Ingrid Fischbach (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ingrid Fischbach
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
25.06.1957
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Herne
Wahlkreis
Herne - Bochum II
Ergebnis
26,8%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Es wird immer eine Anzahl von Menschen geben, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen. So gab es auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit der "Vollbeschäftigung" im Jahre 1965 ca. 150.000 Menschen ohne Arbeit, dies trotz einer weitaus höheren Anzahl offener Stellen zu diesem Zeitpunkt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ingrid Fischbach
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
06.03.2012
Von:

Sehr geehrte Fr. Fischbach,

Ich hoffe, dass Sie mir ein paar Fragen bezüglich aktueller Gesundheitspolitik beantworten können.
Ich habe lange Zeit geraucht, was sich auf meine Kondition auswirkte, mein Asthma natürlich auch verschlimmerte und meine Wohnung zunehmend vergilbte und den bekannten kalten Rauch stehen liess.
Seit November des letzten Jahres bin ich nun absolut rauchfrei, da ich auf die elektrische Zigarette umgestiegen bin. Als Dampfer hat sich meine Kondition Rasch verbessert, mein Asthma bzw. meine Lungenfunktion ist seitdem auch um einiges besser. Der Gestank ist weg und im ganzen fühle ich mich hervorragend!
Es gibt Studien, wissenschaftliche Aussagen, ärztliche Aussagen und die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, welche aussagen, dass die E-Zigarette weder als Arzneimittel eingestuft werden kann, noch dass das Konsumieren von e-Liquids ( ca. 60% Propylenglycol , 40% pflanzliches Glycerin ) bedenklich wäre. Beide Stoffe werden in Lebensmitteln, Salben und anderen medizinischen Produkten ( z.B Inhalatoren ) verwendet.

Nikotin ist ein Nervengift und somit schädlich, dessen sind wir Dampfer uns bewusst, jedoch ist der Rest eines e-Liquids tausende male unschädlicher als der Rauch einer Zigarette. Nachweislich werden beim Zigarettenkonsum 10,000 Giftstoffe verbrannt und freigesetzt. Dies ist beim Dampfen nicht der Fall. Die E-Zigarette ( schlimmes Wort, Dampfgerät passt besser ) ist also definitiv unschädlicher, jedoch ebenfalls ein Genussmittel wie auch die Zigarette!
Wieso ist es jedem Kind möglich Zigaretten an jeder Bude, in jedem Supermarkt, an Tankstellen usw. zu erwerben, und e-Liquids sollen als Arzneimittel eingestuft werden und somit nur in Apotheken verfügbar sein ?
Für mich und 2 Millionen ( Anzahl trotz Kampagne dennoch steigend ) andere Dampfer ist das völlig unverständlich.
Stichwort Kampagne: Das Verbreiten von nachweislichen halb- und Unwahrheiten der Presse, hat die Dampferwelt sehr wütend gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingrid Fischbach
2Empfehlungen
20.03.2012
Ingrid Fischbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie Stellung zur E-Zigarette beziehen. Zwar stuft die Bundesregierung diese Form der Zigaretten grundsätzlich als Arzneimittel ein, die rechtliche Einstufung obliegt allerdings abschließend den einzelnen Bundesländern.

Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass ich die Einstufung der E-Zigaretten als Arzneimittel durchaus für sinnvoll erachte, dabei beziehe ich mich auf eine Einschätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2010. Hieraus geht hervor, dass weder die kurz- noch langfristigen Folgen des Konsums von E-Zigaretten hinreichend bekannt sind. Aufgrund des darin enthaltenen Nikotins sei weiterhin davon auszugehen, dass diese Art des Rauchens ebenfalls ein hohes Suchtpotential mit sich bringen werde.

Ihre Argumentation hingegen, jedem Kind sei es heute möglich, an Tankstellen etc. … Zigaretten zu kaufen, verfängt nicht. Aufgrund der Altersbeschränkung im Jugendschutzgesetz dürfen diese eben nicht an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren verkauft werden, wer dies dennoch tut, verstößt gegen das Jugendschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft werden.

Ich hoffe sehr, Ihnen meinen Standpunkt nähergebracht zu haben, verweise aber nochmals auf die Zuständigkeit der Bundesländer in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
19.04.2012
Von:

Sehr geehrte/r Bewerber/in,

Sie kandidieren zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 in unserer Region. Aus diesem Anlass möchten wir Ihnen einige Fragen übersenden.
Für unsere Wahlentscheidung am 13. Mai 2012 ist von entscheidender Bedeutung, mit welchen programmatischen Aussagen SIE zum Thema Jagd, Naturschutz und Umwelt um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler werben.
1.Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden? 2.Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden? 3.Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird? 4.Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?5.Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern + bei welchen Wildarten? 6.Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten vornehmen? 7.Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur¬und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.8.Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig? 9.Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?
Antwort von Ingrid Fischbach
1Empfehlung
27.04.2012
Ingrid Fischbach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 19.04.2012 auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie schreiben, ich würde für den Landtag in Nordrhein-Westfalen kandidieren.
Erlauben Sie mir, diese von Ihnen gemachte Aussage richtigzustellen. Ich kandidiere nicht für ein Abgeordnetenmandat im nordrhein-westfälischen Landtag.


Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
28.04.2012
Von:

Sehr geehrter Frau Fischbach,

Dienstwagen werden nach meinen Informationen an das Einkommen von Mitarbeitern angerechnet, wenn diese die Fahrzeuge auch privat nutzen.

Wie werden Dienstwagen und Fahrer eines Dienstfahrzeuges beim Einkommen des "Chefs / Vorstandes z.B. einer Krankenkasse, oder Bank, angerechnet – berücksichtigt?

Braucht der "Chef" z.B. der TK-Chef Norbert Klusen diese Vorteile / Einnahmen, sowie die Bonus-Zahlungen nicht zu versteuern? Siehe Medienberichte über Bonus-Zahlungen, Fahrer, Dienstwagen und Spitzen-Einkommen

Wer genehmigt den Vorstand der TK die Bonus-Zahlungen und die Höhe der Spitzeneinkommen und Dienstwagen mit Fahrer?

Genehmigt – bedient sich der Vorstand bei der TK oder bei Banken, usw. - selbst?

Welche Gesetze regeln das?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingrid Fischbach
1Empfehlung
14.05.2012
Ingrid Fischbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email auf Abgeordnetenwatch, in der Sie Stellung zur Versteuerung von Dienstwagen nehmen. Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer für private Zwecke ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, jedoch sind die Verträge, mit denen die Nutzung von Dienstwagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im einzelnen geregelt werden, individuell ausgestaltet. Es ist mir daher nicht möglich, auf Details hinsichtlich dieses Innenverhältnisses zwischen Herrn Prof. Klusen und der Techniker Krankenkassen einzugehen, sie sind mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ingrid Fischbach
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.