnung durch ein Namensschild beteiligten sich bisher mehr als 60 % der Bediensteten. Die verpflichtende individuelle Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einheiten scheiterte bisher an dem Widerstand aller Betroffenen und ihrer Gewerkschaften. Eine erste Lösung konnte jedoch mit der Gruppenkennzeichnung erreicht werden, bei der die Zuordnung zu einer Gruppe von sechs Beamtinnen und Beamten ermöglicht wird."

Wie Sie wissen, regiert DIE LINKE in Berlin gemeinsam mit der SPD. Bei unseren PartnerInnen und Partnern in der Sozialdemokratie hat es lange gedauert, diese, unsere Position mehrheitsfähig zu machen. Nach vielen Debatten kann nun ein Schritt zu einer bürgernahen und transparenten Berliner Polizei gegangen werden.

Mit der Einführung der neuen Uniformen 2010 sollen erstmals alle Polizisten ein Namensschild am Revers tragen. Dagegen gibt es vor allem Widerstand aus der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Übergriffe auf die Kolleginnen und Kollegen befürchtet.

Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, dieses Namensschild mit einem Klettband an der Uniform zu befestigen, auf dessen Rückseite sich die Dienstnummer des jeweiligen Beamten befindet. So sollen Polizisten, falls es nötig sein sollte, das Schild umdrehen können, um ihren Namen, nicht aber um ihre Identität zu verbergen.

Die GdP lehnt dieses Vorgehen des rot-roten Senats ab und befürchtet eine Welle von unberechtigten Verfahren. Der Bundesvorsitzende der GdP, Konrad Freiberg gab ausdrücklich zu Protokoll: "Wir lehnen die Kennzeichnungspflicht ab".

Dennoch ist die Kennzeichnungspflicht mitbestimmungspflichtig. Sollte die GdP also bei ihrer öffentlich vorangestellten Position bleiben und die zuständige Personalvertretung der Polizei ihre Zustimmung verweigern, werden wir wohl über die Einigungsstelle des Hauptpersonalrates hinaus langwierige Debatten mit der zuständigen Gewerkschaft zu führen haben.

DIE LINKE bleibt aber dabei, in Berlin und im Bund: Wir wollen die individuelle Kennzeichnungspflicht. Nicht, weil wir alle Kolleginnen und Kollegen verdächtigen, den Boden des Grundgesetzes im Dienst zu überschreiten, sondern um Übergriffe wie den am 12. September 2009 entsprechend ahnden zu können und somit Beamten und Beamtinnen die ihren Dienst gewissenhaft absolvieren, den Rücken zu stärken. Nicht zuletzt muss es aus linker Sicht auch immer darum gehen, Unrecht und Gesetzesübertretungen mit oder ohne Uniform zu verfolgen und Opfer von Polizeigewalt zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Korte
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