Jan Korte (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jan Korte
Jahrgang
1977
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Sachsen-Anhalt
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(...) Es ist bei der Frage der Sondersteuern aber zu bedenken, dass sie ohnehin ein künstliches Konstrukt sind, da es genau genommen keine zweckgebundenen Sondersteuern gibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,

Ihre Partei wird im neuen Verfassungsschutzbericht als "extremistisch" eingestuft. Die "Bild" macht seit Jahren eine Schlammschlacht gegen ihre Partei.

Warum spielen die Verfehlungen der CDU/CSU in diesem Bericht keine Rolle? Ich nenne mal die "Filbinger-Debatte". Da wurde doch gesehen, wieviel Extremisten sich aus der CDU Baden-Württembergs zu Wort gemeldet haben.

Ich erinnere daran, dass "Die Republikaner" von ehem. CSUlern gegründet wurden.
Viele Ex-NSDAPler wie Kiesinger, Globke oder Filbinger machten danach in der CDU Karriere. Filbinger durfte gar als Wahlmann in der Bundesversammlung Herrn Köhlern mitwählen- obwohl der CDU seine Vergangenheit nur allzu gut bekannt war. SPD-Chef Beck meinte: " Die CSU schrammt am Rechtsradikalismus gerade so vorbei"( auf dem Hamburger Parteitag).

Letzte Woche musste der designierte Justizminister von Thüringen auf sein Amt verzichten, als bekannt wurde, dass er früher für rechte Zeitungen schrieb.
Die CDU hat zudem die Ost-CDU und die Bauernpartei übernommen.

Warum spielt das Ihrer Meinung nach in diesem Verfassungsbericht keine Rolle?

Ihre Partei will eine andere Wirtschaftsordnung. Dafür bin ich allerdings auch. Wenn Millionen in die Armut abrutschen. Die Wirtschaftsordnung ist ja nicht im Grundgesetz vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Korte
3Empfehlungen
28.05.2008
Jan Korte
Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich mir auch schon häufig gestellt habe. Mittlerweile ist es ja so, dass in einigen Bundesländern DIE LINKE nicht mehr überwacht wird. Gerade deshalb liegt der Verdacht nahe, dass die Beobachtung der LINKEN sich nicht an sachlichen, sondern an politischen Gesichtspunkten in dem Sinne orientiert, dass einer konkurrierenden Partei Schaden zugefügt werden soll. DIE LINKE hat aus diesem Grunde eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wie Karlsruhe entscheidet, bleibt abzuwarten. Jedoch wäre dies nicht die erste Schlappe, die Bundesinnenminister Schäuble wegen offensichtlich verfassungswidrigem Verhalten kassieren müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jan Korte
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Frage zum Thema Postmindestlohn
28.05.2008
Von:

Hallo,

warum werden eigendlich die privaten Briefdienstleister wie z.Bsp. die PIN so ins Rampenlicht gestellt, wenn es um das Thema Niedrigstlöhne geht. Nach Ihrer Aussage " ist es bei denen ja üblich" das zusätzliche Sozialleistungen bezogen werden, weil die Löhne so niedrig sind. Nun wurde in der Kürzeren Vergangenheit ja ermittelt, dass der Durschnittslohn bei ca. 7.85€ lag. Meine Friseuse, mein Backwarenverkaüfer, meine Mutter (Reinigungsfachkraft) etc. bekommen bei weiten nicht so viel. Wieso wird für so eine kleine Branche wie die priv. Briefbranche so ein Aufriss betrieben, wenn jeder weiss, dass 100mal so viele Menschen in anderen Berufen noch viel weniger Bekommen? Sind dass keine Abzocker?
Antwort von Jan Korte
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18.06.2008
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

auch Ihnen möchte ich für Ihre Anfrage herzlich danken.

Sie haben natürlich Recht, mit Ihrer These, dass auch in anderen Wirtschafsbereichen in Deutschland sehr niedrige Löhne gezahlt werden. Ein menschenwürdiges Leben wird den Angestellten und ihren Angehörigen durch diese menschenunwürdigen Löhne nicht ermöglicht.

DIE LINKE hat sich deshalb mit ihrer Forderung nach gerechten Löhnen für Beschäftigte nicht allein auf die Postdienstleistungsbranche bezogen. Vielmehr fordert DIE LINKE seit langem, als einzige Partei glaubhaft in Deutschland, einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn.

Denn von Armut trotz Arbeit sind in der Bundesrepublik immer mehr Menschen betroffen. Eine neue Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation zeigt: Rund 6,5 Millionen und somit 22 Prozent aller abhängig Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2006 zu Niedriglöhnen. Damit hat die Niedriglohnbeschäftigung www.linksfraktion.de seit 1995 um gut 43 Prozent zugenommen.

Immer mehr Beschäftigte verdienen so wenig, dass sie auf zusätzliche Sozialleistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Im Jahr 2006 erhielten bereits 880 000 Erwerbstätige neben ihrem Lohn ALG II-Leistungen. Im Jahr 2007 stieg ihre Zahl noch einmal auf durchschnittlich 1,3 Millionen. Dabei kam eine Studie des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" der J. W. Goethe-Universität Frankfurt a. M. schon im Jahr 2006 zu dem Schluss, dass mindestens 2,9 Millionen Personen aufgrund ihres geringen Einkommens Anspruch auf zusätzliche ALG II-Leistungen hätten.

Dieser Zustand ist für DIE LINKE unannehmbar. Ein gesetzlicher Mindestlohn verhindert, dass Menschen zu Hungerlöhnen arbeiten müssen, mit denen sie ihre Existenz nicht sichern können. Er zieht eine einheitliche Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten ein und setzt einen sozialen Mindeststandard ähnlich den gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub.

Ein Mindestlohn muss unserer Meinung nach gesetzlich verankert werden. Denn Existenz sichernde Löhne können mit einer ausschließlichen Festlegung der Löhne durch die Tarifparteien gegenwärtig nicht für alle Beschäftigten erreicht werden. In den vergangenen Jahren haben sich Arbeitsmarktsegmente herausgebildet, in denen es keine Tarifbindung gibt. In Brandenburg liegt beispielsweise der Tariflohn im Friseurhandwerk bei 2,75 Euro in der Stunde.

Ein gesetzlicher Mindestlohn sorgt dafür, dass Unternehmen nicht weiter auf Kosten der Allgemeinheit Lohndumping betreiben können. Höhere Löhne führen zudem zu höheren Steuereinnahmen des Staates. Steuereinnahmen sind die Voraussetzung dafür, dass der Staat seine sozialen und kulturellen Aufgaben, wie etwa Bildung, Verkehrswege, Umweltschutz, erfüllen kann. Höhere Löhne stärken die sozialen Sicherungssysteme - unter anderem Rente, Gesundheit -, da höhere Beiträge in die Kassen fließen. Ein gesetzlicher Mindestlohn nutzt der gesamten Gesellschaft.

Ein Mindestlohn muss so hoch sein, dass er bei einer Vollzeitarbeit für ein Existenz sicherndes Einkommen sorgt. Ein Anhaltspunkt ist die so genannte Pfändungsfreigrenze. Sie liegt derzeit bei rund 1.000 Euro. Diese vom Gesetzgeber festgelegte Grenze besagt, dass einem verschuldeten und alleinstehenden Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin ein Einkommen in dieser Höhe zusteht, welches trotz Schulden nicht gepfändet werden darf. Denn weniger als 1.000 Euro reichen nicht zum Leben. Ein Mindestlohn in der Größenordnung von 8,44 Euro ermöglicht bei einer Vollzeitarbeit (38,5 Stunden/Woche) einen Nettolohn, der mindestens auf der Höhe der Pfändungsfreigrenze liegt.

So hoch ist derzeit der Mindestlohn bei unseren französischen Nachbarn. Auch in anderen europäischen Ländern, die in ihrer Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar sind, liegt der gesetzliche Mindestlohn über 8 Euro in der Stunde.

Die Höhe des Mindestlohns ist also entscheidend. Mit 8,44 Euro fordert nur DIE LINKE einen gesetzlichen Mindestlohn in Existenz sichernder Höhe. Doch 8,44 Euro sind nur der Anfang: Um Niedriglöhne abzuschaffen und Armut trotz Arbeit zu verhindern, muss der Mindestlohn nach seiner Einführung in schnellen Schritten angehoben werden.

DIE LINKE forderte die Bundesregierung bereits im Juni 2006 auf, unverzüglich einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Damals lehnten alle Fraktionen diese Forderung ab. Im Oktober 2006 brachte DIE LINKE ihr Konzept des dualen Mindestlohns als Antrag ins Parlament ein.

Mit freundlichen Grüßen


Jan Korte
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,

welche juristischen Mittel stehen Ihnen, Ihrer Bundestagsfraktion bzw .dem Deutschen Bundestag zur Verfügung, um gegen das von MdB Piltz aufgedeckte Kooperationssicherheitsabkommen ( www.golem.de ) zwischen der BR Deutschland und den USA vorzugehen, das die Bundesregierung bereits Mitte März paraphierte, ohne den Bundestag an den Verhandlungen zu beteiligen?
Werden Sie Maßnahmen gegen diesen Eingriff in Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, Gleichheitsgrundrechte) ergreifen und wenn ja, welche?
Fällt die Übermittlung von personenbezogenen Daten wie sexueller Orientierung und Gewerkschaftszugehörigkeit ohne gesetzliche Grundlage und ohne Einwilligung nicht unter den Tatbestand des Geheimnisverrats (§ 203 Abs. 2 Nr.1 StGB)? Gegen wen wäre hier Strafantrag zu stellen?
Antwort von Jan Korte
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18.06.2008
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

ich möchten Ihnen für Ihre Frage das Kooperationsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA betreffend danken. Zunächst zu Ihren juristischen Fragen:

Juristische Mittel stehen sowohl der Bundestagsfraktion DIE LINKE als auch dem Bundestag nur sehr begrenzt in diesem Falle zur Verfügung.

Eine Organklage fällt wahrscheinlich aus, weil sich diese daran orientieren muss, ob die Rechte einer Fraktion verletzt wurden. Da der Bundestag nach Abschluss der Verhandlungen jedoch gefragt werden wird, ob dieser Vertrag ratifiziert werden kann, kann ich eine solche Verletzung der Rechte einer Fraktion formaljuristisch derzeit nicht erkennen. Zudem empfiehlt sich ein solches Vorgehen nicht, da damit der sachliche Vorgang an sich nicht rückgängig gemacht werden kann.

Bliebe also die Möglichkeit einer Normenkontrollklage. Hierzu ist allerdings ein Drittel der Mitglieder des Bundestages notwendig. Derzeit kann ich nicht erkennen, wie diese Anzahl von MdB zusammen kommen soll. Zur Frage nach dem Geheimnisverrat kann ich schließlich sagen, dass ein solcher rein juristisch hier nicht vorliegt, weil Regierungsmitglieder über Vertragsverhandlungen keine Geheimnisse verraten können, jedenfalls nicht solche nach § 203 StgB.

In der vergangenen Sitzungswoche wurden zwei Anträge (Grüne und FDP) zu später Stunde zum Thema "Datenaustausch" debattiert, zu denen ich für die Fraktion DIE LINKE das Wort erhielt. Meine Rede können Sie unter www.jankorte.de nachlesen. Beide Anträge zielten darauf ab, nachzuverhandeln und die auch durch Sie kritisierten Punkte aus dem Vertrag zu streichen. Diesem Ansinnen stimmt die Fraktion DIE LINKE zu. Staatssekretär Bergner (CDU) verwies in der Debatte mehrfach darauf, dass erstens die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien und zweitens die angesprochenen Datenkategorien "Schutzklauseln" seien. Dies halte ich für baren Unsinn, denn erst durch die Nennung der Möglichkeit der Übermittlung derartiger Datenkategorien wie "Gewerkschaftszugehörigkeit", wird sanktioniert, dass diese Informationen bereits in der Bundesrepublik gesammelt und gespeichert werden.

In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 16/9279) wies die Bundesregierung in Beantwortung der Frage 1 b-d & f darauf hin: "Die Relevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist in besonderen Fällen nicht vollständig auszuschließen".

Dies zeigt, wie immer neue personenbezogene Daten unter dem Vorwand der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gespeichert und ausgetauscht werden sollen.

DIE LINKE lehnt das angesprochene Abkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA ab und wird diese Position nicht nur im Bundestag lautstark vertreten.

Ich hoffe, dass neben dem gemeinsamen Agieren der drei Oppositionsfraktionen vor allem den SPD-Fraktion wieder zurück zu einer brügerrechtsfreundlichen Politik finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Korte
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Jan Korte,

als Bürger und Mitglied von Transparency International Deutschland e.V.(TID) frage ich Sie nach Ihrer persönlichen Auffassung und zu Ihren bisherigen Aktivitäten zur erforderlichen Änderung des Strafgesetzbuches, damit die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption auch in Deutschland vorankommt.
Die diesbezüglichen Eckpunkte, die kürzlich durch die Arbeitsgruppe Korruption in der Politik zur Anpassung des § 108 e StGB erstellt wurden, können Sie über die Homepage von TID (www.transparency.de) erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Korte
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13.06.2008
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Korruption untergräbt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat, verschlingt große Summen öffentlicher Gelder und richtet erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. DIE LINKE im Bundestag setzt sich daher dafür ein, Korruption in all ihren Facetten gründlich und nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang ist es zwar generell zu begrüßen, dass die Bundesrepublik mittlerweile die von Ihnen angesprochene UN-Konvention mitgezeichnet hat, jedoch ist festzustellen, dass konkrete Schritte zu ihrer Umsetzung auch in Deutschland noch fehlen.

Die Linksfraktion hat daher auf Drucksache 16/8979 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der sich speziell dem Thema Abgeordnetenbestechung widmet und die derzeitige untaugliche Regelung ändern will.

Darüber hinaus engagiert sich DIE LINKE dafür, im Wirtschaftsleben und vor allem bei der Vergabe von Aufträgen ein größtmögliches Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen. Das kann beispielsweise durch neue einschlägige Gesetzesregelungen erfolgen, aber auch durch die konstruktive Anwendung der Informationsfreiheit oder durch die Schaffung eines Anti-Korruptionsregisters.

Mit freundlichen grüßen

Ihr Jan Korte
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Frage zum Thema Verlängerung Libanon-Einsatz
08.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Korte,

wie ich gesehen habe, stimmen Sie generell gegen alle Einsätze der Bundeswehr.

Welche Ursache hat dies?
Wozu ist Ihrer Ansicht nach die Bundeswehr da?
Wie stellen Sie sich die Konfliktbefriedung in sogenannten "heißen Konflikten" vor?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jan Korte
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17.07.2008
Jan Korte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Bei den konkreten Beschlüssen, die der Bundestag zur Entsendung der Bundeswehr getroffen hat, ging es stets darum, deutsche Soldaten in Krisenregionen einzusetzen, bei denen zivile Strategien der Konfliktlösung nicht erkennbar sind. DIE LINKE ist der Auffassung, dass Militär alleine auf Dauer keinen Beitrag zur nachhaltigen Konfliktlösung leisten kann. Daher haben wir unser Wahlversprechen eingelöst und gegen die Einsätze der Bundeswehr gestimmt.

Die Bundeswehr hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen. Das bedeutet, dass die Bundeswehr Verteidigung im Falle von Angriffen und konkreten äußeren Gefahren leisten muss. Ich teile ausdrücklich nicht die Einschätzung beispielsweise des ehemaligen SPD-Verteidigungsministers Peter Struck, wonach die Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigt werden müsse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jan Korte
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