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Antwort von Joachim Herrmann
CSU
• 30.04.2024

Die schriftliche Kommunikation der Behörden des Freistaats Bayern unterliegt, aus Gründen der Verständlichkeit, (Rechts-)Klarheit und Bürgerfreundlichkeit, seit jeher den Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).

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