Ingo Egloff (SPD)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Ingo Egloff
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Leiter der Prozessabteilung Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG, MdHB
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Wandsbek
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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(...) Die Art und Weise wie der Senat und das Bezirksamt hier mit den zahlreichen im Bürgerhaus Wandsbek beheimateten Einrichtungen umgegangen sind, ist in meinen Augen skandalös. Stadtteilkultur und ehrenamtliches Engagement sind zwei wesentliche Beiträge zu einer funktionierenden Gesellschaft und sollten daher unterstützt werden, wo es nur geht. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
05.11.2007
Von:

Guten Tag Herr Egloff,

Laut Senatsbeschloss vom 25.09.07 soll der "City Cent Hamburg" (Tourismusfond) in Höhe von 2 Millionen € eingerichtet werden, wenn die Hoteliere durch eine Gästeumlage die selbe Summe aufbringen. Wird da nicht wieder mal versucht jemanden (nämlich dem Gast) Geld aus der Tasche zu ziehen?
Am 02.11.07 wurde dann aufeinmal aus dem Tourismusfond ein Ku(ltu)rfond laut Senator Uldall (Hamburger Abendblatt). Gleichzeitig gab es den Bericht "Der Tourismus boomt", wo Senator Uldall die Hotelerie als einen der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Hamburg bezeichnet.
Es sind aber nicht nur Touristen die in den Hotels übernachten, sondern auch arbeitende Bevölkerung. Soll die auch zur Kasse gebeten werden?
Was mich auch noch brennend interesiert ist, aus welchem Topf die 2 Millionen € stammen.

In Hoffnung auf Ihre Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingo Egloff
5Empfehlungen
08.11.2007
Ingo Egloff
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Sachstand stellt sich derzeit wie folgt dar: Der Bürgerschaft liegt ein Antrag des Senats mit dem Titel "Stärkung des Tourismusstandorts Hamburg" vor. Dieser ist durch die Bürgerschaft zur weiteren Beratung in den zuständigen Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Dort wird es voraussichtlich am 15.11. eine ausführliche Beratung des Antrags geben.

Wie mir meine Kollegin und SPD-Fachsprecherin für Wirtschaft, Frau Dräger, versichert hat, wird die SPD die Antragsberatungen dort kritisch begleiten. Ihre Frage nach der Differenzierung zwischen Geschäftsreisenden und Touristen wird dort sicherlich ebenso Eingang finden wie weitere Fragen, etwa bezüglich einer Unterscheidung anhand der Lage oder der Größe der Betriebe.

Die Finanzierung erfolgt bedauerlicherweise aus einem Haushaltstitel mit dem Titel "Zuweisungen an team.arbeit.hamburg für die Förderung der Integration von Arbeitslosengeld II-Beziehenden", also mit Mitteln, die für die Integration von Langzeitarbeitslosen gedacht waren. Der Senat entzieht diese Mittel also - sofern sich eine Mehrheit für diese Vorgehensweise findet - ihrem ursprünglichen Verwendungszweck und begründet das damit, dass Wirtschaftsförderung schließlich auch neue Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffe. Die SPD hat dieses Verhalten wiederholt missbilligt und solchen Anträgen nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Egloff,

SPD und GAL kündigten eine rechtliche Prüfung der Volksabstimmung an. Bislang war aber von einem Ergebnis dieser Prüfung noch nichts zu lesen. In dieser Woche läuft die Frist ab.

Es sollte geprüft werden, ob der Gesetzentwurf hätte versandt werden müssen. Die Antwort auf Frage ist einfach zu beantworten. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes ist explizit in Art. 50 (3) 1 HambVerf vorgeschrieben. Eine Gesetzesvorlage ist ein Antrag, der entweder an ein Parlament oder das Volk, also an alle Abstimmungsberechtigten gerichtet ist. Volksgesetzgebung und parlamentarische Gesetzgebung sind nach Art. 48 (1) der Hamburgischen Verfassung gleichrangig. Diese Gleichrangigkeit gilt auch für die Meinungs- und Willensbildung. (HVerfG 6/04). Eine Publikation ersetzt keine Vorlage. Dem Senat stand frei zu entscheiden, wie er den Gesetzentwurf vorlegt. Die Frage, ob das zu geschehen hat, ist eindeutig durch die Verfassung, die Frage des Zeitpunkts ist bei der vereinfachten Briefabstimmung durch Gesetz geregelt.

Über 11 einzelne, im Entwurf beantragte Änderungen der Verfassung gab es beim diesjährigen Hamburger Volksentscheid im so genannten "Informationsheft" gar keine Informationen, andere waren dort mit suggestiven Beifügungen versehen. Man kann annehmen, dass Hunderttausende auf dieser Informationsgrundlage abstimmten. Einen "freien, offenen Prozeß der Meinungsbildung" (BVerfGE 20, 56) kann man das nicht nennen.

Man kann auch davon ausgehen, dass es anderen Bürgern - unabhängig vom Grad der politischen und rechtlichen Bildung - gegen den Stolz ging, als Gesetzgeber so manipulativ behandelt werden, wie das mit der Übersendung der so genannten "Stellungnahmen" geschah. Sie hielten nicht den Briefkasten, sondern den Mülleimer für die passende "Abstimmungsurne".

Es gab Verletzungen der Wahl- und Abstimmungsgrundsätze.

Werden SPD-Abgeordnete klagen oder müssen sich Bürger in diesem Falle selbst um die Korrektheit von Abstimmungsergebnissen kümmern?

MfG
B.
Antwort von Ingo Egloff
17Empfehlungen
28.11.2007
Ingo Egloff
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

In der Tat gab es viele Pannen und Unregelmäßigkeiten im Zuge der jüngsten Abstimmung. Unsere interne Prüfung hat jedoch ergeben, dass es schwierig gewesen wäre, dieses vor Gericht geltend zu machen.

Mein zuständiger Fraktionskollege Andreas Dressel hat mir versichert, dass eine Aufarbeitung der Pannen und Versäumnisse erfolgen wird. So soll das entsprechende Gesetz weiter präzisiert werden, es sollen etwa keine privaten Auszählfirmen mehr zum Einsatz kommen und der Versand der kompletten, zur Abstimmung stehenden Gesetzesunterlagen soll obligatorisch werden.

Es wird daher nach derzeitigem Sachstand keine Klage von Mitgliedern der SPD-Fraktion geben. Der Fokus soll vielmehr nach vorne und auf eine neue Initiative gerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff
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Frage zum Thema Kultur
30.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Egloff,

in Ihrem Heimatbezirk Wandsbek setzt sich eine sehr engagierte Bürgerinitiative für ein Kultur- und Kommunikationszentrum im Kerngebiet ein, nachdem der Senat das ehemalige Bürgerhaus geschlossen und das Grundstück für 4 Mio € verkauft hat. Die SPD Wandsbek, ja die gesamte Bezirksversammlung unterstützt das Projekt, auf Landesebene aber gibt es vornehme Zurückhaltung, nicht nur von der Kulturbehörde, die dies bereits schriftlich formuliert hat. Auch Ihr Spitzenkandidat Michael Naumann meinte - Anfang November persönlich mit der Bitte um Unterstützung angesprochen - er könne sich dazu nicht äußern bevor er einen Kassensturz vorgenommen habe.
Diese Äußerung erscheint umso unverständlicher, als sich in Ihrem kürzlich veröffentlichten Wahlprogramm allerhand sehr sinnvolle aber kostenträchtige Forderungen finden (z.B. Gebührenreduzierungen im Bildungsbereich) ohne dass gleichzeitig etwas zur Gegenfinanzierung gesagt wird.
Gestatten Sie mir bitte die Frage: Wie stehen Sie zur Forderung des Intiative Bürgerhaus Wandsbek, der sich die SPD Wandsbek angeschlossen hat, ein neues Kommunikations- und Kulturzentrum im Wandsbeker Kerngebiet zu errichten, dass mit drei hauptamtlichen Stellen besetzt ist?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingo Egloff
12Empfehlungen
03.12.2007
Ingo Egloff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst einmal bitte ich um Verständnis, was die Zurückhaltung von Michael Naumann zu diesem Thema angeht. Eine Vielzahl von Vereinen, Verbänden und Initiativen tritt derzeit mit Bitten um Unterstützung einzelner Projekte an ihn heran, da sind konkrete Zusagen schwierig. So wie ich Michael Naumann kennen gelernt habe, bin ich jedoch fest davon überzeugt, dass gerade er sich als Bürgermeister einer solchen Forderung kaum verschließen können und wollen wird, sofern ein solches Projekt irgendwie finanzierbar ist.

Als ehemaliger langjähriger Fraktionsvorsitzender der SPD in der Bezirksversammlung Wandsbek kenne ich die Situation und die Bedürfnisse im Bezirk gut. Die Art und Weise wie der Senat und das Bezirksamt hier mit den zahlreichen im Bürgerhaus Wandsbek beheimateten Einrichtungen umgegangen sind, ist in meinen Augen skandalös. Stadtteilkultur und ehrenamtliches Engagement sind zwei wesentliche Beiträge zu einer funktionierenden Gesellschaft und sollten daher unterstützt werden, wo es nur geht.

Ich stehe daher selbstverständlich hinter diesem Projekt und unterstütze das Ansinnen. Sie können sich meiner Unterstützung - ebenso wie der der Wandsbeker SPD und unserer Bezirksfraktion - sicher sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
14.12.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Egloff,

am 3. 12. hatte ich mich bei der SPD über Stellungnahmen zur Bildungspolitik beschwert. Bisher ist keine Antwort eingegangen.

Meinen Sie nicht auch, daß Ihre (der SPD) Stellungnahmen zur Bildungspolitik ziemlich heuchlerisch sind, weil doch die SPD seit Jahrzehnten die Bildungspolitik in den Ländern (auch in Hamburg!) maßgeblich bestimmt hat? Sollten Sie deshalb mit Kritik am CDU-Senat nicht besser zurückhaltender sein?

Gruß
Antwort von Ingo Egloff
2Empfehlungen
17.12.2007
Ingo Egloff
Sehr geehrter Herr ,

meine Antwort an Sie ist bereits auf postalischem Wege zu Ihnen unterwegs und sollte sie spätestens heute erreichen. Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen kann ich leider nicht immer postwendend reagieren.

Ich möchte hier nur kurz auf Ihre Nachricht eingehen, da ich Ihnen bereits detailliert geantwortet habe. Es ist richtig, dass die SPD über lange Jahre die Bildungspolitik in dieser Stadt mit bestimmt hat. Aber genau so sollte auch erwähnt werden, dass die CDU inzwischen sechs Jahre Zeit hatte, unsere angeblich schwerwiegenden Fehler zu korrigieren. Stattdessen erleben wir eine konzeptlose Schulpolitik und ein Chaos in der Führung der Behörde.

Ihren Vorwurf der Heuchelei kann ich nicht nachvollziehen. Bereits in den vergangenen Oppositionsjahren hat die SPD in Hamburg sich nachhaltig mit dem Thema Bildung befasst und zahlreiche inhaltliche Vorschläge hierzu gemacht. Wir haben uns durchaus selbstkritisch mit unserer Vergangenheit in diesem Politikfeld befasst, aus Fehlern gelernt und neue Wege eingeschlagen. Ich denke, statt des voreiligen Vorwurfs der Heuchelei verdient dieser Schritt etwas mehr inhaltliche Befassung mit der aktuellen Schulpolitik unserer Partei.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.12.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Egloff ,

ich bin mir nicht sicher ob meine ausgewähltes Thema zu 100% meiner Frage entspricht, deshalb schon vorweg eine Entschuldigung wenn es anders eingeordnet werden müsste.

Zu meinem Anliegen:
Ich habe mir Schrecken die Änderungen am Jugendschutzgesetzes wahrgenommen und frage mich jetzt: Was hat (noch schnellere und härtere) Indizierung mit Jugendschutz zu tun?

Warum bedarf es für mündige Erwachsene einer weiteren verkomplizierung beim Kauf eines Spiels, welches sowieso (da diese Spiele sonst ja ein "keine Jugendfreigabe"-Siegel bekommen hätten) nicht für Jugendliche zugänglich wäre.

Wenn alle in einer 30iger Zone schneller als 30 fahren, reagiert die Regierung ja auch nicht darauf indem die Strasse gesperrt wird und nur noch nach Absprache mit dem örtlichen BÜNABE unter Aufsicht benutzt werden darf.

Bei Alkohol und Tabak scheint es ebenfalls ja zu reichen das es erst "Ab 18" verkauft werden darf und dort reicht scheinbar das "geschulte" Auge des Verkäufers / der Verkäuferin. Bei Spielen aus unerfindlichen Gründen scheinbar allerdings nicht.

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin ebenfalls der Meinung das gewaltbetonte Spiele ebenso wie Alkohol und Tabak erst Volljährigen zugänglich gemacht werden sollten. Aber dort sollte dann auch die Grenze liegen und darüberhinaus keine Einschränkung mehr gemacht werden (Sachen nach §131 sind eine andere Sache).

Warum wird einem Volljährigen das Ausführen seines Hobby so erschwert?
Ich bin mit dieser art Unterhaltung aufgewachsen (1969 geboren) und sehe es lediglich als eine weitere Form von Medienkonsum (wie Fernsehen, Radio, Musik, Bücher, Filme) an.
Studien der BBFC ( www.golem.de ) zeigen z.B. auf das die emotionale Beeinflussung durch Filme höher ist als durch spiele.

Mit freundlichen Grüßen,
-
Antwort von Ingo Egloff
5Empfehlungen
28.12.2007
Ingo Egloff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider bin ich zu diesem Thema weder fachlich noch zuständigkeitshalber der richtige Ansprechpartner. Ich will mich jedoch trotzdem um eine Antwort bemühen.

Das Thema des Jugendmedienschutzes wird immer wieder intensiv diskutiert; es ist wahrlich kein einfaches Thema. Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt überwiegend die Ansicht, dass die bisherigen rechtlichen Regelungen ausreichend waren und sind, dass es lediglich an der Umsetzung hapert. Sieht man sich die Fälle an, in denen etwa so genannten Killerspiele immer wieder in das Licht der Öffentlichkeit kommen, halte ich diese Position für richtig. So zeigt sich immer wieder, dass eine übermäßige Nutzung von Gewaltspielen in erster Linie nicht Ursache von Gewalt, sondern Ausdruck von bereits vorhandenen sozialen Problemen ist. Es ist töricht zu glauben, durch ein einseitiges Verbot ließen sich diese Probleme in den Griff bekommen. Solange wir es nicht schaffen, Kindern und Jugendlichen in Familie und Schule Rückhalt und Zukunftsperspektive zu geben, dürfen wir nicht nur Computerspiele für einzelne Verfehlungen verantwortlich machen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht mehr dazu sagen kann. Zuständigkeitsbezogen ist dieses Thema ein bundespolitisches Thema. Auf dieser Ebene steht Ihnen die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion für Fragen zur Verfügung, Sprecherin der Gruppe ist die Abgeordnete Monika Griefahn www.spdfraktion.de ). Bei fachlichen Fragen kann Ihnen sicher mein Hamburger Fraktionskollege Uwe Grund weiterhelfen, er ist medienpolitischer Sprecher unserer Bürgerschaftsfraktion www.spd-fraktion-hamburg.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff
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