Ingbert Liebing (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ingbert Liebing
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologe, Bürgermeister der Gemeinde Sylt-Ost a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nordfriesland - Dithmarschen Nord
Landeslistenplatz
9, Schleswig-Holstein
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(...) Ich bin der Auffassung, dass der Aufschwung, den wir in den letzten drei Jahren erlebt haben, auch bei den Hartz IV Empfängern angekommen ist. Die Tatsache, dass seit März 2005 die Arbeitslosenzahl stetig gesunken ist, und sie in diesem November 2008 sogar die Drei-Millionen-Marke unterschritten hat, halte ich für einen beachtlichen Erfolg, auf den unser ganzes Land stolz sein kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

mich interessiert Ihre Position in der Diskussion um die geplanten Stop-Seiten für Internetseiten mit kinderpornograpischem Material.

Sicherlich haben Sie zur Kenntnis genommen, dass sich derzeit eine Petition in der Mitzeichnung befindet, die sich gegen die geplante Gesetzesänderung ausspricht und der bislang knapp 100.000 Bürger zugestimmt haben, das heißt der Bundestag wird sich mit diesem Thema befassen.

Sind Sie der Ansicht dass die Problematik Kinderpornographie im Internet den geplanten Eingriff in die Grundrechte nötig macht oder teilen Sie meine Auffassung, dass eine direkte Verfolgung der Anbieter und Hintermänner und die Schließung der Websites (die hauptsächlich auf Servern in den westlichen Ländern liegen) effektiver und gerechter wäre?

Wie beurteilen Sie, dass das BKA eigenständig die Sperrlisten erstellt und nicht von außer kontrolliert werden kann ob Internetseiten zurecht gesperrt werden oder nicht?

Teilen Sie meine Sorge, dass diese Art von Zensur -wenn einmal eingerichtet- auch auf andere unliebsame Inhalte, wie verfassungsfeindliche Websites, Websites mit illegalen Downloads, etc angewandt wird und so die reale Verfolgung von Straftaten im Internet durch Stop-Seiten verdrängt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ingbert Liebing
2Empfehlungen
28.05.2009
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Diese Woche fand im Deutschen Bundestag eine Sachverständigen-Anhörung zu diesem Thema statt. Die Anhörung hat das grundsätzliche Ziel von Ministerin von der Leyen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt: das so genannte access-blocking, d.h. die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern, ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie!

Nahezu einhellige Meinung der Sachverständigen war: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.

Große Bedenken bleiben insbesondere aus datenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen im gesamten Bereich der Strafverfolgung sowie damit zusammenhängend bei der Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten. Dieser Komplex, der nicht die Prävention, sondern die konkrete Sanktion, also die Strafverfolgung betrifft, wurde in den Gesetzentwurf auf Begehren des Bundesjustizministeriums eingefügt. Diese Bedenken wurden von den Sachverständigen nahezu ausnahmslos geteilt. Deshalb plädiert die CDU/CSU-Fraktion für die komplette Streichung dieses Absatzes.

Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilt die Union eine harte und klare Absage.

Ich begrüße es, dass nach der Anhörung der Gesetzgebungsprozess nunmehr zügig fortgeführt werden kann und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden! Ihre Bedenken teile ich nicht und begrüße es sehr, dass nun eine sinnvolle und dringend nötige Maßnahme zum Schutz der Kinder auf den Weg gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
02.06.2009
Von:

Moin Herr Liebing,

Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zur bäuerlichen Landwirtschaft in Friesland stehen!
Wie stehen Sie zur flexiblen Milchmengensteuerung bei Milch?

Vielen Dank
Antwort von Ingbert Liebing
bisher keineEmpfehlungen
15.06.2009
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Situation auf dem Milchmarkt ist weiterhin unverändert schwierig. Die Milchpreise haben einen historischen Tiefstand erreicht und für viele Betriebe eine Existenz bedrohende Dimension angenommen. Die CDU setzt sich für faire Milchpreise für Milch von guter Qualität zu einem Preis ein, von denen die Bäuerinnen und Bauern leben können. Die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln aus heimischer Produktion hat für uns weiterhin eine hohe Priorität, das gilt auch ganz besonders für Nordfriesland. Leitbild der Fraktion ist der Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung in Deutschland. Den Frust der deutschen Landwirte über die Erhöhung der Milchquote in der EU können wir verstehen. Mit der CSU- Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat sich Deutschland auf EU Ebene strikt gegen die Erhöhung der Milchquote eingesetzt, aber dabei kaum Unterstützung durch andere Länder erfahren. Die Ansicht der CDU ist klar: Eine Anhebung der Quote ist nur sinnvoll, wenn der Markt sie auch hergibt. Allerdings zeigt dies auch, dass es in Europa zur Zeit keine Mehrheit für eine Milchmengensteuerung gibt. Um die schwierige Situation der Landwirte zu verbessern, hat die Bundesregierung 25 Millionen Euro bereitgestellt, damit Liquiditätshilfekredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank verbilligt vergeben werden können. In diesem Jahr können insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zusätzlich für den ländlichen Raum bewilligt werden. Die CDU setzt sich weiterhin dafür ein, dass Betriebsprämien für 2009 schon ab Herbst ausgezahlt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Darüber hinaus hat die CDU Hilfe beim Agrardiesel gegen die SPD durchgesetzt. Es spricht nichts dagegen, ein privatwirtschaftlich organisiertes Managementsystem zur flexiblen Milchmengensteuerung aufzubauen. Der Staat kann diese Aufgabe nicht übernehmen vor dem Hintergrund des Scheiterns der Milchquote. Aus einer Vielzahl von Gesprächen unter Landwirten in Nordfriesland und Dithmarschen weiß ich auch persönlich um die prekäre Lage der Landwirte. Seien Sie gewiss, dass ich die mir zur Verfügung stehenden Mittel nutzen werde, um an Lösungen mitzuarbeiten. Aber ich möchte auch keine Versprechungen machen, die die Politik nicht halten kann. Dies gilt insbesondere angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse in der EU.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Gebhardt vom 28.05.2009 sagen Sie:

"Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilt die Union eine harte und klare Absage."

Wie beurteieln Sie die in diesem Zusammenhang getroffenen Aussagen Ihres Parteikollegen Thomas Strobl, der folgendes gesagt hat:

"In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden. " (abgeordnetenwatch.de)

Weiterhin würde ich gerne wissen, wie Sie die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP zum Thema "Internet-Sperren" beurteilen.
Liegt es Ihrer Meinung nach im Bereich des Möglichen, das man die Stellungnahme so interpretieren könnte, das die Bundesregierung offensichtlich etwas Ahnungslos ist und trotzdem ein Gesetz möchte, das auf keinen gesicherten Erkenntnissen und Daten beruht?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen,

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ingbert Liebing
3Empfehlungen
17.06.2009
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Nachfrage, die mir Gelegenheit zur erneuten Klarstellung gibt. In der Union gibt es einen breiten Konsens, das access- blocking nur auf den Bereich Kinderpornographie angewendet wird. Von der Anwendung des access- blocking auf andere Bereiche ist überhaupt nicht die Rede. Dies ist der breite Konsens innerhalb der CDU/CSU Fraktion, dem ich mich anschließe. Die Aussage des Kollegen Strobl ist dessen Einzelmeinung.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP wird lediglich darauf verwiesen, dass bestehende gesetzliche Rahmenordnungen ausreichen, um Internetsperren im Bereich der Kinderpornographie durchzusetzen. Von Ahnungslosigkeit der Bundesregierung kann deshalb keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 17.06.2009.

In jener schreiben Sie, "Die Aussage des Kollegen Strobl ist dessen Einzelmeinung." Wie erklären Sie sich dann die folgende Aussage:

"Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät", sagte hingegen Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Berliner Zeitung”.

Ich weise gesondert auf das Wort "erstmal" hin.
Von einem Einzelfall kann also nicht die Rede sein.

Wie beurteilen Sie die Aussagen des SPD-Abgeordneten Tauss, der in einem offenen Brief folgendes äußert:

"Es geht der Union allein darum, mit Hilfe der SPD die "Büchse der Pandora" zu öffnen und eine Zensur-Infrastruktur zu schaffen, die nicht nur technisch im Iran oder in China auf Interesse stösst, sondern später ebenfalls auch für alle möglichen anderen Zwecke eingesetzt werden kann. Wenn die Infrastruktur einmal steht, dann bedarf es dazu nur noch einer Erweiterung des Gesetzes durch einfache Mehrheit oder durch absehbare Gerichtsurteile." (www.tauss.de)

Ist es nicht verwunderlich, das China zu den Olympischen Spielen massiv ob deren Zensur der öffentlichen Medien kritisiert wurde, die Bundesregierung aber ähnliches tut. Wie stehen Sie den Sperren in China gegenüber?

Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie Sie die technische Umsetzung des Gesetzes beurteilen.

Weiterhin würde mich sehr interessieren, wie Sie den Umgang mit der erfolgreichsten Petition in der Geschichte (>134000 Unterzeichner) beurteilen. Warum wird darüber nicht zur aktuellen Debatte diskutiert? Der Zusammenhang ist doch da...

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Ingbert Liebing
4Empfehlungen
18.06.2009
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

in meiner letzten Antwort habe ich bereits alles zum Thema gesagt.

Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich mich durch meine Mitgliedschaften im Umwelt- und Tourismusauschuss derzeit nicht primär mit diesem Gesetzentwurf beschäftige und bitte Sie daher, sich an die entsprechenden Fachpolitiker zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

eine Frage vom 17.06. haben sie ausweichend beantwortet. Sie haben darauf verwiesen, dass Sie sich "nicht primär" mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt haben. Bei der gestrigen Abstimmung im deutschen Bundestag haben sie diesem weitreichenden Einschnitt in das deutsche Grundgesetz allerdings zugestimmt.

Wie lange haben sie sich mit der Problematik beschäftigt und welche Quellen haben sie hierfür benutzt?

Antwort von Ingbert Liebing
4Empfehlungen
23.06.2009
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail, in dem Sie meine Zustimmung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ansprechen. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen mit einigen Bemerkungen zu Ihrem Schreiben zu antworten.

Zunächst geht es bei dem Gesetz, dem ich zugestimmt habe, nicht pauschal um Internetsperren, sondern einzig und allein um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, d. h. mit Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern. Zeitschriften mit Kinderpornographie dürfen ebenfalls nicht gehandelt oder in Umlauf gebracht werden. Im Druckbereich sind die Einschränkungen sehr viel weitgehender als im Internet - und niemand kommt auf die Idee, hier von "Zensur" zu sprechen. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Ziel, das kriminelle Handeln von Kinderschändern, die damit Geld verdienen und auf Vertriebskanäle angewiesen sind, einzuschränken und ganz zu unterbinden.

Dabei ist die Sperrung von Internetseiten nur das letzte Mittel, wenn Bemühungen zum Löschen von Inhalten zuvor nichts gebracht haben. Aufgrund dieser strikten Begrenzung der Anwendung kann von einer etwaigen Gefährdung von Freiheitsrechten nicht die Rede sein. Mit dem Gesetz ist aber zugleich ein deutliches Signal verbunden, das die Bundesregierung geben will: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein! Zensur wäre es, wenn Seiten direkt gesperrt oder gelöscht, jedenfalls nicht mehr erreichbar wären. Das ist hier nicht der Fall. Deshalb wird das Gesetz ja von Kritikern der genau entgegengesetzten Richtung als zu wenig wirksam beanstandet.

Das Gesetz ist darüber hinaus auf die Prävention gerichtet. Wer zufällig auf eine Seite mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gerät, wird durch die Stopp-Seite darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein Internetangebot handelt, das Verbrechen darstellt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte sich gleichzeitig in zentralen Punkten für den Schutz der Bürgerrechte einsetzen:
  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder eines Expertengremiums, die jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einsehen und ggf. überprüfen können.
  • Daten, die an den Stopp-Seiten anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Auf diese Weise sollen Bürger, die zufällig oder unabsichtlich auf Seiten mit Kinderpornographie gelangen, geschützt werden.
  • Nach zwei Jahren findet eine Evaluierung statt, um noch einmal ein Jahr später das Gesetz aufgrund der gewonnenen Daten anzupassen.

Wie Sie sehen, handelt es sich hierbei um ein modernes Gesetz, dessen Erfolg zu gegebener Zeit überprüft wird und das ggf. angepasst werden kann. Zugleich wurde den Realitäten der Internetnutzung genügend Rechnung getragen.


Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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