Ingo Wellenreuther (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ingo Wellenreuther
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Ergebnis
41,4%
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
weitere Profile
Wenn Sie Herrn Wellenreuther eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Herrn Wellenreuther zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Ingo Wellenreuther
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Steuern
06.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

nach Wegfall des §23 Abs 6a StVZO, was ursprünglich ein Steuerschlupfloch für schwere Geländewagen, die sog. SUV, stopfen sollte, wird nun leider deutlich, dass Wohnmobile mit einer Vervielfachung ihrer KFZ-Steuer rechnen müssen. Wohnmobile sind aber weder im Fahrverhalten, in der üblichen Nutzung, aufgrund ihrer Fahrgestelle oder in ihrer Lebensdauer mit PKW´s vergleichbar. Auch sind viele Besitzer keineswegs so reiche Leute, wie es manchmal den Anschein hat.

Gerade aus den CDU-regierten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen war in letzter Zeit viel Aktivität für die Erhöhung der KFZ-Steuer für Wohnmobile zu vernehmen.

Die KFZ-Steuer ist zwar Ländersache, die nötigen Gesetze werden aber im Bundestag verabschiedet. Wie stehen Sie persönlich dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Wir haben das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte „übereilte“ Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag „Wohnmobile angemessen besteuern“, Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005).

Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verbraucherschutz
15.09.2005
Von:

Wir sollen verstärkt privat für das Alter vorsorgen. Da gibt es viele Varianten und einige wählen eine Lebensversicherung. Die Versicherer locken mit üppigem Garantiezins und darüber hinaus Verzinsung. Jedoch wird nie die Rendite erwähnt. Bei den Meisten Lebensversicherungen liegt die Rendite unter 2% und federt somit nicht einmal die Inflation ab, geschweige denn eignet sie sich zur Altersvorsorge. Würden Sie die Versicherer verpflichten die Rendite anzugeben? Würden Sie die Versicherer verpflichten dass sie Kontenauszüge bei Verlangen ausstellen müssen bei denen man alle Gebühren sieht die abgezogen werden?
Vielen Dank!
Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Garantiezins, also den Zins den die Versicherer nach Ablauf des Vertrages garantiert ausschütten müssen, ist bereits gesetzlich vorgeschrieben. Er beträgt seit dem 01.01.2004 für alle neu abzuschließenden Lebens- und Rentenversicherungen 2,75%; zuvor waren es 3,25%. Bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, da der Garantiezins immer für die gesamte Laufzeit gilt. Kurz gesagt: eine Rendite in Höhe von 2,75%, die über der Inflationsrate liegt, ist für den Versicherungsnehmer für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert.

Die Versicherer erwirtschaften aber nicht nur den Garantiezins, sondern darüber hinaus auch Überschüsse, die fast vollständig an den Versicherungsnehmer ausgegeben werden. Dabei schwanken die Überschüsse von Versicherung zu Versicherung und bewegen sich gegenwärtig im Bereich von 1% bis zu etwa 3%.

Die Höhe der Überschüsse schwanken, weil sie davon abhängen, was am Kapitalmarkt erwirtschaftet wird. Aus diesem Grund können die Überschüsse vom Versicherer für die gesamte Dauer des Vertrages nicht verbindlich zugesagt, sondern nur prognostiziert werden.

Die Versicherer müssen auch zumindest auf Anfrage Auskunft über sämtliche einbehaltenen Gebühren geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
16.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

es tut mir leid, aber Sie haben meine Fragen nicht beantwortet. Ihre Aussagen sind lediglich dumpfe Werbebotschaften, auf jedem Ihrer Plakate nachzulesen.

Mal zum Thema der Lohnnebenkosten:
Es ist lediglich McKinsey-Theorie (Betrugswirtschaftslehre), daß die Verringerung der Lohnnebenkosten (zu Lasten der Arbeitnehmer) zu einer Belebung des Arbeitsmarktes oder gar zu Neueinstellungen führt.

Woher nehmen Sie also die Überzeugung, daß sich derartiges auf den Arbeitsmarkt auswirken wird ?

MfG
WL
Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie haben mir nicht mehrere Fragen gestellt, sondern eine Frage – nämlich was wir konkret anders machen wollen – und die habe ich Ihnen beantwortet. Ihr Vorwurf ist daher unberechtigt. Es ist eine andere Sache, wenn Sie die von mir genannten Maßnahmen – nach Erkenntnissen von Wirtschaftsexperte sowie meines Erachtens vollkommen zu Unrecht – ohne Gegenargumente als wirkungslos ansehen.

Wir gesagt: ich habe Ihre Frage beantwortet. Nur noch so viel: wenn sie jetzt behaupten, die Senkung der Lohnnebenkosten ging zu Lasten der Arbeitnehmer, so ist das schlichtweg falsch. Die Beiträge in die Sozialversicherungssysteme werden paritätisch, also von Arbeitgeber- und von Arbeitnehmerseite, geleistet. Werden die Lohnnebenkosten gesenkt, so kommt das folglich beiden Seiten zu Gute. Wenn wir also den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozentpunkte senken, so bedeutet das 1 Prozentpunkt weniger Beiträge für die Arbeitgeber aber auch für die Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer werden damit von ihrem Bruttoeinkommen mehr netto in der Tasche haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
16.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

es hat keinen Sinn. Sie (oder Ihr Ghostwriter) beantworten meine Fragen nicht.

Meine letzte Frage war nicht, wie Sie sich eine Reduzierung der Lohnnebenkosten vorstellen und wie diese verteilt werden soll, sondern vielmehr ganz eindeutig woher Sie die Überzeugung gewinnen, daß sich die Reduzierung der Lohnnebenkosten positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken wird. Oder anders gefragt: Übernehmen Sie hier nicht die blanken Theorien von McKinsey, Berger & Co. ? Diese Berater haben im übrigen bis heute noch nie den Nachweis erbracht, daß sie auch nur einen einzigen Job geschaffen haben - ganz im Gegenteil.

Daran könnte ich jetzt eine Summe von Fragen anschließen... aber lassen wir das.

Gruß
WL

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Steuern
16.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

leider sind sie in ihrer Anwort vom 15.09.2005 an Herrn Herbert Rauter nicht auf die Frage nach Einwanderung und Asylmißbrauch eingegangen.

Dieses Thema wird leider wieder mal auch von Ihnen übergangen.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ingo Wellenreuther
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.