Ingbert Liebing (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ingbert Liebing
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologe, Bürgermeister der Gemeinde Sylt-Ost a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nordfriesland - Dithmarschen Nord
Landeslistenplatz
9, Schleswig-Holstein
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(...) Es spricht nichts dagegen, ein privatwirtschaftlich organisiertes Managementsystem zur flexiblen Milchmengensteuerung aufzubauen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.01.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Liebing,

in einem heute veröffentlichten Interview von Welt-online sagt Bundesinnenminister Schäuble:
"Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers."

Wie sehen Sie diese Aussage Ihres Parteikollegen? Können Sie bitte hierzu Stellung beziehen?

Mit freundlichen Grüßen
-
Standard-Antwort von Ingbert Liebing
1Empfehlung
21.01.2008
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bürgeranfragen insbesondere aus meinem Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen-Nord sowie die Beantwortung von Fragen zu meinen umweltpolitischen Fachgebieten nehme ich sehr ernst. Bitte schicken Sie mir Ihre Anfrage dazu an mein Berliner Büro oder per E-Mail ( ingbert.liebing@bundestag.de ) unter Angabe Ihrer postalischen Adresse, damit ich Ihnen direkt antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.01.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Liebing,

danke für Ihre Antwort von gestern, leider empfinde ich diese als unbefriedigend.

Ihre Argumente, warum sie hier im Forum nicht antworten wollen habe ich gelesen, kann selbige aber nicht nachvollziehen. Ich verstehe Politik als öffentlichen Prozess, bei dem Fragen von allgemeinem Belang möglichst breit diskutiert werden sollten. Dazu ist ein Forum wie dieses mit vielen Teilnehmern sicher besser geeignet als die direkte und private Kommunikation zwischen Bürger und Volksvertreter. Ein zurückziehen auf einen Standpunkt wie etwa "Ich möchte nicht in der Öffentlichkeit diskutieren, weil die Diskussion in eine falsche Richtung laufen könnte" schürt meines Erachtens eher Misstrauen, als dass es hilft die viel zietierte Politikverdrossenheit zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Ingbert Liebing
2Empfehlungen
14.02.2008
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr -Umbschneiden,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit gern direkt beantworte.

In dem Interview in der Welt-Online vom 20.1.08 mit dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, geht es um den Kampf gegen den Terrorismus und damit verbunden die Aussage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, ein neues Luftsicherheitsgesetz in Karlsruhe scheitern zu lassen.

Hier noch einmal kurz der Kontext, aus dem Sie dieses Zitat genommen haben:

Frage Welt Online: Die Frage, was im Kampf gegen den Terror erlaubt ist, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Amtszeit. Nicht immer sind Sie dabei einer Meinung mit dem Bundesverfassungsgericht. Woran liegt das?

Antwort Schäuble: Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers. Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert. Sie haben - und das ist genauso wichtig – zu entscheiden, ob rechtliche Regeln eingehalten werden. Wenn sich alle an diese Begrenzungen der Kompetenzen halten, ist es ein fruchtbares Miteinander.

Ich verstehe diese Aussage Wolfgang Schäubles dahingehend, dass er auf die grundgesetzlich geregelte Gewaltenteilung hinweist. Er nimmt eine Befugnisabgrenzung vor und dies ist eine legitime Sache. Darüber hinaus ist seine Aussage, dass grundrechtlich geschützte Bereiche "irgendwo enden" durch das Grundgesetz selbst gedeckt. Eine Vielzahl von Grundrechten findet "im Rahmen der Gesetze" statt, Beispiel ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit: wo die Meinungsfreiheit die Rechte anderer Menschen beeinträchtigt, endet sie.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

mich stört erheblich, daß durch Namensgebung immer noch die Erinnerung an Hindenburg hochgehalten wird.

Er hat zweifellos in der deutschen Politik eine herausragende Rolle gespielt, aber eine, deren man heute nicht mehr ehrend gedenken müßte. Ich erinnere an den Heerführer, der hundertausende junger Menschen in den Tod schickte, den Politiker, der die Geschicke der Weimarer Republik bis zu deren Ende begleitete und beeinflußte und schließlich gar einen Hitler ins Amt gerufen hat.

Ich wende mich an Sie, weil der Hindenburgdamm in Ihrem Wahlkreis ein leuchtendes Beispiel für den verfehlten Blick in die Vergangenheit darstellt.

Was halten Sie davon, sich für eine Umbenennung in Theodor-Heuß-Damm oder einen anderen Namen einer integren Persönlichkeit einzusetzen? Ich meine, die Zeit dafür ist schon längst reif.
Antwort von Ingbert Liebing
4Empfehlungen
11.03.2008
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessante Frage bezüglich des "Hindenburgdamms". Das Thema der Benennung des Damms wurde vor Ort viel diskutiert und es kam bisher zu keiner Initiative, den Namen des Damms zu ändern.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Damm zwar am 1. Juni 1927 im Beisein von Hindenburg eingeweiht wurde, es hierbei jedoch zu keiner offiziellen Benennung des Damms kam - erst recht nicht zu Lebzeiten Hindenburgs. Daher ist die Benennung "Hindenburgdamm" nur im Volksmund verankert.

Ich halte eine Umbenennung für ein aussichtsloses Unterfangen, da sich der Name schleichend über die Jahre hinweg eingebürgert hat und eine Umbenennung zur heutigen Zeit meines Erachtens keine Sinn machen würde.

Im Übrigen teile ich nicht die Auffassung, dass öffentliche Einrichtungen nicht nach Hindenburg benannt werden dürfen. Er ist ein Vertreter seiner Zeit, Teil der deutschen Geschichte, der sich - auch wenn man unterschiedliche politische Maßstäbe anlegen mag - rechtlich korrekt verhalten hat und sich keines Unrechts schuldig gemacht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
10.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing!

Nur eine kurze Frage. Bis vor kurzem war das Sporttauchen in den Gewässern Schleswig Holsteins grundsätzlich verboten, weil diese Art ner Nutzung im Landeswassergesetz nicht vorgesehen war.

Nach meinen Informationen hat sich diese Regelung geändert. Können Sie dies bestätigen und mir die entsprechende Rechtsquelle nennen?

Herzlichen Gruß,

Antwort von Ingbert Liebing
1Empfehlung
13.04.2008
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

Herr Liebing hat Ihre Anfrage erhalten. Diese befindet sich zurzeit in Bearbeitung. Herr Liebing wird sich bemühen, Ihre Fragen zügig und vollständig zu beantworten. Eine Antwort wird er Ihnen bald möglichst zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Stallkamp
Wiss. Mitarbeiterin
Deutscher Bundestag
Büro Ingbert Liebing, MdB
Ergänzung vom 17.04.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail bezüglich des Sporttauchens in den Gewässern Schleswig Holsteins.

Wie Sie erwähnen, durfte man bis Ende 2007 nach dem Landeswassergesetz (LWG) in den Gewässern Schleswig Holsteins nicht Sporttauchen. Das Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein erlaubte als "Gemeingebrauch" nur Baden und Eissport. Das Tauchen fiel nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes nicht darunter.

Aber im letzten Jahr hat der Umwelt- und Agrarausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages vorgeschlagen, dass das Sporttauchen auch in landeseigenen Seen erlaubt werden soll. Das Landeswassergesetz wurde verändert, und trat mit den Neuerungen am 11. Februar 2008 in Kraft, infolge dessen kann nun in den Gewässern Sporttauchen betrieben werden. Diesbezügliche Regelungen wurden unter dem § 14 Abs. 1 Satz 2 LWG unter dem Titel "Gemeingebrauch" festgestellt. Dieser lautet: "landeseigene Seen dürfen auch für den Tauchsport benutzt werden". Es gibt noch eine Voraussetzung für diese Genehmigung, nämlich: "der See, in welchem Sporttauchen betrieben werden soll, sollte sich in Landeseigentum befinden". Falls sich Gewässer in Hofräumen, Gärten und Parkanlagen befinden, die Eigentum der Anliegerinnen oder Anlieger sind, dann ist die oben genannte Tätigkeit verboten.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Grüßen

Ingbert Liebing MdB
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Frage zum Thema Umwelt
24.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing!

Vielen Dank für Ihre vielversprechende Antwort.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie der Bürger an die Information gelangt, ob es sich beim Objekt der Begierde um ein Gewässer in privatem oder im Landesbesitz handelt. Welche Behörde ist hier auskunftswillig?

Herzlichst,

Antwort von Ingbert Liebing
2Empfehlungen
29.04.2008
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Sporttauchens in den Gewässern Schleswig Holsteins.

Sie fragen, wer Information darüber hat, ob es sich beim Objekt der Begierde um ein Gewässer in privatem oder im Landesbesitz handelt und welche Behörde dann auskunftswillig ist.

Sie können sich an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig Holsteins (Betriebstätte Kiel, Sophienblatt 50a, 24114 Kiel) wenden, wo der Ansprechpartner Herr Eberhard Henning (Telefon: 0431/7026 100) ist. Der Tauchsport-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. ( www.tlv-sh.de ) verfügt ebenfalls über Informationen dazu.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Grüßen

Ingbert Liebing MdB
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