Ingo Wellenreuther (CDU)

Ingo Wellenreuther
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
16.12.1959
Berufliche Qualifikation
Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Karlsruhe
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Ergebnis
38,1%
Landeslistenplatz
6, Baden-Württemberg
(...) Davon unabhängig scheinen mir nach den aktuell vorliegenden Informationen solche Hilfen auch nicht notwendig. Das heißt, Griechenland muss für die Folgen seiner verfehlten Haushaltspolitik mit eigenen Mitteln geradestehen und kann dies auch, wie nicht zuletzt die erfolgreiche Begebung einer neuen Staatsanleihe im Volumen von 5 Mrd. Euro zu vertretbaren Konditionen vor wenigen Tagen zeigt. (...)
 
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www.ingo-wellenreuther.de
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wellenreuther,

Meinungsvielfalt und die Macht der Medien erschweren politisches Handeln aber auch den sachlichen Durchblick für die politisch interessierten Bürger.
Warum wohl - so scheint es mir - hat die CDU solche Schwierigkeiten, ihre Regierungspolitik den Bürgern (medienwirksam) zu vermitteln? - warum gelingt das der SPD und den Grünen besser?
Ich als Bürger wünschte mir viel mehr Fakten-Information: z.B. Gesamtüberblick zur Stromversorgung und Planungsdaten, Gesamtüberblick zu den Gesundheitskosten etc. etc.. Ich (Soziologe) ärgere mich stets über die Nachrichtenqualität der TV Tagesschau und auch in den Tages- und Wochenzeitungen. Wir Bürger brauchen nicht noch so schlaue Journalistenmeinungen. Mit Fakten- und Hintergrundinformation sind wir heute auch in der Lage, uns selbst eine Meinung zu bilden. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Vielen Dank
We
Antwort von Ingo Wellenreuther
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13.06.2012
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Ich kann gut verstehen, dass Sie großes Interesse an sachlichen und fundierten Fakten- und Hintergrundinformationen haben. Das Internet bietet einerseits gute Möglichkeiten zur Informationsmitteilung, die ich, z. B. mit meiner Webseite, zur Vermittlung der Inhalte, die mir wichtig sind und an denen ich arbeite, intensiv nutze. Empfehlen kann ich Ihnen auch die Internetseiten der verschiedenen Bundesministerien, die zu vielen - auch den von Ihnen angesprochenen - Themenbereichen ausführliche und sachliche Informationen enthalten, sowie beispielsweise die Seiten des Statistischen Bundesamts und anderer Bundesbehörden. Andererseits werden über das Internet auch zahlreiche Falschinformationen verbreitet und es gibt eine Vielzahl unseriöser Webseiten, so dass die Auswahl der Informationsquellen gerade hier sehr wichtig ist.

Ich sehe das ähnlich wie Sie, dass es der CDU oftmals nicht ganz so gut wie manch anderen Parteien gelingt, ihre politischen Inhalte den Bürgern über Medien zu vermitteln. Dass dies gerade der SPD in vielen Fällen besser gelingt, mag an den umfassenden Medienbeteiligungen der SPD liegen. So ist die SPD über ihre Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (100% im Eigentum der SPD) beispielsweise wesentlich an den Zeitungen Frankfurter Rundschau, ÖKO-Test, Sächsische Zeitung, Morgenpost Sachsen, Neue Westfälische, Nordbayerischer Kurier, Südthüringer Zeitung, Frankenpost, Neue Presse Coburg, Hannoversche Allgemeine, Göttinger Tagblatt, Leipziger Volkszeitung oder den Dresdener Neuesten Nachrichten beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther
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Frage zum Thema Finanzen
11.06.2012
Von:

Hallo Herr Wellenreuther,

ich beschäftige mich gerade mit dem Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Dabei fallen mir sich oft wiederholende Argumente auf, was per se nicht schlimmt ist, da es sich ja um ein und dasselbe Thema handelt.

Was ich hingegen nicht verstehe: Warum werden ganze Antworten eins zu eins übernommen? Und dann auch zum strittigen Thema ESM und Fiskalpakt.

Ich meine Ihren Beitrag »Antwort von Ingo Wellenreuther« vom 29.05.2012, welcher eins zu eins den Antworten von Ihren Kollegen:
entspricht.
Dadurch habe ich jetzt schon keine Lust mehr, weitere Beiträge speziel zu diesem Thema geschweige denn im Abgeordnetenwatch zu lesen.

Können Sie mir dies erklären und versuchen den geschehenen Vertrauensverlust rückgäng machen?

Viel Grüße
Antwort von Ingo Wellenreuther
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22.06.2012
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juni 2012.

Ihre Aussage, dass meine Antwort vom 29. Mai 2012 auf Herrn Hucks Anfrage vom 15. April 2012 "eins zu eins" den Antworten meiner Kollegen entspricht, ist unzutreffend. Ich habe mir die Beiträge der Kolleginnen und Kollegen heute angesehen und festgestellt, dass diese auf den Musterbrief der Arbeitsgruppe Haushalt unserer Bundestagsfraktion zurückgegriffen haben. Aus meiner Sicht ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden, denn in der Arbeitsgruppe sind die diesbezüglichen Experten unserer Fraktion vertreten, die sich täglich bis ins Detail mit dem Fiskalpakt und dem ESM beschäftigen und Einblick in die aktuellen Verhandlungen haben. Um Bürgeranfragen zutreffend zu beantworten, macht es Sinn, diese Expertise zu nutzen.

Ich selbst habe aus dem besagten Musterbrief allerdings in zwei Absätzen insgesamt lediglich sechs Sätze in mein Antwortschreiben an Herrn Huck übernommen, weil ich ganz individuell auf seine Anfrage eingehen wollte. Meine Mitarbeiter haben sich zu diesem Zweck intensiv mit den Theorien zum "verzinsten Geldsystem" auseinandergesetzt und - wie von mir geschrieben - u.a. die Thesen von Andreas Popp und Rico Albrecht sowie Tobias Tulinius und Florian Hauschild studiert. In Anbetracht der Tatsache, dass Herr Huck mir am 30. Mai 2012 zu meiner Antwort eine Nachfrage gestellt hat, die ich bereits am 1. Juni 2012 beantwortet habe, verstehe ich nicht, warum Sie etwas von einem "geschehenen Vertrauensverlust" schreiben. Offensichtlich funktioniert der Meinungsaustausch, den ich gerne mit den Fragestellern auf Abgeordnetenwatch führe, doch sehr gut. Im übrigen hätte ich erwartet, dass Sie sich mit meiner Antwort etwas gründlicher auseinandergesetzt hätten, bevor Sie unsubstantiierte Vorwürfe erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

wie ich diversen Quellen ( dipbt.bundestag.de www.focus.de ) entnehmen konnte, hat die CDU/CSU-Fraktion der Änderung des MRRG (und somit auch der (meiner persönlichen Meinung nach) impliziten Aushöhlung des Datenschutzes - durch $44 MRRG) zugestimmt.

Meine Fragen an Sie :
(1) Waren Sie persönlich bei dieser Abstimmung anwesend und wie habe Sie abgestimmt ?
(2) Können Sie mir vermitteln, welche Gründe dafür sprechen, persönliche Daten (ohne Widerspruchsrecht des Betroffenen) an "Hinz und Kunz" (ich spreche hier ausdrücklich nicht von staatlichen Institutionen) weiterzugeben ?
(3) Ist Ihrer Meinung nach der o.a. $44 MRRG mit dem Grundgesetz bzw. Art. 8 der EU-Grundrechtecharta vereinbar ? (Als Mitglied im Rechtsausschuss sollte Ihnen meines Erachtens die Beantwortung dieser Frage möglich sein)

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingo Wellenreuther
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25.07.2012
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen war ich anwesend, nicht aber bei der Abstimmung im Plenum.

Die beschlossene Neuregelung ist noch nicht in Kraft, daher gilt die derzeitige Rechtslage, die vor dem Hintergrund Ihrer zweiten Frage interessant ist: Bereits jetzt kann nach dem geltenden § 21 Abs. 1 MRRG jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften einzelner Einwohner bei der Meldebehörde erhalten, sofern beispielsweise nicht schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden (§ 6 MRRG). Zum Zweck dieser Regelung besagt der juristische Kommentar von Medert/Süßmuth "Melderecht des Bundes und der Länder": "Die Vorschrift trägt diesem Informationsbedürfnis des privaten Bereichs, dort insbesondere der Wirtschaft, Rechnung, indem sie davon ausgeht, dass in unserer Gesellschaft - so das BfD-Gutachten, Tz. 79 - "mit ihren vielfältigen Kommunikationsformen und -zwängen sich niemand ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann und darf. Er muss erreichbar bleiben und es hinnehmen, dass andere Mitbürger notfalls staatliche Hilfe erwarten, um mit ihm Kontakt aufnehmen zu können (z. B. zur Eintreibung von Forderungen, zur Durchsetzung von Erziehungspflichten und anderen Verantwortlichkeiten). Auch Benda, der frühere Präsident des BVerfG, kommt in seiner "Gutachtlichen Äußerung zu verfassungsrechtlichen Fragen des Entwurfs eines Meldegesetzes für das Land Berlin vom 27.12.1984" (nicht veröffentlicht) zu einem ähnlichen Ergebnis. Er führt dort in diesem Zusammenhang aus: "Das Meldewesen dient der Verfolgung vielfacher öffentlicher und privater Zwecke, Es ist ein wichtiger Teil der Dienstleistungsfunktion des modernen Staates für seine Bürger... Auch die Aufgabe, den Kontakt der Bürger untereinander zu erleichtern, der Wirtschaft relevante Informationen zur Verfügung zu stellen ..., sind gute Gründe für die Aufrechterhaltung und eine die Möglichkeiten neuer Technik nutzenden Verbesserung des Meldewesens." Nach allem kann kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass der private Sektor von dem Zugang zu den (zwangsweise erhobenen) Meldedaten nicht ausgeschlossen werden kann."

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2006 keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geltenden - im Verhältnis zu § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) noch weitgehenderen - § 21 MRRG gelassen. Insofern gibt es keinen Grund, die Verfassungsmäßigkeit des § 44 BMG in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
20.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Wellenreuther,

anbei einige Fragen zum ESM-Vertrag:

Artikel 21 (1): Ist die EZB ein Finanzinstitut ? Kann der ESM Kredite der EZB aufnehmen ?
Wenn ja, bis zu welcher Höhe ? Wenn ja, bis zu welcher Höhe nach Abwicklung
des EFSF (Artikel 39) ?
Artikel 32 (9): Kann der ESM wie jede Bank handeln ? Hat er dann faktisch eine Banklizenz ?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Ingo Wellenreuther
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01.08.2012
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 20. Juli 2012. Da es sich um sehr spezifische Fragen handelt, habe ich mir zur Beantwortung Informationen beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages eingeholt, weswegen ich Ihnen erst heute antworten kann.

Artikel 21 (1):

Ist die EZB ein Finanzinstitut?
Der ESM definiert sich selbst als eine "internationale Finanzinstitution" (Art. 1 Abs. 1 ESM-Vertrag), die von 17 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mittels eines völkerrechtlichen Vertrages gegründet wurde. Internationale Finanzinstitutionen sind beispielsweise auch die Weltbank oder der IWF. Es handelt sich beim ESM damit letztlich um eine gemeinsame Einrichtung von Zentralregierungen der EU, so dass der ESM grundsätzlich als Schuldner des "öffentlichen Sektors" eingeordnet werden dürfte.

Kann der ESM Kredite der EZB aufnehmen?
Allein unter Berücksichtigung des Binnenrechts des ESZB, wie es sich aus der Leitlinie EZB/2011/14 ergibt, könnte die EZB ihre Leitlinien autonom so gestalten bzw. abändern, dass der ESM als Geschäftspartner Kredite der EZB in Anspruch nehmen könnte. Sie könnte die Zulassungskriterien für den Abschluss geldpolitischer Geschäfte mit der EZB bzw. den nationalen Zentralbanken entsprechend ändern.

Allerdings muss bei dieser Frage auch Art. 123 AEUV in Betracht gezogen werden, der als Primärrecht der Union das Handeln der EZB bindet: Nach der Verbotsnorm des Art. 123 Abs. 1 AEUV ist es weder der EZB noch den nationalen Zentralbanken gestattet, der EU oder den Mitgliedstaaten direkte Kredite zu gewähren oder deren Schuldtitel unmittelbar zu erwerben (sog. monetäre Haushaltsfinanzierung). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich die EU oder die Mitgliedstaaten nicht über die EZB oder die jeweilige nationale Zentralbank zu deren - im Vergleich zu den Kapitalmärkten günstigeren - Bedingungen refinanzieren können, sondern stattdessen ihren Kapitalbedarf unter den geltenden Bedingungen der Finanzmärkte decken. Die Möglichkeit eines Mitgliedstaates, sich unter Umgehung der Kapitalmärkte bei einer Zentralbank - der EZB oder der nationalen Zentralbank - zu refinanzieren, könnte sich andernfalls nach übereinstimmender Meinung in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur inflationsfördernd auswirken. Wäre z. B. die EZB vertraglich verpflichtet, den Mitgliedstaaten unbegrenzt Kredite zu gewähren, geriete diese Geldmengenkomponente aus ihrem Kontrollbereich. Über die Höhe der monetären Basis würde anstelle der EZB ein nationaler Haushaltsgesetzgeber entscheiden. Durch das Verbot der monetären Finanzierung durch die Zentralbanken wird der öffentliche Sektor zu einer Kreditfinanzierung an den Kapitalmärkten gezwungen. Unsolide Haushaltsführung wird dort mit Zinsaufschlägen quittiert. Das Verbot gemäß Art. 123 AEUV soll damit die Bemühungen um eine solide Haushaltspolitik fördern.

Alleiniger Zweck des ESM ist es, seinen Mitgliedern mit schwerwiegenden Finanzierungsproblemen Stabilitätshilfe zu Konditionen bereitzustellen, die sie am Markt nicht mehr erzielen könnten (Art. 3 ESM-Vertrag), weswegen eine Kreditvergabe der EZB an den ESM der Zwecksetzung des Art. 123 AEUV grundsätzlich zuwider laufen würde.

Die EZB selbst hat in einer Stellungnahme vom 17. Mai 2011 festgestellt: "[.] Artikel 123 AEUV [würde] in Bezug auf die Rolle der EZB und des Eurosystems dem ESM nicht erlauben, ein Geschäftspartner des Eurosystems im Sinne von Artikel 18 des ESZB-Satzung zu werden. Bezüglich des Letzteren erinnert die EZB daran, dass das Verbot der monetären Finanzierung in Artikel 123 AEUV sowohl aus Gründen der Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten als auch zur Einhaltung der Integrität der einheitlichen Geldpolitik und der Unabhängigkeit der EZB und des Eurosystems eine der Säulen der Rechtsstruktur der WWU [Wirtschafts- und Währungsunion] ist."

Wenn ja, bis zu welcher Höhe? Wenn ja, bis zu welcher Höhe nach Abwicklung des EFSF (Artikel 39)?

Entsprechend der obigen Ausführungen gehe ich nicht davon aus, dass der ESM Kredite der EZB aufnehmen kann.

Artikel 32 (9):

Kann der ESM wie jede Bank handeln? Hat er dann faktisch eine Banklizenz?
Art. 32 Abs. 9 ESM-Vertrag lautet: "Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitgliedes für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit."

Aus dem die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien völkerrechtlich bindenden ESM-Vertrag ergibt sich damit, dass keiner der ESM-Mitgliedstaaten vom ESM eine Banklizenz für seine Bankgeschäfte verlangen darf. Eine Aussage über die Zulässigkeit einer Refinanzierung über die EZB ergibt sich hieraus indes nicht. Insoweit ist, wie oben ausgeführt, für die EZB auf das Recht der EU zurückzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
31.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

am 19. Juli entschied der Bundestag, die Beschneidung aus religiösen Gründen bei Jungen zuzulassen, selbst wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Aus folgenden Gründen kann ich dies nicht nachvollziehen. Vielleicht können Sie dazu Stellung nehmen?

* die körperliche Unversehrtheit des Kindes wird verletzt. Dieser Eingriff ist auch mit Schmerzen bzw. Unanehmlichkeiten verbunden. Eine erzieherische "Ohrfeige" ist jedoch verboten! Verhältnismäßigkeit

* die Religionsfreiheit des Kindes wird verletzt. Denn ihm wird aus religiösen Gründen ein mehr oder weniger sichtbares Zeichen dieser Religion aufgeprägt. Wie würde es z.B. bewertet werden, wenn den Kindern ein Kreuz tätowiert wird?

* es erfolgt ein Eingriff in die Sexualität des Kindes, da es den Geschlechtsverkehr anders empfinden wird.

* wo ist der Unterschied zur Beschneidung bei Mädchen? Auch dies wird ja mit der Religion begründet? Ist nun Art. 3 GG verletzt? Oder werden wir auch deren Beschneidung erlauben?

Mit freundlichem Gruß

M.
Antwort von Ingo Wellenreuther
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15.08.2012
Ingo Wellenreuther
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Genau genommen hat der Bundestag mit großer Mehrheit und Stimmen aus allen Fraktionen des Bundestags Folgendes beschlossen: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist."

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mein Kollege Dr. Krings MdB, hat in der Debatte meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass mit dem Beschluss das Ritual der Beschneidung weder inhaltlich befürwortet noch dafür geworben werden soll - denn einem derartigen Akt kann man mit guten Gründen sehr skeptisch gegenüber stehen; auch Sie führen dazu einige Punkte an -, dass aber die gesellschaftliche und innerreligiöse Debatte über die Beschneidung nicht unter dem Damoklesschwert der Strafandrohung stattfinden soll, gerade weil hier elementare Bestandteile von Religionsausübungen betroffen sind. Ich begrüße es, dass das Gerichtsurteil und der Beschluss des Bundestags nun zu Diskussionen über dieses Thema führt und ich würde es sehr befürworten, wenn die betroffenen Religionsgemeinschaften diese Debatte selbst fördern und die aufkommenden Fragen aufnehmen würden.

Unabhängig davon halte ich es für sehr sinnvoll, wenn dieses Ritual ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden darf und unter Ausschluss von Schmerzen für das Kind (Maßnahmen der Anästhesie).

Eines ist aber ganz eindeutig: Von dem Beschluss des Bundestags zu Beschneidungen ist die Genitalverstümmelung von Mädchen strikt zu trennen, diese bleibt zweifelsfrei nach wie vor zur Recht strafbar. Die vorsätzliche sexuelle Verstümmelung von Frauen ist ein barbarischer Akt, der meist mit starken Schmerzen und schweren körperlichen und psychischen Schäden verbunden ist, und den ich daher ganz klar verurteile.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB
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