Ingo Wellenreuther (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Ingo Wellenreuther
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
(...) Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass sich die Koalitionsfraktionen in den letzten Monaten sehr intensiv mit dem Problem der Veräußerung von Immobilienkrediten sowie der Frage, wie die Verbraucher in derartigen Fällen geschützt werden können, befasst haben. (...)
 
weitere Profile auf abgeordnetenwatch.de
Persönliche Website
www.ingo-wellenreuther.de
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ingo Wellenreuther
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

erlauben Sie mir bitte eine Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 25.05.2009 auf meine Frage an Sie vom 07.05.2009.

Sie verweisen darin auf Ihre Antwort vom 13.05.2009 auf die Frage von Herrn Siebold vom 06.05.2009. Zwar betreffen sowohl die Frage von Herrn Siebold wie auch meine das -mittlerweile auch mit Ihrer Stimme- beschlossene Zugangserschwerungsgesetz, jedoch fragte ich explizit nach den Quellen der von Ihnen genannten Zahlen, zu denen Sie in Ihrer Antwort zu Herrn Siebolds Frage leider kein Wort verlieren. Auch in den Antworten auf ähnliche Fragen anderer Fragesteller gehen Sie nicht auf darauf ein, woher die von Ihnen benutzen Zahlen stammen.

Wäre es Ihnen möglich, an dieser Stelle aufzuzeigen, wie die Ihrer Rede zugrunde liegenden Daten zustande kommen?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Wahlkreis 271,
Antwort von Ingo Wellenreuther
3Empfehlungen
25.06.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Zahlen beruhen im Wesentlichen auf Angaben und Schätzungen von unicef oder auch des US-amerikanischen "Child Victim Identification Program" des "National Center for Missing and Exploited Children", wonach 1998 100.000 Abbildungen kinderpornographischer Ausbeutung registriert wurden, die Anfang 2007 bereits auf 7 Millionen Abbildungen gestiegen ist und bis Ende 2008 sogar bereits 15 Millionen Abbildungen erreicht haben soll. Ein Staatsanwalt aus Halle hatte anlässlich einer Fachtagung im März 2007 von einer russischen Website berichtet, deren Betreiber mit Filmen und Fotos von kinderpornographischer Ausbeutung binnen vier Monaten 1,93 Millionen US-Dollar umsetzten.

Wie ich bereits erklärt hatte, wollte ich mit der Darstellung von Zahlen das Ausmaß der Kinderpornografie im Internet verdeutlichen, weil ich in den Gesprächen, die ich zu diesem Thema führe, immer wieder feststellen muss, dass die Dimension dieser Verbrechen vielen nicht bewusst ist. Ich halte es im übrigen aber für unnötig, tiefgehende Diskussionen über jede einzelne Zahl zu führen, denn selbst wenn manche Schätzungen in diesem Zusammenhang beispielsweise doppelt so hoch wie das tatsächliche Ausmaß sein sollten, würde dies nichts daran ändern, dass es viel zu viele Fälle von Kinderpornographie gibt, die mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden müssen.

Unbestritten dürfte sein, dass Kinderpornographie im Internet Ausmaße angenommen hat, die es meines Erachtens für unabdingbar machen, neben die bereits seit Jahren praktizierte Löschung von Websites mit kinderpornografischen Inhalten das jetzt beschlossene Instrument der Zugangssperre zu derartigen Seiten, die aus verschiedenen Gründen nicht gelöscht werden können, treten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ist es richtig, dass Ihre Bundestagsfraktion über eine Erhöhung der Mwst. (von 7 aut 19% für alles) diskutiert?
Frau Merkel hat doch vor kurzem eine Erhöhung ausgeschlossen.

Wieso ist die Union gegen eine Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen? Herr Obama hat doch darum gebittet.

MfG

Antwort von Ingo Wellenreuther
3Empfehlungen
26.06.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Ronald Pofalla, hat klar gestellt, dass es Überlegungen zur Aufhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der nächsten Legislaturperiode nicht gibt.

Ich persönlich und die CDU/CSU begrüßen die Auflösung des menschenunwürdigen Häftlingslagers Guantanamo sehr. Die Union hat nicht pauschal die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen verweigert, sondern Voraussetzungen dafür formuliert - ich halte das für das gute Recht eines Staates, der sich auch um die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger kümmern muss.

So sehr die Bitte von Präsident Obama nachvollziehbar sein mag, muss zunächst in konkreten Fällen geprüft werden, inwieweit der ehemalige Gefangene ein Sicherheitsrisiko darstellt und warum er nicht in den USA bleiben kann. Außerdem muss der ehemalige Häftling eine Beziehung zu Deutschland aufweisen, so wie dies bei dem Deutsch-Türken Murat Kurnaz der Fall war.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

zunächst einmal bedanke ich mich für ihre Antwort. Allerdings halte ich diese für unzulänglich, da die Antwort auf die Sie verweisen in Teilen überholt ist.
Oder bestreiten Sie, dass die Infrastruktur, welche durch dieses Gesetz errichtet wird, nicht zur Zensur geeignet ist?

Ich darf Sie folgendermaßen zitieren, aus ihrer Antwort auf die Sie mich verwiesen haben: "Die Bedenken, dass mit der geplanten Maßnahme auch der Zugang zu anderen, nicht kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden würde, ist vollkommen unbegründet."
Spätestens seit den Äußerungen Ihres Parteikollegen Herrn Strobl halte ich dies für absolut unglaubwürdig. Ebenso zeigen die Forderungen von Musikindustrielobbyisten deutlich, welche Begehrlichkeiten solch eine Infrastruktur weckt.
Auch hat ein Hamburger Gericht einen Provider nur deshalb von einer "Störerhaftung" freigesprochen hat, weil die Filtermaßnahmen ´unzumutbar´ gewesen seien. Dies wäre doch nun hinfällig, da die Filtermechnismen nun zwingend eingeführt werden müssen.
Bitte erläutern Sie mir doch, wie Sie diese Aussage aufrecht erhalten wollen oder können.

Mit freundlichen Grüßen
HIpp
Antwort von Ingo Wellenreuther
5Empfehlungen
17.07.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb meine Antwort überholt sein sollte. Das Zitat, das Sie anführen, hat nach wie vor volle Gültigkeit und ich darf es daher nochmals vollständig wiederholen: "Die Bedenken, dass mit der geplanten Maßnahme auch der Zugang zu anderen, nicht kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden würde, ist vollkommen unbegründet. Der Gesetzentwurf rechtfertigt allein zur Sperrung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Das BKA darf und wird bei der Sperrung nicht andere Inhalte in den Blick nehmen. Bedenken mit Blick auf die Seriosität des BKA teile ich in keiner Weise."

Der Gesetzentwurf wurde sogar noch dahingehend verändert, dass die gesetzliche Regelung nicht im Telemediengesetz, sondern in einem eigenen Gesetz ("Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen") vorgenommen wird - ich möchte allerdings betonen, dass dies rein klarstellend zu verstehen ist, denn eine andere gesetzliche Regelung als die Zugangssperre zu kinderpornographischen Webseiten war auch mit der Änderung des Telemediengesetzes eindeutig nicht vorgesehen.

Für mich steht außer Zweifel, dass das BKA sich uneingeschränkt an diese gesetzlichen Vorgaben halten wird. Aus welchen Gründen sollte das BKA gegen die eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen und willkürlich andere Webseiten mit nicht-kinderpornographischen Inhalten sperren wollen? Dieser Vorwurf ist absurd.

Im übrigen ist der Begriff der "Zensur", den Sie in Ihrer Frage an dieser Stelle verwenden, vollkommen fehl am Platz. Es geht darum, im Internet den Zugang zu schwerer Kriminalität (Kinderpornographie) zu erschweren. Kein Mensch kommt auf die Idee, es als "Zensur" zu bezeichnen, wenn Zeitschriften mit kinderpornographischem Inhalt von einem Zeitschriftenladen aus dem Verkehr gezogen werden, um zu verhindern, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich werden. Auf nichts anderes zielen für den Bereich des Internets die Zugansperren zu kinderpornographischen Webseiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
09.07.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Wellenreuthter,

Sie werden wieder für die Bundestagswahl in meinem Wahlbezirk kandidieren. Um mir bei einer Wahlentscheidung zu helfen, bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten:

1. Abschaffung aller Atomwaffen

  • Wie stehen Sie zur Frage der US-Atomwaffen in Deutschland und zur nuklearen Teilhabe Deutschlands? Welchen Sinn haben diese Waffen aus Ihrer Sicht nach dem Ende des Kalten Kriegs?
  • Wird Ihre Partei im Falle von Koalitionsverhandlungen den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland im Koalitionsvertrag festschreiben?

2. Ausstieg aus der Atomenergie/Erneuerbare Energien

  • Wird Ihre Partei den Atomausstieg nach dem derzeit geltenden Atomgesetz fortsetzen?
  • Werden Sie sich dafür einsetzen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so fortzuschreiben, dass insbesondere der dezentrale Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie "in Bürgerhand" beschleunigt wird?

3. Beendigung des Afghanistan-Krieges

  • Würden Sie Ende des Jahres für oder gegen die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan stimmen?
  • Angesichts der Lage in Afghanistan, wie stehen Sie zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC)?

4. Schutz von Flüchtlingen und Bekämpfung von Flucht-Ursachen

  • Wie stehen Sie zu einem Bleiberecht für besonders schutzbedürftige, traumatisierte Flüchtlinge?
  • Wo sehen Sie Deutschland in der Verantwortung für wichtige Flucht-Ursachen (Krieg, Verelendung, Umweltzerstörung) und was wollen Sie als Abgeordnete/r diesbezüglich tun?

Freundliche Grüße.
Ihr Dr. .
Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
28.08.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zu 1 a)
Deutschland übernimmt als Mitglied der NATO Bündnisverpflichtungen, zu denen auch die Nukleare Teilhabe gehört. Im Rahmen der Strategie der NATO kann Deutschland seine nationalen Interessen gewährleisten: Frieden, Freiheit und Menschenrechte.

Zu b)
Einseitige Aufkündigungen von Vereinbarungen sind in einer auf Konsens und Solidarität angelegten Nato nicht üblich. Veränderungen der Politik bedürfen eines langwierigen Konsultations- und Abstimmungsprozesses und letztlich einer einvernehmlichen Regelung im Nato-Rat. Unser langfristiges Ziel ist eine atomwaffenfreie Welt, doch bis es soweit ist, werden strategische Entscheidungen im Rahmen der NATO getroffen, die auch für Deutschland gelten.

Zu 2 a)
Einen Neubau von Kernkraftwerken lehnen wir ab. Wir streben aber eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Anlagen an, weil heute klimafreundliche und kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Teuren Atomstrom aus unsichereren Kernkraftwerken aus dem Ausland zu beziehen ist keine Alternative.

Zu 2 b)
Wir wollen, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 bei 30 Prozent liegt. Die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie, ist neben einem breiten Energiemix und Anreizen für mehr Energieeffizienz und Energiesparen unser Weg zum Klimaschutz. Dafür werde ich mich einsetzen.

Zu 3 a)
Im Rahmen der geltenden Politik würde ich einer solchen Verlängerung zustimmen. Denn mir ist es wichtig, dass die Ziele der Weltgemeinschaft, die diese für Afghanistan hat, dort erreicht werden. Dies ist bislang noch nicht der Fall.

Zu 3 b)
Dazu stehe ich voll und ganz. Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist Ausdruck unseres integrierten Ansatzes und dient dem Wiederaufbau der Gesellschaft und der Stabilisierung des Landes.

Zu 4 a)
Ich befürworte die bestehenden rechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz, die einen Aufenthalt und auch ein Bleiberecht aus humanitären Gründen vorsehen und auch Regelungen für Härtefälle vorsehen. So konnten zum Beispiel besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge, die keine Rückkehrperspektive in den Irak und auch keine Aussicht auf eine Integration in Syrien beziehungsweise Jordanien haben, aufgenommen werden.

Zu 4 b)
Ein Prinzip unserer Entwicklungspolitik lautet: Verantwortung für die Menschen in Not und für die Schöpfung. Armutsbekämpfung, die Not lindert, zugleich aber auch Migrationsdruck mindert, ist deshalb ein Kernanliegen unserer Entwicklungspolitik. Entwicklung ist jedoch die ureigene Verantwortung der Entwicklungsländer selbst. Deshalb fordern und fördern wir dort Subsidiarität und Eigenverantwortung. Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe leisten, damit die betroffenen Länder Flucht-Ursachen selber bekämpfen können. Wir wollen aber auch hier das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und in der Bevölkerung den Gedanken der Solidarität mit Menschen in Not wieder stärken. Dafür werde auch ich mich einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

lese ich Ihre Antwort auf die Fragen des Nutzers www.abgeordnetenwatch.de sträuben sich mir die Haare. Ich möchte zitieren:

"Bedenken mit Blick auf die Seriosität des BKA teile ich in keiner Weise."

"Für mich steht außer Zweifel, dass das BKA sich uneingeschränkt an diese gesetzlichen Vorgaben halten wird. [...] Dieser Vorwurf ist absurd."

Darf ich das so verstehen, dass Sie die rechtsstaatliche Kontrolle der Polizeibehörden für unnötig halten? Wenn nein, wie sonst? Glauben Sie, es gibt keine schwarzen Schafe? Bitte nehmen Sie dazu Stellung.

Vielen Dank und Grüße aus Karlsruhe


P.S. Eine kleine Anmerkung:

Internetsperren ziehen pornographische Seiten nicht "aus dem Verkehr". Sie werden lediglich versteckt - so als ob man die "Zeitschriften mit kinderpornographischem Inhalt" hinter anderen Zeitschriften verstecken würde. Dies wurde von zahlreichen Experten bereits so dargelegt und ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Antwort von Ingo Wellenreuther
3Empfehlungen
22.07.2009
Ingo Wellenreuther
ehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nein, Sie dürfen mich nicht so verstehen, dass ich die rechtsstaatliche Kontrolle der Polizeibehörden für unnötig halten würde. So etwas habe ich niemals, auch nicht ansatzweise erklärt, daher frage ich mich, wie Sie zu dieser Interpretation kommen?

Ganz im Gegenteil: Als ehemaliger Richter und Staatsanwalt glaube ich an den Rechtsstaat und deshalb daran, dass sich das BKA an die gesetzlichen Vorgaben halten wird. Angenommen, das BKA würde tatsächlich andere, nichtkinderpornographische Webseiten sperren wollen - wobei ich es immer noch für eine Utopie halte, warum dies das BKA gesetzeswidrig und willkürlich tun sollte - so wäre dies ohne Frage ein Fall für die behördliche Aufsicht und gegebenenfalls disziplinarrechtliche und gerichtliche Schritte, also für das für derartige Fälle vorgesehene rechtsstaatliche Verfahren.

Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass in der beschlossenen Fassung des Zugangserschwerungsgesetzes vorgesehen ist, dass ein beim Bundesbeauftragen für Datenschutz ansässiges unabhängiges Expertengremium gebildet wird, dessen Mitglieder berechtigt sind, die Sperrliste beim BKA jederzeit einzusehen. Das Gremium prüft unabhängig davon mindestens einmal quartalsweise die Sperrliste stichprobenartig. Mit der Einrichtung dieses Gremiums wurde dem Wunsch nach mehr Transparenz Rechnung getragen.

Zu Ihrem P. S.: Es ist für jedermann offensichtlich, dass das Löschen von kinderpornographischen Webseiten effektiver ist, als den Zugang hierauf zu erschweren. Deshalb ist die mit dem betreffenden Gesetz eingeführte Zugangssperre von Anfang an nur als ergänzende Maßnahme zu den derzeit schon intensiven Bemühungen angesehen worden, Webseiten mit kinderpornographischen Inhalt zu löschen. Dementsprechend wurde in § 1 Abs. 2 des Zugangserschwerungsgesetzes der Grundsatz "Löschen vor Sperren" eingefügt, d. h. es wurde festgelegt, dass die Sperrung nur erfolgt, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung der kinderpornographischen Webseite abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Mit anderen Worten: Eine Sperre des Zugriffs auf kinderpornographische Webseiten erfolgt nur dann, wenn die Löschung - aus welchen Gründen auch immer - nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ingo Wellenreuther
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.