Ingo Wellenreuther (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Ingo Wellenreuther
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
16.12.1959
Berufliche Qualifikation
Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Karlsruhe
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Ergebnis
38,1%
Landeslistenplatz
6, Baden-Württemberg
(...) Für mich ist bei Großspenden an Parteien das entscheidende Merkmal die Transparenz, d. h. der Wähler soll wissen, wer welcher Partei Spenden zukommen lässt. Nach dem Parteiengesetz werden Spenden über 50.000 Euro in Bundestagsdrucksachen zeitnah veröffentlicht und auf der Webseite des Bundestags übersichtlich und für jeden einsehbar sofort dargestellt www.bundestag.de (...)
 
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

den bereits seit längerem in verschiedenen Bereichen voranschreitenden Demokratieabbau beobachte ich mit Sorge.

Nun scheint es so, als wäre eine Einschränkung im Rederecht der Parlamentarier geplant.

www.spiegel.de

Wie beurteilen Sie die aktuelle Entwicklung, die offenbar darauf abzuzielen scheint, "Abweichler und kritische Stimmen im Bundestag mundtot zu machen", und inwieweit ist sie mit Ihrem Demokratieverständnis sowie Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter vereinbar?

Außerdem: Ist, sofern die Einschränkung durchgesetzt wird, lediglich noch mit Reden streng nach Parteibuch - die, wenn Druck allein zur Durchsetzung "alternativloser Politik" nicht reicht, die potenzielle "Abweichler", die statt nach Parteibuch lieber nach ihrem Gewissen entscheiden möchten, auf die gewünschte Linie einschwören sollen - zu rechnen oder besteht zumindest ein Funken Hoffnung, dass auch weiterhin parteipolitisch unbequeme Meinungen offen im Bundestag vertreten und vorgetragen werden können?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingo Wellenreuther
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Das Rederecht der Abgeordneten ist aus Art. 38 des Grundgesetzes abzuleiten, ist also verfassungsrechtlich verbrieft. Deshalb ist es aus guten Gründen und zu Recht nicht möglich, Abgeordneten, die eine abweichende Meinung zur Haltung ihrer Fraktion einnehmen, im Plenum das Wort zu verbieten.

Anlass für den diskutierten Änderungsvorschlag der Geschäftsordnung ist die Entwicklung, dass zahlreiche Debatten im Bundestag dazu genutzt werden, um die eigentlich zwischen allen Fraktionen vereinbarte Debatte durch so genannte persönliche Erklärungen in die Länge zu ziehen, ohne dass es zu einem wirklichen Erkenntnisgewinn kommt oder neue Argumente vorgebracht würden. Das Ergebnis ist, dass die gesamten Redezeiten in keiner Weise die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wiederspiegeln, was im Grunde undemokratisch ist.

Ich habe mich zu der diskutierten Frage einer Änderung des Rederechts gegenüber der Presse geäußert (vgl. Badische Neueste Nachrichten (BNN) vom 17. April 2012) und dabei meinen Vorschlag geäußert, dass sich Vertreter der Fraktionen nochmals zusammensetzen sollten, um einvernehmlich zu einer sinnvollen Neuregelung zu kommen, die einerseits das Rederecht der Abgeordneten nicht beschneidet, andererseits aber auch den reibungslosen Parlamentsbetrieb gewährleistet. Ich begrüße es, dass es nun zu neuen Beratungen in dieser Richtung unter den Fraktionen kommen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther
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Frage zum Thema Finanzen
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Ich beschäftige mich mit den Problemen unseres verzinsten Geldsystems und deren mögliche Ursache für die wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen, die wir alle momentan beobachten können.

Alle Maßnahmen, die bisher getroffen wurden, wie Rettungsschirme und staatliche Sparprogramme, scheinen meiner Meinung nach nur oberflächlich die Symptome zu bekämpfen. Tatsächlich beschreiben immer mehr angesehene Wirtschaftsleute unser verzinstes Geldsystem und die Art und Weise wie Geld geschöpft wird als Kern unserer sozialen, wirtschaftlichen und ökologische Probleme.

Im derzeitigen System kommt Geld hauptsächlich in Umlauf, indem Geschäftsbanken Kredite vergeben. Dabei wird jedoch stets nur das Kreditgeld erzeugt, das Geld für die Zinsen jedoch nicht. Diese muss der Kreditnehmer den anderen Marktteilnehmern abjagen. Zum anderen führt der Zinseszinseffekt zu einem exponentiellen Wachstum der Geldmenge, was durch ein exponentielles Wachsen der Wirtschaft kompensiert werden müsste.

Ein exponentielles Wachstum ist aber nicht nachhaltig, es ist in der Natur höchstens mit einem Krebsgeschwür vergleichbar, und das ist für den Menschen nicht gesund und kann in einer Welt mit begrenzten Ressourcen nur früher oder später nur scheitern.

Ein zweiter direkter Effekt des Zinseszins Systems ist die Umverteilung von fleißig auf reich, denn die stetig wachsenden Kapitaleinkommen der reichen "Arbeitslosen" müssen ja von den Fleißigen, der arbeitenden Mittelschicht, erwirtschaftet werden.

Der im Geldsystem eingebaute, nie stillbare Hunger nach Wachstum, Energie und Rohstoffen führt auch zu zunehmender Zerstörung unseres Lebensraums und Ausbeutung von Mensch und Natur. Wir brauchen also ein ökosoziales Geldsystem ohne Zins, das ständiges Wachstum unnötig machen würde.

Nun meine Frage: Wie sehen Sie den Sachverhalt? Was ist ihre Haltung zu alternativen Geldsystemen?

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
15.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

da Sie bei der kommenden Wahl als Oberbürgermeisterkandidat antreten, habe ich zwei Fragen an Sie.

Zum einen haben Sie sicher eine Meinung zum Stadionneubau des Wildparkstadions. Präferieren Sie eine Modernisierung des bisherigen Stadions oder einen Neubau andernorts?

Zum anderen würde mich interessieren: behalten Sie auch das Bundestagsmandat, falls Sie Oberbürgermeister von Karlsruhe werden?

Herzlichen Dank vorab,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

in Kürze ist im Bundestag die Abstimmung über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) geplant.
Siehe hierzu folgendes Internetvideo: (einfach den Text in die Kopfzeile Ihres Internetbrowsers kopieren)
www.youtube.com
Das zentrale Recht des Bundestages, das sogenannte "Königsrecht", ist das Haushaltsrecht. Durch den ESM können Gelder OHNE(!!!) Zustimmung des gesamten Bundestages abgezogen werden, ein indirektes Vetorecht ist völlig unzureichend.
Hierdurch würde sich der deutsche Bundestag durch Aufgabe des "Königsrechts" faktisch selbst entmachten!
In der deutschen Geschichte hat sich schon einmal ein Parlament selbst entmachtet, dies war am 23. März 1933 mit dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich".
Was danach kam, das wissen wir alle!!
Wehret den Anfängen!!!
Herr Ingo Wellenreuther, Sie sind nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt worden, um den Bundestag durch Aufgabe des "Königsrechts" zu entmachten!!
Herr Ingo Wellenreuther, wie gedenken Sie, die Entmachtung des deutschen Bundestages zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen,


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