Ingbert Liebing (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ingbert Liebing
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
11.05.1963
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Sylt
Wahlkreis
Nordfriesland - Dithmarschen Nord
Ergebnis
43,1%
Landeslistenplatz
7, Schleswig-Holstein
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(...) Falls die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen geringer als das Mindesteinkommen sind, werden aus diesem Wert ihre monatlichen Beträge ermittelt.
Die beitragspflichtige Mindesteinnahme bezieht sich auf die Gesamtheit der Einnahmen, nicht nur auf die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
30.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen?

vielen Dank
m.f.G
Antwort von Ingbert Liebing
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07.06.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessante Frage nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, worüber seit geraumer Zeit diskutiert wird. Auch meine Partei die CDU/CSU beschäftigt sich ausgiebig mit dieser Frage. Zu diesem Zweck wurde die nach dem ehemaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus benannte Kommission eingerichtet, die sich mit der Prüfung eines "Solidarischen Bürgergeldes" beschäftigt. Bedingt durch den schweren Unfall von Althaus und politischer Eruptionen ist die Arbeit dieser Kommission jedoch ins Stocken geraten, soll aber auf jeden Fall zum Abschluss gebracht werden.

Bis die abschließende Bewertung dieser Kommission vorliegt, halte ich an dem Grundsatz der Union weiterhin fest: "Arbeit und Leistung müssen sich lohnen". Es kann nicht sein, dass diejenigen, die arbeiten, weniger haben als diejenigen die nicht arbeiten. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing
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Frage zum Thema Soziales
08.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

ich bin auch der Meinung das sich Arbeit und Leistung lohnen sollen. Welche Lösungen sehen sie bei den erbrachten Leistungen in Elternarbeit, häusliche Pflege, Ehrenamt und Bürgerliches Engagement? Wäre da ein Grundeinkommen nicht die gerechtere Lösung als die momentante, von der Wirtschaft vorgegebene?
Was gedenken Sie da zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingbert Liebing
bisher keineEmpfehlungen
17.06.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Bezüglich des Grundeinkommens hatte ich mich bei Abgeordnetenwatch ja bereits geäußert, an meiner Meinung dazu hat sich bisher aber nichts geändert. Ich warte auf die Ergebnisse der entsprechenden Untersuchungs-Kommission zum Thema.

Leistungen der Bürger wie Elternarbeit, häusliche Pflege, Ehrenamt und Bürgerliches Engagement, die Sie hier noch einmal gesondert ansprechen, werden ja bereits von Seiten der Politik nach Kräften gefördert und unterstützt. Hier nenne ich Leistungen wie das Elterngeld, Pflegegeld, Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale, die entsprechend tätige Menschen steuerlich begünstigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing
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Frage zum Thema Umwelt
20.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das Einwegpfand erfüllt seinen Zweck - jedenfalls im Großen und Ganzen. Zwar sinkt die Mehrwegquote immer noch und es werden auch immer noch unnötig viele Flaschen und Dosen durch das Autofenster entsorgt. Wer sich bückt, wird aber in der Regel mit 25 Cent für seine Mühe entschädigt. Anders bei PET-Flaschen z. B. von PUNICA. Für diese Flaschen wird kein Pfand erhoben. Warum nicht?

Das Saftgetränk ist "ohne Zuckerzusatz kalorienarm gesüßt". Liegt darin die Logik? Das Getränk ist geeignet für Diabetiker - ein Diabetiker ist krank - wer krank ist, ist arm. Nun, auch diese Flaschen lassen sich problemlos aus dem Fenster werfen. Nur diesmal geht der Finder leer aus. Warum werden nicht alle PET-Flaschen - unabhängig vom Inhalt - mit Einwegpfand belegt?

Freundlich grüßt

Antwort von Ingbert Liebing
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30.06.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Juni 2010, in dem Sie die Problematik bezüglich des Einwegpfands auf PET-Flaschen darstellen. Hierzu möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten.

Seit dem 1. Januar 2003 gilt in Deutschland für Einweg-Getränkeverpackungen die Pfandpflicht, die seit dem 1. Mai 2006 auch Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholartige Mischgetränke umfasst. Diese Pfandpflicht geht auf die Verpackungsverordnung zurück, die das letzte Mal 2008 novelliert worden ist und alle in Artikel 9, Absatz 2 aufgeführten Getränke als pfandpflichtig erklärt. Ausgenommen von dieser Pfandpflicht sind allerdings Getränkesegmente wie Milch, Wein, Spirituosen und Frucht- und Gemüsesäfte, da hier eine Abwägung des ökologischen Nutzens des Pflichtpfands einerseits mit dem ökonomischen Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems andererseits die Einrichtung eines solchen Systems nicht rechtfertigen würde.
Da es sich bei denen von Ihnen erwähnten "Punica"-Getränken um sogenannte Fruchtsaftgetränke handelt, fallen diese nicht in die Rubrik der pfandpflichtigen Getränke. Diese Einstufung liegt in der wirtschaftlichen Unverhältnismäßigkeit der Einrichtung eines Rück- und Pfandsystems für diese Getränketypen begründet, es besteht jedoch kein Zusammenhang mit der von Ihnen erwähnten Aufdruck "ohne Zuckerzusatz kalorienarm gesüßt." Zwar gibt es im Bereich der diätischen Getränke Ausnahmeregelungen, doch sind hier nur diejenigen diätischen Getränke von der Pfandpflicht befreit, die ausschließlich für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden. Grund hierfür sind die besonderen Ernährungserfordernisse dieser Personengruppe.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren von Interesse für Sie, für weitere Informationen bezüglich des Themas möchte ich desweiteren gerne auf folgenden Link des Bundesministeriums für Umwelt verweisen:

www.bmu.de

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
06.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Liebing,

Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen.

Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di fordert deshalb im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes. Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung gekennzeichnet sein:

  • Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.

  • Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen

  • Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.

  • Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt

  • Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.


Unterstützen auch Sie die Forderungen der Bundesfachkommission Rettungsdienst
der Gewerkschaft ver.di und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige
Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ingbert Liebing
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20.07.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie auf die Problematik des Rettungsassistentengesetzes eingehen und entsprechende Forderungen von der Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di darlegen. Hierzu möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten.

Das Rettungsassistentengesetz, welches am 10. Juli 1989 in Kraft getreten ist, kann den heutigen Ansprüchen an eine fach- und sachgerechte Versorgung nicht mehr gerecht werden und eine Novellierung des Gesetzes ist für diese Legislaturperiode vorgesehen.

Die CDU/CSU ist in jedem Fall daran interessiert, eine Veränderung des Gesetzes durchzusetzen und bemüht sich nicht nur um eine neue Regelung der Ausbildungsdauer, sondern darüber hinaus sollen die medizinischen Fortschritte bei der Versorgung von Notfall- und schwerkranken Patienten berücksichtig werden.

Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde bereits eine Expertengruppe beauftragt, sich mit dem Sachstand auseinanderzusetzen, derzeitig werden Ergebnisse abgewartet, die entsprechend umgesetzt werden sollen. Eine Detailbefassung hat noch nicht stattgefunden, deshalb kann ich zur Zeit auch zu den detaillierten Forderungen von VERDI noch nicht Stellung nehmen.

Ich hoffe meine Ausführungen waren von Interesse für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
17.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 30. Juni - sie überzeugt mich nicht.

Einen zusätzlichen "ökonomischen Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems" kann ich nicht erkennen. Es gibt ein Rücknahme- und Pfandsystem - und es funktioniert! Einzelhandel und Tankstellen nehmen die PET-Flaschen und ebenso die unsäglichen Getränkedosen zurück und zahlen das Pfand aus. Sind einzelne Flaschen oder Dosen vom Einwegpfand befreit, geht die Annahmestelle sogar das Risiko ein, Pfand auszuzahlen, obwohl das Pfandsymbol fehlt. So ist - für mich ebenfalls unverständlich - die Dose Red Bull Energy Drink mit Pfand belegt, Red Bull Sugarfree aber nicht (ich kaufe dergleichen nicht, sammle aber die Dosen am Wegesrand auf). Was soll das? Dieser Einzelfallregulierungswahn bläht Vorschriften auf und ist kontraproduktiv. Meines Erachtens sollte jede PET-Flasche und jede Getränkedose - unabhängig von ihrem Inhalt - mit Einwegpfand belegt sein. Können Sie sich meiner Auffassung nicht vielleicht doch anschließen?

Freundlich grüßt
Antwort von Ingbert Liebing
1Empfehlung
30.07.2010
Ingbert Liebing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Juni, in dem Sie die Ausnahmeregelungen in Bezug auf das Rücknahme- und Pfandsystem kritisieren.

Die geltende Verpackungsverordnung ist in diesem Bereich in der Tat für die Bürger durch die vielen Ausnahmeregelungen zum Teil nicht immer nachvollziehbar. Aus diesem Grund plant die christlich-liberale Koalition noch in dieser Wahlperiode das Abfallwirtschafts- und Kreislaufgesetz zu überarbeiten und Schwachstellen der geltenden Verpackungsverordnung zu verbessern.

Da ich wie Sie der Meinung bin, dass das Rücknahme- und Pfandsystem so einfach und nachvollziehbar wie möglich gestaltet werden sollte, werde ich mich in meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter dafür einsetzen, die Verpackungsverordnung im Rahmen dieser Novellierung übersichtlicher zu gestalten und die Anzahl der Ausnahmeregelungen auf ein kleinstmögliches Maß zu reduzieren.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren von Interesse für Sie und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Ingbert Liebing, MdB
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