Ingo Wellenreuther (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Ingo Wellenreuther
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
(...) Ich habe zu diesem Thema in der Antwort auf die Frage von Herrn Siebold vom 06.05.2009 ausführlich Stellung bezogen und darf hierauf verweisen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. (...)
 
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.03.2008
Von:

Zur Verschärfung des Waffenrechts habe ich ein paar Fragen an Sie.

1. Wie wollen sie die Einhaltung des Gesetzes bei jugendlichen Mehrfachtätern, die anscheinend schon mit den vorhandenen Mitteln des Straf- und Ordnungsrechtes nicht zu greifen waren, durchsetzen, und welche Strafen oder Massregelungen stellen sie sich bei Verstössen vor? Da die meissten dieser Täter ohnehin aus sozial schwachen Verhältnissen stammen, oder Minderjährig sind, dürfte das angedrohte Ordnungsgeld von bis zu 10000 Euro wohl eher verpuffen bzw von dieser Tätergruppe - die ja, wenn ich das richtig verstanden habe doch der eigentliche Adressat des Gesetzes sein soll (?) - nicht einforderbar sein. Wird ein entschlossener Täter überhaupt mit einem Bussgeld abzuschrecken sein?

2. Die Expertenanhörung des Bundestages hatte bei vielen Fachleuten zweifel hinsichtlich der Durchführbarkeit und Wirksamkeit der neuen Regeln (inb. beim Messerverbot) aufkommen lassen. Der Experte des BKA sprach von einer "Endlosspirale", die praktisch bis hin zu einem Verbot von Stricknadeln weitergedacht werden könne. Dies wird ua dadurch belegt, dass schon die verheerenden Terroranschläge des 11. Sept 2001 in den USA mit handelsüblichen Teppichmessern wie man sie in jedem Baumarkt bekommen kann verübt werden konnten. Wird dieses Gesetz tatsächlich eine solche Endlosspirale, oder können Sie sich vorstellen, dass dieses Gesetz - falls es seinen hohen Erwartungen nicht gerecht werden sollte - von vornherein mit einer zeitlichen Befristung versehen wird, die diese Regelungen auch wieder umkehren?


3. Halten Sie die Einschränkung von bürgerlichen Freiheitsrechten ohne hinreichende Begründung, und ohne den Beweis eines tatsächlichen Sicherheitsgewinns zu erbringen, für Verfassungskonform in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat? Es werden wahrscheinlich Millionen unbescholtener Bürger betroffen sein, um einer kleinen Minderheit von Gesetzlosen mit diesem Mittel entgegenzutreten.


Vielen Dank für Ihre Mühe!

Antwort von Ingo Wellenreuther
3Empfehlungen
19.03.2008
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Waffengesetz.

1. Hinsichtlich der Durchsetzung des Gesetzes vertraue ich auf unsere Sicherheitsbehörden. Nach meiner Erfahrung kann die Androhung eines Bußgeldes durchaus auch auf Jugendliche aus sozial schwachen Verhältnissen eine abschreckende Wirkung haben.
2. Das Gesetz wurde am 22. Februar 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Eine Befristung ist nicht vorgesehen.
3. Wir als Parlamentarier der großen Koalition sind uns durchaus bewusst, dass durch das Gesetz die Freiheitsrechte der Bürger eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen sind jedoch verhältnismäßig und gerechtfertigt. Während der Beratung des Gesetzentwurfs war für mich besonders wichtig, dass legale Waffenbesitzer in ihrem berechtigten Interesse nicht unnötig beschränkt werden. Zudem gewährleistet die Ausnahmevorschrift für die Bereiche Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport und andere anerkannte Zwecke, dass die Bürger in typischen Alltagssituationen nicht zu sehr eingeschränkt werden.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther,MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuter,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Kappler vom 25.02.2008, nehmen Sie Bezug auf die steigende Anzahl von Straftaten die mit Messern begangen werden.

Wie erklären Sie sich diese Problematik? Bei der letzten Waffenrechtsnovelle wurden ja schon diverse Gegenstände, unter anderem "Butterflymesser", verboten.

Warum scheint schon die letzte Verschärfung des Waffengesetzes nicht den gewünschten Effekt zu erzielen? Warum werden neue Beschränkungen empfohlen, wenn Fakten bzw. eigene Statistiken der Sicherheitsbehörden schon die letzten Verschärfungen ad absurdum geführt haben?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ingo Wellenreuther
1Empfehlung
19.03.2008
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Waffengesetz.

Ich bin davon überzeugt, dass man durch ein Verbot von Einhandmessern eine Reduzierung der entsprechenden Gewaltkriminalität erreichen wird. Dies wird jedoch nicht von heute auf morgen passieren. Wichtig ist für mich persönlich zudem die Reduzierung von Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in der U-Bahn. Meines Erachtens ist das Führungsverbot von Einhandmessern für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther,MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Ich möchte drei Fragen an Sie richten:

1.) Wenn das Kriminalitätsproblem mit den Messern bei den Jugendlichen liegt - und die Politiker bringen die Jugendgangs immer wieder als Hauptgrund für die kürzliche Verschärfung in diesem Bereich vor - warum wurde dann nicht einfach nur Jugendlichen unter 18 oder meinetwegen 21 Jahren das Tragen dieser Messer verboten?

2.) Die Politiker schicken 18- oder 19-jährige nach Afghanistan, damit sie am Hindukusch Deutschland verteidigen, damit sie hinter einem Maschinengewehr liegend Gefechte für Deutschland austragen und setzen sie dem Risiko eines Anschlags oder einer Tötung im Gefecht aus. Kommen sie dann nach Deutschland zurück, dürfen Sie aufgrund von Gesetzen der selben Politiker kein Taschenmesser mehr tragen (die meisten Einhandmesser sind Taschenmesser und keine taktischen Kampfmesser, wie Herr Tölle Ihnen das darstellte!) Ist dann Politikverdrossenheit nicht die logische Konsequenz?

3.) Unter das Verbot fallen nun auch Rettungsmesser, wie sie z.B. von der Feuerwehr zum Retten von Personen aus Fahrzeugen genutzt werden (z.B. www.lbainternational.com ). Meine Frage: War sich der Innenausschuss bei seiner Abstimmung über das Verbot darüber bewusst, dass nun Menschen sterben werden, weil ein zufällig am Unfallort vorbeikommender ein Messer (nicht unbedingt Rettungsmesser, aber eben auch diese!) nun nicht mehr tragen darf (er hat ja sofern er nicht gerade in diesem Moment im Rettungsdienst Arbeitszeit hat, keinen allgemein anerkannten Grund, das Messer zu führen!) und ihm daher eine wichtige Rettungsmöglichkeit genommen wurde? Wenn ich Auto fahre, habe ich immer ein Einhandmesser dabei, da ich mich damit bei einem Unfall auch mit einem verletzten Arm noch aus dem Gurt schneiden könnte.

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
19.03.2008
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Waffengesetz.

1. Wenn auch die Gewaltkriminalität schwerpunktmäßig bei Jugendlichen
auftritt, so sind sie nicht ausschließlich die Täter der
entsprechenden Delikte. Eine Reduzierung des Anwendungsbereichs
auf Jugendliche erscheint mir daher nicht sinnvoll zu sein.
2. Grundsätzlich glaube ich, dass die Situation eines Soldaten in
Afghanistan eine Ausnahmesituation ist.
3. Die üblichen Taschenmesser dürfen auch weiterhin getragen werden.
Zudem möchte ich Sie hinsichtlich der Ausnahmeregelungen auf meine
vorangegangenen Antworten verweisen.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ich habe mit großem Interesse Ihre Antworten auf die Verschärfung des Waffenrechtes verfolgt und bedanke mich diesbezüglich für Ihr Engagement zur Beantwortung der Ihnen gestellten Fragen.

In Ihrer Antwort auf Hr. Ingold stufen Sie die Glaubwürdigkeit eines führenden Mitarbeiters der Polizei höher ein als die Glaubwürdigkeit eines Forums. Ich möchte Ihnen hiermit bestätigen das ich persönlich Kontakt mit der Geschäftsführung der betroffenen Diskothek hatte und beide, in dem Video gezeigten, Angestellte wohlauf sind. Des weiteren wurden diese nur leicht verletzt. Sie können diese Aussauge leicht überprüfen. Ich kann Ihnen gerne die entsprechenden Kontakte übermitteln.

Dies wäre offensichtlich geworden wenn Hr. Tölle besagtes Video nicht unmittelbar gestoppt hätte. Mindestens einer der Angestellten verfolgt den Täter, was der von Hr. Tölle geschilderten Version wiederspricht. Da Hr. Tölle das Video genau zur richtigen Stelle stoppte, muss ich von einer gezielten Täuschung der Anwesenden, was Sie mit einschließt, ausgehen.

1.) Inwieweit können Sie als Mitglied des Ausschusses Gesetze mittragen die teils auf manipulativen und falschen Beweisen beruhen?

2.) B90/Die Grünen haben in Ihren Infobriefen darauf verwiesen das durch die
"überaus eindrucksvollen Anhörung im Bundestag" die Bundesregierung Ihre Ablehnende Haltung zur Beschränkung des Messergebrauchs nicht aufrecht erhalten kann. Inwieweit haben Sie sich durch die Aussagen von Hr. Tölle von Ihrer zunächst Ablehnende Haltung (als Mitglied der Bundesregierung) abbringen lassen?

3.) Als Nichtjurist würde ich gerne wissen inwieweit in Deutschland absichtliche und manipulative Falschaussagen von Sachverständigen strafbar sind und ob diese geahndet werden? Aus anderen Ländern ist mir bekannt das teils enorme Strafen verhängt werden, da Minister und Abgeordnete sich auf die Erkenntnisse verlassen müssen.

Ich danke Ihnen schon im Voraus,

mit freundlichem Gruß,

Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
27.03.2008
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Waffengesetz. Gerne beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen.

1 Zunächst möchte ich jedoch nochmals darauf hinweisen, dass es für die objektive Beurteilung der Gefährlichkeit von Einhandmessern irrelevant ist, ob in einem konkreten Einzelfall ein betroffenes Opfer einen Angriff überlebt hat oder nicht. Bitte lesen Sie dazu auch meine vorherigen Antworten zu diesem Thema.

2. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Infobriefes der Grünen kann ich Ihnen keine Auskünfte geben. Ich persönlich war jedoch bereits vor der Anhörung im Deutschen Bundestag grundsätzlich von der Richtigkeit einer Beschränkung des Messergebrauchs überzeugt. Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich Abgeordneter des Deutschen Bundestages und nicht – wie Sie schreiben – Mitglied der Bundesregierung bin.

3 Zu der von Ihnen gestellten Frage nach der Strafbarkeit einer Falschaussage in einer Anhörung kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Gemäß § 153 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Falschaussage vor einem Gericht oder einer zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle strafbar. Eine Anhörung des Deutschen Bundestages ist keine solche Stelle. In einer Anhörung werden die Sachverständigen nicht vernommen. Sie werden auch nicht vereidigt. Sie bringen vielmehr frei ihren Sachverstand ein. Die Zielrichtung einer Anhörung im Deutschen Bundestag ist nicht vergleichbar mit der eines gerichtlichen Verfahrens, da es nicht um die Klärung des Kerns eines Sachverhaltes geht. Vielmehr sind die Sachverständigen aufgerufen, ihre persönliche Sachkunde und ihre persönlichen Kenntnisse über spezifische Schwierigkeiten der Materie in die Beratungen einzuführen. Folglich ist eine Falschaussage in einer Anhörung des Deutschen Bundestages gemäß § 153 Absatz 1 StGB nicht strafbar. Gemäß § 153 Absatz 2 StGB ist die Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss strafbar. Eine Anhörung ist jedoch kein Untersuchungsausschuss. Eine Strafbarkeit gemäß § 153 Absatz 2 scheidet somit auch aus.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort bestehende Unklarheiten beseitigen konnte. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie sich natürlich gerne jederzeit wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.03.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Da sie die Änderung des Waffengesetzes mit zu Verantworten haben, möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang zwei Fragen stellen.

in Ihrer Antwort an Herrn Rahdes schreiben Sie unter Anderem:
Hinsichtlich der Durchsetzung des Gesetzes vertraue ich auf unsere Sicherheitsbehörden…..
Wenn Sie eine Gesetzesänderung Mitzeichen, ist ihnen bekannt wie diese praktisch umgesetzt werden soll und wie ist es speziell bei der oben genannten?

Ebenfalls schreiben Sie:
…Nach meiner Erfahrung kann die Androhung eines Bußgeldes durchaus auch auf Jugendliche aus sozial schwachen Verhältnissen eine abschreckende Wirkung haben….
Welche Erfahrungen dies bezüglich haben sie genau?
Wie soll ein Bußgeld, für das unerlaubte Führen eines Gegenstandes, Jemanden davon abhalten eine Straftat zu begehen, wenn Dieser doch schon bereit ist einem anderen Menschen womöglich tödliche Verletzung beizubringen?

Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
27.03.2008
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

das Waffengesetz wird umgesetzt wie jedes andere Gesetz auch. Es enthält Straf- und Bußgeldvorschriften. Folgen eines Verstoßes können sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen sein.

Meine persönlichen Erfahrungen hinsichtlich der abschreckenden Wirkung von Sanktionen resultieren aus meiner Arbeit als Staatsanwalt. Näheres dazu können Sie auf meiner persönlichen Homepage erfahren.

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass man eine Person, die entschlossen ist, einen anderen tödlich zu verletzen, nicht durch ein Verbot des unerlaubten Tragens entsprechender Messer davon abhalten kann. Ziel des Führungsverbotes von Einhandmessern ist es jedoch, gerade Gefährdungssituationen zu verhindern in denen der Einzelne spontan und womöglich im Affekt zu seinem Messer greift. Es geht hierbei nicht um den von Anfang an entschlossenen Täter, sondern um Personen, die sich durch das griffbereite Messer leichtfertig zu einer Tat hinreißen lassen. Meines Erachtens wird das Führungsverbot von Einhandmessern zu einer Verringerung dieser abstrakten Gefährdungslage führen.

Zudem bin ich fest davon überzeugt, dass durch das Führungsverbot die Reduzierung von Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in der U-Bahn erreicht werden kann. Lesen Sie dazu bitte auch meine vorangegangenen Antworten zu diesem Thema.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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