Sehr geehrter Herr Dr.

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vielen Dank für Ihre Frage.
Zu 1 a)
Deutschland übernimmt als Mitglied der NATO Bündnisverpflichtungen, zu denen auch die Nukleare Teilhabe gehört. Im Rahmen der Strategie der NATO kann Deutschland seine nationalen Interessen gewährleisten: Frieden, Freiheit und Menschenrechte.
Zu b)
Einseitige Aufkündigungen von Vereinbarungen sind in einer auf Konsens und Solidarität angelegten Nato nicht üblich. Veränderungen der Politik bedürfen eines langwierigen Konsultations- und Abstimmungsprozesses und letztlich einer einvernehmlichen Regelung im Nato-Rat. Unser langfristiges Ziel ist eine atomwaffenfreie Welt, doch bis es soweit ist, werden strategische Entscheidungen im Rahmen der NATO getroffen, die auch für Deutschland gelten.
Zu 2 a)
Einen Neubau von Kernkraftwerken lehnen wir ab. Wir streben aber eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Anlagen an, weil heute klimafreundliche und kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Teuren Atomstrom aus unsichereren Kernkraftwerken aus dem Ausland zu beziehen ist keine Alternative.
Zu 2 b)
Wir wollen, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 bei 30 Prozent liegt. Die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie, ist neben einem breiten Energiemix und Anreizen für mehr Energieeffizienz und Energiesparen unser Weg zum Klimaschutz. Dafür werde ich mich einsetzen.
Zu 3 a)
Im Rahmen der geltenden Politik würde ich einer solchen Verlängerung zustimmen. Denn mir ist es wichtig, dass die Ziele der Weltgemeinschaft, die diese für Afghanistan hat, dort erreicht werden. Dies ist bislang noch nicht der Fall.
Zu 3 b)
Dazu stehe ich voll und ganz. Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist Ausdruck unseres integrierten Ansatzes und dient dem Wiederaufbau der Gesellschaft und der Stabilisierung des Landes.
Zu 4 a)
Ich befürworte die bestehenden rechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz, die einen Aufenthalt und auch ein Bleiberecht aus humanitären Gründen vorsehen und auch Regelungen für Härtefälle vorsehen. So konnten zum Beispiel besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge, die keine Rückkehrperspektive in den Irak und auch keine Aussicht auf eine Integration in Syrien beziehungsweise Jordanien haben, aufgenommen werden.
Zu 4 b)
Ein Prinzip unserer Entwicklungspolitik lautet: Verantwortung für die Menschen in Not und für die Schöpfung. Armutsbekämpfung, die Not lindert, zugleich aber auch Migrationsdruck mindert, ist deshalb ein Kernanliegen unserer Entwicklungspolitik. Entwicklung ist jedoch die ureigene Verantwortung der Entwicklungsländer selbst. Deshalb fordern und fördern wir dort Subsidiarität und Eigenverantwortung. Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe leisten, damit die betroffenen Länder Flucht-Ursachen selber bekämpfen können. Wir wollen aber auch hier das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und in der Bevölkerung den Gedanken der Solidarität mit Menschen in Not wieder stärken. Dafür werde auch ich mich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB