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Antwort von Verena Hubertz
SPD
• 17.05.2024

Ein Untersuchungsausschuss kann durch den Antrag eines Viertels der Abgeordneten des Bundestags eingesetzt werden und steht deswegen auch der Opposition als Möglichkeit zur Verfügung, welches Sie jederzeit in Anspruch nehmen kann.

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