Ilse Falk (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ilse Falk
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Hausfrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Wesel I
Ergebnis
39,2%
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Arbeit
31.08.2005
Von:
Zar

Liebe Frau Falk,
Sie scheinen Ihr eigenes Wahlprogramm nicht zu kennen. Auf der Homepage der CDU steht wortwörtlich unter "Das will die Union:":

Wir führen Kombi-Lohn-Modelle ein. So finden Geringqualifizierte wieder leichter Arbeit.

Mt frteundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Falk
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2005
Sehr geehrter Herr Zar,
mir ist bewusst, dass Sie mich absichtlich falsch verstehen wollen. In meiner ersten Antwort auf Ihre Frage habe ich geschrieben: "Deshalb spricht aus unserer Sicht einiges dafür, ein angemessenes Einkommen für bestimmte Personengruppen nicht durch einen staatlich festgesetzten Lohn, sondern durch eine Kombination aus Arbeits- und Transfereinkommen sicherzustellen." Die Kombination aus Arbeits- und Transfereinkommen ist der Kombilohn, aber kein Mindestlohn.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
01.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

wird sich die CDU im Zuge der anstehenden UN Reformen für eine Stärkung der Menschenrechtsgremien und verfahren der UN einsetzen. Dazu gehört u.a. der von Kofi Anan vorgeschlagene Menschenrechtsrat, aber auch eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen und personellen Ausstattung des UN Hochkomissariats für Menschenrechte.

Wird sich die CDU für die Wahrung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terror einsetzen und dies auch bei anderen Staaten einfordern? Werden Sie sich in der EU für klare und verbindliche strafrechtliche Standards einsetzen, damit auch auf Terrorverdächtige im Strafverfahren die strafrechtl. Schutzbestimmungen Anwendung finden?

Wird eine CDU geführte Regierung, ihr Engagement für den int. Strafgerichtshof fortsetzen?

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Deutschland zügig das Zusatzprotokol zu UN-Antifolterkonvention unterzeichnet damit es zur Ratifizierung freigeben. Wird sich die CDU zur absoluten Geltung des Folterverbots bekennen, und der Zulassung der Folter in Ausnahmefällen entschieden entgegentreten?

Wird sich die CDU dafür einsetzen, dass die EU sich Ihrer Verantwortung beim Flüchtlingsschutz bewußt ist. Asylsuchenden muss der Zugang zu einem fairen Asylverfahren ermöglicht und Flüchtlingen Schutz gewährt werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen darf nicht auf andere Staaten abgewälzt werden, insbesondere nicht auf Länder, deren Flüchtlingsschutz völlig ungenügend ist.

Wird sich die CDU für die Durchsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten weltweit einsetzen? Wird die CDU sich auf internationaler Ebene auf Grundlage der "UN-Normen zur Unternehmensverantwortung" für verbindliche Standards zur menschenrechtlichen Verantwortung privatwirtschaftlicher Unternehmen und einer entsprechenden Rechenschaftspflicht einsetzen?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen


amnesty Gruppe Wesel
Antwort von Ilse Falk
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2005
Sehr geehrter Herr ,
haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 1. September 2005 und Ihre Fragen zur Position der CDU zur Reform der Vereinten Nationen.

Lassen Sie mich vorab feststellen: Die weltweite Achtung der Grund- und Menschenrechte ist Ziel unserer werteorientierten Außenpolitik. Dies hat die Union immer deutlich gemacht, denn Menschenrechtspolitik ist wichtiger Bestandteil einer aktiven Friedens- und Sicherheitspolitik. Staaten, in denen die Menschenrechte systematisch und grausam verletzt werden, sind eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit. Mit dem Anliegen, Krisen und Konflikte zu verhindern, geht die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einher. Voraussetzung dafür ist eine unabhängige Justiz, die in vielen Ländern der Welt allerdings erst entwickelt werden muss. Für einen dauerhaften Frieden ist insbesondere die juristische Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen oder unter Diktaturen von grundlegender Bedeutung. Ein funktionierendes Völkerrecht ist für ein glaubwürdiges Eintreten für den internationalen Menschenrechtsschutz elementar. Eine zentrale Rolle nimmt der Internationale Strafgerichtshof ein. Ihn zu unterstützen und zu fördern sowie dafür einzutreten, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen seinem Statut beitreten, muss vorrangige Aufgabe internationaler Menschenrechtspolitik sein. Dafür tritt die Union schon seit Jahren ein, und sie wird ihr Engagement auch weiterhin fortsetzen.
Für die Union steht es außer Frage, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus die Menschenrechte beachten muss. Wir dürfen in der Auseinandersetzung mit denen, die die freiheitliche Demokratie attackieren und die Menschenrechte missachten, nicht selber die Werte außer Acht lassen, die wir verteidigen wollen. Da wir für das Prinzip der Universalität der Menschenrechte einstehen, werden wir uns dafür einsetzen, dass auch andere Staaten die Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus beachten. Selbstverständlich setzen wir uns auch in der EU dafür ein, dass im Umgang mit Terrorverdächtigen Mindeststandards eingehalten werden müssen, die sich an den Menschenrechten zu orientieren haben.

Die Union betrachtet es als ihre Aufgabe, sich für eine Stärkung der Institutionen und Mechanismen in der Menschenrechtspolitik auf internationaler Ebene, vor allem bei den Vereinten Nationen, einzusetzen. Ziel muss sein, dem Legitimitätsdefizit der VN-Menschenrechtspolitik entgegenzuwirken, das Menschenrechtsschutzniveau nachhaltig zu stärken und einer weiteren Verringerung des Schutzniveaus entgegenzuwirken. Im Rahmen der VN-Reform gilt es daher, ein kohärentes und fundiertes Programm für eine internationale Menschenrechtspolitik zu entwerfen. Die Union hat sich daher sehr eingehend mit dem Bericht "Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung" der von VN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel beschäftigt und ebenfalls Vorschläge erarbeitet. Unsere Position können Sie im Detail unserem Antrag zur diesjährigen Tagung der VN-Menschenrechtskommission entnehmen:
www.cducsu.de


Die Union hat sich immer zum absoluten Verbot von Folter bekannt und wird auch weiterhin an diesem Prinzip festhalten. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU-Fraktion auch dem Antrag der FDP mit dem Titel "Für eine zügige Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-Konvention" (DS 15/3507) zugestimmt. www.dip1.btg

CDU und CSU haben bei den Verhandlungen zum Aufenthaltsgesetz mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass das Gesetz im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Flüchtlingen steht und die bindenden Vorgaben aus EU-Richtlinien umgesetzt werden. Dies wird auch weiterhin die Leitlinie von CDU und CSU im Hinblick auf die sich fortentwickelnde europäische Asyl-, Ausländer-und Einwanderungspolitik sein.

Ob nach dem unter schwierigen Bedingungen zustande gekommenen Zuwanderungskompromiss in Zukunft Korrekturen am Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden können, ist offen. Dies wird in der jeweiligen Situation aufgrund der konkreten Problemlage zu entscheiden sein. Eine von der Union geführte Bundesregierung wird dies zu gegebener Zeit unter Einbeziehung der Interessen aller Betroffenen und in einer gründlichen Abwägung sorgfältig prüfen.

Die Union trat immer für die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte ein und wird an dieser Position weiterhin festhalten. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgestellt und werden von uns auch als solche behandelt. Wir unterstützen daher sowohl die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und wie auch den "Global Compact", der freiwilligen Selbstverpflichtung der Vereinten Nationen, die auch die Achtung der Menschenrechte einfordert.
Übrigens hat der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags am 22. September 2004 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema "Die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen im Kontext von Gewaltökonomien in Afrika" durchgeführt. Zur Ihrer Kenntnisnahme übermittle ich anliegend den Link zu den Materialien und dem Protokoll der Anhörung.
www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ilse Falk MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
04.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Falk,

ich habe zwei Fragen zum Thema Gesundheitsreform.

1.) Wie wollen Sie an die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem herangehen?
Nur eine Erhöhung der Einnahmeseite kann hier zu keinem Erfolg führen. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie an die Ausgabenseite herangehen? Stichpunkte hierzu: Kontrolle der Abrechnungen und der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie öffentliches Qualitätsmanagement der zugelassenen Ärzte und Krankenhäuser mit dem Ziel effizienterer und qualitativ besserer Versorgung.

2.) Bei den Zuzahlungen gibt es eine große Ungerechtigkeit zwischen verheirateten und allein veranlagten Personen.
Es gibt eine Obergrenze von 2% des Familieneinkommens pro Person.
Das heißt, dass bei Verheirateten eine Gesamtbelastung von 4% zumutbar sein soll; im Gegensatz zu 2% bei alleine Lebenden.
Hier sollte entweder eine Begrenzung auf das jeweilige Einkommen oder aber auf die Hälfte des Familieneinkommens eingeführt werden.
Werden Sie gegen diese Ungerechtigkeit angehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ilse Falk
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07.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail.
1.) Die bisherige einseitige Anbindung der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen an die Löhne, Gehälter und Renten hat wegen der hohen Arbeitslosigkeit zu einer Erosion der Einnahmebasis geführt. Die Union will dieses Problem durch die Abkopplung der Gesundheitskosten von den Lohnkosten lösen. Nur so kann das Finanzfundament der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft stabilisiert werden.
Diesem Ziel dient die von CDU und CSU vereinbarte solidarische Gesundheitsprämie: Die Krankenkassen erhalten für jeden erwachsenen Versicherten eine Gesundheitsprämie als Kostenbeitrag. Diese wird gespeist aus der persönlichen Prämie jedes Versicherten und aus einer Arbeitgeberprämie. Für die persönliche Prämie des Versicherten gilt eine Belastungsobergrenze. Für Versicherte mit niedrigem Einkommen greift daher automatisch ein sozialer Ausgleich. Dabei ist klar: Niemand zahlt bei der Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie mehr als bisher. Der prozentuale Anteil des Arbeitgebers wird festgeschrieben. Er bleibt zwar dauerhaft begrenzt und damit von der Entwicklung der Krankheitskosten abgekoppelt, aber nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung. Bei Rentnern zahlen die Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil. Kinder sind auch in Zukunft beitragsfrei versichert. Die für sie erforderlichen Beträge werden aus Steuermitteln finanziert.

Es ist selbstverständlich, dass die solidarische Gesundheitsprämie auch Reformen auf der Ausgabenseite voraussetzt, die in den letzten Jahren infolge des medizinisch-technischen Fortschritts stark angestiegen ist. In den vergangenen Jahren wurde durch immer neue ad-hoc-Eingriffe versucht, punktuelle Einsparungen zulasten einzelner Beteiligter zu erzielen – bekanntermaßen war der Erfolg stets nur von kurzer Dauer. Wir wollen mehr Verlässlichkeit und Berechenbarkeit und setzen dabei verstärkt auf mehr Wettbewerb.
Es ist eine Daueraufgabe der Gesundheitspolitik, durch intelligente Steuerungsmechanismen wie z.B. mehr wettbewerbliche Elemente auf der Leistungsseite für einen wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der vorhandenen Finanzmittel zu sorgen. Zudem wird zu prüfen sein, ob durch verstärkte Präventionsbemühungen nicht nur die Lebensqualität der Menschen verbessert, sondern auch die langfristige Entwicklung des Finanzbedarfs positiv beeinflusst werden kann.

2.) Bei der heutigen Zuzahlung gilt, dass kein Versicherter mehr als 2 Prozent seines beitragspflichtigen Brutto-Familienjahreseinkommens für Zuzahlungen leisten muss. Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1 Prozent. Es ist nicht richtig, dass bei Verheirateten die Zuzahlungsgrenze auf 4% ansteigt. Auch hier gilt: Höchstens 2%. Bei der Ausgestaltung der Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen hat die Union auf sozial gerechte Regelungen geachtet, die eine finanzielle Überforderung der Menschen verhindern. Wenn bereits innerhalb eines Jahres die Belastungsgrenze überschritten wird, erteilen die Krankenkassen eine Bescheinigung über die Befreiung von Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Außerdem wird der besonderen Situation von Familien dadurch Rechnung getragen, dass das maßgebliche Bruttoeinkommen um Freibeträge für Kinder und nicht berufstätige Ehegatten verringert wird. Die 1- oder 2-Prozent-Regelung bezieht sich dann auf dieses um Freibeträge verminderte Einkommen. Die nach diesen Regelungen tatsächlich anfallenden Zuzahlungen bedeuten nach unserer festen Überzeugung keine unzumutbare Belastung.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk MdB
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