Ingo Wellenreuther (CDU)

Ingo Wellenreuther
Ingo Wellenreuther aktuell
12.11.2008, Abstimmung BKA-Gesetz
Angaben zur Person
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.06.2009
Von:

Moin!
Ihre Antwort auf meine Frage www.abgeordnetenwatch.de hat mich etwas verwirrt. Daher habe ich eine Anschlussfrage:
Ist Ihnen bekannt, dass gängige Vorschläge zur Einführung Direkter Demokratie auf Bundesebene vorsehen, dass der Bundestag mit den Initiatoren einen Kompromiss aushandeln oder einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen kann? Dies ist eigentlich bereits in den Ländern Praxis und wurde in Bayern und erst vor kurzem in Hamburg so durchgeführt.


Grüße

Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Um Ihre Verwirrung aufzulösen, meine Antwort in einer hoffentlich verständlichen Kürze: mir ist natürlich bekannt, dass es nach den in dieser Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Plebisziten auf Bundesebene möglich ist, dass beispielsweise der Bundestag das mit einer Volksinitiative begehrten Gesetz erlassen kann und damit ein Volksentscheid überflüssig wird, oder dass der Bundestag mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative einen Kompromiss aushandeln kann, so dass diese von der Durchführung eines Volksentscheids absehen, oder dass der Bundestag bei einem Volksentscheid einen eigenen Gesetzentwurf mit zur Abstimmung stellen kann. Diese Möglichkeiten entkräften aber meines Erachtens nicht die von mir vorgebrachten Bedenken gegen Plebiszite auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Kultur
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ich entnehme Ihren Antworten auf die Frage(n) zu Ihrem Engagement "Killerspiele zu verbieten" (wenn ich es unter diesem Schlagwort zusammenfassen darf) und Ihrem entsprechenden Engagement in Sachen der Karlsruher Spiele-Veranstaltung, dass Sie Handlungsbedarf hinsichtlich der Verrohung der Gesellschaft sehen und dies Basis Ihrer Argumentation ist.

Wie begründen Sie dieses Engagement? Welche Zahlen liegen Ihnen vor, die Sie dazu veranlassen zu glauben, dass wir eine Verrohung der Gesellschaft erleben? Insbesondere im Vergleich zu anderen Perioden der Geschichte dieses Kontinents, und hierbei besonders Deutschlands, kann die gegenwärtige gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt wohl kaum als besonders verroht bezeichnet werden, oder doch?

Wenn Ihnen Zahlen oder andere Erkenntnisse vorliegen, jenseits einer altersbedingten " o tempora o mores"-Symptomatik, die eine Verrohung der Gesellschaft als gesamtgesellschaftliches Phänomen nahelegen, wie imminent ist dies?

Selbstverständlich könnte ich auch einen präventiven Ansatz Ihrer Arbeit hinsichtlich eines rein theoretischen Phänomens verstehen. Inwieweit besteht aus Ihrer Sicht eine Kausalität zwischen Ihrem Engagement gegen Killerspiele und dem erhofften Ziel, einer Verrohung der Gesellschaft entgegenzuwirken? Anders gesagt, haben Sie sich jemals damit beschäftigt, welche Einflussfaktoren tatsächlich zu einer Verrohung der Gesellschaft führen (z.B. im Rahmen der deutschen Geschichte, des Genozids in Ruanda, in Jugoslawien, Armenien etc.)?
Haben Sie Daten, die beweisen, dass eine Korrelation zwischen Gewaltstraftaten und der Benutzung von Killerspielen besteht?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingo Wellenreuther
4Empfehlungen
25.06.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst möchte ich noch einmal betonen, dass sich mein Engagement in den vergangenen Wochen nicht auf ein Verbot sog. Killerspiele bezog, sondern darauf, dass die in Karlsruhe geplante IFNG nicht in städtischen Hallen durchgeführt wird.

Im Übrigen: Politik ist nicht Mathematik. Ich habe meinen Standpunkt bereits ausführlich dargestellt und möchte daher nur noch einmal einen Satz wiederholen: Ich halte solche "Spiele" wie "Counter-Strike" für stil- und geschmacklos sowie mit meinem Werteverständnis und moralischem Empfinden für unvereinbar und habe mich - unabhängig von der Frage, ob das Spielen von "Counter-Strike" in den eigenen vier Wänden erlaubt sein sollte oder nicht - deshalb dafür eingesetzt, dass die Stadt Karlsruhe einer öffentlichen Darstellung derartiger Computerspiele, bei denen es darum geht, Menschen virtuell zu töten, keine Plattform in öffentlichen Einrichtungen bieten sollte.

Schließlich halte ich es in einer sachlichen und differenzierten Diskussion durchaus für berechtigt, darüber nachzudenken, ob sog. Killerspiele als eine von mehreren ursächlichen Faktoren angesehen werden können, die die Hemmschwelle für tatsächliche Gewalttaten möglicherweise senken können.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2009
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ein Thema, das meiner Meinung nach in der hochemotionalisierten Diskussion über die Bekämpfung von Kinderpornographie zu sehr unter den Tisch gekehrt wird, ist das Schicksal unschuldiger Menschen, die zu Unrecht des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornographie verdächtigt werden. So sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen aufgrund von Fehlern bei der Übermittlung von IP-Adressen unschuldige Menschen ins Visier der Fahnder gerieten. Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, sämtliche privaten und dienstlichen Computer und Speichermedien beschlagnahmt und auf Diskretion keinerlei Rücksicht genommen. Für die betroffenen bedeutet dies im Allgemeinen eine Stigmatisierung, damit verbunden Verlust des Arbeitsplatzes, gesellschaftliche Ausgrenzung und häufig auch Verlust des Partners und der Familie und schwere psychische Folgen. Stellt sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war, wird das Verfahren eingestellt und der Betroffene, dessen Leben in Trümmern liegt, wird sich selbst überlassen.
Was soll und was kann Ihrer Meinung nach der Staat mit einem solchen Justizopfer tun? Halten Sie es für gerechtfertigt, im Kampf gegen Kinderponographie solche Opfer einfach in Kauf zu nehmen, oder soll sich um die Rehabilitation dieser Menschen gekümmert werden und diese eine Wiedergutmachung erhalten? Wenn ja, wie könnte Ihrer Meinung nach eine solche Rehabilitation und Wiedergutmachung gestaltet sein?

Viele Grüße


Kai
Antwort von Ingo Wellenreuther
1Empfehlung
26.06.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mir persönlich sind keine der von Ihnen beschriebenen Fälle bekannt. Zur Einleitung von Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft unter den gesetzlich verankerten Voraussetzungen verpflichtet.

Unabhängig davon ist jede zu Unrecht erfolgte Verdächtigung oder sogar Verurteilung höchst bedauerlich und wenn es auch nur Einzelfälle in unserem hochentwickelten Rechtsstaat sind, ist jeder Fall einer zu viel.

Erfolgte eine Haft zu Unrecht, gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, wonach der materielle und in einem gewissen Umfang auch der immaterielle Schaden ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 18.5.

Leider muß ich wiederholen, daß Ihre Aussage, es hätte aus anderen Ländern "keine nennenswerten Beschwerden" gegeben, sehr wohl falsch ist, zumal Sie in diesem Zusammenhang nicht von Ihrer persönlichen (Fehl-)Einschätzung ( defendingscoundrels.com ) sprechen, sondern von "tatsächliche Erfahrungen".

Völlig inakzeptabel ist es, im Falle der in Finnland gesperrten w3c.org Seite zu unterstellen, hier könnte es sich um eine Seite handeln, deren "Inhalte zum Teil sehr schnell verändert werden, so dass im Zeitpunkt der angeordneten Zugangssperre Kinderpornographie abrufbar war". W3C alias WWW-Consortium ist die Organisation, die zentrale Standards des WWW festlegt. Dort ist und war nie Kinderpornografie abrufbar. Dafür ist die Kontrolle über Webstandards jedoch mit erheblichen wirtschaftlichen Interessen verbunden, so daß die Sperrung dieser Seite nicht nur ein Skandal war, sondern auch durchaus ein Motiv für kriminelle Machenschaften gegeben ist.

Bei der Argumentation zu Internetsperren und Überwachung der Telekommunikation laviert die CDU/CSU z.Zt. zwischen drei Motiven, zwei davon (Terror und KiPo) sind perfekte Bedrohungsszenarien, weil sie für den Normalbürger nebulös bleiben, die dritte (Urheberrechte) taucht dazwischen immer wieder wie ein Freudscher Versprecher auf und ist inakzeptabel, weil hier Grundrechte gegen wirtschaftliche Interessen aufgewogen werden. Und daß hier gegen alle Bedenken mit solcher Beharrlichkeit fortgefahren wird, hinterläßt ein ungutes Gefühl. Die Politik darf kein rechtsfreier Raum bleiben, daher meine Fragen:

1. Wann plant die CDU, die EU-Vorgaben zur strafrechtlichen Erfassung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechlichkeit umzusetzen?

2. Was halten Sie von einer Verpflichtung zur zeitnahen Veröffentlichung von Parteispenden auch untehalb der derzeitigen Grenze von 50.000 Euro, die ohnehin durch Splitting unterlaufen werden kann?

mfG,
K.H. Schreiber
Antwort von Ingo Wellenreuther
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26.06.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ? - oder Herr Schreiber??

Ich spreche von meiner Einschätzung zu den Erfahrungen in anderen Ländern. Ich würde es für sehr höflich halten, wenn Sie eine andere Auffassung zu einer Sachfrage akzeptieren und respektieren würden und diese nicht als "falsch" bezeichnen würden.

Ihre Auffassung, die Politik sei ein rechtsfreier Raum, ist absurd. Es gibt sowohl einen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, als auch umfangreiche Regelungen zu Parteispenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Internet-Sperren
23.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ich wüßte gerne, aus welchen Gründen Sie für die Sperrung von Internetseiten gestimmt haben?

Mir ist bekannt, dass diese Sperren (zunächst? ) nur auf Seiten mit Kinderpornographischen Inhalten beschränkt bleiben sollen. Aber es wurden schon vor Verabschiedung des Gesetzes Stimmen laut, die die Ausweitung auf andere Inhalte forderten. Auch ist bekannt, dass den bekannt gewordenen Sperrlisten anderer Länder völlig harmlose Seiten enthalten sind, zum Beispiel die einer niederländischen Spedition auf der dänischen Sperrliste (Quelle: www.golem.de ). Hochrangige skandinavische Polizisten sagen in TV-Interviews, die Sperrungen hätten keinen Effekt. Dennoch wird in Deutschland, besonders von CDU-Politikern (z.B. Frau von der Layen), der Erfolg der skandinavischen Sperrlisten als Argument angeführt.

Sehen Sie, vor diesem Hintergrund, diese Sperren nicht als massiven Eingriff in die persönlichen Freiheiten der Bürger? Besonders wenn man berücksichtigt, dass hier über ein populäres Thema (bei dem sich vermutlich 99% aller Bundesbürger einig sind, dass eine Bekämpfung erforderlich ist) eine gewisse "Zensurtolleranz" und eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird.

Werden künftig Seiten wie Wikileaks, auf denen zum Beispiel auch Sperrlisten anderer Länder veröffentlicht wurden, gesperrt werden können?

Für eine Stellungnahme zu diesen Fragen bedanke ich mich schon im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingo Wellenreuther
2Empfehlungen
26.06.2009
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe zu dem Thema der Zugangssperren zu kinderpornographischen Webseiten - und insbesondere zu dem in diesem Zusammenhang vollkommen unpassenden Begriff der "Zensur" - auf abgeordnetenwatch umfassend Stellung bezogen (insb. auf die Frage von Herrn Siebold vom 06.05.2009) und darf hierauf verweisen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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