Ingrid Fischbach (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ingrid Fischbach
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Herne - Bochum II
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die große Koalition hat bereits in den letzten Monaten einiges auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt haben wir die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Zweitens haben wir diese Conterganrenten gegenüber anderen Leistungen des Sozialgesetzbuches anrechnungsfrei gestellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ingrid Fischbach
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Familie
05.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fischbach,

durch die Folgeschäden und aufgrund ihrer Behinderung können viele Contergangeschädigte nicht arbeiten gehen. Sie haben daher keine oder kaum Rentenansprüche. Die Betroffenen werden deshalb zu Bittstellern gegenüber den Sozialbehörden und dem Staat degradiert.

In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob Sie ebenfalls für eine Erhöhung der monatlichen Conterganentschädigungsrente um 50 % eintreten, die der behindertenpolitische Sprecher der Linken und schwerbehinderte Grünenthal-Opfer fordern.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingrid Fischbach
1Empfehlung
29.05.2009
Ingrid Fischbach
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email vom 5.05.2009, in der nach meiner Position zum Thema Renten für Contergangeschädigte fragen.

Die große Koalition hat bereits in den letzten Monaten einiges auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt haben wir die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Zweitens haben wir diese Conterganrenten gegenüber anderen Leistungen des Sozialgesetzbuches anrechnungsfrei gestellt. Wir haben drittens Parkerleichterungen eingeführt. Viertens hat auf unsere Bitte hin das Bundesgesundheitsministerium in Gesprächsrunden mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die Verbesserung der Versorgung der contergangeschädigten Menschen geworben.

Zudem haben wir in der letzten Sitzungswoche das zweite Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz verabschiedet. Darin sind zahlreiche weitere Verbesserungen für die Situation der Betroffenen enthalten.

Ein Schwerpunkt der Novelle ist, dass die Firma Grünenthal -obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet- sich bereit erklärt hat, weitere 50 Millionen Euro für die Verbesserung der Situation der Contergangeschädigten für die bereits bestehende Stiftung zur Verfügung zu stellen. Der Bund leistet ebenfalls seinen Beitrag und stellt aus dem noch vorhandenen Stiftungskapital 50 Millionen Euro zur Verfügung, so dass nun 25 Jahre lang eine jährliche Sonderzahlung an die Betroffenen geleistet werden kann. Damit sollen solche Bedarfe gedeckt und Wünsche erfüllt werden, für die kein anderer aufkommt.

Eine solche Entwicklung hätte vor noch gut einem Jahr niemand für möglich gehalten,. aber auch damit ist das Kapitel "Hilfe für die Contergangeschädigten" noch nicht abgeschlossen. Wir wissen, dass die Menschen, die unter den Folgen dieses Medikamentes leiden, auch weiterhin unserer Hilfe bedürfen, daher werden wir sie nicht aus den Augen verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fischbach!
Offensichtlich hat die Regierungskoalition ein großes Interesse daran, die 2. Änderung des ContStiftungG zügig zu verabschieden. In meinen Augen ein überstürztes, sogar zynisches Vorgehen, nachdem man unsere Probleme so lange ignoriert hat.
So sind die angestrebten Forschungsvorhaben nicht konkretisiert worden – unsere Teilnahme wird aber vorausgesetzt, obwohl schon im Vorfeld von verschiedenen MdBs (Falk, Humme, Blumenthal) konstatiert wurde, dass keine Aufstockung der Bundesmittel geplant sei.
Wieso dann Geld für teure Forschung ausgeben?
Weiterhin sind die deutschen Conterganopfer im europäischen Vergleich mit anderen Entschädigungen zahlenden Ländern am schlechtesten versorgt- für die Reputation des BRDkeineswegs förderlich!
Über die Sonderzahlungen ist in Bezug auf Berechnungsmodalitäten oder gar konkrete Summen nichts Greifbares erkennbar – nur dass sie zum Jahresende erfolgen sollen. Eine Art "Weihnachtsgeld"?
Frau Falk + Frau Humme haben u.a. immer wieder auf den "Gleichheitsgrundsatz" des Grundgesetzes hingewiesen. Soweit es um Sondergesetzgebung geht, sicher zu recht. Aber wir Contergangeschädigte sind bisher schlicht nicht hinreichend entschädigt worden – obwohl das BVG 1976 dem Bund die Verantwortung genau dafür übertragen hat. Stattdessen wird daraufhin gewiesen, dass wir Leistungen nach dem SGB beantragen können. Haben wir kein Anspruchsrecht, jedoch hohe Kosten auf Grund von Conterganschäden, dann ist das Problem "privatisiert".
Die Conterganrente soll nun so wie die Altersrenten dynamisiert werden- + hat doch mit diesem System nichts gemein. Schon in unseren Jugendtagen haben die damaligen Elternvertreter einen Inflationsausgleich als Dynamisierungsmaßstab gefordert – nun ist klar, dass angesichts der demographischen + wirtschaftlichen Entwicklung unsere kleine Entschädigungsrente wieder stagnieren wird.
Wieso gibt es auch nach 50 Jahren keine anständige + gerechte Entschädigung für uns?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingrid Fischbach
1Empfehlung
29.05.2009
Ingrid Fischbach
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email vom 10.05. Selbstverständlich hat die Bundesregierung ein großes Interesse an der zügigen Verabschiedung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein, wie sie meinen, überstürztes oder gar zynisches Vorgehen, wir können dadurch gewährleisten, dass die leistungsberechtigten Conterganopfer noch automatisch an der Rentenerhöhung teilnehmen, die zum 1. Juli 2009 erfolgen wird. Dies geschieht insbesondere deshalb, weil die Conterganrenten an die gesetzlichen Renten angepasst werden.

Eine Ausschüttung der Gelder, die vom Unternehmen Grünenthal bereitgestellt wurden, kann ebenfalls nur erfolgen, weil das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde. Ein Abwarten, bis die Ergebnisse der Forschungsaufgaben vorliegen, also in zwei bis drei Jahren, brächte für keinen der Beteiligten einen Vorteil.

Auch Ihre Annahme, dass die Conterganopfer in Deutschland am schlechtesten versorgt sind, teile ich so nicht. Wir haben bei uns die Situation, dass die Conterganrente nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf, dies ist in anderen Ländern nicht der Fall. Dort müssen alle Bedürfnisse von der Rentenzahlung abgedeckt werden. So bleibt oft von einer anfänglich größeren Summe am Ende eher weniger übrig als bei den Betroffenen, die in Deutschland Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern neben ihrer Rentenzahlung bekommen.

Wir haben mit dem Gesetz vor allem den Bedürfnissen der Conterganopfer Rechnung tragen wollen, es sind zahlreiche Gespräche im Vorfeld geführt worden, um möglichst vielen Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Gesetzesvorhaben zu äußern. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir zukünftig die Opfer von Contergan aus dem Blickfeld verlieren werden. Seien Sie versichert, dass wir auch in den kommenden Jahren die Belange und Bedürfnisse der contergangeschädigten Menschen bei der Gesetzgebung berücksichtigen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
20.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fischbach,

sie haben dem Gesetzes-Entwurf zur Einführung von Internet-Sperren zugestimmt.
Internet-Sperren verstecken die Seiten mit "Kinderpornografie" bzw erschweren den Zugang.

Wieso haben Sie diesem Gesetz zugestimmt und sich damit gegen eine Verfolgung von den Tätern ausgesprochen?
Schon heute ist es strafbar und Materiel wäre schnell aus dem Netz entfernbar, anscheiennd fehlt aber das Personal dafür. Nun wird mittels dieses Gesetzes weggeschaut und die Täter werden immernoch nicht verfolgt.
Darüberhinaus besteht die Gefahr, dass die Sperren, deren Sperrlisten nicht demokratisch überprüft werden, auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden und die Internet-Zensur eingeführt wird.

Frau Fischbach, sehen Sie diese Gefahr auch?
Erachten Sie die Internet-Sperre als ausreichend im Kampf gegen "Kinderpornografie"?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ingrid Fischbach
1Empfehlung
29.06.2009
Ingrid Fischbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email auf Abgeordnetenwatch.de. Zunächst einmal möchte ich Ihre letzte Frage beantworten: Nein, ich bin nicht der Meinung, dass das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ein ausreichendes Mittel ist, um Kinderpornographie endgültig den Boden zu entziehen. Verhindern wird es die Verbreitung solcher Bilder sicher nicht vollends, es ist jedoch ein richtiger Schritt auf dem Weg dahin.

Gemäß § 184B StGB macht sich in Deutschland strafbar, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften zu verschaffen. Darunter fällt auch das Betrachten und Speichern von Bildern mit solchen Inhalten. Daher ist die Sperrung solcher Seiten, die einen strafwürdigen Inhalt haben, als Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Wir wollen damit erreichen, dass der zufällige Besuch solcher Seiten erschwert oder ganz verhindert wird. Genauso wie Hersteller und bewusste Konsumenten dieser Seiten unnachgiebig bestraft werden müssen, ist es unsere Pflicht, harmlose Nutzer vor der Stigmatisierung durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen zu schützen. Auch dazu soll das Stoppschild dienen.

Das verabschiedete Gesetz sieht meines Erachtens auch genügend Mechanismen vor, um den von Ihnen befürchteten Missbrauch zu verhindern. So benennt der Datenschutzbeauftragte fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen. Es ist zudem mehrfach klargestellt worden, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornografische Seiten beschränkt bleiben sollen. Diese wird es auch nur dann geben, wenn gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgegangen werden kann.

Ebenso ist beschlossen worden, dass das Gesetz nach zwei Jahren durch die Bundesregierung evaluiert wird. Die in dieser Zeit gewonnenen Erfahrungen werden dann eingearbeitet werden können.

Ich bin daher nach wie vor der Überzeugung, mit dem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung unternommen zu haben. Ein Patentrezept auf diesem Weg wird es nicht geben, angesichts der Schwere der Taten und der Abscheulichkeit von kinderpornographischen Darstellungen war es für mich jedoch auch nicht länger hinnehmbar gewesen, noch länger abzuwarten und die Augen zu verschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ingrid Fischbach
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.