Ingo Wellenreuther (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Ingo Wellenreuther
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
(...) Ich halte die Ampel-Symbole für eine gut verständliche Lösung, um Verbraucher mit einem kurzen Blick über die Inhalte von Nahrungsmitteln zu informieren und ihnen eine gesunde Lebensmittelauswahl zu erleichtern. Ich unterstütze daher das Vorhaben von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU), diese Ampelregelung zusammen mit der Angabe der Zahlen von fünf Werten (Kalorien, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz) in Deutschland einzuführen. Die Kombination dieser Angaben (Ampel und Zahlenwerte) ist sinnvoll, da sie Irreführungen vorbeugt. (...)
 
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www.ingo-wellenreuther.de
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Frage zum Thema
08.12.2006
Von:

Noch vor wenigen Tagen freuten sich viele über die Meldung, dass ein Gesetz das Rauchen nicht nur in staatlichen Einrichtungen, sondern auch in anderen Bereichen wie Restaurants verbieten wird. Sogar zahlreiche Raucher haben sich mit dieser Lösung abgefunden - wie bereits in vielen Ländern. Heute sieht plötzlich alles wieder anders aus: Verfassungsbedenken sind plötzlich aufgetaucht - und das Ganze wird nun zur Ländersache erklärt. Für dieses Hin und Her habe ich kein Verständnis. Gibt es denn immer weniger Politiker, die ein Problem bis zu Ende denken können? Wie sieht Ihre Position aus? Treten Sie für den beabsichtigten uneingeschränkten Gesundheitsschutz der Nichtrauer ein oder wollen Sie eher den Qualm auch an Orten weiterdampfen lassen, an denen sich Nichtraucher gesundheitlich gefährden und sich nach einem Restaurantbesuch selbst nicht mehr riechen können? Wie wollen Sie den erweiterten Schutz der Nichtraucher voranbringen?
Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
16.08.2007
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Für den Schutz von Nichtrauchern vor Gesundheitsgefahren ist nicht allein der Bund zuständig, viele Vorgaben fallen in die Verantwortung der Länder.

Wie Sie sicher wissen, hat der Bund ein Gesetz verabschiedet, dass den Schutz vor Passivrauchen für seinem Zuständigkeitsbereich umsetzt (allgemeines Rauchverbot ab 01.09.2007 in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Personenbahnhöfen mit der Möglichkeit, in bestimmten Bereichen abgetrennte Raucherräume einzurichten). In Baden-Württemberg ist für den Zuständigkeitsbereich des Landes zum 01.08.2007 ein umfassendes und weit gehendes Rauchverbot in Kraft getreten.

Als überzeugter Nichtraucher begrüße und unterstütze ich diese Maßnahmen außerordentlich. Denn es geht bei dem Rauchverbot nicht um die Diskriminierung von Rauchern, sondern vor allem um den Schutz von Nichtrauchern vor den – immer noch sehr unterschätzten – Gefahren des Passivrauchens. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jedes Jahr über 260 Nichtraucher an passivrauchbedingtem Lungenkrebs und ca. 3000 Nichtraucher an passivrauchbedingten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder chronischen Lungenerkrankungen.
Ich teile auch nicht Befürchtungen nach erheblichen Umsatzeinbußen für die Gastronomie - zumal für mich solche Aspekte mit Blick auf die eben genannten Todesfallzahlen eh nur eine untergeordnete Rolle spielen. Erfahrungen aus anderen Ländern, die ein umfassendes Rauchverbot eingeführt haben, belegen eher das Gegenteil. In Irland beispielsweise nahm nach dem Rauchverbot der Umsatz in Bars zwar zunächst um 4,5% ab, war aber nach etwa 1 ½ Jahren wieder auf dem ursprünglichen Niveau mit weiter steigender Tendenz.

Das Rauchverbot in Baden-Württemberg gilt in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gaststätten. In Baden-Württemberg wird es somit nicht möglich sein, dass sich bestimmte (einräumige) Gaststätten zu Rauchergaststätten erklären können (sog. Deklarationslösung). Als einzige Ausnahme vom Rauchverbot besteht in Gaststätten die Möglichkeit, dass ein Gaststättenbetreiber das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlauben kann, wenn diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind. Diese Ausnahmemöglichkeit besteht nicht für Diskotheken. Bier-, Wein- und Festzelte sind vom gesetzlichen Rauchverbot nicht erfasst. Dasselbe gilt für die Außengastronomie, wie beispielsweise Biergärten und Straßencafes, und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.12.2006
Von:

Wie stehen Sie zum Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen? Sehen Sie eine Möglichkeit, Internetseiten, die Gewalt zum Thema haben, zu unterbinden?
Antwort von Ingo Wellenreuther
2Empfehlungen
11.07.2007
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich eines Verbotes von Killerspielen.

Studien zum Zusammenhang zwischen Computerspielen und Gewaltbereitschaft haben gezeigt, dass gewalttätige Spiele aggressives Verhalten begünstigen. Und ebenso erwiesenermaßen trägt die Medienlandschaft zur Gewaltbereitschaft bei. Natürlich wird nicht jeder Fan von Spielen, deren Inhalt ein hohes Gewaltpotenzial aufweist, auch gleich in der Realität zu einem Gewalttäter an seinen Mitmenschen. Aber besonders Kinder und Jugendliche sollten wir vor dem Einfluss gewaltverherrlichender Medien schützen.

Die bisherige Regelung des § 131 Absatz 1 StGB bietet dafür noch keine ausreichende rechtliche Grundlage. Die derzeitige Fassung des § 131 Absatz 1 StGB sieht vor, dass "...derjenige, der Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen oder menschenähnlichen Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1) verbreitet,

2) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt der sonst zugänglich macht,

3) einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich
macht oder

4) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne des Nummer 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird."

Weiterhin sieht Abs. 2 vor, dass ebenso betraft wird, "wer eine Darbietung des in Abs. 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Dieser zweite Absatz bezieht zwar die so genannten Killerspiele mit ein, jedoch haben die Häufung schwerfassbarer normativer Merkmale und unbestimmte Rechtsbegriffe wie "verherrlichen, verharmlosen einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise" eine strafrechtliche Verfolgung der Spielevertreiber bisher kaum möglich gemacht.

Da dieses Gesetz daher nicht als ausreichend empfunden werden kann, um Kinder und Jugendliche vor solchen Medien zu schützen, ist es meiner Ansicht nach wünschenswert, über ein generelles Herstellungs- und Verkaufsverbot von virtuellen Killerspielen nachzudenken, und auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Wellenreuther, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
23.12.2006
Von:

Wenn Sie sich darüber im Klaren wären, dass die neue Gesundheitsreform mit
  • elektronischer Gesundheitskarte und Datenspeicherung in Zentralservern
  • online-Datenübertragung der ärztlichen Verordnung zur Vertragsapotheke der jeweiligen Krankenkasse
  • online-Anforderung des verordneten Medikamentes beim Hersteller, Großhandel oder MacMorris

es einem Hacker ermöglichen wird,

  • eine Auswahl von Patienten nach Alter, Geschlecht, Wohnort oder auch jüdisch klingendem Namen zu treffen
  • aus einer Verordnung von "Ibuprofen" "Ibuproten" zu machen
  • dann könnte dieses "Ibuproten" (im Ausland hergestellt und aus dem Ausland her vertrieben) z.B. Zyankali enthalten

und alle gewählten Patienten in höchste Gefahr bringen.

Würden Sie dann diesem Gesetz noch zustimmen? Guten Gewissens?
Antwort von Ingo Wellenreuther
2Empfehlungen
16.08.2007
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Frage zielt auf die Datensicherheit. Wie bei sämtlichen Vorgängen mit elektronischen Datenbanken bedarf es gerade bei sensiblen Daten hohen Sicherheitsvorkehrungen. Dies ist eine Grundbedingung in der heutigen Zeit beim Umgang mit Daten und ich habe keine Bedenken, dass dies gewährleistet wird.

Die Gesundheitsreform habe ich aber aus ganz anderen Gründen abgelehnt, die ich Ihnen nachfolgend gerne kurz zusammenfasse. Das grundsätzliche Finanzierungsproblem der Gesetzlichen Krankenversicherung wird mit der Reform nicht gelöst werden. Viele Krankenkassen haben bereits ihre Beiträge zum 01. Januar dieses Jahres erhöht, weitere Steigerungen sind zu befürchten. Das Gesetz sieht keinerlei Rückstellungen bzw. Kapitalbildung vor. Damit ist die Nachhaltigkeit nicht gesichert. Wir dürfen aber die Kosten des Systems nicht den nachfolgenden Generationen aufbürden.

Außerdem habe ich verfassungsrechtliche Bedenken. Der vorgesehene Basistarif in der privaten Krankenversicherung und die Tatsache, dass die Privatkassen nicht von dem Steuerzuschuss für das Gesundheitswesen profitieren sollen, sind für mich verfassungsrechtlich zweifelhaft. Die Reform bringt außerdem nicht mehr Transparenz im Gesundheitswesen und führt eher zu weniger als mehr Wettbewerb. Der Gesundheitsfonds schafft darüber hinaus unnötige Bürokratie. Schließlich gelingt die unbedingt notwendige Abkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten nur sehr zögerlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Familie
26.01.2007
Von:
M.

Am 11. September 2003 brachten Abgeordnete mehrerer Fraktionen im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Titel "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" (BT-Drucksache 15/1544) ein, der formal das Wahlrecht für Kinder forderte, welches jedoch von den Eltern ausgeübt werden sollte.

Dieser Antrag wurde damals abgelehnt.

In einer von Überalterung bedrohten Gesellschaft sehe ich die Gefahr, dass die Interessen der nächsten Generationen mehr und mehr an Bedeutung verlieren.

Damit steigt das Risiko, dass unser Land einen immensen Schaden nehmen wird, da die nachfolgenden Generationen, bei erreichen der Volljährigkeit und des Wahlrechts, vor vollendete Tatsachen gestellt sind.

Eine, wenn auch drastische, Lösung für diese Generationen den möglichen Fehlentwicklungen zu entkommen, besteht in der Auswanderung. Und dies kann nicht im Interesse unser aller liegen.

Wie stehen Sie zu der Forderung eines "Wahlrechts von Geburt an"? Was werden Sie konkrekt in diese Richtung unternehmen?
Antwort von Ingo Wellenreuther
3Empfehlungen
04.04.2007
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Wahlrechtes von Geburt an. Ich gebe Ihnen Recht, den Interessen und Belangen von Kindern und Jugendlichen muss genügend Aufmerksamkeit und Achtung entgegen gebracht werden, denn die nachfolgenden Generationen sind die Basis unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund hat die Union die Familienpolitik, die jahrelang vernachlässigt wurde, wieder in den Mittelpunkt der politischen Tätigkeit gerückt.

Die Stärkung der Rechte von Kindern ist ein wichtiges Anliegen, jedoch wäre meines Erachtens die Einführung eines "Wahlrechts von Geburt an" der falsche Weg für die Umsetzung.

Zum einen ist der Begriff ist irreführend, da nicht Kindern und Jugendlichen ein früheres Wahlrecht eingeräumt würde, sondern die Eltern dieses Stimmrecht treuhänderisch wahrnehmen würden. Die Umsetzung eines solchen Wahlrechtes wirft mehrere juristische Fragen auf:

* Wer von den beiden Elternteilen darf dieses Wahlrecht ausüben?
* Was geschieht in Fällen wo ein politischer Dissens zwischen den
Eltern besteht?
* Wer darf im Scheidungsfall das treuhänderische Wahlrecht für das
Kind übernehmen?
* Und für den Fall, dass Minderjährige Eltern werden, erhebt sich
die Frage, welche Großeltern das Stimmrecht für das Enkelkind
wahrnehmen dürften.

Zum anderen ergibt sich die Ungewissheit, wie sichergestellt werden kann, dass die Eltern ihr Stimmrecht auch wirklich im Interesse ihres Kindes ausüben. Heranwachsende haben häufig eine ganz andere politische Meinung als ihre Eltern. Da aber die Stimmabgabe geheim ist, kann nicht kontrolliert werden, ob die Wahl im Sinne des Kindes stattgefunden hat oder lediglich im Sinne des wählenden Elternteils. Durch ein Wahlrecht von Geburt an erhielten Eltern somit ein doppeltes Stimmgewicht gegenüber kinderlosen Wählern. Einige Stimmen jedoch mit einem besonderen Gewicht zu belegen, wäre jedoch in höchstem Maße undemokratisch.

Die Interessen unserer Kinder und Jugendlichen müssen wir in verstärktem Maße berücksichtigen. Die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, halte ich jedoch nicht für die richtige Möglichkeit, diese durchzusetzen und kann daher diesen Antrag auch nicht unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

wie sehen Sie das Modellprojekt zur Versorgung von Heroin- Schwerstabhängigen?
Das Projekt endet bald und wir aber bisher von vielen Fachleuten und Kommunalpolitkern (u.a. Ihr Karlsruher Oberbürgermeister Fenrich), sowie der baden-württembergischen Sozialministerin Stolz befürwortet und seine Ergebnisse als positiv bewertet.
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt in einen Dauerzustand umgewandelt wird? Der Bund müsste hierfür Initiative zeigen.

Mit freundlichen Grüßen



P.S. Die Frage interessiert mich vor allem hinsichtlich Ihrer OB-Kandidatur in Mannheim und den vielleicht daraus ergebenden Konsequenzen, dass sie das Problem bald aus kommunaler Sicht sehen könnten
Antwort von Ingo Wellenreuther
4Empfehlungen
04.04.2007
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Modellprojekt zur Versorgung von Heroin-Schwerstabhängigen.

Bereits im Mai 2006 habe ich die Karlsruher Einrichtung - die AWO Ambulanz -- besucht, mich vor Ort über das Modellprojekt informiert und mit den Verantwortlichen das Projekt erörtert.

Sowohl bei der AWO in Karlsruhe als auch im aktuellen Drogenbericht der Bundesregierung wird die erste Projektphase als Erfolg verzeichnet. Es ist den verantwortlichen Ärzten und Sozialarbeitern gelungen, sowohl den Drogenkonsum bei einer Mehrheit der Projektteilnehmer zu reduzieren, als auch deren soziales Umfeld zu stärken. Die Delikte im Rahmen der Beschaffungskriminalität sind während der Projektphase zurückgegangen und auch die gesundheitliche Gesamtverfassung der Patienten hat sich verbessert. Die Patienten selbst sehen das Projekt als Möglichkeit, wieder ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Ich unterstütze daher das Projekt und setze mich seither für die Fortführung ein. Allerdings müssen dafür meines Erachtens verschiedene Voraussetzungen gegeben sein.

1. Projektteilnehmer müssen bereits wiederholt andere Therapien
erfolglos versucht haben.
2. Die Abgabe von Heroin muss die Vorstufe zu einer auf Erfolg
gerichteten Therapie sein.
3. Es darf sich nur um schwere Ausnahmefälle, d.h. Schwerstabhängige
mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen handeln.
4. Die Abgabe darf nur in engen Grenzen und in speziell hierfür
ausgestatteten Einrichtungen erfolgen

Ziel muss sein, in schwersten Suchtfällen Leben zu retten und durch kontrollierte Abgabe von Heroin zielgerichtet auf den Drogenentzug hinzuführen, weil ich eine ausstiegsorientierte Drogenpolitik für richtig halte. Zudem ist dabei die Sozialarbeit vor Ort entscheidend wichtig. Die enge Bindung von Ärzten und Sozialarbeitern zu Patienten hat sich als besonders erfolgreich erwiesen und wird auch künftig notwendig sein.

Eine notwendige Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene würde ich unterstützen, sofern die genannten Bedingungen erfüllt seien. Dies ist aber keineswegs als Signal für eine allgemeine Liberalisierung der Drogenpolitik zu verstehen

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther, MdB
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