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Liebe MdB Ingrid Hönlinger,
Sie haben dem Mediationsgesetz maßgeblich zu einer fraktionsübergreifenden Einigung im Bundestag verholfen – das war eine respektable Mediationsleistung, also verstehen Sie etwas von der praktischen Ausübung der Mediation.
Daher meine Fragen an Sie zur praktischen Umsetzung des Mediationsgesetzes (es wird ja wohl mit geringfügigen Änderungen den Bundesrat passieren):
• Sollte man nicht die bisherige Praxis und Qualität der gerichtsinternen Mediation, (Güteverhandlung, Täter-Opfer-Ausgleich). sowie der gewerblichen Mediation auswerten?
• Müsste man jetzt nicht in einer breit angelegten Bedarfsanalyse prüfen, welche der existierenden Varianten der gerichtsinternen und welche der gewerblichen Mediation erfolgreich sind, statt sich künftig womöglich nur auf gerichtsnahe richterliche Mediation zu kaprizieren? und
• müsste man nicht nachschauen, welche Qualitätskriterien, welche Ausbildungsgänge und Zertifizierungen daraus abzuleiten sind?
• Die EU –Richtlinie verlangt ja die Förderung der Mediation, nicht nur ihre intensive Regelung (letzteres leistet das neue Gesetz ja zweifellos). Aber was nützt das ganze Gesetz in punkto Förderung, wenn doch zB. im Arbeitsrecht
o die Stellen für Mediatioren fehlen bzw. sogar gestrichen werden?
o wenn es an verbindlichen Verordnungen fehlt, um die Arbeitsschutzbehörden bei Konflikten am Arbeitsplatz, zu denen sie angerufen werden, zur schlichtenden Intervention zu veranlassen?
Wie will man da Abhilfe schaffen?
o Werden denn jetzt im Bundeshaushalt entsprechende Fördermittel für neue Mediator-Stellen bereitgestellt?
o Wird man eine entsprechende Arbeitsschutz-Verordnungen erlassen (s.ArbSchG)?
mit bestem Gruß
