Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihre Email vom 10.05. Selbstverständlich hat die Bundesregierung ein großes Interesse an der zügigen Verabschiedung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein, wie sie meinen, überstürztes oder gar zynisches Vorgehen, wir können dadurch gewährleisten, dass die leistungsberechtigten Conterganopfer noch automatisch an der Rentenerhöhung teilnehmen, die zum 1. Juli 2009 erfolgen wird. Dies geschieht insbesondere deshalb, weil die Conterganrenten an die gesetzlichen Renten angepasst werden.
Eine Ausschüttung der Gelder, die vom Unternehmen Grünenthal bereitgestellt wurden, kann ebenfalls nur erfolgen, weil das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde. Ein Abwarten, bis die Ergebnisse der Forschungsaufgaben vorliegen, also in zwei bis drei Jahren, brächte für keinen der Beteiligten einen Vorteil.
Auch Ihre Annahme, dass die Conterganopfer in Deutschland am schlechtesten versorgt sind, teile ich so nicht. Wir haben bei uns die Situation, dass die Conterganrente nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf, dies ist in anderen Ländern nicht der Fall. Dort müssen alle Bedürfnisse von der Rentenzahlung abgedeckt werden. So bleibt oft von einer anfänglich größeren Summe am Ende eher weniger übrig als bei den Betroffenen, die in Deutschland Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern neben ihrer Rentenzahlung bekommen.
Wir haben mit dem Gesetz vor allem den Bedürfnissen der Conterganopfer Rechnung tragen wollen, es sind zahlreiche Gespräche im Vorfeld geführt worden, um möglichst vielen Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Gesetzesvorhaben zu äußern. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir zukünftig die Opfer von Contergan aus dem Blickfeld verlieren werden. Seien Sie versichert, dass wir auch in den kommenden Jahren die Belange und Bedürfnisse der contergangeschädigten Menschen bei der Gesetzgebung berücksichtigen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB